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Penetrationstest der Blitz!kasse Restaurant Anwendung 2021


Das Wohl und die Sicherheit unserer Kunden liegt unserem Unternehmen am Herzen und es ist unsere höchste Priorität Ihnen die bestmögliche Lösung im Bereich der Kassenführung anbieten zu können. So versucht unser Unternehmen bereits über mehrere Jahre hindurch allen aktuellen Anforderungen der Sicherheit von Daten bei den Kassensoftwaren zu entsprechen.

Um eine tadellose Sicherheit unserer Kassensoftware unseren Kunden anbieten zu können haben wir den Fraunhofer Institut damit beauftragt einen detaillierten Penetrationstest der Blitz!kasse Restaurant Anwendung durchzuführen. Dieser wurde nach sorgfältiger Arbeit am 16. Juli 2021 abgeschlossen. Da dies bereits der zweite Zeitpunkt, an dem Fraunhofer Institut damit ermächtigen einen ausführlichen Test unserer Kassensoftware durchzuführen, können wir unseren Kunden garantieren, dass alle Verbesserungsvorschläge zu Herzen genommen werden um so die Sicherheit der Kundendaten von Drittpersonen zu jedem Zeitpunkt gewähren zu können.

Wir achten stets darauf, die Sicherheit Ihrer persönlichen als auch finanziellen Daten zu gewährleisten. Wir schützen Ihre Daten in vollem Einklang mit allen angemessenen und zur Verfügung stehenden technischen und administrativen Sicherheitsmaßnahmen. Diese korrespondieren mit den Standards und Verfahren der Informationssicherheit des Finanzamtes und geben so den benötigten Schutz vor potenziellen Risiken auf der entsprechenden Ebene. Das Hauptaugenmerk und somit das Ziel der Kassensicherheit ist, nachträgliche Manipulationen an Umsatzdaten langfristig zu unterbinden.

Im Jahr 2019 wurde unsere Software Blitz!Kasse Gastro als auch die Software für Mobile Gastro Terminals Blitz!Kasse ORDER zum ersten Mal von Fraunhofer Institut auf Lücken in der Netzsicherheit getestet. Mit den Empfehlungen des Fraunhofer Institutes hat unser Unternehmen sich bemüht, mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Probleme zu beheben, die durch die Prüfung identifiziert worden sind, um unseren Kunden die bestmögliche Software mit den höchsten Sicherheitsanforderungen zur Verfügung zu stellen.

Dabei ist zu beachten, dass das Fraunhofer Institut zur Förderung der angewandten Forschung e. V. mit seinen rund 29.000 Mitarbeitern die größte Organisation für angewandte Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in Europa darstellt. Sie stellt einen wichtigen Teil der deutschen Forschungslandschaft dar, und unterstützt viele mittelständische Unternehmen deutschlandweit bei der Überprüfung der Sicherheitsanforderungen vieler Softwaren.

Da wir unsere Software immer weiterentwickeln und so viele neue und hilfreiche Funktionen als auch Anwendungen zusätzlich hinzufügen, baten wir das Fraunhofer Institut auch in diesem Jahr erneut, die Netzwerksicherheit der Software zu überprüfen. Die Software Blitz! Kasse Restaurant für Windows als auch Blitz!ORDER für Android wurden genausten im Jahre 2021 noch ein Mal von den Mitarbeitern bei Fraunhofer Institut unter die Lupe genommen und untersucht. Alle vorhandenen Funktionen der Kassensoftware wurden detailliert überprüft und es wurden sogleich mehrere Simulationen durchgeführt, bei denen Situationen aus dem Alltag nachgebaut worden sind.

Wir können mit Stolz behaupten, dass wir seit 2019 keine Zeit verschwendet haben und die wertvolle Zeit genutzt haben die Blitz@ORDER Software für Android als Client-Software für Blitz! Kasse Gastro oder Handel für Windows zu optimieren. Diese besitzt keine Sicherheitsprobleme und bietet somit ausreichende Sicherheit als auch Schutz für unsere Kunden. Die Empfehlungen, die wir in diesem Jahr von dem Fraunhofer Institut erhalten haben, werden sowohl schnellstmöglich als auch präzise umgesetzt und sogleich bei der Entwicklung weiterer Versionen von Blitz!Kasse berücksichtigt!

Somit können wir sicherstellen, dass alle unsere Blitz!Kasse Software für Windows als auch die Software für Blitz!Order auf Android Basis allen unseren Kunden ein maximales Sicherheitsniveau anbietet, welches den hohen Anforderungen unserer Zeit entspricht.

BlitzKasse TSE – Mitteilung nach §146a – Formular


Sehr geehrte Kunde und Kundinnen,

falls Sie den TSE Stick bei Swissbit oder Bundes-Druckerei erworben haben – und nicht bei uns – müssen Sie nach der vollständigen Aktivierung des TSE Stick (diese finden Sie bei uns auf www.blitkasse.de -> Downloads -> TSE Anbindung) das beigelegte Formular vollständig und gewissenhaft ausfüllen. Hierfür haben wir Ihnen eine detaillierte Anleitung erstellt, um diesen Vorgang zu erleichtern. Sobald Sie das Dokument ausgefüllt haben, muss dieser an ihr zuständiges Finanzamt per Post zugeschickt werden.

Ihr M&S SystemSolutions Support Team

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TSE Sicherheitseinrichtung – Regeln, Gesetzeswidrigkeiten und Ihre Folgen


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

bereits seit Oktober 2020 gilt in Deutschland die TSE Pflicht. Hierbei handelt es sich um eine so genannte technische Sicherheitseinrichtung. Diese ist dafür verantwortlich die Einzelaufzeichnungen derart zu erfassen, dass keine Manipulation im Nachhinein möglich ist.

BlitzKasse-TSE-kompatibel

Wissenswert für unsere Kunden ist es, dass TSE grundsätzlich aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium (USB-Stick, SD-Card oder im Netzwerk) und einer digitalen Schnittstelle besteht. Die Kassensoftware protokolliert und verschlüsselt jeden Arbeitsschritt der Kasse. Kommt es zu einer Steuerprüfung, vergleicht das Finanzamt die TSE-Log-Daten mit den Exportdaten aus der Kassensoftware.

Des Weiteren ist der Käufer nach Kauf von TSE sowie einer neuen Kasse, die TSE konform ist verpflichtet seine Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO gegenüber der Finanzbehörde zu erfüllen.

Daher gehend muss berücksichtigt werden, dass ein TSE Stick ein feinfülliges Gerät darstellt, welches unter keinen umständen vernachlässigt werden sollte, damit dieser seine Arbeit korrekt leisten kann.

Während der letzten Monate konnten wir breit gefächert sehen, dass es bei einigen unserer Kunden zu Problemen gekommen ist. Diese waren, nach einer detaillierten Analysis, immer abhängig davon, ob der TSE Stick ordnungsgemäß verwaltet worden ist.

Aus diesem Grund raten wir davon ab einer unbefugten Person Zugriff zu dem Kassencomputer und somit zu TSE Stick zu geben. Somit stellen Sie sicher, dass die Karte weder versucht worden ist zu manipulieren noch rechtswidrig durch fremde Personen mit Hilfe von Softwaren formatiert wurde.

Jeder Inhaber einer Kassensoftware / Computerkasse muss sicherstellen, dass niemand unbefugt Zugriff auf die Kasse hat. Geben Sie keinem Mitarbeiter oder anderen Personengruppen das Recht unbeaufsichtigt sich in die Kasse einzuloggen.

Rufen Sie ebenfalls keine Außenstehenden Firmen an, die behaupten die Einstellungen der TSE Karte für Sie machen zu können.

Alle Manipulationsversuche – ob gewollt oder versehentlich haben rechtliche Folgen. Falls das Finanzamt auf diese aufmerksam wird, werden rechtliche Strafen in Höhe von 25.000€ fällig. Das Bußgeld ist unabhängig von eventuellen steuerlichen Konsequenzen wie einer Schätzung der Einnahmen oder Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Des Weiteren besagt das Finanzamt, dass Sie als Geschäftsinhaber die alleinige Verantwortung tragen für eine reibungslose Arbeit des TSE Sticks. Niemand – weder Ihr Mitarbeiter noch Kollege / noch der Anbieter der Kassensoftware oder des TSE Stick – trägt die Verantwortung. Diese als auch weitere Regeln hat das Finanzamt gesetzt um die Kontrolle zu gewährleisten.

Falls Sie fragen oder Anregungen zum Thema TSE haben, wenden Sie sich am besten an unser Supportteam. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter.

Ihr Blitz!Kasse Support Team

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Blitz!Kasse WebOrder – Multishop System 2021


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, das wir ab sofort eine neue Schnittstelle für die Nutzung von Lieferdiensten – derzeit sind es noch zwei: WooCommerce als auch Gustoco für unsere Kunden zur Verfügung haben. Ihr Lieblings-Shop System  ist nicht in der Liste vorhanden?

Kein Problem – wir fügen in näherer Zeit weitere bekannte Lieferanten zu unserer Liste.

 

Dabei möchten wir Ihnen unseren Blitz!Kasse WebOrder – Multishop System vorstellen.

So können Sie mehrere Online Shops gleichzeitig betreiben und dies mit einer einzigen Software. Sie können so beliebig viele Onlineshops anbinden und kontrollieren.

 

Des Weiteren können Sie Blitz!Kasse WebOrder – Multishop mit Ihrer Blitz!Kasse Kassensoftware verbinden.

Falls Ihre Webpage / Internet Homepage auf der Basis von WooCommerce oder Gambio arbeitet, können Sie mit Hilfe von Blitz!Kasse WebOrder Kundenbestellungen aufnehmen und buchen.

 

Warum sollten Sie für Ihren Lieferservice gerade unser Shopsystem nutzen?

 

Unser Unternehmen arbeitet bereits über 10 Jahre und hat in dieser Zeit die Wünsche als auch Anforderungen der Gastronomie Branche als auch des Einzelhandels.

Wir haben unser Blitz!Kasse WebOrder – Multishop selbst entwickelt und entwickeln es auch ständig weiter und können somit auch Sonderwünsche problemlos umsetzen. Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Handhabung ist denkbar einfach – alle wichtigsten Funktionen und Einstellungen sind bereits vorinstalliert. Über die eingebaute Shop-Schnittstelle haben Sie die Möglichkeit Kundenbestellungen automatisch zu empfangen, einbuchen und ausdrucken.

 

Auch die Verbindung zu der Blitz!Kasse Kassensoftware ist möglich – so können Sie in nur wenig Handgriffen Ihren Online Shop mit der Kasse verbinden und dort die Bestellungen der Kunden einsehen.

 

Falls Sie Fragen oder Anregungen haben zu unserer neunen Blitz!Kasse WebOrder Schnittstelle, zögern Sie nicht uns anzurufen.
Unser Support Team steht Ihnen gerne zur Seite.

Blitz!Kasse Kassensoftware – Bereit für den Start ins neue Jahr!


Das perfekte Kassensystem für Ihr RestaurantMit unserem Kassensystem ist Ihr Restaurant ideal für den Betrieb ausgestattet.

Unsere Software ist so konzipiert, dass diese schnell zu erlernen und einfach zu bedienen ist.

Von jedem Ort aus die Kontrolle haben:

Dank der Verwendung einer Server – basierten Software-Architektur können Sie auf Ihre Restaurants in Echtzeit aus der Ferne zugreifen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, jederzeit von überall aus Ihr Geschäft zu kontrollieren. Der Office Bereich der Blitz!Kasse Kassensoftware bietet Ihnen den Überblick über alle getätigten Bestellungen / Buchungen als auch Statistiken und persönliche Daten.

Verwalten Sie Ihre Artikel- und Kundendaten und werten Sie diese in übersichtlichen Statistiken auf einen Blick aus.
Mit unserem Kassensystem Blitz!Kass Gastro für Restaurants erhalten Sie eine Kassensoftware, die nicht nur sicher ist sondern auch bereits TSE ready.

Shop-Schnittstelle

Unsere Kassensoftware ist Multishop-fähig.
Sparen Sie sich künftig das Abtippen der Portalbestellungen, unser System bietet Ihnen hier eine direkte Anbindung an den ausgewählten und in Deutschland allseits beliebtesten Online Shop / Schnittstelle GAMBIO und WOOcomerce Shops an.

Leichte und übersichtliche Bedienung

Alle Bestellungen werden per Touchscreen Monitor aufgenommen –Schnelligkeit und die Effizienz bei der Arbeit ist dabei unsere Devise.

Buchhaltung / Finanzamt

Alle unseren Softwaren sind finanzkonform und haben die ab dem 01. Januar 2020 benötigte TSE Schnittstelle, welche in einer engen Kooperation mit Swissbit als auch D-Trust / Bundesdruckerei entwickelt wurde. Die Kunden können hierbei den TSE 2020 Stick gerne über uns bestellen. Dieser entspricht allen Anforderungen und wir mit Hilfe von unserem Support Team aktiviert. Alle Schnittstellen für das Finanzamt sind dabei natürlich GoBD und DSFINV-Konform. Des Weiteren haben Sie jederzeit mit Hilfe von unserem Statistik-Tool jeden Aspekt Ihres Betriebes immer im Blick. Dort können Sie leicht die gesamte Situation Ihres Geschäftes im Überblick behalten.

Restaurantfunktion

Über Kellnerorder Systeme / Terminals bis hin zu Kellnerabrechnungen – auch das bieten Ihnen in unsere Blitz!Kasse Kassensoftware an.

Unsere Kassensoftware Systeme passen für alle Einzel- und Multistoresysteme

Ob Sie nur an eine einzelne Kasse oder ein gesamtes Kassennetzwerk mit mehrere Stationen, Küchenmonitore und mobile Geräte in seinem Geschäft durchstarten wollen – Blitz!Kasse Kassensoftware hat immer die richtige Lösung für Sie. Bei uns können Sie beliebig viele mobile Bestellterminals an die Hauptkasse binden. So werden Bestellungen schnellstmöglich aufgenommen und Ihre Kunden sind vollstes zufrieden. Ob Sie Festkasse oder mit Mobilgeräte arbeiten – Blitzkasse ist immer die richtige Lösung –

Auf Ihren Wunsch richten wir Ihnen Ihr Kassensystem inklusive Speisekarte soweit ein, dass Sie innerhalb kürzester Zeit mit dem Verkauf starten können.

Unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis – Wir passen uns Ihren Ansprüchen an.

Provisions- und Nutzungsgebühren frei können Sie langfristig und sicher planen.
Es gibt keine monatlichen Gebühren und keine versteckten Kosten. Sie zahlen einmalig den gesamten Preis und sind so auf der sicheren Seite.

Blitz!Kasse – ist mehr als nur ein einfaches Kassensystem für Restaurants.
Als NICHT cloud-basierte -Software bietet Ihnen BlitzKasse verschiedene Module, um Ihnen nicht nur ein Kassensystem für Restaurants zu bieten – sondern noch vieles mehr.

Benötigen Sie vielleicht auch Anbindung an einen eigenen Webshop für Ihren Pizza Lieferservice, Sushi / Burger – Lieferdienst?

Dann ist Blitzkasse ist Ihr verlässlicher Partner.

Alle Schnittstellen für das Finanzamt sind GoBD konform.

BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN

Falls Sie Fragen zu unserer Software haben und gerne diese live sehen wollen, können Sie jederzeit ein Beratungstermin mit uns vereinbaren. Mit Freude zeigen wir Ihnen alle unsere Kassen und beraten Sie gern bei der Auswahl.

Lassen Sie sich noch heute von unseren Kolleginnen und Kollegen beraten und sichern Sie sich Ihre Kassensoftware für Restaurants und seien Sie gerüstet für die Zukunft.
Ob mobilen Terminals und direkter Online Shop Anbindung Blitz!Kasse ist das ideale POS System für Ihren Restaurant.

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Kassengesetz – TSE 2020 als Manipulationsschutz für digitale Kassenaufzeichnungen


Durch die offizielle TSE Einführung am 01. Oktober 2020 kommen immer wieder Fragen durch unsere Kunden zu den Regelungen, die ab jetzt gelten. Auch die neuen Übergangsregelungen der jeweiligen Bundesstaaten machen die Situation nicht einfacher.

Hierfür haben wir alle wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Unser Unternehmen arbeitet seit Jahren daran, den Kunden die sicherste Software anbieten zu können, die allen Regelungen des Finanzamtes entspricht. Die Blitz!Kasse Kassensoftware entspricht dabei alle benötigten Vorraussetzungen des KassenSichV.

Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV, umfasst sämtliche Anforderungen an Sicherungs- und Aufzeichnungssysteme und konkretisiert zugleich die Vorschriften des §146a der Abgabenordnung (AO).

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 ist § 146a AO eingeführt worden (BGBl 2016 I S. 3152). Hierbei handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.

Betroffen von der Kassensicherungsverordnung sind alle Unternehmer/innen und Gründer/innen, welche digitale Kassensysteme und Registerkassen im Einsatz haben.

Gesetzlich vorgeschrieben sind die TSE sowie der Datenaufbau nach DSFinV-K 2.x für alle Kassen- und Warenwirtschaftssysteme mit Kassenfunktion bereits seit dem 1.1.2020.

 

Ab 1.1.2020 sind die TSE sowie die DSFinV-K 2.x für alle neuen Kassen- und Warenwirtschaftssysteme mit Kassenfunktion gesetzlich vorgeschrieben. Die Blitz!Kasse Kassensoftware unterstützt hierbei die TSE 2020 und  arbeitet mit der unter BSI-K-TR-0374-2020 amtlich zertifizierten TSE (technische Sicherheitseinrichtung) von Cryptovision/Bundesdruckerei und unter BSI-K-TR-0362-2019 zertifizierten TSE von der Firma Swissbit.

 

Mit Hilfe von Blitz!Kasse TSE signierten Bons präsentieren Sie der Finanzverwaltung Ihr Kassensystem, welches allen Anforderung des Finanzamtes entspricht .

Jedoch hat das Bundesfinanzministerium bis zum 30.09.2020 eine landesweite Übergangsfrist gewährt.

Auslaufend zum 30.9.2020 wurde per BMF-Schreiben vom 6. November 2019 eine „Nichtbeanstandungsregelung“ für Kassenanwender, aber nicht für Kassenhersteller eingeführt. Daher bleibt das Gesetz unverändert, und es gibt keine rechtlichen Strafen, wenn elektronische Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Für nach dem 1.1.2020 neu erworbene Systeme, gelten keine Übergangsregelung.

Es drohen Bußgelder bis 25.000,- € für Zuwiderhandelungen für den Kassenbetreiber und für den Kassenvertreiber für jeden Einzelfall.

  • Die Finanzverwaltungen der fünf Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Baden-Württemberg werden Kassensysteme bis zum 31.3.2021 nun auch nach dem 30.9.2020 weiterhin nicht beanstanden, wenn
    • die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (und für Hessen gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat) oder
    • der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist
  • Die Kassensicherungsverordnung verfolgt das Ziel, digitale Grundaufzeichnungen noch stärker vor Manipulationen zu schützen.
  • Grundlage der KassenSichV ist das „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“.
  • Das TSE setzt sich aus dem Sicherheitsmodul, dem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle zusammen.
  • Zusätzlich zur TSE, ist die Kassenmeldepflicht und die Belegausgabepflicht zu erfüllen.

 

Begriffserläuterungen:

TSE = zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung

DSFinV-K = Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme

BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

BMF = Bundesministerium der Finanzen

 

Weitere Informationen finden Sie unter: 

https://kassensichv.com/

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2017-10-06-KassenSichV.html

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

 

 

 

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Kaufmännisch Runden – Anwendungen & Beispiele


Heute möchten wir Ihnen eines des wichtigen Thema der kaufmännischen Anwendungen vorstellen: Kaufmännische Runden

Während des Alltags im Verkauf wird oft die Frage gestellt: Warum die einzelnen Artikel als Tages Summe nicht identisch übereinstimmen mit dem Z-Bericht. Dies hat den Hintergrund, da jede Kassensoftware eine integrierte Rundungseinheit in  sich trägt- um diese besser zu verstehen, haben wir einige Beispiele zusammen getragen um ein besseres Überblick zu bekommen zu dem Thema.

 

Unter den kaufmännischen Runden (englisch “round-to-nearest”) versteht man  das Runden auf die zweite Nachkommastelle bei Preise, Rabatten und Mehrwertsteuer Beträgen.

Beim kaufmännischen Runden sind Rechen Ergebnisse an Einheiten wie Cent – Beträge anpassbar.

Das Runden erlaubt den Menschen sich Rundungsergebnisse leichter merken und damit ebenso weiterrechnen. Als regeln für das das kaufmännische Runden dient die Norm DIN 1333  – diese beschreibt zwei Rundungsregeln für die erste entfallende Dezimalstelle:

  • 0, 1, 2, 3 oder 4 bedeuten abrunden,
  • 5, 6, 7, 8 oder 9 dagegen aufrunden.

Um beispielsweise 2,9178 Euro rechnungstypisch in Euro und Cent auszuweisen, betrachtet man die dritte Nachkommastelle. Da es sich um eine 7 handelt, heißt es hier aufrunden. Das Ergebnis lautet 2,92 Euro.

Das Vorzeichen wird bei negativen Zahlen nicht beachtet, ausschlaggebend ist allein der Betrag. So wird -2,465 zu -2,47.

 

Kennzeichnung des  kaufmännische Runden

 

Darstellung z.B. in wissenschaftlichen Arbeiten zu kennzeichnen der Rundung:

  • Ein Strich ober- (oder unterhalb) der Ziffer zeigt an, dass aufgerundet wurde.
  • Ein Punkt über der Ziffer signalisiert, dass hier abgerundet wurde.
  • Einen allgemeinen Hinweis auf eine Rundung gibt das geschwungene Gleichheitszeichen (“ungefähr gleich“): ≈.

 

Kaufmännische folgende Rundungsverfahren sind ebenfalls weit Verbreitet:

 

  • Kommastellen abschneiden

 Beim Abschneiden (englisch “truncation”) entfallen die Stellen rechts der Zielstelle. Das entspricht dem Abrunden auf die nächste Zahl.

 

  • Mathematisches Runden

 Das mathematische Runden (englisch “round-to-nearest-even” oder “banker’s rounding”) unterscheidet sich vom kaufmännischen darin, dass 0,5 nicht grundsätzlich ein Aufrunden zur nächsthöheren Zahl auslöst. Stattdessen ist die nächstgelegene gerade Ziffer maßgeblich. So wird beim mathematischen Runden auf zwei Nachkommastellen 3,2250 zu 3,22 gerundet. Dagegen ist 3,2350 aufzurunden auf 3,24.

Im Mittel wird ebenso häufig ab- wie aufgerundet, daher die Bezeichnung als symmetrisches oder unverzerrtes Runden. Verbreitet ist dieses Verfahren in Naturwissenschaften, Technik und bei Banken.

 

  • Summenerhaltendes Runden

 Beim summenerhaltenden Runden sind die Teilbeträge so zu Runden, dass deren Summe dem ursprünglichen Gesamtbetrag entspricht. Dies ist beispielsweise auf Rechnungen mit mehreren Posten mit Rundung bei der Mehrwertsteuer erforderlich.

 

Falls Sie Fragen zu dem Thema oder der Kassensoftware haben, zögern Sie nicht uns anzurufen.

Unser Supportteam steht Ihnen von Mo. – Fr. von 12-18 Uhr gerne zur Verfügung

TSE 2020 Anforderungen zur First Einhaltung


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

 

Durch die jetzige schwierige wirtschaftliche Situation sowie bevorstehende Änderungen der Kassenbuchführung – möchten wir Ihnen einige neue wichtige Informationen zusammenstellen:

kassenbuch Blitzkasse

Wie bereits von dem Finanzamt geplant müssen Unternehmen ihre Registrierkassen bis Ende September 2020 mit einer manipulationssicheren technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet haben – hierbei bitten wir unseren Kunden für Blitz!Kasse Kassensoftware die kompatible TSE Schnittstelle an.


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Bereits seit dem 1.1.2020 sind mit § 146a AO neue Regeln für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen in Kraft getreten.

Die neuen Anforderungen werden vor allem durch die sog. Kassensicherungsverordnung geregelt. Die Verordnung der Bundesregierung ist ab dem 1.1.2020 anzuwenden.

 

Aufgrund der Corona bedingten verzögerten Marktverfügbarkeit von TSE-Modulen war seitens der Wirtschaftsverbände gewünscht eine weitere Frist zur Nachrüstung zu bekommen – Das BMF lehnte eine solche Forderung im Juni 2020 allerdings ab!

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/2020-07-10_Schreiben_des_StMFH.pdf

https://www.nwb-experten-blog.de/wp-content/uploads/2020/07/Kassen__2020-06-30__Brief-von-StS-B%C3%B6singer.pdf

Ein Zeitaufschub bis zum 31.03.2021 gilt nur unter folgenden Vorraussetzungen:

  • die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller bis zum September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (bereits bezahlt) bzw. in Auftrag gegeben wurde jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

 

  • der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen ist, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

 

  • Bei einer TSE-Lösung die schon bis zum August 2020 nachweislich verbindlich bestellt / in Auftrag gegeben wurde und der entsprechende Beauftragte bestätigt, dass der Einbau bis zum  September 2020 nicht möglich ist

Bei allen anderen Situationen – bleibt die zeitliche Grenze bis zum 31. September 2020 bestehen!

Dies gilt, wenn Ihr Kassenhersteller / Kassenhändler die TSE Anbindung bis zum 30. September Ihnen zur Verfügung stellen kann und ein verbindlicher Kauf von TSE zur Ausführung der Anbindung bis einschließlich 30. September erfolgen werden kann.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Support Team berät Sie gerne weiter.

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TSE 2020 Aktivierung – max. 30.09.2020 durchführen!


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,
BlitzKasse-TSE-kompatibel

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab jetzt die TSE Karten sowie Kartenlesegeräte von unserem Geschäftspartner Swissbit / Bundesdruckerei an unsere Kunden verschicken.

Wir bitten Sie jedoch das TSE System nicht eigenständig in Betrieb zu nehmen, sondern vorher mit unseren Support unter +49 (0) 911 937 6682 oder +49 (0) 911 80 1985 72 Mo.-Fr. zwischen 12.00 und 18.00 Uhr  kontaktieren.

Vereinbaren Sie sodann ein Termin mit uns, und wir helfen Ihnen über Fernwartung alles einzurichten.

Bitte beachten Sie, dass jeder Kunde verpflichtet ist bis einschließlich den 30.09.2020 die TSE Karte an dem Kassenrechner zu aktivieren.

Voraussetzungen für eine einwandfreie TSE Aktivierung:

  1. Windows 10 – deutsche Version
  2. Visual C++ Redist. 2019 / neuste Version
  3. Stabile Internet Verbindung & Fernwartungssoftware

 

Vor TSE Aktivierung  stellen Sie sicher, dass die neuste Version der Kassensoftware auf Ihrem Rechner vorhanden ist (www.blitzkasse.de ) und folgen Sie den beiliegenden Anweisungen Schritt für Schritt.

Für Ihre TSE Lizenz erhalten Sie einen dazugehörigen persönliche Lizenznummer, die wie folgend aussehen wird:

 

60170XXXXXXX-1XXX-X (für Swissbit)

00XXXXXXXXXXXXXXX (für Bundesdruckerei)

 

Wenn Sie sich entschlossen haben, die TSE – Karte selber zu aktivieren, ohne uns für die Installation bezahlt zu haben bzw. mit uns keinen Supportvertrag abgeschlossen haben, es besteht in dem Fall unsererseits keine Gewährleistung, sondern nur bei dem TSE-Kartenhersteller.

Falls dabei Probleme auftreten wie: PIN- /oder PUK –Nummern vergessen, falsche Dateneingabe oder sonstiges, müssen Sie sich direkt an den TSE- Kartenhersteller wenden.

Dafür müssen Sie folgende Daten vorlegen: TSE Gerät/Karte Seriennummer, Ihre SteuerID eine Kaufbelegkopie.

Herstellersupport – Kontakten variieren je nach Hersteller.

 

WICHTIG!!!!

Bitte Vergessen Sie nicht vor der TSE Aktivierung einen Z-Abschlag auszuführen!

Ebenfalls zu beachten ist: Falls Sie sich entscheiden die TSE Karte selber zu aktivieren, übernehmen wir keine rechtliche Garantie für entstandenen Fehler oder die Richtigkeit sämtlicher Angaben.

Falls Sie eine neue Kasse erworben haben, stellen Sie bitte fest, dass nach der Testphase die Funktion „Erstbetrieb vorbereiten“ ausgeführt worden ist und erst DANACH die TSE karte aktiviert ist.

Bitte den TSE USB Gerät an USB Port anschließen. Es wird von Windows als ein Laufwerk erkannt und gleichzeitig einem Laufwerk –Buchstaben zugeordnet. Bitte diese Buschstabe notieren z.B. D:

Wenn Sie die TSE Karte von SWISSBIT haben, bitten wir Sie das  SWISSBIT TSE Kästchen wie auf dem oben angezeigten Bild zu aktivieren.

Für die TSE Geräte von Cryptovision oder A-Trust sollte dieses Kästchen leer sein.

 

Bitte füllen Sie alle Felder in der Tabelle sorgfältig aus:

KASSENNAME (KassenID):

 

In diesem Feld müssen Sie Ihre Kasse benennen.

Dieser Name dient als Kassenidentifikation und wird auf den Belegen als auch in der TSE Karte als Kassenname gespeichert und angezeigt.

Bitte beachten Sie, dass dieser Name nur über den TSE Anbieter geändert werden kann. Dazu müssen Sie sich an den TSE  Anbieter persönlich und in schriftlicher Form wenden.

 

 PFAD:

In dieses Feld tragen Sie bitte den notierten Laufwerk-Buchstaben ein.

  

ADMIN PIN:

 

In dieses Feld bitte der frei gewählten Administration Pin eintragen  und MERKEN / BITTE BEACHTEN SIE, DASS EINE PIN ÄNDERUNG NUR MIT EINEM GÜLTIGEM PUK oder PIN MÖGLICH IST!!

 

Für Swissbit : mind. fünfstellig (5)

Für Bundesdruckerei / Cryptovision: mind. Achtstellig (8)

Bitte den PIN NOTIEREN und für Fremde unzugänglich bewahren.

 

ADMIN PUK:

 

Bitte tragen Sie in dieses Feld den sechsstelligen frei gewählten Administration PUK und prägen Sie diesen sich gut ein!! / BITTE BEACHTEN, DASS EINE PIN ÄNDERUNG NUR MIT GÜLTIGEM PUK MÖGLICH IST!!

Für Swissbit : mind. Sechsstellig (6)

Für Bundesdruckerei / Cryptovision: mind. Zehnstellig (10)

Bitte den PUK NOTIEREN und für Fremde unzugänglich aufbewahren.

 

 

ZEIT-ADMIN PIN:

 

Bitte tragen Sie in dieses Feld den fünfstelligen frei gewählten Zeit-Administration Pin eintragen  und MERKEN / BITTE BEACHTEN DASS, DIE PIN ÄNDERUNG NUR MIT GÜLTIGEM PUK oder PIN MÖGLICH IST!!

Für Swissbit : mind. Fünfstellig (5)

Für Bundesdruckerei / Cryptovision: mind. Achtstellig (8)

Bitte den PIN ZEIT-ADMIN PIN  für Fremde unzugänglich aufbewahren.

 

ZEIT-ADMIN PUK:

Bitte tragen Sie in dieses Feld den sechsstelligen frei gewählten Administration PUK  und MERKEN / BITTE BEACHTEN, DASS Änderungen des ZEIT-ADMIN PUK nicht MÖGLICH SIND!!

Für Swissbit : mind. Sechsstellig (6)

Für Bundesdruckerei / Cryptovision: mind. Zehnstellig (10)

Bitte den PUK NOTIEREN und für Fremde unzugänglich bewahren.

 

Nach dem erfolgreichen ausfühlen der angezeigten Felder / PIN und PUK Notierung / bitte die Taste Aktivieren drucken.

 

Es wird ein Bestätigung angefordert:

welche Sie mit dem Drucken auf de ANNEHMEN-Taste bestätigen und so den TSE Modus Ihrer Kasse aktivieren. Diese Einverständniserklärung und die von Ihnen eingegebenen Information werden auf dem Stick gespeichert und archiviert.

Karten Aktivierung kann bis zu 100 Sekunden dauern. (Integrierte in TSE – Leucht Diode wird oft und schnell Blinken). Bitte haben Sie Geduld.

Nach der Erfolgreichen Aktivierung wird das Info Fenster geschlossen und Fiskaleinstellungen Fenster für Änderungen gesperrt.

 

Jetzt ist es notwendig den Kassenrechner neu zu starten.

Nach der TSE Modulaktivierung wird beim Fehlen der TSE Karte eine Meldung ausgegeben bei welcher Sie mit Ihrem Admin Passwort bestätigen müssen, dass Sie ohne TSE Arbeiten wollen. Seien Sie sich bewusst dass jedes Ausfallen der TSE beim Finanzamt gemeldet werden muss.

Sollten alle Schritte korrekt ausgeführt worden sein – ist die TSE Karte somit aktiv.

Bei offenen Fragen wenden Sie sich jederzeit an unseren Blitz!Kasse Support.

 

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TSE Verfügbarkeit


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

 

BlitzKasse-TSE-kompatibelwir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab jetzt die TSE Karten sowie Kartenlesegeräte von unserem Geschäftspartner Swissbit an unsere Kunden verschicken.

Wir bitten Sie jedoch das TSE System nicht eigenständig in Betrieb zu nehmen, sondern vorher mit unseren Support kontaktieren.

Vereinbaren Sie sodann ein Termin mit uns und wir helfen Ihnen über Fernwartung alles einzurichten.

Sollten Sie jedoch die TSE Karte selber aktivieren, so stellen Sie sicher, dass die neuste Version der Kassensoftware vorhanden ist (www.blitzkasse.de ) und folgen Sie den beiliegenden Anweisungen Schritt für Schritt.

Ihr M&S SystemSolutions GmbH Team

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