TSE 2020 Anforderungen zur First Einhaltung


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

 

Durch die jetzige schwierige wirtschaftliche Situation sowie bevorstehende Änderungen der Kassenbuchführung – möchten wir Ihnen einige neue wichtige Informationen zusammenstellen:

kassenbuch Blitzkasse

Wie bereits von dem Finanzamt geplant müssen Unternehmen ihre Registrierkassen bis Ende September 2020 mit einer manipulationssicheren technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet haben – hierbei bitten wir unseren Kunden für Blitz!Kasse Kassensoftware die kompatible TSE Schnittstelle an.


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Bereits seit dem 1.1.2020 sind mit § 146a AO neue Regeln für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen in Kraft getreten.

Die neuen Anforderungen werden vor allem durch die sog. Kassensicherungsverordnung geregelt. Die Verordnung der Bundesregierung ist ab dem 1.1.2020 anzuwenden.

 

Aufgrund der Corona bedingten verzögerten Marktverfügbarkeit von TSE-Modulen war seitens der Wirtschaftsverbände gewünscht eine weitere Frist zur Nachrüstung zu bekommen – Das BMF lehnte eine solche Forderung im Juni 2020 allerdings ab!

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/2020-07-10_Schreiben_des_StMFH.pdf

https://www.nwb-experten-blog.de/wp-content/uploads/2020/07/Kassen__2020-06-30__Brief-von-StS-B%C3%B6singer.pdf

Ein Zeitaufschub bis zum 31.03.2021 gilt nur unter folgenden Vorraussetzungen:

  • die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller bis zum September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (bereits bezahlt) bzw. in Auftrag gegeben wurde jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

 

  • der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen ist, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

 

  • Bei einer TSE-Lösung die schon bis zum August 2020 nachweislich verbindlich bestellt / in Auftrag gegeben wurde und der entsprechende Beauftragte bestätigt, dass der Einbau bis zum  September 2020 nicht möglich ist

Bei allen anderen Situationen – bleibt die zeitliche Grenze bis zum 31. September 2020 bestehen!

Dies gilt, wenn Ihr Kassenhersteller / Kassenhändler die TSE Anbindung bis zum 30. September Ihnen zur Verfügung stellen kann und ein verbindlicher Kauf von TSE zur Ausführung der Anbindung bis einschließlich 30. September erfolgen werden kann.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Support Team berät Sie gerne weiter.

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