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INSIKA 2020 & Elektronische Aufzeichnungssysteme


Diese und weitere Informationen zu dem Thema INSIKA 2020 sowie Zertifizierung von Produkten, Elektronischen Aufzeichnungssystemen finden Sie unter :

https://www.bsi.bund.de

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zeigt den neusten Stand der Anforderungen für Kassensoftware sowie Kassensystemen auf. Darunter finden Sie FAQ Seiten mit allen benötigten Informationen.

Das BSI hat nach dem BSI-Gesetz und der BSI-ZertV die Aufgabe, Zertifizierungen informationstechnischer Produkte oder Komponenten sowie informationstechnischer Systeme durchzuführen.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, betreibt das BSI Zertifizierungsprogramme, in denen jeweils die Regeln (Geltungsbereiche, bedarfsgerechte Prüfkriterien, Anforderungen und Nachweise), das Verfahren sowie das Management zur Durchführung der Zertifizierung festgelegt und beschrieben sind.

Die Zertifizierung eines Produktes wird auf Antrag durchgeführt. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist eine technische Evaluierung bzw. Prüfung gemäß den im Zertifizierungsprogramm veröffentlichten Sicherheitskriterien bzw. Technischen Richtlinien.

Für unsere Kunden möchten wir mit Hilfe der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik die wichtigsten Aspekte zusammengefasst darstellen.

Was ist in technischer Betrachtung unter einer technischen Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme zu verstehen?

  • Die Technische Sicherheitseinrichtung besteht aus einen Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle.
  • Die Technische Sicherheitseinrichtung wird vom elektronischen Aufzeichnungssystem (z.B. eine Kasse) angesprochen, übernimmt die Absicherung der aufzuzeichnenden Daten gegen nachträgliche Veränderung und Löschen und speichert die gesicherten Aufzeichnungen in einem einheitlichen Format. Finanzbehörden können die geschützten Daten dann einfordern und auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen.

Müssen die Daten immer in der Technischen Sicherheitseinrichtung gespeichert bleiben oder gäbe es eine Möglichkeit  diese auch zu exportieren und woanders zu speichern?

  • Die mit einer Signatur abgesicherten Daten können exportiert werden und außerhalb der Technischen Sicherheitseinrichtung aufbewahrt werden. Hierbei muss natürlich auf eine sichere und vorschriftenkonforme Aufbewahrung geachtet werden.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zu dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wenden?

  • Ansprechpartner für das Gesetz ist das zuständige Bundesministerium der Finanzen.
  • Aktuelle technische Informationen finden Sie unter „Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“. Hier werden auch die relevanten Technischen Richtlinien und Schutzprofile veröffentlicht.

Benötige ich für jede meiner Kassen eine eigene technische Sicherheitseinrichtung?

  • Ziel des technologieoffenen Ansatzes ist es, eine möglichst pragmatische Integration in existierende Kassensysteme zu erlauben. Hierunter fällt insbesondere der Fall einer Anbindung mehrerer Kassensysteme an eine zentralisierte Sicherheitseinrichtung.
  • Auch die technische Umsetzung grundsätzlich auf unterschiedliche Arten erfolgen, z.B. lokal (via Smartcard) oder fernverbunden (als „Cloud“-Lösung), solange die notwendigen Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen des BSI erfüllt sind und im Rahmen der Zertifizierung nachgewiesen werden.
  • Eine Transaktion wird immer nur mit einer einzelnen TSE durchgeführt. Eine Absicherung von einer einzelnen Transaktion mit mehreren Sicherheitseinrichtungen ist aufgrund der Sicherheitsanforderungen nicht möglich.

Wird es die eine vorgegebene Lösung geben und wird diese dann vom BSI oder anderen Behörden bereitgestellt?

  • Jeder kann Technische Sicherheitseinrichtungen herstellen und in der Umsetzung herrscht Technologieoffenheit. Der rechtskonforme Einsatz einer Technischen Sicherheitseinrichtung erfordert den Nachweis, dass die Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen des BSI eingehalten wurden.
  • Eine einzige, für alle verbindlich zu nutzende, Umsetzung der Richtlinien wird es nicht geben.

Wo finde ich Informationen über zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen?

  • Informationen über zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen werden nach Abschluss einer Zertifizierung auf Seite des BSI unter Produktzertifizierung veröffentlicht.
  • Die Anpassung der Kassensysteme kann jedoch unabhängig von der Zertifizierung des Sicherheitsmoduls bereits vor Abschluss der des jeweiligen Zertifizierungsverfahrens erfolgen.
  • Informationen über zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen werden dann auf Seite des BSI unter Produktzertifizierung veröffentlicht.

Muss eine Technische Sicherheitseinrichtung immer direkt am Aufzeichnungssystem angeschlossen werden?

  • Eine technische Umsetzung kann grundsätzlich auf unterschiedliche Arten erfolgen, etwa lokal (z.B. via Smartcard) oder fernverbunden (als „Cloud“-Lösung), solange die notwendigen Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen des BSI erfüllt sind und im Rahmen der Zertifizierung nachgewiesen werden. Eine fernverbundene TSE muss grundsätzlich für alle angeschlossenen elektronischen Aufzeichnungssysteme erreichbar sein.

Wie lange ist die Zertifizierung einer Technsichen Sicherheitseinrichtung gültig?

  • Die Zertifikate für eine TSE sind üblicherweise auf 5 Jahre befristet.
  • Die Sicherheitszertifikate können durch eine Neubewertung verlängert werden. Werden im Rahmen der Neubewertung Schwachstellen bekannt, die durch ein Softwareupdate behoben werden können, ist eine Rezertifizierung notwendig. Ebenso ist auch eine Re-Zertifizierung nach Technischer Richtlinie auf Basis der jeweils gültigen TR-Vorgaben möglich.

Wo finde ich die Technischen Richtlinien?

Die Technischen Richtlinien sind unter folgendem Links veröffentlicht:

Wo finde ich die benötigten Schutzprofile?

Die Schutzprofile sind unter folgenden Links veröffentlicht:

Welche Kosten fallen bei der Zertifizierung an?

  • Die Kosten der Zertifizierung einer technischen Sicherheitseinrichtung setzen sich aus Kosten der Evaluierung für die beauftragte Prüfstelle sowie Gebühren beim BSI zusammen.
  • Die Gebühren für das Zertifizierungsverfahren beim BSI, ergeben sich aus der BSI-Kostenverordnung.
  • Zu den Kosten einer Evaluierung kann das BSI keine Aussage machen, da diese in der Hauptsache von den individuellen Verhandlungen eines Herstellers mit der jeweiligen Prüfstellen abhängen.

Wie lange dauert eine Zertifizierung?

  • Zeitpunkt und Dauer der Zertifizierungen (TR und Common Criteria) hängen im Wesentlichen von Ihren Verhandlungen mit den Prüfstellen und dem Reifegrad ihres Produktes ab.

Wie beantrage ich eine Zertifizierung beim BSI?

  • Informationen zur Beantragung einer Zertifizierung sind auf der BSI-Website unter Produktzertifizierung zu finden.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Was Sie darüber wissen müssen und was Sie sich immer schon gefragt haben!


Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Was Sie darüber wissen müssen und was Sie sich immer schon gefragt haben!

Kamera-auf-Arbeitsplatz

Bereits längerer zeit beobachtet man die steigende Tendenz der Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Ob Restaurant oder Modegeschäft, überall findet man Kameras in den Räumen aufgestellt, die den Arbeitgebern als Hilfsmittel dienen sollen die täglichen Geschäftsverläufe als auch die Mitarbeiter zu kontrollieren.

Jedoch stellt sich die Frage wo sich die Grenzen der Überwachung per Kamera befinden? Wann werden die persönlichen Rechte der Mitarbeiter angegriffen?

Dieses Thema führt seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit immer wieder zu kräftigen Diskussionen.

Dabei gibt es viele Befürworter als auch Gegensprecher.

Die Unterstützer der Videoüberwachung beiziehen Ihre zahlreichen Argumente wie so oft an die Beweissicherung im Falle eines Diebstals sowie die rechtzeitige Erkennung von Gefahren im Arbeitsumfeld. Hierbei wird oft eine große Anzahl an Bespielen von immer wiederkehrenden Vorfällen in Produktions-  als auch in Groß-/Einzelhandelunternehmen aufgeführt.

Bei dieser Gelegenheit darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Arbeitgeber mehrere relevante Gesetzestexte sowie Normen beachten muss.

Hierbei handelt es sich um folgende Vorschriften:

  • Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 1 Abs. 1 GG)
  • Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG)
  • Die Weisung über die persönliche Verwaltung, Preisgabe sowie Verwendung der eigenen Daten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung; abgeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht)

Das Thema der Videoüberwachung wird ebenfalls in dem Strafgesetzbuch (StGB) näher beschrieben. Der Paragraf § 201a StGB die sogenannte Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gehört zu den wichtigsten Gesetzen in diesem Bereich. Eine Zuwiderhandlung gegen das Gesetz dieser Art kann mit bis zu zwei Jahre Freiheitsstraffe geahndet werden.

Die Videoüberwachung in den öffentlich zugänglichen Räumen

Die explizite Maßregelung auf den Paragraphen 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch Datenschützer zeigt, dass eine elektronische Beobachtung öffentlicher Räume wie z.B. ein für Kunden zugänglicher Raum eines Geschäftes ist nur dann gestattet, wenn die Videoüberwachung  zur Erfassung des Hausrechts oder zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen dient. Die unten genannten Räume bzw. Räumlichkeiten dürfen durch den Arbeitgeber überwacht werden:

  • Parkhaus
  • Kundenparkplatz
  • Tankstelle
  • Verkaufsflächen
  • Öffentlich zugängliche Zufahrten vom Unternehmensgrundstück

Außerdem wird von BDSG eine Überwachung vom Personal zur Aufklärung von Straftaten nur dann erlaubt, wenn ein besonderer Anhaltspunkt sowie Grund vorliegt, dass die Beschäftigten ein Delikt begehen.

Videoüberwachung muss immer verhältnismäßig sein als auch kenntlich gemacht werden  – eine Aussage die immer mehr in den Vordergrund rückt

Die Videoüberwachung wird am häufigsten am Arbeitsplatz eingesetzt. Dabei gilt der Betrieb als ein Privatumfeld, der jedoch als ein Sonderfall behandelt wird. Desweiteren werden hier andere Rahmenbedienungen verwendet als im eigentlichen privaten Milieu.

Grundlegend muss eine Videoüberwachung stets verhältnismäßig sein. Dies beinhaltet einen notwendigen Zweck als Grundsatz. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber eine Videoüberwachung erkennbar machen. Dies kann durch ein Hinweisschild/Zeichen erfolgen. Die zusammengetragenen Daten muss der Arbeitgeber immer nach der Nutzung löschen.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber immer die Videoüberwachung seiner Mitarbeiter sich durch den Kopf gehen lassen, denn hierbei stehen sich deren schützenswerte Bedürfnisse als auch die Relevanz arbeitsrechtlicher Regeln gegenüber. Dabei müssen permanent folgende Punkte kontrolliert und beachtet werden:

  • Die individuelle Einwilligung der einzelnen Mitarbeiter muss eingeholt werden
  • Die Betriebsvereinbarungen entsprechend der Vorschriften beachten
  • Feststellen, ob es zur Wahrung berechtigter Interessen wirklich einer Videoüberwachung bedarf
  • Eine legitime Alternative vorschlagen
  • Eine Rechtfertigung der Videoüberwachung vorlegen, die als Klärung von Straftaten der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen gelten soll

Die Grenzen der Videoüberwachung einhalten und kennen

Hinsichtlich der individualrechtlicher als auch kollektivrechtlichen Aspekte sind dem Arbeitgeber bei der Videoüberwachung Grenzen gesetzt. Der Arbeitsvertrag jedes einzelnen Mitarbeiters mit seinen verfassungsrechtlichen gewährleisteten Gebieten des Persönlichkeitsrechts grenzt individualrechtlich die allumfassende elektronische Überwachung von Mitarbeitern. Im Bezug auf das eben Gesagte erlaubt die Videoüberwachung keine Aufnahmen der folgenden Örtlichkeiten:

  • Toilette
  • Schlaf-, Umkleide-, Pausenräume
  • Foyer

Basierend auf die mit dem Namen bekannten Güter- und Interessenabwägung können trotz Eingriff in das Persönlichkeitsrecht technische Kontrollen gerechtfertigt sein, falls ein grundwiegeder und gerechtfertigter Verdacht vorliegt.

Blitz!Kasse Überwachungsmodul

Mit unserem innovativen Blitz!Kasse Kamera Modul haben Sie die Möglichkeit mit wenig Aufwand und in kurzer Zeit den Überblick über Ihr gesamtes Geschäft zur erlangen. Hierbei können Sie dieses Modul in Ihrer Kasse im Office Bereich aktivieren. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass nicht alle Kameras unterstütz werden. Hierzu steht Ihnen unser Support Team zur Verfügung und berät Sie gerne. Rufen Sie uns noch heute an. Wir sind täglich von Mo.-Fr. von 12 bis 18 Uhr erreichbar.

 

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Gutschein Coupons – Welche Wirkung Sie auf Kunden erzeugen


In vielen Geschäften weltweit werden Gutschein Coupons genutzt, um neue Kunden anzulocken. In fast jeder Lieferung bekommt man gratis Gutscheine für bestimmtes Zeitraum und kurzer Laufzeit zugesandt, damit man sogleich die nächste Bestellung aufnimmt. Hierbei bekommt man 10% Rabatt auf die nächste Bestellung oder sogleich ein 10€ Gutschein. Diesen kann man weiter an seine Freunde weitergeben und so neue Kunden hervorbringen.

Auch weitere Möglichkeiten gibt mit Coupons zu arbeiten – um dabei bei eher kostspieligen teuren Ankäufen Kunden anzulocken. Hierbei könnte man für den zweiten Kauf der Waren ein Gutschein im Wert von 100€ ausgeben, jedoch nur wenn die Kaufsumme ein bestimmten Wert übertrifft – z.B. 1000€.

Auch in unserer Blitz!Kasse Kassensoftware haben Sie dich Möglichkeit Gutschein Coupons zur verwenden. Hierbei müssen Sie folgendes beachten:

  • In Blitz!Kasse Office Bereich – unter Warengruppen muss eine Warengruppe mit der Bezeichnung „Gutschein Coupon“ gespeichert werden
  • Jetzt kann ein beliebiger Artikel mit einem negativen Wert gespeichert werden: z.B. Gutschein 10%
  • Hierbei muss man den Wert des Coupon mit dem Artikelnamen abgleichen
  • Sie können so viel Sie wollen Artikel in diese Warengruppe speichern
  • Wenn Sie die jeweiligen Gutscheine an Ihre Kunden verkaufen – in Form von einem Coupon können diese später bei Ihnen einlösen
  • Die Coupons können gescannt werden und sogleich wird der jeweilige Rabatt des Gutscheins von dem Warenkorb abgezogen mit einem negativen Wert
  • Die einzelnen Gutscheine können Sie bei einer Druckerfirma persönlich gestalten und ausdrucken lassen

Des Weiten wurden über Jahre viele unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt, um zu sehen wie Gutscheine sich auf die Entscheidung der Kunden zum Kauf einer Ware auswirken.

Dabei haben über 57% aller befragten Kunden gesagt, sie hätten den Kauf nicht getätigt, gäbe es den Gutschein Coupon nicht.

Außerdem haben mehr als 50% der Befragten mehr bei Ihrem Kauf ausgegeben als die Kunden ohne einen Gutschein Coupon.

Auch konnte man zu einer Erkennung kommen, dass die Art des Gutschein Coupons sich ebenfalls auf die Wahl des Firmen Brands ausgewirkt hat, bei dem eingekauft worden ist.

Darüber hinaus hat sich die Loyalität des Kunden zu einer Firma stark verstärkt, sobald man Ihnen zum Kauf ein Gutschein Coupon beigelegt hat.

Jedoch muss man bei dieser Verkaufsstrategie einige wichtige Aspekte beachten. Ein fehlerhafter Einsatz von Gutschein Coupons kann nicht nur Kunden verärgern sondern auch von weiteren Käufen abhalten. Kunden könnten sich an Gutscheine langfristig  gewöhnen und beim Kauf nicht den alten Preis zahlen wollen. Einige weitere Kunden könnten missmutig werden, falls mal kein Gutschein Coupon beim Kauf enthalten war.

Gleichzeitig kann das Problem auftreten, dass die Öfteren und wiederholten Rabattaktionen sowie Gutscheinvergabe  bei den Kunden auf Dauer nicht mehr wirken. Kunden reagieren nicht mehr und die verkaufte Menge der Waren sinkt.

Letztendlich stellt sich die Frage sollten Geschäfte dann solche Aktionen mit Hilfe von Gutschein Coupons einsetzen? – und die Antwort lautet auf jeden Fall JA!

Jedoch muss alles in Massen einsetzen werden und zur richtigen Zeit. Nicht die Quantität sondern die Qualität ist für den Kunden von Bedeutung. Die Kunden dürfen sich an solche Aktionen nicht gewöhnen und nicht denken, das solche Coupons immer und jederzeit frei zur Verfügung sein werden. Die Produkte würden sich sonst schlechter verkaufen, Loyalität würde abfallen und die Wertschätzung der Firma in den Augen des Kunden würde ebenfalls sinken. Es würde sehr schwer werden die Artikel für den alten Preis zu verkaufen und der Umsatz würde gravierend fallen.

Damit Sie sich nicht mit solchen Schwierigkeiten und Problemen auseinandersetzen müssen, dosieren Sie die Verteilung der Gutschein Coupons und  beachten Sie den Zeitraum und Länge der einzelnen Aktionen Ihres Geschäftes.

Wenn Sie alle diese Tipps beachten, werden Sie keine Probleme mit Kunden haben und können so Ihr Geschäft als auch Verkäufe antreiben.

Falls Sie Fragen oder Anregungen haben zu dem Thema Gutschein Coupons wenden Sie sich an uns. Unser Support Team ist immer von Montag- Freitag 12-18 Uhr für Sie da. Wir freuen uns auf Sie.

Blitz!Kasse J – Cross Platform Software


Mit Blitz!Kasse J(ot) haben wir einen weiteren Schritt in die Zukunft gewagt.

Die Familie Blitz!Kasse Kassensoftware ist noch größer geworden und gibt Ihnen die Möglichkeit die Software Plattformübergreifend zu nutzen.

Bis jetzt haben wir die Blitz!Kasse Software nur unter Windows 7 /10 sowie Android nutzen können. Doch unser Motto lautet: CROSS-PLATFORM! 

Jetzt stellen wir Ihnen Blitz!Kasse J vor – die plattformübergreifende Kassensoftware, diese funktioniert nicht nur unter Windows und Android, sonder auch unter LINUX und iMAC OS als Terminalsoftware.

Rufen Sie uns noch heute an und unsere Kollegen werden Ihnen die großartigen Möglichkeiten von Blitz!Kasse J aufzeigen. Wir sind Mo. bis Fr. von 12-18 Uhr jederzeit erreichbar.

Unsere neu entwickelte Kassensoftware Blitz!Kasse Handel J ist ein hochmodernes und leicht erweiterbares Kassensystem, dass unser Windows 7 / 10 , Linux und iMac arbeitet. Unsere innovative und einzigartige Software wird ins besondere in der Schnellgastronomie genutzt.

Die Blitz!Kasse Handel J erlaubt es Ihnen einen schnellen Mitarbeiterwechsel durchzuführen. Nur mit 2 Klicks können Sie in nur wenigen Sekunden und ohne viel Aufwand den Mitarbeiter auswechseln. Im Schnellhandel Bereich wird diese Software eingesetzt um den Kunden schnellstmöglich zu bedienen und so eine hohe Kundenzufriedenheit anbieten zu können.

Hierbei konnten wir in Zusammenarbeit mit mehreren Schnellgastronomie Restaurants eine intuitive und leicht verständliche Verkaufsmaske entwickelt, um Ihren Mitarbeitern die Arbeit zu erleichtern. Desweiteren haben wir eine Vielzahl an nützlichen Funktionen wie z.B. Rechnung splitten, Parking in die Software integriert. Das besondere an Bonparking Funktion – Sie dient Ihnen als Hilfestellung, sobald Kunden später zahlen möchten. Sie wird heutzutage in der Schnellgastronomie wie im Imbiss oder Stehcafé genutzt. Diese Funktion ähnelt dem „Tischverkauf“ in der Gastronomie.

Eine weitere ebenfalls äußerst nützliche Funktion in Blitz!Kasse Handel J ist der integrierte Zeitungsmodul mit einer automatischen Zeitschrift Barcode Scannung. Diese wird in einem Kiosk von Vorteil sein.

Alle darbietenden Funktionen in Blitz!Kasse Handel J haben das Hauptziel  eine schnelle und sehr einfache Kundenbedienung anbieten zu können. Keine komplizierten Funktionen.  Kein Stress. Keine langen Kunden Warteschlangen.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit die Blitz!Kasse Handel J, wie alle unsere Softwaren und Blitz!Kasse Produkte im Netzwerk anzuschließen. Die Netzwerkfähigen Geräte können gemeinsam in einem Geschäft installiert und genutzt werden. Hierbei kann der Verkaufsprozess beschleunigt werden und so die Wartezeit der Kunden minimiert werden.  Jedes einzelne Gerät mit Blitz!Kasse Handel J kann mit Hilfe unseres Netzwerkes im Handumdrehen zu einem vollständigen System mit mehreren Bondruckern, Kundenanzeigen und Scannern ausgeweitet werden.  Alle Geräte funktionieren dabei einwandfrei als ein zusammenhängendes Blitz!Kasse System.

Was uns so besonders und einzigartig macht und warum Blitz!Kasse Handel J System Ihr Geschäft für immer verändern wird – mit diesem System sind Ihre Mitarbeiter nicht an eine einzige Kasse gebunden. Falls in Ihrem Geschäft mehrere Kassen gleichzeitig für die Bedienung der Kunden genutzt werden, können die Kellner die Bestellung auf einer Kasse aufnehmen, die gewünschte Ware in den Warenkorb legen, abmelden und auf einem anderen Gerät den Verkauf fortsetzen. Die Artikel der Kunden gehen dabei nicht verloren. Sie bleiben dem jeweiligen Mitarbeiter zugewiesen. So kann jeder Einzelne überall arbeiten und gleichzeitig die anderen bei Ihrer Arbeit nicht stören.

Desweiteren können Sie mit Leichtigkeit unser Blitz!Kasse Handel J mit allen unseren Blitz!Kasse Restaurant und Handel Versionen nutzen. In nur wenigen Schritten können Sie die einzelnen Peripherien miteinander verbinden 

Die Software kann für den Thekenverkauf oder Kiosk Verkauf eingesetzt werden und gleichzeitig die Blitz!Kasse Restaurant Software im Restaurant Bereich. Ob es die Versionen L, M oder S – jedes einzelne davon kann nach Belieben genutzt werden. 

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