REGISTRIERKASSENPFLICHT


Da in Deutschland keine Pflicht zur Nutzung einer Registrierkasse gibt, können Sie auch mit einer so genannten offenen Ladenkasse arbeiten. Allerdings muss immer drauf geachtet werden, dass täglich ein ordnungsgemäßer Kassenbericht geschrieben wird.

GDPDU KONFORME KASSEN

Aufzeichnungspflicht

Durch das BMF wurde festgelegt, dass die Aufzeichnung der Einzelbuchungen ab sofort (26.11.2010) digital zur erfolgen hat. Das gilt auch, wenn das Finanzamt im Falle einer Prüfung die Daten in einem maschinenlesbaren Format benötigt.
Dies bedeutet ebenfalls, dass ab dem 01.01.2017 Ihre Registrierkasse die digitale Aufzeichnung beherrschen muss.
Nachrüstpflicht für alte Kassen
Einige Kassenhersteller haben aufgrund der Neuregelung Nachrüstmöglichkeiten geschaffen. So sind z.B. viele Modelle durch ein großes Update und eine Zusatzbox GDPdU konform nachrüstbar. Die Finanzverwaltung schreibt vor, dass solche Nachrüstmöglichkeiten zwingend in Anspruch zu nehmen sind, sobald sie verfügbar sind.

Bereitstellung der Daten

Die Kassenaufzeichnungen sind in einem für die Finanzverwaltung lesbarem Format zu übergeben.
Weitere Entwicklung ab 01.01.2020 bzw. 01.01.2023
Die Bundesregierung hat folgende Neuregelungen bereitgestellt:
• Kassen sollen ab 01.01.2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bekommen
• Wer seine Kasse nicht aufrüstet begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert empfindliche Sanktionen

Übergangsregelung

• Kassen die den GoBD Regelungen entsprechen, also den Regelungen ab dem 01.01.2017 gelten und zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 ein Kassensystem angeschafft haben und die verschärften Anforderungen nicht erfüllen, dürfen diese bis zum 31.12.2022 weiterverwenden.
Gesetzesänderungen
Das neue Gesetzt tritt zum 01.01.2020 in Kraft, mit Aufnahme der Kassen-Nachschau, diese ist bereits ab dem 01.01.2018 möglich.

Dies bedeutet:
• Eine offene Ladenkasse ist weiterhin erlaubt
• Elektronische Aufzeichnungen sind durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung zu schützen, welches aus einem Speichermedium, einer technischen Sicherheitseinrichtung und aus einer einheitlichen digitalen Schnittstellebesteht
• Registrierkassen sind zukünftig beim Finanzamt anzumelden inkl. der jeweiligen Seriennummer des Gerätes, eine Außerbetriebnahme ist ebenfalls anzeigepflichtig
• Das Finanzamt kann bereits ab dem 01.01.2018 ohne Vorankündigung eine Kassen-Nachschau durchführen. Diese darf außerhalb einer Betriebsprüfung während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden.
• Registrierkassen, die zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 angeschafft wurden dürfen bis zum 31.12.2022 weiterhin eingesetzt werden, sofern Sie den ab dem 01.01.2017 gültigen Anforderungen entsprechen und nicht aufgerüstet werden können.
• Es gibt eine Belegerteilungspflicht, dies bedeutet, dass jederKunde einen Kassenbon zu bekommt. Von dieser Pflicht kann man sich auf Antrag befreien lassen, wenn der Verkauf an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen erfolgt, dies dürfte der Normalfall im Handel und der Gastronomie sein

GOBD KONFORM

Ab dem 01.01.2017 dürfen in Deutschland nur noch GoBD (GdPDU) konforme Kassen eingesetzt werden. Das bedeutet, dass jede einzelne Buchung digital aufgezeichnet und im Falle einer Betriebsprüfung dem Finanzamt in einem vom Finanzamt lesbaren digitalen Format ausgehändigt werden muss. Die Daten sind 10 Jahre lang aufzubewahren.

Achten Sie darauf, dass Ihre neue Kasse den Anforderungen des Finanzamtes entspricht. Häufig erfüllen Gebrauchtgeräte diese Voraussetzungen nicht.

TOUCHKASSE ODER KLASSISCHE REGISTRIERKASSE

Bei einer Touch Kasse kann die Erfassung von Artikeln sehr einfach erfolgen. Sie drücken die benötigte Taste der Warengruppe und Sie bekommen diese als Auswahl auf dem Bildschirm präsentiert.
Ein Druck auf eine beliebige Taste z.B. Vorspeise zeigt Ihnen Ihre Vorspeisen an, bei sehr vielen Artikeln in einer Kategorie lässt sich der Bildschirm in der Regel noch weiter scrollen
Bei dem Kassensystem mit BlitzKasseGastro haben Sie die Möglichkeit, sich jeden einzelnen Artikel auf dem Display zwecks Auswahl anzeigen zu lassen. Bei dieser Funktion werden Artikel zu Gruppen zusammengefasst, z.B. Vorspeisen. Drücken Sie nun die Taste für die Vorspeisen werden im Display Ihre gesamten Vorspeisen dargestellt.
WIRD EIN BONORDERSYSTEM GENUTZT
Mit einem Bestellbons können Bestellungen der Gäste als Bon ausgedruckt werden und an die Küche oder Thekeweitergegeben werden. Hierdurch ist gewährleistet, dass keine Bestellungen vergessen wird. Ebenfalls können Sie mehrere Drucker anschließen, damit in jedem Bereich die benötigten Bons gedruckt werden.

GESCHNITTENER KASSENBON

Wenn Sie die Bestellbons nutzen, benötigen Sie eine Kasse, die Ihren Kassenbon auch schneidet. In der Regel wird der Teilschnitt genutzt, bei dem der Kassenbon bis auf eine kleine Ecke geschnitten wird. Hierdurch wird verhindert, dass der Bon herunterfällt.

BEWIRTUNGSBELEG

Geschäftskunden benötigen für die steuerliche Anerkennung der Bewirtungskosten einen Bewirtungsbeleg. Die BlitzKasse druckt Ihnen diesen direkt aus.
TISCHE UMBUCHEN
Wenn sich Ihre Gäste innerhalb Ihres Lokals auf einen anderen Tisch umsetzen möchten, können Sie dies mit unserem Kassensystem machen.

RECHNUNGSSPLIT

Die Funktion der Rechnungssplittung wird genutzt, wenn die Gäste eines Tisches getrennt zahlen möchten und jeder eine eigene Rechnung haben möchte.
GDPDU KONFORME KASSE (NUR DEUTSCHLAND)
Ab dem 01.01.2017 gelten für den Einsatz einer Registrierkasse neue Vorschriften. Ab diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Kassen jede einzelne Buchung digital aufzeichnen und im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt zur Verfügung stellen.

ERFASSUNG IHRER ARTIKEL

Sie haben die Möglichkeit Ihre Artikel zu speichern, mit Angabe der Warengruppen, der Artikelnummern sowie PLU Nummer zu versehen.
Die genaue Artikel Erfassung verschafft Ihnen mehr Transparenz über die verkauften Artikel.

ANSCHLUSS BARCODESCANNER

Bei einigen Kassenmodellen ist es möglich einen Barcodescanner zur Erfassung Ihrer Artikel zu nutzen. Achten Sie bei der Wahl Ihres Barcodescanners auf die Qualität.

KASSENRICHTLINIE ÖSTERREICH

In Österreich haben sich die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten geändert.
In Österreich muss ab dem 01.01.2017 das Kassensystem elektronisch signiert werden. Zusätzlich ist ein QR Code mit Signaturdaten auf dem Kassenbon zu drucken.

JOURNAL

Bei einer Kasse mit elektronischem Journal werden alle Registriervorgänge in der Kasse gespeichert. Die Registriervorgänge können jederzeit durch den Ausdruck des elektronischen Journals sichtbar gemacht werden. Die Größe des elektronischen Journals ist je nach Speicherausbau der Kasse begrenzt.
Für das Finanzamt wird der Journaldruck nicht benötigt, sofern die Vollständigkeit der Kassenaufzeichnung in anderer Weise gewährleistet ist.

EINRICHTUNG IHRER KASSE

Unsere Registrierkassen werden stets mit einem Handbuch ausgeliefert, so dass Sie sämtliche Einstellungen selbst vornehmen können. Gerne übernehmen wir diese Einrichtung für Sie. Bei den größeren Gastronomiekassen ist die Programmierung bereits enthalten.
Aufgrund sich häufende Nachfrage im Bereich der Handelskassen bieten wir allen Kunden ab sofort die Möglichkeit die Programmierung von uns durchführen zu lassen. Die Mehrkosten hierfür werden nach Aufwand kalkuliert.

• Ohne Programmierung: Die Kasse wird von uns mit umfangreichem Handbuch, jedoch zum Selbstprogrammieren versandt.
• Inklusive Komplettprogrammierung: Die Kasse wird von uns inklusive der einzelnen Artikel komplett programmiert.

GoBD Checkliste – Speicherung Ihrer Daten für das Finanzamt
• Vollständigkeit: Das Unternehmen muss Belege für alle Geschäftsvorfälle speichern.
• Auffindbarkeit: Alle Buchungen, Stornierungen oder andere Belege müssen immer im System auffindbar und vorhanden sein.
• Nachvollziehbarkeit: Wenn Verarbeitungen durchgeführt werden, folgt eine Protokollierung. Diese ist idealerweise übersichtlich und erfolgt lückenlos. Buchungen sollten vollumfänglich festgehalten werden.
• Unverlierbarkeit: Dokumente und andere Informationen dürfen nicht gelöscht werden. Die Software verfügt über diese Eigenschaft. Falls versucht wird Daten aus der Datenbank zu entfernen wird das Kassensystem dies als Meldung speichern.

• Ordnung: Das System sortiert die Daten und Unterlagen in einer ordentlichen Form, bei der sich alle Punkte identifizieren lassen.
• Sichere Aufbewahrung: Die erhobenen Daten werden in dem System sicher gespeichert.
• Tägliche Kassenführung: Belege sowie der tägliche Z-Abschlag müssen immer ausgeführt werden.
• Zeitgerechte Erfassung: Von der Software erkannte Belege werden sofort im System gespeichert.
• Zeitgerechte Buchung: Buchungen müssen schnell und einfach sowie zeitnah vorgenommen werden.

Android Kassensysteme als die praktische Alternative zu herkömmlichen Kassensystemen
Eine Alternative zur herkömmlichen alten Registrierkasse ist das Android BlitzKasse System. Hierbei verwendet man ein Android-fähiges Gerät, wie zum Beispiel ein Tablett oder Standkasse mit der benötigten Kassensoftware. Dabei hilft Ihnen BlitzKasse Android mit vielen nützlichen Funktionen und Verwaltungsoptionen, wie auch die zeitgleiche Verwendung von mehreren Geräten ermöglicht. Einer der wohl offensichtlichsten Vorteile dieses Kassensystems ist die leichte und schnelle Handhabung. Ein Tablett mit Android lässt sich einfach verstauen und nimmt nicht viel Platz weg, sodass man Android Kassensysteme auch unterwegs nutzen kann.

Was man vor einer Anschaffung beachten sollte:

Das BlitzKasse Android-Betriebssystem laufenden Registrierkasse erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen, um den gesetzlichen Voraussetzungen und Änderungen ab 2017 zu genügen.

Die Hardwareausstattung des Gerätes sollte ausreichend sein und vor allem der Akku muss eine hohe Kapazität besitzen.
Die benutzten Android-Geräte verfügen über alle notwendigen Anschlüsse verfügen. Neben einer Schnittstelle für Kartenlesegeräte sind dies beispielsweise auch USB-Anschlüsse oder eine Wifi-Verbindung. Eventuell möchte man auch Rechnungen und Belege ausdrucken, sodass gerade im Gastgewerbe auf die nötigen Voraussetzungen für einen externen Drucker geachtet werden wird.
Die Vorteile und Nachteile eines Android Kassensystems:
Wie bereits erwähnt haben Android Kassensysteme den Vorteil, dass sie sehr kompakt und platzsparend sein können. Somit lassen sie sich auch gut in Bars und Taxis verwenden, ohne zu viel Fläche zu beanspruchen. Wenn man ein Kassensystem auf Android-Basis mit anderen bestehenden Gerätschaften verbindet, hat man auch den Vorteil, dass man diese nicht ersetzen muss. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen 2017 müsste man die alte Kasse ansonsten eventuell vollständig austauschen, weshalb ein Android-System durchaus eine Überlegung wert ist.
Im Vergleich zu einer großen neuen Standkasse ist die Tablett Android-Lösung zudem etwas günstiger, was gerade für kleinere Unternehmen von Vorteil ist.

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