Mehrwegpflicht 2023 – die Einführung einer neune Verpackungsvariante in der Gastronomie


Mehrwegpflicht 2023 – die Einführung einer neune Verpackungsvariante

 


BlitzKasseReduce,-reuse,-and-recycle

Durch die steigenden Massen an Einwegverpackungen, welche zu Entstehung von täglich rund 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-away-Verpackungen allein in Deutschland beitragen, hat sich Deutschland entschieden ein neues Verpackungsgesetz ab 2023 einzuführen. Dieses sieht vor, dass Gastronomiebetriebe ab 2023 für ihren Außer-Haus-Verkauf einer Mehrwegpflicht unterliegen. Alle Betriebe in der Gastronomie müssen sich somit ab dem 1. Januar 2023 an § 33 VerpackG halten.

Dieses Gesetz besagt, dass Lieferdienste, Restaurants und Cafés mit Außer-Haus-Verkauf Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anbieten müssen. Neben Einwegverpackungen muss mindestens eine Mehrwegalternative angeboten werden. Dies muss deutlich und gut sichtbar sowie genau lesbar angegeben werden.

Hierfür wäre es möglich Schilder oder Plakate zu nutzen, um potenzielle Kunden darauf aufmerksam zu machen. Des Weiteren ist es zu beachten, dass die Mehrweg Container nicht mehr kosten dürfen als Einweg Container. Lediglich der Aufschlag eines Pfandbetrags ist rechtens und muss bei Rückgabe der Behälter den Kunden erstattet werden. Auch der Inhalt darf sich in der Menge nicht vom Einweg-to-go-Angebot unterscheiden.

Ein wichtiger Grund für die verpflichtende Einführung von Mehrweg Mitnahmemöglichkeiten ab dem 1. Januar 2023 sind die fast drei Milliarden To-go-Becher, die jährlich weggeschmissen werden. Dies sollte in Zukunft so weit es geht gemindert werden.

 

Die Regelausnahmen – was muss beachtet werden?

  • Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe mit maximal 5 Beschäftigten und 80 m² Verkaufsfläche

Falls Sie ein kleines Bistro, einen Imbissstand, eine Salatbar oder ein kleines Café betreiben und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben, so trifft diese Ausnahme auf Sie zu. Somit sind Sie nicht verpflichtet, Mehrwegbehälter einzuführen. Jedoch müssen Sie beachten, dass Sie Ihre Kunden deutlich darauf hinweisen, dass sie ihre eigenen Behälter und To-go-Becher mitbringen dürfen, um das Essen oder die Getränke mitzunehmen.

 

Beachten!

Die Annahme der selbst mitgebrachten Mehrwegbehälter ist ein MUSS – Halten Sie dabei unbedingt die Hygienevorschriften ein. Hierfür hat der Lebensmittelverband Deutschland zusätzlich zur europäischen Verordnung (EG) Nr. 852/2004 folgende Hygieneregeln als Hilfreich angesehen:

  • Die Verantwortung für Material und Eignung der Behälter und Flaschen liegt beim Kunden.
  • Deckel und Verschlüsse sollten vom Kunden abgenommen, gehalten und wieder aufgebracht werden.
  • Reichen Sie dem Kunden ein Tablett, auf das er seinen Behälter abstellen kann.
  • Reinigen Sie die Bereiche, die mit Kundenbechern in Berührung kommen, zusätzlich zu den allgemeinen Reinigungen.
  • Ab Verkauf sind die Kunden für die Einhaltung der Kühlkette und Hygiene verantwortlich.

 

Plastikmüll Reduzierung – Welche Schritte werden hierfür geplant?

 

  • Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen zum Mitnehmen und To-go-Getränkebecher anzubieten.
  • Ab 2025 sollen alle PET-Einwegflaschen mindestens 25 % Recyclingplastik enthalten.
  • Ab 2030 sind mindestens 30 % Recyclingplastik-Anteil bei allen Einwegkunststoffgetränkeflaschen vorgeschrieben.

 

Ihre Vorteile als Unternehmer durch die Einführung der Mehrwegalternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen

Neben Klima- und Umweltschutz ist der größte Vorteil der Mehrweglösung für die Gewerbetreibenden die starke Kundenbindung durch das Pfandprinzip. Hierbei hilft ein persönliches Logo oder Markenzeichen als Marketingstrategie.  Bei eigenen Mehrwegverpackungen sorgt das Logo auf Becher oder Spesenverpackung für Außenwerbung und ein erhöht so das Markenbewusstsein. Zusätzlich können Sie durch die Bereitstellung von nachhaltigen umweltbewussten Mehrwegbehälter neue Gäste gewinnen.

 

Welche Folgen können die Verstöße gegen das neue Gesetz mit sich bringen?

Wenn die Freiwilligkeit im Januar 2023 endet, greifen mit der neuen gesetzlichen Mehrweg-Pflicht auch die Möglichkeiten zur Kontrolle durch Behörden. Und Vorsicht: Eine Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgenden Links:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830

https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/__33.html

https://www.bmuv.de/faq/was-bedeutet-die-neue-mehrwegpflicht-im-to-go-bereich

 

Falls Sie Fragen zu dem Thema der Einführung der Mehrwegbehälter in Ihrem Unternehmen haben, wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Steuerberater. Dieser kann Ihren eine rechtlich korrekte Beratung diesbezüglich anbieten.

Ihr M&S SystemSolutions GmbH Team

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung, personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet. Diese Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit über das Icon links unten widerrufen werden. View more
Accept