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Case Studies: Wie man einem Restaurant in kürzester Zeit Geld entlocken kann


Es gibt ein besonderes „Diebstahldreieck“ in den Restaurants: Das Personal stiehlt von dem Eigentümer – der Eigentümer vom Personal – die Gäste vom Eigentümer – das Personal von den Gästen. Hierbei würden wir gerne Ihnen einige interessante Variationen vorstellen. Beginnen wir mit dem Einfachsten „Das Personal stiehlt von dem Besitzer“, obwohl dies eine der längsten und ältesten Geschichten ist, seit es Gastronomie gibt.
In dem 21 Jahrhundert mit den fortschrittlichen Technologien sowie einem Fokus auf Sicherheit, denn überall findet man Kameras, Geschäfte nutzen Kassensoftware und es ist technisch unmöglich die Bons in Restaurants zu bearbeiten. Jedoch, wenn es immer schwieriger wird ein Paar Hunderte Euro verschwinden zu lassen wird es trotzdem gleichzeitig viel interessanter sein, wie man dies bewerkstelligen kann.

Methode 1.

„Oh, Entschuldigen Sie bitte, unser Kassensystem funktioniert überhaupt nicht, das Programm wurde nämlich von Zwergen gefressen und jetzt sind dort Einhörner“ usw.

Szenario Entwicklung: Ein Gast erhält eine handschriftliche Rechnung (ja, alles ist da, alles ist fair, es gibt eine Unterschrift, alles ist so, wie es sein sollte, eine Kopie für Sie gibt es auch). Die Art der Zahlung ist nicht wichtig. Der Gast wird sodann zu der Kasse gebeten und oh nein, der Drucker funktioniert nicht mehr! Oh Schreck! Wir entschuldigen uns mehrmals. Der Gast bezahlt und geht. Der offene Tisch mit den jeweiligen Artikeln wird schön unter den Tisch gekehrt und alles wird gelöscht. Sie können sich gern an dem Geld beteiligen. Es gibt viele weitere Möglichkeiten diese Methode von „es ist etwas kaputt“ zu nutzen. Dabei muss man auch beachten, dass meistens mehrere Personen und einem Hut stecken: Der Koch, der Personalmanager sowie natürlich die Kellner.
Wie man aus solchen Situationen nicht pleite ohne einen einzigen Groschen herauskommt: das Blitz!Kasse Kassensystem kann Ihnen aufzeigen wann und was von der Bestellung gelöscht worden ist sowie ein kompletten Verlauf darstellen welche Bons wann gebucht worden sind. Kommt es zu einer Auffälligen Konstellation, so können Sie sich sicher sein das jemand bei Ihnen klaut.

Methode 2.

Bankett – Wow, was für ein schönes Stück Papier mit Unterschrift und auf einem Firmen blank in zweifacher Ausfertigung, eines für die Buchhaltung, das zweite an Sie (Gäste), falls Fragen auftauchen. Aber alles ist doch so einfach:

Meistens werden alle Artikel bei einem Bankett erst am Ende der Feierlichkeiten verbucht. Die Bestellung wird jedoch gleichzeitig im Voraus von der Küche vorbereitet. Hierbei bleiben keine Fragen offen und Sie bekommen eine Rechnung ausgestellt mit allen Getränken und Waren ohne Preiserhöhung oder Manipulation die sogleich von der Firma beglichen wird.
Jetzt wird das Theater der braven und ehrlichen Mitarbeiter erst gespielt: die Kellner bleiben nach dem alle Kunden bereits gegangen sind brav im Restaurant und helfen dem Koch. Hierbei wird jedoch das Bankett nicht in das Kassensystem verbucht und so können die fiesen und bösen Mitarbeiter all das schöne Geld in die eigene Tasche bringen. Bestenfalls wird nur ein Teil des Banketts in das Programm verbucht, schlimmstenfalls nichts. Eventuell wird vom eingenommenen Geld noch Speiseware eingekauft, damit der Arbeitgeber auf keinen Fall das Fehlen der Ware bemerkt.
Die einfache und sichere Lösung um dieses Problem in den Griff zu bekommen: mit Blitz!Kasse Restaurant Software und den mobilen Kassenterminals müssen Ihre Kellner jede einzelne Bestellung an die Küche per Saldo versenden, sogleich kann diese Bestellung nicht mehr aus dem System entfernt werden. Sie behalten den kompletten Überblick.

Methode 3.

„Oh, Sie haben doch hier noch ein Tee/Bier/Kaffee getrunken, nicht wahr? – ich bringe Ihnen sofort die fehlende Rechnung, einen Moment bitte“

Der Kellner kommt schwitzend angerannt, entschuldigt sich unter Tränen tausend Mal und zeigt Ihnen den fehlenden Artikel auf einem einzelnen Bon.
In jedem Restaurant gibt es Artikel, die täglich in Unmengen bestellt werden: Americano, eine Tasse Tee, Bier usw. Tatsächlich jedoch wurde diese eine Rechnung bereits mehreren Dutzend anderer Kunden vorgelegt und bezahlt, den Sie sind nicht der Erste, der diese rührende Geschichte zuhören bekommt. Dabei stecken der Kellner, der Barmann sowie der Manager sicher unter einer Decke. Hierbei beläuft sich die Summe am Ende jedes Tagen auf eine recht amüsante Summe, die Sie als Arbeitgeber verlieren.
Damit dies Ihnen nicht in Ihrem Geschäft passiert, können Sie mit Hilfe von Blitz!Kasse Kassensoftware alle einzelnen Einstellungen der jeweiligen Mitarbeiter kontrollieren. Erlauben Sie Ihren Kellnern nicht die Rechnung mehrmals zu drucken. Des weiteren dürfen z.B. Kellner kein Z- Abschlag am Ende des Tagen machen oder Sie dürfen keine Bons stornieren.

Zertifizierung der Kassensysteme durch BSI


Wie Sie bereits wissen, werden 2020 zum Schutz gegen die Manipulation von Kassensystemen neue Regelungen eingeführt. Dabei handelt es um INSIKA – ein Manipulationsschutz basierend auf einer digitalen Signatur jedes Geschäftsvorfalls.

Pflicht: Ab dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme eine Zertifizierung vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) besitzen.

Damit Sie immer auf dem neusten Stand sind und bereits jetzt alle notwendigen Informationen zu TSE/INSIKA besitzen, haben wir für Sie das Wichtigste zusammengefasst.

Diese und weitere Informationen können Sie gerne bei der Internetseite des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachlesen.

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/Produktzertifizierung/Produktzertifizierung_node.html

Ob Sie hierbei ein neues Kassensystem anschaffen müssen oder einfach Ihr vorhandenes aufrüsten sollen, hängt davon ab wann dieses gekauft worden ist.

  • Angeschafft nach dem 25.11.2010. Frage den Hersteller: Ist das Kassensystem auf BSI-Zertifizierung nachrüstbar? Falls ja, kann man das System noch bis 1. Januar 2020 auf BSI-Zertifizierung umrüsten. Falls nein, greift eine Schonfrist bis 1. Januar 2023.
  • Erst dann wird ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung gebraucht. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass das aktuelle Kassensystem die seit 2010 geltenden Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt.
  • Angeschafft vor dem 25.11.2010. Frage den Hersteller: Ist das Kassensystem auf BSI-Zertifizierung nachrüstbar? Falls ja, kann man das System noch bis 1. Januar 2020 auf BSI-Zertifizierung umrüsten. Falls nein benötigt man ab dem 1. Januar 2020 ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung (keine Schonfrist).

Blitz!Kasse Kassensoftware wird garantiert nachgerüstet & INSIKA konform

Die Kunden von Blitz!Kasse Kassensoftware können sich darauf verlassen, dass Ihr System ab 2020 wie vom Gesetzgeber gefordert nachgerüstet wird. Die Kassensoftware ist bereits jetzt INSIKA 2020 vorbereitet. Sie können Ihre jetzige Kassensoftware (Express Kasse X sowie Gastro) für das Jahr 2020 umrüsten. Hierbei hilft Ihnen unser Support Team gerne weiter.

Kassen dem Finanzamt melden

Ab 2020 müssen alle im Betrieb genutzten Kassensysteme dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Meldefrist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme des Systems. Kassensysteme, die schon früher im Unternehmen genutzt wurden, müssen bis einschließlich den 31. Januar 2020 gemeldet werden.

Desweiteren wird eine Belegausgabepflicht bei Verwendung eines elektronischen Kassensystems eingeführt. Folgend ist es zwingend notwendig jedem Kunden ein Kassenbeleg auszuhändigen. Wer viele kleine Produkte an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft, kann beim Finanzamt eine Befreiung von der Belegausgabepflicht beantragen. Das gilt etwa für Bäckereien, Eiscafés, Schnellimbiss und Kioske. Ob sich auch normale Gaststätten befreien lassen können ist derzeit noch unklar.

Welche Strafen drohen bei dem Verstoß?

Bei Verstößen gegen das Kassengesetz drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Strafbar nach der neuen Gesetzeslage macht sich,

  • wer ordnungswidrig handelt,vorsätzlich oder leichtfertig falsche Belege ausstellt oder Belecbd16d3ls kbgge gegen Entgelt in den Verkehr bringt;
  • wer buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder Betriebsvorgänge nicht oder in tatsächlicher Hinsicht unrichtig aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, verbucht oder verbuchen lässt;
  • wer ein Kassensystem nicht oder nicht richtig verwendet oder schützt;
  • wer nach § 146a, Absatz 1, Satz 5 (AO) ein System oder eine dort genannte Software bewirbt oder in den Verkehr bringt, die es ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.
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