Implementierung INSIKA – Neue regelungen ab 2020


Seit einiger Zeit wird immer wieder spekuliert ob der seit 2020 geplanter Sicherheitsmodul INSIKA für Kassensystem in Kraft tritt. Nach zahlreichen Spekulationen und andauernden Gesprächen haben wir uns die Frage gestellt, ob hinter allen diesen Annahmen und Planungen sich mehr verbirgt. Zuerst muss man sich im Klaren sein was INSIKA genau ist. INSIKA steht für INtegrierte SIcherheit für messwertverarbeitende Kassensysteme. Mit dem aktuellen Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wird von dem Bundesfinanzministerium wird der Sicherheitswunsch vor jeglichen Manipulationen der Kassen in Blickfeld gestellt. Hierbei wurden wir schon oftmals von unseren Kunden angesprochen, ob die bevorstehende Änderung in unseren Kassensystemen vorhanden sein wird. Für die Umsetzung von INSIKA-Technik in den bestehenden Kassensystemen wird aus diesem Grund bereits von uns eine spezielle dafür entwickelte Software programmiert. Mit Hilfe von dieser Software können die Geschäftsbetreiber sehr schnell und einfach Ihre Kassensysteme den INSIKA-Anforderungen anpassen sobald man genau weiß, ab welchem Datum diese in Kraft treten. Geplant sind diese zum Jahresanfang 2020, was jedoch noch nicht bestätigt worden ist. Nach unserer Erfahrung kann es natürlich auch Verzögerungen geben, doch letztendlich sind diese unausweichlich.

Dieses neue Modul wird vielen Geschäftsleuten helfen, eine bessere Kontrolle über den eigenen Betrieb zu haben und einen hohen Sicherheitslevel im Betrieb zu halten. Hierbei werden gewisse Anforderungen an das Sicherheitsmodul gestellt, welche  2017 durch eine „Technische Richtlinie“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt werden. Nach einer langen Untersuchung konnten wir durch mehrere Artikel und Quellen einer gewissen Einschätzung geben wie viele Registrierkassen nachgerüstet und neu gekauft werden.  Hierbei wird von rund 415.000 Kassen Kassensystem die Rede sein. Dem Handel entstünden dabei einmalige Umrüstungskosten von mehr als 500  Millionen Euro. Dabei muss man nicht vergessen, dass es immer noch Kassen gibt, den GoBD und den GdPDU Anforderungen entsprechen. Diese müssen ebenfalls nachgerüstet werden. Falls jedoch dies nicht möglich ist, kommen sicherlich ungefähr weitere 300.000 neue Kassen dazu.

Solch ein Sicherheitssystem wird dabei keine Neuigkeit in der Brache sein, denn bereits in Ländern wie Italien und Österreich wird ein ähnliches System genutzt.

Doch auch hier musste man auf die Änderungen eine Weile warten. Mehrere Verzögerungen und Termin Verschiebungen waren die Folge. Dabei stellt sich unwiderruflich die Frage, wann auch bei uns in Deutschland die Gesetzesänderung kommt.

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