Sicherheitsmodul für Kassensysteme ab 2020 – Was gibt es dabei zu beachten ?


In der deutschen Geschäften am meinten im Bereich der Gastronomie werden jedes Jahr hohe Beträge an Steuern hinterzogen. So zumindest die Einschätzung des Finanzministeriums.

Möglich werde diese massive Geldhinterziehung vor allem durch manipulierte Kassensystem Versuche. Es werden oft Vorwürfe an Kassenhersteller und Verkäufer gestellt, dass in einigen dieser Systeme eine Manipulationsfunktion eingebaut wäre bzw. es möglich ist  mit bestimmten Griffen Umsätze nachträglich zu löschen oder zu manipulieren. Der Markt für solche Manipulationsprogramme ist offenbar leider vorhanden. Es werden immer Menschen geben, die versuchen gegen den Gesetz zu verstoßen.

Kassenhersteller bestätigen die Nachfrage solcher Software, distanzieren sich aber zugleich von den Herstellern der Betrugssoftware, da sie wissen mit welchen Folgen zu rechnen ist. Seit mehreren Jahren fragen die Gastronomen klar und deutlich nach Manipulationssoftware oder nach Zaubertasten bei denen die Umsätze nicht mitgeschrieben werden oder verändert werden.

In dieser Branche kennt man das Problem der versuchten Manipulation der Umsatzdaten von einigen Verkäufern.  Es ist natürlich ein großes Hindernis für alle Geschäfte, die versuchen Ihr Geschäft ehrlich und nach allen Gesetzen zu führen.  Aus diesem Grund ist es eine wichtige Aufgabe der Händler den Endkunden dann über mögliche Konsequenzen der Löschtaste und der Steuerhinterziehung zu informieren.

Aus diesen Gründen und aus solchen Problemen heraus  sollen ab 2020 Gastronomen und Händler bei jedem Umsatz immer einen verpflichtenden Einzelbeleg herausgeben.

Dieses neue Gesetz des Bundestags & Bundesrats sieht vor die hohe Steuerhinterziehung einzudämmen. Denn nur mit den neuen Gesetzen als auch den am dem Jahr 2020 geplanten INSIKA Regelungen kann der Staat die Gastronomie Branche besser kontrollieren.

Mit der verpflichtenden Belegausgabe sollen alle Umsätze des Geschäftes künftig genauestens gespeichert werden. Dies soll alle Daten sichern, so dass diese nicht gelöscht werden können. Bereits ab 2018 ist es den Finanzämtern  erlaubt  unangemeldet Kassen in den Geschäften zu prüfen. Damit können Steuerprüfer ohne vor anzumelden alle ordnungsgemäßen Kassenaufzeichnungen wie z.B. Tagesberichte oder Journal eines Betriebs verlangen. Der neuen Kassen-Nachschau unterliegen vor allem elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen, Kassen-App, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen.

Dabei muss zukünftig darauf geachtet werden, dass die Daten auf einem separatem Speichermedium gesichert werden. Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen hierbei über eine bestimmte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei einzelnen Teilen besteht: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle.

Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und genaustens aufgezeichnet werden. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass keine Daten unerkannt  manipuliert werden können. Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Solch eine digitale Schnittstelle gewährleistet jederzeit eine reibungslose Datenübertragung, falls eine Prüfung bevorsteht.  Als Lösung hierfür wurde die INSIKA Smartcard entwickelt. Diese erfüllt als Sicherheitsmodul alle Anforderungen des geplanten Gesetzes.

Bei dem Gesetzentwurf muss beachtet werden, das der Kunde jederzeit einen Beleg für seine Bestellung verlangen kann.  Eine Belegausgabepflicht ist jedoch zurzeit nicht vorgesehen, da diese für eine steuerliche Kontrolle auch ohne eine derartige Pflicht nicht nötig ist.

Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung mit einer Strafe in Höhe von  bis zu 25.000  belegt werden.

Die Sicherheitseinrichtung wird ab dem 1. Januar 2020 gültig sein . Dabei wurden eine Übergangsregelung für Unternehmen geplant, bei der Firmen die sich eine neue Kasse gemäß den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 gekauft haben, aber diese bauartbedingt nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten lasst, können diese  bis zum 31. Dezember 2022 nutzen .

 

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