Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung – Wann können Kunden mit der Änderung der Fiskalisierung rechnen?


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen

Der lang ersehnte Sommer kommt bald zu seinem Ende und vor Ihnen stehen wieder neue Herausforderungen und Arbeitsstress.

In dieser Situation kann man schnell den Überblick zum Thema Fiskalisierung verlieren und die häufigen Debatten und sowie Fragen häufen sich ebenfalls.

Wir haben in den letzten Monaten bereits mehrere Male über die gravierenden Änderungen der fiskalischen Anforderungen sowie INSIKA Regelungen in Deutschland zum 01.01.2020 geschrieben und Blog Posts verfasst. Hierbei hatten wir die Gelegenheit auch mit vielen Kunden über die Themen zu sprechen und einige Informationsveranstaltungen, Messen und Workshops zu besuchen.

Neben viel Rauch ist jedoch „fast“ nichts passiert, außer:

Das Bundeszentralamt für Steuern hat schließlich die zur Umsetzung notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und die dringenden erforderlichen Dokumentationen publiziert.

Dabei wurden uns die neuen Anforderungen an die Kassensoftware sowie Regelungen bis ins kleinste Detail erklärt, damit wir diese schnellstmöglich umsetzen können und unseren Kunden damit ein Kassensystem nach allen Anforderungen präsentieren können. Desweiteren werden wir in den kommenden Newslettern auch weiter auf das Thema eingehen und uns mit den Anforderungen und Begriffen beschäftigen, damit unsere Kunden sicher sein können, eine Kassensoftware nach dem neusten Stand der Technologie zu bekommen.

Man muss jedoch beachten, dass die Einführung manipulationssicherer Kassen mit Verspätung kommt (laut Wirtschaftswoche vom 30.08.2019)

Laut Finanzsekretär Rolf Bösinger ist eine flächendeckende Aufrüstung könnte bis zum Jahreswechsel des Jahres 2020 eventuell nicht erreichbar sein. Infolgedessen bereitet sein Ministerium jetzt eine Kundmachung vor, um eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung genehmigen zu lassen.

Was es für unsere Kunden bedeutet:

Das Finanzministerium bereitet gerade eine Übergangsregelung (genauer Zeitpunkt ist noch nicht benannt) vor, in dem die neuen Prüfungsmethoden noch nicht angewendet werden sollen.

Den vollständigen Bericht können Sie unter folgendem Link lesen:

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/bundesfinanzministerium-einfuehrung-manipulationssicherer-kassen-verzoegert-sich/24958846.html

oder:

Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K 2.0) / August 2019

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html

Für Fragen oder Anregungen steht Ihnen unser Supportteam gerne zur Verfügung.

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