Zertifizierung der Kassensysteme durch BSI


Wie Sie bereits wissen, werden 2020 zum Schutz gegen die Manipulation von Kassensystemen neue Regelungen eingeführt. Dabei handelt es um INSIKA – ein Manipulationsschutz basierend auf einer digitalen Signatur jedes Geschäftsvorfalls.

Pflicht: Ab dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme eine Zertifizierung vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) besitzen.

Damit Sie immer auf dem neusten Stand sind und bereits jetzt alle notwendigen Informationen zu TSE/INSIKA besitzen, haben wir für Sie das Wichtigste zusammengefasst.

Diese und weitere Informationen können Sie gerne bei der Internetseite des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachlesen.

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/Produktzertifizierung/Produktzertifizierung_node.html

Ob Sie hierbei ein neues Kassensystem anschaffen müssen oder einfach Ihr vorhandenes aufrüsten sollen, hängt davon ab wann dieses gekauft worden ist.

  • Angeschafft nach dem 25.11.2010. Frage den Hersteller: Ist das Kassensystem auf BSI-Zertifizierung nachrüstbar? Falls ja, kann man das System noch bis 1. Januar 2020 auf BSI-Zertifizierung umrüsten. Falls nein, greift eine Schonfrist bis 1. Januar 2023.
  • Erst dann wird ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung gebraucht. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass das aktuelle Kassensystem die seit 2010 geltenden Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt.
  • Angeschafft vor dem 25.11.2010. Frage den Hersteller: Ist das Kassensystem auf BSI-Zertifizierung nachrüstbar? Falls ja, kann man das System noch bis 1. Januar 2020 auf BSI-Zertifizierung umrüsten. Falls nein benötigt man ab dem 1. Januar 2020 ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung (keine Schonfrist).

Blitz!Kasse Kassensoftware wird garantiert nachgerüstet & INSIKA konform

Die Kunden von Blitz!Kasse Kassensoftware können sich darauf verlassen, dass Ihr System ab 2020 wie vom Gesetzgeber gefordert nachgerüstet wird. Die Kassensoftware ist bereits jetzt INSIKA 2020 vorbereitet. Sie können Ihre jetzige Kassensoftware (Express Kasse X sowie Gastro) für das Jahr 2020 umrüsten. Hierbei hilft Ihnen unser Support Team gerne weiter.

Kassen dem Finanzamt melden

Ab 2020 müssen alle im Betrieb genutzten Kassensysteme dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Meldefrist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme des Systems. Kassensysteme, die schon früher im Unternehmen genutzt wurden, müssen bis einschließlich den 31. Januar 2020 gemeldet werden.

Desweiteren wird eine Belegausgabepflicht bei Verwendung eines elektronischen Kassensystems eingeführt. Folgend ist es zwingend notwendig jedem Kunden ein Kassenbeleg auszuhändigen. Wer viele kleine Produkte an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft, kann beim Finanzamt eine Befreiung von der Belegausgabepflicht beantragen. Das gilt etwa für Bäckereien, Eiscafés, Schnellimbiss und Kioske. Ob sich auch normale Gaststätten befreien lassen können ist derzeit noch unklar.

Welche Strafen drohen bei dem Verstoß?

Bei Verstößen gegen das Kassengesetz drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Strafbar nach der neuen Gesetzeslage macht sich,

  • wer ordnungswidrig handelt,vorsätzlich oder leichtfertig falsche Belege ausstellt oder Belecbd16d3ls kbgge gegen Entgelt in den Verkehr bringt;
  • wer buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder Betriebsvorgänge nicht oder in tatsächlicher Hinsicht unrichtig aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, verbucht oder verbuchen lässt;
  • wer ein Kassensystem nicht oder nicht richtig verwendet oder schützt;
  • wer nach § 146a, Absatz 1, Satz 5 (AO) ein System oder eine dort genannte Software bewirbt oder in den Verkehr bringt, die es ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.
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