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52 lustige Fragen aus dem Kassen-Support | Blitz!Kasse

52 Fragen aus dem Kassen-Support, bei denen selbst die Kasse kurz nachdenken musste

Kann man eine Kasse ohne Strom einschalten? Ist Bluetooth eigentlich Internet? Und warum verlangt das Kartenterminal eine PIN, obwohl der Kunde doch ein guter Mensch ist?

Wer lange genug Kassensysteme verkauft, installiert und betreut, sammelt irgendwann Geschichten, die in keinem Handbuch stehen.

Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren mit Kassensoftware, Computern, Bondruckern, TSE, Kartenterminals, Netzwerken und allem, was irgendwie daran angeschlossen werden kann.

Und natürlich klingelt auch bei uns regelmäßig das Telefon.

Viele Fragen unserer Kunden sind vollkommen normal. Manche sind technisch anspruchsvoll. Andere sorgen dafür, dass ein Mitarbeiter der technischen Unterstützung für ein paar Sekunden schweigend auf seinen Bildschirm schaut.

Und irgendwann haben wir angefangen, einige dieser Fragen zu sammeln.

Natürlich ohne Namen, Firmen oder Telefonnummern. Einige Formulierungen wurden etwas verkürzt oder sinngemäß wiedergegeben.

Nicht, weil wir uns über unsere Kunden lustig machen wollen.

Na gut. Vielleicht ein kleines bisschen.

Aber vor allem deshalb, weil jeder Mensch, der schon einmal im technischen Support gearbeitet hat, weiß:

Solche Geschichten kann man sich kaum ausdenken. Die schreibt meistens das echte Leben.

1. Stromversorgung – eine häufig unterschätzte Technologie

1. „Die Kasse geht nicht an. Muss die eigentlich in der Steckdose sein?“

Es wäre zumindest empfehlenswert.

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen einen erstaunlich deutlichen Zusammenhang zwischen „Stecker steckt in der Steckdose“ und „Kasse funktioniert“.

2. „Wo ist bei der Kasse die ON-Taste?“

Am Gerät.

Meistens dort, wo der Hersteller beschlossen hat, sie möglichst unauffällig vor der Menschheit zu verstecken.

3. „Warum ist der Bildschirm schwarz, wenn ich nichts mache?“

Möglicherweise genau deshalb.

Viele Geräte verfügen über einen Energiesparmodus. Die gute Nachricht: Der Bildschirm ist wahrscheinlich nicht kaputt. Die schlechte Nachricht: Man muss ihn eventuell berühren.

4. „Kann man die Kasse auch ohne Strom einschalten?“

Ja.

In Gedanken.

Für den praktischen Betrieb empfehlen wir weiterhin elektrischen Strom.

5. „Die Kasse ist von alleine ausgegangen. Ist das ein Virus?“

Nicht unbedingt. Denkbar wären auch:

  • Stromausfall,
  • ein lockeres Netzkabel,
  • ein defektes Netzteil,
  • ein Windows-Update,
  • der Energiesparmodus,
  • oder jemand hat die Kasse selbst ausgeschaltet.

Die letzte Möglichkeit wird bei einer Fehlersuche erstaunlich häufig erst sehr spät berücksichtigt.

6. „Kann ich die Kasse neu starten, ohne dass sie dabei ausgeht?“

Leider nein.

Das Konzept eines Neustarts besitzt einen kleinen technischen Nachteil:

Das Gerät startet neu.

7. „Warum verlangt die Kasse ein Passwort? Das ist doch meine Kasse.“

Genau deshalb.

Auch bei der eigenen Wohnung lautet das Sicherheitskonzept normalerweise nicht:

„Ist meine Wohnung. Deshalb brauche ich keine Haustür.“

8. „Kann man das Passwort für immer entfernen?“

Technisch ist vieles möglich.

Interessanterweise folgt auf diese Frage einige Monate später manchmal:

„Wie konnte denn jemand in meine Kasse kommen?“

9. „Die Kasse zeigt eine Fehlermeldung. Ist das schlimm?“

Das hängt davon ab, was dort steht.

Bei:

„Papier leer“

besteht normalerweise kein Grund, Windows neu zu installieren.

10. „Kann ich weiterarbeiten, obwohl alles eingefroren ist?“

Natürlich.

Zum Beispiel im Lager.

Mit der eingefrorenen Anwendung eher nicht.

2. WLAN, Netzwerk und andere unsichtbare Kräfte

Internet hat für viele Menschen eine bemerkenswerte Eigenschaft:

Es ist einfach irgendwo da.

Das funktioniert wunderbar – bis eine Kasse angeschlossen werden soll.

11. „Die Kasse sagt: Kein Netzwerk. Aber auf meinem Handy habe ich WLAN.“

Das freut uns für das Handy.

Jetzt müssen wir nur noch dafür sorgen, dass auch die Kasse dieses WLAN kennt.

12. „Kann die Kasse ohne Internet arbeiten, aber trotzdem alles ins Internet übertragen?“

Das wäre äußerst praktisch.

Leider haben Daten weiterhin die unangenehme Eigenschaft, für eine Übertragung irgendeine Form von Verbindung zu benötigen.

13. „Internet ist da. Das Kabel ist aber nicht angeschlossen. Warum funktioniert es nicht?“

Internet irgendwo im Gebäude und Internet auf einem bestimmten Gerät sind zwei verschiedene Dinge.

Internet verteilt sich leider nicht wie der Geruch von Kaffee automatisch durch den Raum.

14. „Kann ich Internet vom Handy an die Kasse weitergeben?“

Hier kommt tatsächlich einmal eine gute Nachricht:

Ja.

Über einen mobilen Hotspot kann das – abhängig vom Gerät und der Konfiguration – durchaus funktionieren.

15. „Ist Bluetooth eigentlich auch Internet?“

Nein.

Bluetooth ist Bluetooth. WLAN ist WLAN.

Aber beides ist unsichtbar.

Daher können wir die Verwechslungsgefahr zumindest verstehen.

16. „Wo kann ich ein LAN-Kabel oder einen WLAN-Stick kaufen?“

Im Computerladen.

Im Elektronikmarkt.

Oder im Internet.

Manchmal sind technische Probleme erfreulich einfach zu lösen.

17. „Kann ich die Kasse mit dem WLAN vom Nachbarn verbinden?“

Technisch möglicherweise.

Wir würden allerdings empfehlen, vorher den Nachbarn zu fragen.

Für ein geschäftlich genutztes Kassensystem ist ein eigenes und kontrolliertes Netzwerk ohnehin die wesentlich bessere Idee.

18. „Auf dem Bildschirm steht eine IP-Adresse. Ist das meine Ammyy-ID?“

Nein.

Aber wir verstehen die Theorie.

Es sind schließlich beides Zahlen.

19. „Wird das Internet schneller, wenn ich alle Fenster schließe?“

Wenn Browserfenster gemeint sind:

Vielleicht.

Wenn die Fenster des Restaurants gemeint sind:

Eher nicht.

20. „Wenn ich nachts den Router ausschalte, sind morgens meine Daten weg?“

Normalerweise nicht.

Aber eine Sache ist dann tatsächlich weg:

das Internet.

Und am nächsten Morgen beginnt das Gespräch möglicherweise wieder bei Frage Nummer 11.

3. Kartenterminals und die geheimnisvolle Reise des Geldes

Für den Kunden sieht eine Kartenzahlung einfach aus:

Karte dranhalten. Piep. Fertig.

Zwischen diesem Piepton und dem eigenen Bankkonto befinden sich allerdings noch Banken, Zahlungsdienstleister, Netzwerke und Transaktionssysteme.

Und damit beginnt das nächste Abenteuer.

21. „Der Kunde hat die Karte drangehalten. Warum ist das Geld nicht sofort auf meinem Konto?“

Weil zwischen dem Piepton am Terminal und der Gutschrift auf dem Konto noch einige technische und bankseitige Prozesse stattfinden.

Das Kartenterminal spuckt leider keine Geldscheine aus.

Wir haben nachgesehen.

22. „Kann man mit einem Foto von der Bankkarte bezahlen?“

Nein.

Ein Foto eines 50-Euro-Scheins funktioniert als Bargeld übrigens ebenfalls eher schlecht.

23. „Der Kunde sagt: Ich habe überwiesen. Kann ich das als bezahlt buchen?“

Der Satz:

„Ich habe überwiesen.“

ist noch keine technische Zahlungsbestätigung.

Bei Zahlungen sollte klar sein, welche Zahlungsart tatsächlich verwendet wurde und ob die Zahlung tatsächlich erfolgt ist.

24. „Kann man Bargeld über das Kartenterminal bezahlen?“

Man kann einen Geldschein auf das Terminal legen.

Elektronischer wird die Zahlung dadurch allerdings nicht.

25. „Warum verlangt das Terminal eine PIN? Der Kunde ist doch ein guter Mensch.“

Einer unserer Favoriten.

Vielleicht führen Banken irgendwann eine neue Sicherheitsmethode ein:

Vertrauensprüfung aufgrund persönlicher Sympathie.

Bis dahin kann das Terminal weiterhin eine PIN verlangen.

26. „Kann ich eine Kartenzahlung stornieren, wenn der Kunde schon weg ist?“

Je nach Zahlungsdienstleister, Terminal und Status der Transaktion können Storno oder Rückerstattung möglich sein.

Man sollte jedoch sehr genau wissen:

  • welche Zahlung,
  • welcher Betrag,
  • welcher Kunde,
  • und warum die Zahlung zurückgesetzt werden soll.

Bei Geld wird aus Comedy relativ schnell Buchhaltung.

27. „Kommt das Geld bei einer Rückzahlung automatisch sofort wieder beim Kunden an?“

Nicht zwingend sofort.

Die Verarbeitung hängt unter anderem vom Zahlungsdienstleister und der Bank ab.

Geld gehört außerdem zu den Dingen, die sich erstaunlich selten freiwillig beeilen.

28. „Kann der Kunde morgen bezahlen, aber ich mache den Beleg schon heute?“

Ab diesem Punkt verlassen wir langsam den Bereich Comedy.

Geschäftsvorgänge sollten so erfasst werden, wie sie tatsächlich stattfinden.

29. „Das Kartenterminal piept. Ist es böse?“

Normalerweise nicht.

Nach der sechsten falsch eingesteckten Karte möchten wir eine gewisse emotionale Reaktion des Geräts allerdings nicht vollständig ausschließen.

30. „Wenn ich die Karte zweimal dranhalte, wird dann zweimal abgebucht?“

Nicht einfach nur deshalb.

Für eine zweite Belastung ist normalerweise auch eine zweite Zahlungstransaktion notwendig.

Das Terminal denkt nicht selbstständig:

„Ah, die Karte ist wieder da. Nehmen wir einfach nochmal 38,50 Euro.“

4. Bondrucker – ein Gerät mit eigentlich nur einer Aufgabe

Ein Bondrucker hat einen beneidenswert einfachen Beruf:

Er soll Bons drucken.

Trotzdem gehören Drucker regelmäßig zu den spannendsten Geräten im technischen Support.

31. „Der Bon kommt nicht raus. Kann es sein, dass er alle ist?“

Der Bon selbst eher nicht.

Die Papierrolle vielleicht.

32. „Wie herum kommt die Papierrolle rein?“

Eine der ewigen Fragen.

Bei Thermopapier gibt es eine beschichtete Seite. Liegt die falsche Seite am Druckkopf, erscheint auf dem Papier häufig:

nichts.

Das ist gleichzeitig Fehlerdiagnose und Lernprozess.

33. „Kann man einen Bon drucken, wenn man gar keinen Drucker hat?“

Einen digitalen Beleg kann man selbstverständlich erstellen.

Wenn etwas tatsächlich auf Papier gedruckt werden soll, verbessert ein vorhandener Drucker die Erfolgsaussichten allerdings erheblich.

34. „Der Kunde hat den Bon nicht genommen. Kann ich die Buchung deshalb löschen?“

Nein.

Ob ein Kunde den Papierbeleg mitnimmt, entscheidet nicht darüber, ob ein Verkauf stattgefunden hat.

Sonst wäre Buchhaltung ausgesprochen einfach:

Kunde lässt Bon liegen. Umsatz verschwunden.

Das Finanzamt dürfte dieses Verfahren weniger überzeugend finden.

35. „Kann man einen Bon nachträglich auf gestern datieren?“

Bei dieser Frage wird die Stimme unseres Supports normalerweise etwas ernster.

Eine Kasse ist keine Zeitmaschine.

36. „Kann man die Mehrwertsteuer aus dem Bon entfernen, ohne dass das Finanzamt es merkt?“

Nein.

Wir bieten auch kein Zusatzmodul mit dem Namen

„Finanzamt bitte wegschauen“

an.

37. „Der Bon ist zu lang. Kann man ihn kürzer machen, aber trotzdem alles drauflassen?“

Das Bonlayout lässt sich natürlich bis zu einem gewissen Grad optimieren.

Informationen benötigen allerdings Platz.

Auch eine 80-m²-Wohnung lässt sich schwer auf 25 m² verkleinern, ohne dass irgendwo etwas fehlt.

38. „Kann ich einen Bon drucken, obwohl überhaupt nichts verkauft wurde?“

Es gibt Testdrucke, Kopien und unterschiedliche Belegarten.

Eine erfundene Verkaufstransaktion ist allerdings etwas völlig anderes.

Und spätestens hier wird unser lustiger Blogartikel wieder ziemlich ernst.

39. „Während des Verkaufs ist das Papier ausgegangen. Zählt der Verkauf trotzdem?“

Ja.

Eine gespeicherte Kassentransaktion verschwindet nicht automatisch aus der Datenbank, nur weil dem Bondrucker das Papier ausgegangen ist.

Die letzten Zentimeter Thermopapier entscheiden nicht über die Existenz eines Geschäftsvorgangs.

40. „Kann ich einen Papierbon per E-Mail verschicken?“

Das Papier selbst lässt sich nur schwer durch das Internet schieben.

Einen digitalen Beleg dagegen schon.

Genau deshalb gibt es digitale Bonlösungen.

5. Artikelverwaltung – wenn die Kasse Gedanken lesen soll

Eine moderne Kassensoftware kann sehr viel:

  • Artikel verwalten,
  • Preise berechnen,
  • Warengruppen organisieren,
  • Rabatte anwenden,
  • Umsätze auswerten.

Was sie weiterhin nur eingeschränkt kann:

Gedanken lesen.

41. „Ich habe einen Artikel gelöscht. Wie bekomme ich ihn zurück, wenn ich keine Datensicherung habe?“

Genau für solche Momente wurde die Datensicherung erfunden.

Leider gehört ein Backup zu den Erfindungen, deren Bedeutung viele Menschen erst dann erkennen, wenn sie es gebraucht hätten.

42. „Kann ich einen Artikel mit einem negativen Preis verkaufen?“

Mathematisch ist das durchaus interessant.

Bei minus 10 Euro bezahlt dann allerdings nicht der Kunde Sie.

Sie bezahlen den Kunden.

Ein ungewöhnliches Geschäftsmodell.

43. „Warum kann ich den Artikel nicht verkaufen? Der Preis ist 0 Euro.“

Manche Kassensysteme vertreten tatsächlich die erstaunlich konservative Auffassung, dass ein verkaufter Artikel einen Preis besitzen sollte.

44. „Kann ich etwas verkaufen, das gar nicht in der Artikelliste steht?“

Ja.

Dafür gibt es eine ausgesprochen wirkungsvolle Methode:

Den Artikel vorher anlegen.

Diese revolutionäre Funktion nennt sich Artikelverwaltung.

45. „Warum verändert das Produktfoto nicht den Geschmack?“

Wir arbeiten noch an der technischen Schnittstelle zwischen JPEG-Dateien und menschlichen Geschmacksrezeptoren.

Der Entwicklungsstand ist derzeit überschaubar.

46. „Kann die Kasse automatisch erkennen, welchen Artikel ich verkaufen möchte?“

Kamerasysteme und künstliche Intelligenz entwickeln sich tatsächlich in diese Richtung.

In vielen Betrieben funktioniert allerdings weiterhin eine überraschend effiziente Technologie:

Auf die richtige Artikeltaste drücken.

47. „Ich habe den Artikelnamen geändert. Wissen die Kunden noch, wie er vorher hieß?“

Die Kassensoftware kann Daten speichern.

Für das Gedächtnis Ihrer Kunden können wir leider keinen technischen Support anbieten.

48. „Kann ich einen Artikel vor dem Finanzamt verstecken, aber trotzdem verkaufen?“

Nein.

Das ist weder Zweck noch Aufgabe einer ordnungsgemäßen Kassensoftware.

Und falls jemand tatsächlich so etwas vorhaben sollte, wäre die Hotline des Kassenherstellers vermutlich ohnehin ein ziemlich ungewöhnlicher Ort, um danach zu fragen.

49. „Wenn ich alle Artikel lösche, läuft die Kasse dann schneller?“

Möglicherweise.

Auch der Verkauf dürfte danach ausgesprochen schnell beendet sein.

Es gibt schließlich nichts mehr zu verkaufen.

6. Der Endgegner: TSE

Wer in Deutschland ein elektronisches Kassensystem betreibt, begegnet früher oder später drei Buchstaben:

TSE.

Und spätestens dann beginnt die nächste Runde.

50. „Warum ist das alles so teuer?“

Ein Klassiker.

Diese Frage hören wir bei:

  • Kassensoftware,
  • Hardware,
  • Bondruckern,
  • Kartenterminals,
  • TSE,
  • Einrichtung,
  • Reparaturen,
  • Ersatzteilen,
  • Technikereinsätzen,
  • und gelegentlich sogar bei einem Netzwerkkabel.

Besonders schön klingt die Frage unmittelbar nach:

„Können Sie beim Preis noch etwas machen?“

51. „Wozu brauche ich überhaupt diese TSE?“

Die Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, dient dazu, die Aufzeichnungen eines Kassensystems technisch abzusichern.

Vereinfacht gesagt sollen Kassenvorgänge nachvollziehbar und gegen nachträgliche Manipulation geschützt dokumentiert werden.

Die TSE wurde also nicht vom Kassenhersteller erfunden, damit ein freier USB-Anschluss endlich belegt ist.

52. „Kann ich die TSE nach dem Start der Kasse wieder herausziehen?“

Physisch?

Natürlich.

Ein USB-Gerät kann man herausziehen.

Die wesentlich interessantere Frage lautet:

Warum sollte man das tun?

Das erinnert ein wenig an:

„Das Auto läuft jetzt. Kann ich den Motor wieder ausbauen?“

An diesem Punkt macht ein erfahrener Supportmitarbeiter meistens eine kurze Pause.

Schaut vielleicht einmal aus dem Fenster.

Und sagt anschließend möglichst ruhig:

„Nein. Lassen Sie die TSE bitte dort, wo sie ist.“

Sind das wirklich echte Fragen?

Ja – beziehungsweise sinngemäß.

Viele dieser Situationen stammen aus unserer langjährigen Arbeit mit Kassensystemen, technischer Unterstützung und Kundenbetreuung. Manche Formulierungen wurden für diesen Beitrag gekürzt oder etwas zugespitzt.

Aber man sollte dabei eines nicht vergessen:

Was für einen Techniker selbstverständlich ist, muss für einen Gastronomen, Händler, Friseur oder Existenzgründer noch lange nicht selbstverständlich sein.

Ein Koch würde vermutlich ebenfalls lachen, wenn einer unserer Techniker ihn fragt:

„Kann ich das Steak schneller braten, wenn ich den Herd zweimal einschalte?“

Ein Elektriker dürfte bei manchen unserer Fragen zur Hauselektrik wahrscheinlich ebenfalls kurz schweigen.

Jeder hat eben sein eigenes Fachgebiet.

Der wahrscheinlich bekannteste Satz im technischen Support

Nach vielen Jahren gibt es allerdings einen Satz, den praktisch jeder Techniker kennt:

„Ich habe nichts gemacht.“

Kurze Pause.

Dann folgt:

„Also … außer dass ich vorher da irgendwas gedrückt habe.“

Deshalb beginnt eine professionelle Fehlersuche oft nicht mit komplizierter Programmierung.

Sondern mit sehr einfachen Fragen:

  • Ist das Gerät eingeschaltet?
  • Steckt das Kabel?
  • Ist Papier im Drucker?
  • Besteht eine Netzwerkverbindung?
  • Was steht genau in der Fehlermeldung?
  • Was wurde unmittelbar davor gemacht?

Erstaunlich oft findet sich die Lösung genau dort.

Technik darf kompliziert sein. Die Bedienung sollte es nicht sein.

Genau deshalb versuchen wir bei Blitz!Kasse, Kassensysteme so aufzubauen, dass der tägliche Betrieb möglichst einfach bleibt.

Ein Gastronom sollte sich um seine Gäste kümmern.

Ein Händler um seine Kunden.

Ein Friseur um seine Termine.

Und niemand sollte Netzwerkadministrator werden müssen, nur weil er morgens seine Kasse einschalten möchte.

Falls trotzdem einmal etwas nicht funktioniert, helfen erstaunlich oft ein paar einfache Regeln:

  • Nicht sofort alles löschen.
  • Nicht als Erstes Windows neu installieren.
  • Nicht gleichzeitig alle Kabel herausziehen.
  • Erst einmal lesen, was auf dem Bildschirm steht.

Denn manchmal lautet die Lösung tatsächlich nur:

„Bitte Papier einlegen.“

Fortsetzung folgt

Wir würden an dieser Stelle gerne schreiben:

„Das waren die ungewöhnlichsten Fragen, die wir je gehört haben.“

Aber das wäre vermutlich gelogen.

Denn irgendwo klingelt wahrscheinlich gerade schon wieder ein Telefon.

Und vielleicht lautet die nächste Frage:

„Wenn ich den Bondrucker ausschalte, spart er dann auch Papier?“

Wir führen die Liste weiter.

Blitz!Kasse® – Kassensysteme für Gastronomie, Handel und Dienstleistung.

Hinweis: Dieser Beitrag ist humoristisch gemeint. Die beschriebenen Situationen wurden anonymisiert, zusammengefasst und teilweise sprachlich zugespitzt. Niemand soll damit bloßgestellt werden. Selbstverständlich beantworten wir auch Fragen, deren Antwort für einen Techniker möglicherweise selbstverständlich erscheint.

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Getränkepreise kalkulieren, ohne sich selbst etwas schönzurechnen:  Warum ein einfacher Faktor nur der Anfang sein kann.

Artikel 2 · Gastronomie – Ein Blick von der Seite

Getränkepreise kalkulieren, ohne sich selbst etwas schönzurechnen:  Warum ein einfacher Faktor nur der Anfang sein kann.

Diese Frage hören wir seit vielen Jahren:
„Was muss ich für eine Cola, ein Bier oder einen Kaffee verlangen?“
Früher haben auch wir darauf manchmal zu schnell geantwortet.

Ein Einkaufspreis, ein Kalkulationsfaktor, ein Verkaufspreis – fertig.
Beim erneuten Lesen unseres alten Beitrags mussten wir aber selbst sagen:
So einfach ist es nicht.

Einige Werte passten nicht sauber zusammen. Außerdem klang es so, als gäbe
es für eine ganze Stadt den einen perfekten Getränkepreis. Den gibt es nicht.
Deshalb fangen wir noch einmal von vorne an.

Wir sind Hersteller von Kassensoftware und KAssensystemen. Wir sind keine Steuerberater und auch keine professionelle Gastronomie-Kalkulationsberatung.
Aber wir begleiten seit über 25 Jahren Restaurants, Cafés, Bars und Imbisse.
Und genau diese Frage liegt sehr oft auf unserem Tisch.

Wir möchten deshalb keine Wunderformel versprechen. Wir zeigen lieber eine einfache Rechenweise, mit der ein Betreiber seine eigenen Zahlen prüfen kann.

Warum ein Kalkulationsfaktor allein nicht reicht

Der klassische Gedanke ist schnell erklärt:

Einkaufspreis mal Faktor gleich Verkaufspreis.

Als erste Orientierung kann das funktionieren. Als vollständige KAlkulation reicht es aber nicht.

Zwei Restaurants können dasselbe Getränk zum gleichen Einkaufspreis kaufen  und trotzdem völlig unterschiedliche Verkaufspreise benötigen.

  • unterschiedliche Miete
  • unterschiedliche Personalkosten
  • andere Öffnungszeiten
  • anderer Serviceaufwand
  • unterschiedliche Lage
  • andere Zielgruppe
  • andere Einkaufskonditionen
  • unterschiedlicher Getränkeumsatz

Eine kleine Bar in bester Innenstadtlage hat eine andere Kostenstruktur als ein Familienrestaurant auf dem Land. Ein Café mit Bedienung am Tisch arbeitet anders als ein Selbstbedienungs-Imbiss.

Deshalb ist ein Faktor kein Gesetz. Er ist höchstens ein schneller
Plausibilitäts-Check.

Der häufigste Fehler: Netto und Brutto werden vermischt

Viele falsche Kalkulationen entstehen, weil ein Netto-Einkaufspreis direkt – mit einem Brutto-Verkaufspreis verglichen wird.

Das sieht auf den ersten Blick harmlos aus. Es verändert aber jeden Faktor und jede Prozentzahl.

Bei Getränken im Restaurant gilt grundsätzlich der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Deshalb muss der
Brutto-Verkaufspreis zunächst in einen Netto-Umsatz umgerechnet werden.
Besondere Fälle und Ausnahmen sollten mit dem Steuerberater geprüft werden.

Netto-Verkaufspreis
Brutto-Verkaufspreis ÷ 1,19
Wareneinsatzquote
Wareneinsatz netto ÷ Netto-Umsatz × 100
Deckungsbeitrag I
Netto-Umsatz − variable Kosten
Netto-Kalkulationsfaktor
Netto-Umsatz ÷ Netto-Einkaufspreis

Wichtig: Ein hoher Deckungsbeitrag ist noch kein Gewinn.
Davon müssen unter anderem Personal, Miete, Energie, Versicherungen, Software, Reparaturen und viele andere Kosten bezahlt werden.

Ein ehrliches Rechenbeispiel mit einer 0,33-l-Flasche

Wir nehmen bewusst ein einfaches Beispiel. Die Zahlen sind keine allgemeine Preisempfehlung, sondern nur eine Rechenvorlage.

Position Annahme Erklärung
Getränkeeinkauf netto 0,65 € Eigener Einkaufspreis laut Lieferantenrechnung
Variable Nebenkosten 0,15 € Beispielhaft für Eis, Zitrone, kleine Verluste oder Verbrauchsmaterial
Variable Kosten gesamt 0,80 € 0,65 € + 0,15 €
Verkaufspreis brutto 4,50 € Preis, den der Gast auf der Karte sieht
Netto-Umsatz 3,78 € 4,50 € ÷ 1,19
Deckungsbeitrag I 2,98 € 3,78 € − 0,80 €
Wareneinsatzquote 17,2 % 0,65 € ÷ 3,78 € × 100

Die 2,98 Euro sind nicht der Gewinn des Restaurants.
Dieser Betrag leistet nur einen Beitrag dazu, die übrigen Kosten des Betriebes zu bezahlen.

Erst wenn die Summe aller Deckungsbeiträge höher ist als Personal, Raumkosten und alle weiteren betrieblichen Ausgaben, bleibt am Ende ein Ergebnis übrig.

Was bedeuten die wichtigsten Begriffe wirklich?

Wareneinsatz

Der Wareneinsatz ist der Wert der tatsächlich verbrauchten Ware.
Bei einer einzeln verkauften Flasche ist das einfach. Bei offenen Getränken, Kaffee, Cocktails oder Saftschorlen muss die Menge pro Portion berechnet werden.

Pfand, das bei ordnungsgemäßer Rückgabe wieder erstattet wird, ist nicht automatisch Wareneinsatz. Verluste durch fehlende Flaschen oder KÄsten müssen aber irgendwo in der betrieblichen Rechnung auftauchen.

Wareneinsatzquote

Die Wareneinsatzquote zeigt, welcher Anteil des Netto-Umsatzes für die eigentliche Ware benötigt wird.

Eine niedrige Quote sieht gut aus. Sie sagt allein aber noch nicht, ob der Betrieb rentabel ist. Ein Getränk kann eine sehr niedrige Wareneinsatzquote haben und trotzdem zu wenig absoluten Deckungsbeitrag bringen.

Kalkulationsfaktor

Der Faktor zeigt, wie oft der Einkaufspreis im Verkaufspreis enthalten ist.
Wichtig ist, dass immer dieselbe Basis verwendet wird.

In unserem Beispiel beträgt der saubere Netto-Faktor:
3,78 € ÷ 0,65 € = 5,82.

Wer dagegen 4,50 € brutto durch 0,65 € netto teilt, erhält 6,92.
Diese Zahl vermischt Brutto und Netto und ist für einen sauberen Vergleich wenig hilfreich!

Deckungsbeitrag

Der Deckungsbeitrag zeigt, was nach Abzug der direkt zurechenbaren variablen Kosten übrig bleibt.

Genau dieser Betrag hilft, die festen Kosten des Restaurants zu tragen.
Deshalb ist der Deckungsbeitrag für die Praxis oft interessanter als eine schön klingende Prozentzahl.

Drei mögliche Verkaufspreise – drei verschiedene Ergebnisse

Nehmen wir weiterhin 0,65 Euro Netto-Einkauf und insgesamt 0,80 Euro
variable Kosten an.

Brutto-Preis Netto-Umsatz Wareneinsatzquote Deckungsbeitrag I
3,90 € 3,28 € 19,8 % 2,48 €
4,50 € 3,78 € 17,2 % 2,98 €
4,90 € 4,12 € 15,8 % 3,32 €

Welche dieser drei Varianten richtig ist, kann niemand nur anhand des
Einkaufspreises entscheiden.

Der Preis von 4,90 Euro kann in einem modernen Innenstadt-Restaurant völlig normal sein. Im kleinen Vereinsheim kann er zu hoch wirken. Gleichzeitig kann ein Preis von 3,90 Euro für einen Betrieb mit hohen Personalkosten wirtschaftlich zu niedrig sein.

Es gibt keinen perfekten Getränkepreis für ganz Nürnberg, Bayern oder Deutschland.

Es gibt nur einen Preis, der zu Ihrem Betrieb, Ihrer Zielgruppe und Ihrer Kostenstruktur passen muss.

So würden wir in der Praxis vorgehen

  1. Den echten Netto-Einkaufspreis nehmen
    Nicht mit alten Preislisten rechnen. Die aktuelle Lieferantenrechnung ist die Grundlage. Rabatte, Boni und Gebindegrößen müssen richtig zugeordnet werden.
  2. Die Portion sauber bestimmen
    Bei Kaffee, Cocktails, offenen Weinen und Schorlen muss bekannt sein, wieviel Ware tatsächlich in einer Portion steckt.
  3. Variable Nebenkosten nicht vergessen
    Eis, Garnitur, Sirup, Strohhalme, Servietten und typische Verluste sind klein. In der Summe können sie aber eine Rolle spielen.
  4. Den gewünschten Netto-Umsatz berechnen
    Erst netto rechnen. Die Umsatzsteuer kommt anschließend auf den Netto-Verkaufspreis.
  5. Mit dem Markt vergleichen
    Die Konkurrenz ist eine Orientierung, aber keine eigene Kalkulation.
    Ein fremder Betrieb kann ganz andere Kosten und Einkaufskonditionen haben.
  6. Nach einigen Wochen kontrollieren
    Welche Getränke werden wirklich verkauft? Wo gibt es Schwund? Welche Artikel stehen nur im Lager? Erst echte Verkaufsdaten zeigen, ob die Planung funktioniert.

Warum „der Nachbar nimmt 4,20 Euro“ keine Kalkulation ist

Viele Preise entstehen so:

Der Nachbar verlangt 4,20 Euro. Dann nehmen wir 4,10 Euro.

Das ist verständlich, aber gefährlich.

Vielleicht hat der Nachbar eine niedrigere Miete. Vielleicht arbeitet die ganze Familie mit. Vielleicht kauft er deutlich günstiger ein. Vielleicht
verdient er mit diesem Preis selbst kaum Geld.

Natürlich muss ein Preis zum Umfeld passen. Aber ein Marktvergleich darf die eigene Rechnung nicht ersetzen.

Getränke mit hoher Prozentmarge sind nicht automatisch die besten Artikel

Ein Espresso kann prozentual eine sehr hohe Rohmarge haben. Trotzdem braucht er Maschine, Reinigung, Personalzeit, Tasse, Wasser und Energie.

Ein Cocktail bringt möglicherweise einen hohen Deckungsbeitrag, benötigt aber viele Zutaten, Vorbereitung und einen Mitarbeiter, der ihn sauber zubereiten kann.

Eine Flasche Wasser ist sehr einfach im Ablauf, kann aber bei falscher Lagerung viel Platz blockieren.

Deshalb sollte ein Getränk nicht nur nach Prozenten beurteilt werden.
Wichtig sind auch:

  • absoluter Deckungsbeitrag
  • Verkaufshäufigkeit
  • Lagerbedarf
  • Zubereitungszeit
  • Schwund und Ausschankverluste
  • passende Kombination mit Speisen

Was ein Kassensystem bei der Kalkulation wirklich leisten kann

Das Kassensystem legt den richtigen Verkaufspreis nicht automatisch fest. Diese Entscheidung bleibt beim Betreiber.

Es kann aber zeigen, ob die Entscheidung später funktioniert.

Sinnvoll sind zum Beispiel Auswertungen über:

  • verkaufte Menge pro Artikel
  • Umsatz pro Warengruppe
  • Verkäufe nach Tageszeit
  • Renner und Penner
  • Stornos und Preisänderungen
  • Vergleich verschiedener Zeiträume

Diese Verkaufszahlen sollten regelmäßig mit Einkauf und Bestand verglichen werden. Erst dann wird aus einer theoretischen KAlkulation eine echte betriebliche Kontrolle.

Ein einfaches Beispiel: Laut Kasse wurden 500 Flaschen verkauft, im Lager fehlen aber 540 Flaschen. Dann liegt das Problem nicht beim Kalkulationsfaktor, sondern wahrscheinlich bei Schwund, Eigenverbrauch, falschen Buchungen oder nicht erfassten Verkäufen.

Unser Blick von der Seite

In vielen Gesprächen merken wir, dass neue Gastronomen zuerst nach dem richtigen Faktor suchen.

Das ist verständlich. Eine einzige Zahl fühlt sich sicher an.

Die Wahrheit ist leider etwas unbequemer:

Ein Faktor kann beim Start helfen. Einen wirtschaftlichen Betrieb ersetzt er nicht.

Eine gute Getränkekalkulation verbindet den Einkaufspreis mit der Umsatzsteuer, den variablen Kosten, dem benötigten Deckungsbeitrag, dem Standort und der Zahlungsbereitschaft der Gäste.

Danach beginnt die eigentliche Arbeit: verkaufen, kontrollieren und bei Bedarf nachjustieren.

Falls Sie gerade Ihre erste Getränkekarte planen …

… rechnen Sie lieber einmal mehr nach als einmal zu wenig.

Kopieren Sie nicht einfach die Preise vom Nachbarn und vertrauen Sie nicht blind auf einen pauschalen Faktor.

Nehmen Sie Ihre eigenen Zahlen. Beginnen Sie mit einer überschaubaren Auswahl. Und kontrollieren Sie nach der Eröffnung, was Ihre Gäste wirklich bestellen.

Vielleicht ist diese Methode nicht spektakulär. Aber sie ist deutlich hilfreicher als eine angeblich perfekte Preisliste für ganz Deutschland.


Das ist unser zweiter Beitrag aus der Reihe „Gastronomie – Ein Blick von der Seite.“

Hinweis, Stand August 2026:
Die Beispiele dienen als einfache Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Unternehmensberatung. Für Getränke im Restaurant gilt grundsätzlich der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Je nach Verkaufsform und Produkt können Besonderheiten bestehen. Bitte prüfen Sie die aktuelle steuerliche Behandlung mit Ihrem Steuerberater.

Kassenbon-Pflicht und mögliche Kassenpflicht ab 2028: Was BlitzKasse-Kunden wissen sollten

Das Wichtigste vorweg

Für BlitzKasse-Kunden besteht aufgrund der aktuellen Berichterstattung kein Anlass,
ein funktionierendes Kassensystem vorschnell auszutauschen. Wir beobachten die
gesetzlichen und technischen Entwicklungen fortlaufend und informieren unsere
Kunden, sobald verbindliche Anforderungen und daraus folgende technische Schritte
feststehen.

Berichte über eine mögliche Registrierkassenpflicht ab 2028 und eine stärkere Nutzung
digitaler Kassenbons sorgen derzeit bei vielen Unternehmen für Fragen: Muss eine
bestehende Kasse ausgetauscht werden? Wird künftig nur noch ein digitaler Beleg erlaubt
sein? Benötigt BlitzKasse neue Funktionen oder zusätzliche Hardware?

In diesem Beitrag unterscheiden wir zwischen der bereits geltenden
Belegausgabepflicht, der heutigen Rechtslage für elektronische
Kassensysteme und den derzeit diskutierten Änderungen für das Jahr 2028.

1. Was gilt bei der Kassenbon-Pflicht bereits heute?

Die sogenannte Kassenbon-Pflicht wird rechtlich als
Belegausgabepflicht bezeichnet. Sie gilt grundsätzlich seit dem
1. Januar 2020, wenn aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem
elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst werden.

Nach § 146a der Abgabenordnung muss der Beleg in unmittelbarem zeitlichem
Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erstellt und dem Kunden zur Verfügung
gestellt werden. Der Kunde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beleg
mitzunehmen.

Schon nach der heutigen Rechtslage kann der Beleg grundsätzlich
auf Papier oder elektronisch bereitgestellt werden. Ein digitaler
Kassenbon ist deshalb keine vollständig neue Erfindung für das Jahr 2028.
Maßgeblich ist, dass die gewählte Belegform die gesetzlichen und technischen
Anforderungen erfüllt.

Belegausgabe bedeutet nicht automatisch Papierausdruck

Ein elektronischer Beleg kann bereits heute zulässig sein. Für die elektronische
Bereitstellung ist nach dem Anwendungserlass zu § 146a AO die Zustimmung des Kunden
erforderlich; diese kann auch konkludent erfolgen. Die konkrete Umsetzung hängt
vom eingesetzten System, der Softwareversion und dem Übermittlungsweg ab.

2. Gibt es bereits eine allgemeine Registrierkassenpflicht?

Zum redaktionellen Stand dieses Beitrags besteht in Deutschland grundsätzlich noch
keine allgemeine Verpflichtung, in jedem Betrieb ausnahmslos eine elektronische
Registrierkasse einzusetzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann weiterhin eine offene Ladenkasse geführt
werden. Auch dabei gelten jedoch steuerliche Aufzeichnungs-, Nachweis- und
Dokumentationsanforderungen.

Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion verwendet, muss die
dafür geltenden Anforderungen beachten. Dazu gehören insbesondere die vollständige
und geordnete Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, der Schutz durch eine zertifizierte
technische Sicherheitseinrichtung sowie die Belegausgabe.

Bereich Aktueller Grundsatz Einordnung
Allgemeine Kassenpflicht Derzeit grundsätzlich noch keine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb. Künftige Änderungen werden politisch diskutiert.
Elektronisches Kassensystem Bei Verwendung gelten die einschlägigen Anforderungen an Aufzeichnung, TSE und Belegausgabe. Einrichtung und Nutzung müssen zum konkreten Betrieb passen.
Offene Ladenkasse Unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten bleiben bestehen.
Kassenbeleg Bei elektronischen Aufzeichnungssystemen grundsätzlich bereitzustellen. Papierform und elektronische Form sind bereits heute möglich.

3. Welche Änderungen werden für 2028 diskutiert?

In aktuellen Medien- und Branchenberichten werden vor allem zwei mögliche
Veränderungen beschrieben:

  • eine mögliche Verpflichtung bestimmter Unternehmen zur Nutzung eines
    elektronischen Kassensystems;
  • eine stärkere Ausrichtung auf digitale Kassenbelege, wobei ein Papierbeleg
    auf Wunsch weiterhin vorgesehen sein könnte.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen politischer Ankündigung,
Gesetzentwurf und endgültig verabschiedetem Gesetz. Erst der abschließende
Gesetzestext sowie mögliche Übergangsregelungen und technische Vorgaben zeigen,
welche Betriebe ab welchem Zeitpunkt konkret betroffen sind.

Noch keine vorschnellen Investitionen

Umsatzgrenzen, Ausnahmen, Starttermine, Übergangsfristen und technische
Voraussetzungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Ein funktionierendes Kassensystem sollte daher nicht allein aufgrund einer
Medienüberschrift ausgetauscht werden.

4. Was bedeutet das für BlitzKasse-Kunden?

BlitzKasse-Anwender sollen bei technischen und gesetzlichen Veränderungen
nicht allein gelassen werden. Wir verfolgen Entwicklungen rund um
Kassensysteme, TSE, Belegausgabe, DSFinV-K und weitere kassenspezifische
Anforderungen.

BlitzKasse bleibt für seine Kunden am Ball

  • Wir beobachten gesetzliche und technische Entwicklungen im Kassenbereich.
  • Wir prüfen, welche Änderungen für BlitzKasse-Versionen und Systemumgebungen relevant werden können.
  • Wir informieren unsere Kunden, sobald verbindliche Vorgaben und konkrete technische Anforderungen feststehen.
  • Notwendige Anpassungen können im Rahmen der Produktentwicklung berücksichtigt werden, soweit sie technisch erforderlich, möglich und für die jeweilige Version vorgesehen sind.
  • Unser Support unterstützt bei Fragen zu Version, Einrichtung, TSE, Updates und laufendem Kassenbetrieb.

Unser Ziel ist es, BlitzKasse nicht nur als Kassensoftware bereitzustellen,
sondern Anwender auch langfristig bei technischen Änderungen und neuen
Anforderungen zu begleiten.

Eine pauschale Garantie, dass ein Kassensystem unabhängig von Einrichtung,
Softwarestand, TSE, Hardware und betrieblicher Nutzung automatisch sämtliche
gesetzlichen Pflichten erfüllt, wäre jedoch nicht seriös. Eine geordnete
Kassenführung entsteht durch das Zusammenspiel aus geeigneter Technik,
korrekter Einrichtung, regelmäßiger Pflege, Dokumentation und betrieblichen
Abläufen.

5. Was sollten BlitzKasse-Anwender jetzt tun?

Aufgrund der aktuellen Berichte besteht für die meisten BlitzKasse-Kunden
kein Anlass, sofort neue Hardware oder ein neues Kassensystem zu kaufen.
Sinnvoll sind jedoch regelmäßige technische Kontrollen:

  1. BlitzKasse-Version prüfen: Kontrollieren Sie die installierte Version und beachten Sie Hinweise zu Updates und Support.
  2. Windows aktuell halten: Betriebssystem, Treiber und sicherheitsrelevante Komponenten sollten regelmäßig aktualisiert werden.
  3. TSE-Status kontrollieren: Prüfen Sie Laufzeit, Anbindung und Funktionsfähigkeit der eingesetzten TSE.
  4. Datensicherungen durchführen: Sichern Sie Kassen- und Konfigurationsdaten regelmäßig und prüfen Sie die Wiederherstellbarkeit.
  5. Supportinformationen verfolgen: Beachten Sie Hinweise zu neuen Versionen, technischen Änderungen und gesetzlichen Entwicklungen.
  6. Abläufe dokumentieren: Zuständigkeiten, Abschlüsse, Stornos, Benutzerrechte, Sicherungen und Exporte sollten nachvollziehbar organisiert sein.

6. Papierbon und digitaler Kassenbon

Ein digitaler Kassenbon kann eine zeitgemäße Alternative oder Ergänzung zum
Papierbeleg sein. Denkbar sind beispielsweise QR-Codes, elektronische Dateien
oder andere technisch geeignete Bereitstellungsverfahren.

Neben den steuerlichen Anforderungen müssen je nach Verfahren auch
datenschutzrechtliche und organisatorische Fragen berücksichtigt werden.
Dazu gehören etwa die Art der Übermittlung, der Zugriffsschutz und die Frage,
ob personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Belegart Mögliche Vorteile Wichtige Prüfpunkte
Papierbeleg Direkte Übergabe, vertrauter Ablauf, kein Smartphone erforderlich. Papierverbrauch, Drucker, Verbrauchsmaterial und Lesbarkeit.
Digitaler Beleg Kann Papier reduzieren und digitale Abläufe unterstützen. Technische Bereitstellung, Zustimmung, Datenschutz und Zugriffsschutz.
Kombiniertes Verfahren Auswahl zwischen digitaler Ausgabe und Ausdruck. Bedienablauf, Konfiguration und Verfügbarkeit der Funktionen.

Welche digitalen Belegfunktionen für BlitzKasse verfügbar sind oder künftig
angeboten werden, kann von Produktvariante, Softwareversion, Lizenz,
Einrichtung und technischer Umgebung abhängen. Verbindliche Informationen
werden veröffentlicht, sobald konkrete Funktionen und Anforderungen feststehen.

7. Warum Updates und Wartung wichtig bleiben

Ein Kassensystem besteht heute nicht nur aus einer Verkaufsoberfläche.
Betriebssystem, Datenbank, TSE, Bondrucker, Kundendisplay, Scanner, Waage,
Kartenlesegerät und weitere Komponenten arbeiten als Gesamtsystem zusammen.

Änderungen an gesetzlichen Vorgaben, Schnittstellen, Sicherheitsmechanismen
oder Betriebssystemen können technische Anpassungen erforderlich machen.
Regelmäßige Updates können dazu beitragen, neue Funktionen,
Fehlerkorrekturen und notwendige technische Weiterentwicklungen
bereitzustellen.

Ein Update ersetzt nicht die betriebliche Prüfung

Ob eine Kassenlösung im konkreten Unternehmen ordnungsgemäß eingesetzt wird,
hängt zusätzlich von Konfiguration, TSE, Benutzerrechten, Exporten,
Dokumentation und tatsächlichen Abläufen ab.

8. Gesetzliche Anforderungen und Verantwortung im Betrieb

BlitzKasse kann Unternehmen dabei unterstützen, Geschäftsvorfälle strukturiert
zu erfassen, Belege auszugeben und Daten für betriebliche oder steuerliche
Zwecke bereitzustellen. Die konkrete Einhaltung der einschlägigen Anforderungen
hängt jedoch nicht allein vom Produktnamen oder Kaufdatum ab.

  • eingesetzte Softwareversion,
  • geeignete und korrekt angebundene TSE,
  • richtige Einrichtung des Kassensystems,
  • vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnungen,
  • Benutzer- und Berechtigungskonzepte,
  • Tagesabschlüsse und Kontrollen,
  • erforderliche Exporte und Aufbewahrung,
  • Verfahrensdokumentation,
  • regelmäßige Datensicherungen und
  • betriebliche Abläufe.

9. Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine BlitzKasse wegen der Pläne für 2028 austauschen?

Nach dem aktuellen Informationsstand lässt sich keine pauschale
Austauschpflicht für bestehende BlitzKasse-Systeme ableiten. Ob technische
Anpassungen erforderlich werden, hängt von den endgültigen Vorschriften,
der Softwareversion, Hardware und TSE ab.

Ist die Registrierkassenpflicht ab 2028 bereits endgültig beschlossen?

Medienberichte und politische Pläne sind nicht automatisch mit einem
endgültig verabschiedeten Gesetz gleichzusetzen. Maßgeblich sind der
abschließende Gesetzestext, Ausnahmen und Übergangsfristen.

Gilt die Kassenbon-Pflicht bereits heute?

Ja. Bei der Erfassung aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfälle mit einem
elektronischen Aufzeichnungssystem muss grundsätzlich ein Beleg erstellt
und bereitgestellt werden. Dies ist bereits heute auf Papier oder
elektronisch möglich.

Muss der Kunde den Kassenbon mitnehmen?

Der Unternehmer muss den Beleg erstellen und bereitstellen. Eine allgemeine
Pflicht des Kunden, den Bon mitzunehmen, besteht grundsätzlich nicht.

Werden ab 2028 nur noch digitale Kassenbons erlaubt sein?

Nach den derzeitigen Berichten soll die digitale Ausgabe stärker zum
Regelfall werden, während ein Papierbeleg auf Wunsch möglich bleiben könnte.
Die endgültige Regelung bleibt abzuwarten.

Garantiert ein Update automatisch die Einhaltung aller Vorschriften?

Nein. Ein Update kann technische Funktionen oder Anpassungen bereitstellen.
Die ordnungsgemäße Nutzung hängt zusätzlich von Einrichtung, TSE,
Dokumentation, Datenpflege und betrieblichen Abläufen ab.

10. BlitzKasse begleitet Sie auch bei kommenden Änderungen

Gesetze, technische Standards und Betriebssysteme entwickeln sich weiter.
Deshalb endet unsere Arbeit nicht mit der Bereitstellung einer Kassensoftware.
Wir beobachten relevante Entwicklungen, prüfen mögliche technische
Auswirkungen und informieren unsere Anwender, sobald belastbare Anforderungen
vorliegen.

Fragen zu Ihrer BlitzKasse-Installation?

Unser Support unterstützt Sie bei Fragen zu Softwareversion, Einrichtung,
TSE, Updates, Datensicherung und laufendem Kassenbetrieb.

Supportzeiten: Montag bis Freitag, 12:00–18:00 Uhr
Support 1: +49 (0) 911 937 66 82
Support 2: +49 (0) 911 80 1985 72
E-Mail: support@blitzkasse.de

Support öffnen
Supportanfrage senden

Fazit: Informiert bleiben, aber nicht vorschnell handeln

Für BlitzKasse-Kunden bedeutet die aktuelle Diskussion vor allem:
vorhandene Systeme pflegen, Updates beachten, TSE und Datensicherung
regelmäßig prüfen und offizielle Informationen verfolgen.

Sobald verbindliche Vorgaben und daraus folgende technische Anforderungen
feststehen, informieren wir unsere Kunden und erläutern, welche Schritte für
die jeweilige BlitzKasse-Version und Systemumgebung sinnvoll oder erforderlich
sein können.

Unser Grundsatz

BlitzKasse-Anwender sollen bei technischen und gesetzlichen Veränderungen
nicht allein gelassen werden. Wir bleiben für Sie am Ball, informieren
nachvollziehbar und unterstützen bei der praktischen Umsetzung geeigneter
technischer Maßnahmen.

Rechtlicher, steuerlicher und datenschutzrechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder
datenschutzrechtliche Beratung. Fragen zu GoBD, TSE, DSFinV-K,
KassenSichV, Aufbewahrungspflichten, Datenschutz und Buchhaltung sollten
mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragten oder einer
zuständigen Fachstelle abgestimmt werden. Die dargestellten politischen
Planungen können sich im weiteren Verfahren ändern. Maßgeblich sind die
jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und offiziellen Anwendungshinweise.

Quellen und weiterführende Hinweise

  • Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Belegausgabepflicht.
    BMF-Information öffnen
  • Gesetze im Internet: § 146a Abgabenordnung.
    § 146a AO öffnen
  • Gesetze im Internet: Kassensicherungsverordnung.
    KassenSichV öffnen
  • Branchen- und Medienberichte zur politischen Diskussion:
    Orderbird, Deskmodder, TOBO POS, ready2order und Lexware.

Redaktioneller Stand: 3. August 2026. Für die rechtliche Einordnung sind
die geltenden gesetzlichen und behördlichen Quellen maßgeblich.

Artikelnamen auf dem Kassenbon verlängern – anpassen

 

Artikelnamen auf dem Kassenbon verlängern: Bonvorlage in BlitzKasse anpassen

Bei längeren Artikelbezeichnungen kann es vorkommen, dass der Produktname auf dem Kassenbon nicht vollständig ausgedruckt wird. Beispiele dafür sind
Bezeichnungen wie „Propangasfüllung 11 kg“ oder „Propangasfüllung 5 kg“.

In BlitzKasse kann die maximale Länge des ausgedruckten Artikelnamens über die entsprechende Bonvorlage angepasst werden. In dieser Anleitung zeigen
wir Ihnen Schritt für Schritt, wo Sie die Einstellung finden und was dabei zu beachten ist.

Warum wird der Artikelname auf dem Kassenbon abgeschnitten?

Die Breite eines Kassenbons ist begrenzt. Deshalb wird in der Bonvorlage
festgelegt, wie viele Zeichen eines Artikelnamens ausgegeben werden.
Ist eine Artikelbezeichnung länger als der eingestellte Wert, wird sie
auf dem Bon entsprechend gekürzt.

Betroffen sein können beispielsweise folgende Artikel:

  • Propangasfüllung 11 kg
  • Propangasfüllung 5 kg
  • Mineralwasser 0,75 Liter
  • Mittagsmenü mit Beilage
  • Artikelbezeichnungen mit Größen- oder Mengenangaben

Wo befindet sich die Bonvorlage?

Die für den Artikeldruck verwendete Vorlagendatei befindet sich
normalerweise im folgenden Verzeichnis:

C:\Users\IhrWindowsBenutzername\Documents\BlitzKasseSettings\Templates

Ersetzen Sie IhrWindowsBenutzername durch den tatsächlichen
Namen des Windows-Benutzerkontos, unter dem BlitzKasse verwendet wird.

Im Ordner Templates öffnen Sie die Datei:

Bon_products_item.tpl

Die Datei kann mit einem einfachen Texteditor geöffnet werden, zum Beispiel
mit dem in Windows enthaltenen Editor.

Artikelnamenlänge in der Bonvorlage anpassen

Suchen Sie in der Datei Bon_products_item.tpl nach einem Platzhalter nach folgendem Schema:

 

PRODUKTITEMNAME_XX

Die Zeichen XX stehen für die maximale Anzahl der Zeichen,
die vom Artikelnamen auf dem Kassenbon ausgegeben werden.

BlitzKasse-BonLayoutaendern-Artikelname-Laenge

Beispiel

PRODUKTITEMNAME_20

Bei dieser Einstellung werden maximal 20 Zeichen des Artikelnamens
ausgegeben. Soll eine längere Artikelbezeichnung gedruckt werden, kann
die Zahl entsprechend erhöht werden.

Beispielsweise:

PRODUKTITEMNAME_25

Dadurch können bis zu 25 Zeichen des Artikelnamens berücksichtigt werden.
Welche Zeichenanzahl geeignet ist, hängt unter anderem von der Bonbreite, der verwendeten Schriftgröße und der weiteren Gestaltung der Bonvorlage ab.

Ist ein automatischer Zeilenumbruch des Artikelnamens möglich?

Ein automatischer Zeilenumbruch innerhalb des Artikelnamens ist über denPlatzhalter PRODUKTITEMNAME_XX derzeit nicht möglich.

Der Artikelname kann daher nur bis zur eingestellten maximalen Zeichenanzahl verlängert werden. Wird ein zu hoher Wert verwendet, können
andere Inhalte des Bons, beispielsweise Menge, Einzelpreis oder Gesamtpreis, verschoben oder nicht mehr korrekt dargestellt werden.

Änderung speichern und mit einem Testbon prüfen

Nach der Anpassung gehen Sie wie folgt vor:

  1. Speichern Sie die Datei Bon_products_item.tpl.
  2. Schließen Sie den Texteditor.
  3. Starten Sie BlitzKasse vollständig neu.
  4. Drucken Sie einen Testbon mit einem längeren Artikelnamen aus.
  5. Kontrollieren Sie die Darstellung von Artikelname, Menge und Preis.

Falls Texte oder Preisangaben auf dem Bon verschoben dargestellt werden, reduzieren Sie die verwendete Zeichenanzahl schrittweise und führen Sie
erneut einen Testdruck durch.

Häufig gestellte Fragen

Welche Datei muss für die Artikelnamenlänge geändert werden?

Die Einstellung befindet sich normalerweise in der Datei
Bon_products_item.tpl im Ordner
BlitzKasseSettings\Templates.

Was bedeutet die Zahl hinter PRODUKTITEMNAME?

Die Zahl bestimmt, wie viele Zeichen des Artikelnamens auf dem Bon ausgegeben werden. Bei PRODUKTITEMNAME_20 werden beispielsweise
maximal 20 Zeichen berücksichtigt.

Kann ein langer Artikelname automatisch in zwei Zeilen gedruckt werden?

Nein. Ein automatischer Zeilenumbruch ist über diesen Platzhalter nicht möglich. Es kann lediglich die maximale Länge des ausgegebenen
Artikelnamens verändert werden.

Muss BlitzKasse nach der Änderung neu gestartet werden?

Ja. Nach dem Speichern der Vorlagendatei sollte BlitzKasse vollständig geschlossen und erneut gestartet werden. Anschließend empfiehlt sich ein
Testdruck.

Zusammenfassung

Die Länge der Artikelnamen auf dem Kassenbon wird in der Datei Bon_products_item.tpl über den Platzhalter PRODUKTITEMNAME_XX festgelegt.

Durch eine höhere Zahl kann die ausgegebene Artikelbezeichnung verlängert werden. Ein automatischer Umbruch des Artikelnamens auf eine zweite Zeile ist an dieser Stelle jedoch nicht möglich.

Erstellen Sie vor der Bearbeitung immer eine Sicherungskopie der ursprünglichen Vorlagendatei und überprüfen Sie das Ergebnis anschließend mit einem Testbon.

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Warum BlitzKasse die Lizenzpreise ab 01.09.2026 anpasst

Jetzt noch zum alten Lizenzpreis sichern – BlitzKasse Preisanpassung ab 01.09.2026

Moderne Kassensoftware ist heute weit mehr als ein einfaches Programm zum Verkaufen und Bon-Drucken.
Eine professionelle Kassenlösung muss TSE, GoBD, DSFinV-K, Kassenmeldung, Kassenbuch,
Geräteanbindungen, Benutzerrechte, Lizenzverwaltung, Sicherheit, Supportprozesse und branchenspezifische
Abläufe zuverlässig unterstützen.

BlitzKasse wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert und an neue technische sowie gesetzliche
Anforderungen angepasst. Gleichzeitig investieren wir aktuell in neue Strukturen wie
Kundenportal 2.0, eine modernisierte Lizenzverwaltung, bessere Sicherheitsprozesse,
optionale Monatsmodelle und die Vorbereitung auf kommende Anforderungen wie
CRA 2027 und neue TSE-Generationen.

Verkaufsaktion bis 31.08.2026

Jetzt noch zum alten Lizenzpreis sichern:
Bis zum 31.08.2026 können Kunden ihre BlitzKasse Softwarelizenz noch zum bisherigen
Lizenzpreis erwerben. Ab dem 01.09.2026 erhöhen sich die Lizenzpreise um
100,00 €.

Warum erfolgt die Preisanpassung?

Die Preisanpassung ist eine notwendige Anpassung an den deutlich gewachsenen Funktionsumfang,
den höheren Entwicklungsaufwand und die gestiegenen Anforderungen an moderne Kassensysteme.
Kassensoftware muss heute stabil, rechtssicher, nachvollziehbar, wartbar und technisch zuverlässig sein.

Früher bestand eine Registrierkasse im Wesentlichen aus Verkauf, Zahlung und Bon. Heute sind viele
weitere Bereiche wichtig: TSE-Signatur, steuerliche Exporte, Benutzerverwaltung, Netzwerkbetrieb,
Zahlungsarten, Gerätetreiber, Rechteverwaltung, Support, Updates, Sicherheitsprozesse und Dokumentation.

TSE, TSE 2.0 und neue Anforderungen an Kassensysteme

Die technische Sicherheitseinrichtung bleibt ein zentraler Bestandteil moderner Kassensysteme.
TSE-Anbindung, TSE-Kompatibilität, TSE-Export, Fehlerbehandlung und die Unterstützung neuer
TSE-Generationen verursachen laufenden Entwicklungs- und Testaufwand.

Deshalb richten wir BlitzKasse technisch stärker auf aktuelle und kommende Anforderungen rund um
TSE 2.0, neue TSE-Komponenten und stabile Fiskalisierungsprozesse aus.
Für Kunden bedeutet das mehr Zukunftssicherheit und eine bessere technische Grundlage für den
langfristigen Einsatz der Kassensoftware.

CRA 2027: Sicherheit wird bei Kassensoftware noch wichtiger

Mit dem EU Cyber Resilience Act steigen die Anforderungen an digitale Produkte. Kassensysteme und
Kassensoftware sind dabei besonders sensibel, weil sie mit Verkaufsdaten, Unternehmensdaten,
Kundendaten, Zahlungsabläufen, lokalen Netzwerken und steuerlich relevanten Informationen arbeiten.

Deshalb investieren wir in bessere Sicherheitsstrukturen, Lizenzkontrolle, klare Updateprozesse,
Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und eine modernere technische Verwaltung. Das betrifft nicht nur
neue Kunden, sondern auch bestehende Systeme und langfristige Kundenbetreuung.

Sicherheit, Kontrolle und Übersichtlichkeit

Unser Ziel ist eine Kassensoftware, die nicht nur verkauft, sondern auch besser verwaltet werden kann:
sicherer, übersichtlicher, schneller und klarer nachvollziehbar.

Kundenportal 2.0: besser, schneller, übersichtlicher

Ein wichtiger Baustein der Weiterentwicklung ist unser neues Kundenportal 2.0.
Dieses Portal soll Kunden, Stammkunden, Händler und Partner künftig deutlich besser unterstützen.

Im Mittelpunkt stehen Übersicht, Sicherheit, Verwaltung und eine einfachere Kommunikation zwischen
Kunde, Händler und Support. Kunden sollen ihre Lizenzen, Zahlungen, Geräteinformationen und wichtige
Supportdaten besser nachvollziehen können.

      • übersichtliche Verwaltung vorhandener Softwarelizenzen
      • Zuordnung von Lizenzen zu Geräten, Standorten oder Kundenprojekten
      • einfachere Lizenzübertragung bei Rechnerwechsel oder Systemtausch
      • bessere Kontrolle über aktive, geplante und abgelaufene Lizenzen
      • Zahlungsübersicht und einfachere Zahlungsabwicklung
      • Vorbereitung von PayPal-Zahlungen für Softwarelizenzen
      • bessere Support- und Kundenkommunikation
      • mehr Übersicht für Händler und Wiederverkäufer
      • bessere Nachvollziehbarkeit im Sinne sauberer GoBD-Prozesse

Neue Lizenzverwaltung: Kauf-Lizenz bleibt, Monatsmodell kommt dazu

Wir möchten unseren Kunden mehr Flexibilität bieten. Deshalb bleibt die klassische
Kauf-Lizenz weiterhin erhalten. Kunden, die BlitzKasse einmalig kaufen möchten,
sollen diese Möglichkeit weiterhin behalten.

Zusätzlich bereiten wir ein optionales monatliches Lizenzmodell vor. Dieses Modell richtet sich an Kunden,
die keine hohe Einmalzahlung wünschen oder ihre Kosten monatlich planen möchten.

Wichtig dabei: Das monatliche Modell soll flexibel bleiben. Eine Kündigung soll zum Ende des bereits
bezahlten Zeitraums möglich sein, zum Beispiel zum Monatsende bei monatlicher Zahlung.

Kauf oder monatlich – der Kunde entscheidet

BlitzKasse bleibt als Kauf-Lizenz verfügbar. Zusätzlich wird ein flexibles Monatsmodell vorbereitet.
Damit können Kunden selbst entscheiden, ob sie einmalig kaufen oder monatlich zahlen möchten.

PayPal-Zahlung für Lizenzen

Auch die Zahlungsabwicklung soll einfacher werden. Deshalb planen wir, Lizenzzahlungen künftig
komfortabler abzubilden, unter anderem mit der Möglichkeit zur Zahlung per PayPal.

Gerade bei Lizenzkäufen, Erweiterungen, Upgrades oder kurzfristigen Aktivierungen kann eine schnelle
Zahlungsabwicklung wichtig sein. Das neue System soll diesen Prozess vereinfachen und beschleunigen.

Mehr Kontrolle durch Lizenzbindung und Lizenzübertragung

Eine moderne Lizenzverwaltung muss nicht nur verkaufen, sondern auch kontrollieren und absichern.
Deshalb arbeiten wir an einer besseren Lizenzbindung, klareren Lizenzzuordnung und einfacheren
Möglichkeiten zur Lizenzübertragung.

Das ist besonders wichtig bei Rechnerwechsel, defekter Hardware, neuen Arbeitsplätzen,
Filialerweiterungen oder Händlerprojekten. Ziel ist eine bessere Übersicht für Kunden und Support:
Welche Lizenz gehört zu welchem System? Welche Erweiterung ist aktiv? Welche Lizenz wurde übertragen?
Welche Systeme sind im Einsatz?

GoBD: Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit

GoBD bedeutet in der Praxis nicht nur, dass Daten gespeichert werden. Wichtig ist auch,
dass Abläufe nachvollziehbar, vollständig und prüfbar bleiben. Eine saubere Lizenz-, System- und
Kundenzuordnung hilft dabei, technische und organisatorische Prozesse klarer abzubilden.

Deshalb betrachten wir GoBD nicht nur als Exportfunktion, sondern als Teil eines größeren Systems:
Kassensoftware, Lizenzverwaltung, Support, Gerätezuordnung, Datensicherung, Dokumentation und
Kundenkommunikation müssen zusammenspielen.

Besonderer Fokus auf Stammkunden und Händler

Besonders wichtig sind uns unsere Stammkunden, Händler, Wiederverkäufer und kleineren gewerblichen
Unternehmer. Viele unserer Kunden arbeiten seit Jahren mit BlitzKasse oder bieten BlitzKasse-Systeme
regelmäßig weiter an.

Gerade diese Kunden möchten wir frühzeitig informieren. Wer laufende Angebote, Kundenprojekte,
geplante Bestellungen oder regelmäßige Lizenzkäufe hat, sollte sich rechtzeitig mit uns in Verbindung
setzen.

Wichtiger Hinweis für Händler und Wiederverkäufer

Die Preisanpassung ab dem 01.09.2026 betrifft auch Händlerpreise,
Wiederverkäuferkonditionen und Sonderkonditionen. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig,
wenn Sie laufende Projekte, offene Angebote oder geplante Bestellungen haben.

Was bedeutet das für Neukunden?

Neukunden können ihre BlitzKasse Softwarelizenz noch bis zum 31.08.2026
zum bisherigen Lizenzpreis sichern. Ab dem 01.09.2026 erhöht sich der Preis
um 100,00 €.

Bestehende verbindliche Angebote und Bestellungen vor dem 01.09.2026 bleiben selbstverständlich
zu den bisherigen Konditionen gültig.

Was bedeutet das für bestehende Kunden?

Bereits erworbene Lizenzen bleiben bestehen. Die neue Preisstruktur betrifft neue Lizenzkäufe,
neue Erweiterungen, neue Händlerprojekte und zukünftige Angebote ab dem 01.09.2026.

Für Stammkunden, Händler und Partner empfehlen wir eine rechtzeitige Abstimmung, damit geplante
Projekte, Upgrades oder Erweiterungen sauber vor der Preisanpassung eingeplant werden können.

Kurz zusammengefasst

      • Preisanpassung ab: 01.09.2026
      • Erhöhung: 100,00 € pro Softwarelizenz
      • Alter Lizenzpreis gültig bis: 31.08.2026
      • Kauf-Lizenz: bleibt weiterhin möglich
      • Monatsmodell: wird zusätzlich vorbereitet
      • PayPal: soll für Lizenzzahlungen integriert werden
      • Kundenportal 2.0: bessere Verwaltung von Lizenzen, Kunden und Supportdaten
      • TSE 2.0 / neue TSE-Generation: technische Vorbereitung und Weiterentwicklung
      • CRA 2027: stärkere Ausrichtung auf Sicherheit, Updates und Dokumentation
      • Händler: Händlerpreise und Sonderkonditionen werden ebenfalls überprüft

Fazit

Die Preisanpassung ist ein notwendiger Schritt, um BlitzKasse langfristig stabil, sicher,
übersichtlich und praxisnah weiterzuentwickeln. Unsere Kunden erhalten nicht nur eine Kassensoftware,
sondern eine wachsende Plattform mit Lizenzverwaltung, Supportstruktur, rechtlich relevanten Funktionen,
Geräteanbindung, Sicherheitsprozessen und Zukunftsausrichtung.

Wer noch zum bisherigen Lizenzpreis bestellen möchte, sollte die Verkaufsaktion bis zum
31.08.2026 nutzen.


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für steuerliche Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

BlitzKasse und CRA 2027 für Kassensysteme

CRA 2027: Warum der EU Cyber Resilience Act auch für Kassensysteme wichtig wird

Kassensysteme werden immer digitaler. Software, TSE-Anbindung, Netzwerke, Schnittstellen, EC-Terminals, mobile Bestellgeräte, Backoffice-Funktionen und Updates gehören heute zum normalen Kassenbetrieb. Genau deshalb wird ein Thema in den kommenden Jahren immer wichtiger: Cybersecurity.

Mit dem EU Cyber Resilience Act, kurz CRA, führt die Europäische Union neue Anforderungen an die Sicherheit digitaler Produkte ein. Für viele Kunden klingt das zunächst technisch.
Tatsächlich betrifft es aber auch die praktische Frage:
Wie sicher, wartbar und updatefähig ist mein Kassensystem?

Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act ist eine EU-Verordnung für Produkte mit digitalen Elementen. Gemeint sind unter anderem Softwarelösungen, vernetzte Geräte, Apps, Systeme mit Schnittstellen sowie Produkte,die direkt oder indirekt mit einem Netzwerk oder einem anderen Gerät verbunden werden können.

Ziel ist es, dass digitale Produkte nicht nur funktionieren, sondern über ihren Lebenszyklus hinwegsicherer entwickelt, gepflegt und aktualisiert werden. Hersteller sollen Sicherheitsrisiken früherberücksichtigen, Schwachstellen strukturierter behandeln und Sicherheitsupdates nachvollziehbarbereitstellen.

Wichtige Fristen

      • 11. September 2026: Beginn bestimmter Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwere Sicherheitsvorfälle.
      • 11. Dezember 2027: Beginn der Hauptpflichten des Cyber Resilience Act für viele betroffene Produkte.

Für Unternehmer bedeutet das: Die Auswahl eines Kassensystems sollte künftig nicht nur nach Preis,
Bildschirmgröße oder Druckeranbindung erfolgen, sondern auch nach Updatefähigkeit, Herstellerverantwortung
und Sicherheitsstruktur.

Warum ist CRA 2027 für Kassensysteme relevant?

Moderne Kassensysteme sind längst keine einfachen Rechenmaschinen mehr. Sie verarbeiten Verkaufsdaten,
Tagesabschlüsse, Benutzerrechte, Kundendaten, Artikelstämme, Steuerinformationen, TSE-Daten,
Netzwerkverbindungen und teilweise auch Schnittstellen zu Zahlungsgeräten oder Backoffice-Systemen.

Gerade deshalb ist ein Kassensystem ein sicherheitsrelevantes System im Unternehmen. Wenn Software,
Netzwerkfunktionen oder Schnittstellen nicht gepflegt werden, können daraus Risiken entstehen:
Datenverlust, unbefugter Zugriff, veraltete Komponenten, unsichere Konfigurationen oder Probleme bei
Updates.

CRA ersetzt keine TSE, GoBD oder DSFinV-K

Wichtig ist die klare Trennung: Der Cyber Resilience Act ist kein Kassengesetz und ersetzt keine
Anforderungen aus KassenSichV, GoBD, DSFinV-K oder TSE-Pflicht. Diese steuerlichen Anforderungen
bleiben eigenständige Themen.

CRA betrifft vor allem die Cybersicherheit digitaler Produkte. Für Kassensysteme bedeutet das:
Neben steuerlicher Ordnungsmäßigkeit wird künftig auch die technische Sicherheit und Wartbarkeit der
Software stärker in den Fokus rücken.

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Für Kassenbetreiber ist vor allem wichtig, dass sie sich auf einen Hersteller verlassen können, der seine
Software nicht nur verkauft, sondern auch pflegt, weiterentwickelt und auf neue Anforderungen vorbereitet.

Kunden sollten künftig besonders auf folgende Punkte achten:

      • Gibt es regelmäßige Software-Updates?
      • Gibt es einen klaren Support- und Updateprozess?
      • Gibt es eine Möglichkeit, Sicherheitslücken vertraulich zu melden?
      • Werden Versionen und technische Änderungen nachvollziehbar dokumentiert?
      • Werden Schnittstellen, Benutzerrechte und Netzwerkeinstellungen sauber berücksichtigt?

BlitzKasse bereitet sich frühzeitig vor

Wir beschäftigen uns bereits heute mit den kommenden Anforderungen rund um den Cyber Resilience Act.
Unser Ziel ist es, unsere Kunden nicht erst dann zu informieren, wenn neue Vorgaben bereits unmittelbar
gelten, sondern rechtzeitig Transparenz zu schaffen und sinnvolle Funktionen vorzubereiten.

Ein erster Schritt ist bereits vorhanden: Auf unserer Website steht ein eigener
Sicherheitskontakt zur Verfügung. Über diesen Kontakt können sicherheitsrelevante Hinweise
gezielt und vertraulich gemeldet werden. So wird klar zwischen normalen Supportanfragen und echten
Sicherheitsthemen unterschieden.

Unser Sicherheitskontakt

Hinweise zu möglichen Sicherheitslücken in unseren Softwarelösungen, Apps oder Online-Diensten
können vertraulich an unseren Sicherheitskontakt gesendet werden.

Bitte verwenden Sie diesen Kontakt ausschließlich für sicherheitsrelevante Hinweise. Für normale
Supportanfragen stehen weiterhin unsere regulären Supportkanäle zur Verfügung.

Neue Funktionen im BlitzKasse Office geplant

Zusätzlich planen wir, unsere Kunden in naher Zukunft auch im BlitzKasse Office noch besser
zu unterstützen. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Informationen, Softwarestände und Updatehinweise
übersichtlicher bereitzustellen.

Geplant sind unter anderem Funktionen und Hinweise rund um:

      • installierte Softwareversionen,
      • Update- und Wartungshinweise,
      • sicherheitsrelevante Empfehlungen,
      • strukturierte Hinweise zu Support- und Sicherheitsprozessen,
      • bessere Nachvollziehbarkeit bei technischen Änderungen.

Damit möchten wir unseren Kunden helfen, ihre Kassensysteme langfristig stabil, nachvollziehbar und
sicher zu betreiben.

Warum frühe Vorbereitung wichtig ist

Gesetzliche und technische Anforderungen kommen selten plötzlich. Wer sich frühzeitig vorbereitet,
vermeidet Stress, unnötige Kosten und kurzfristige Umstellungen. Das gilt nicht nur für TSE,
Kassenmeldung oder E-Rechnung, sondern künftig auch für Anforderungen an die Cybersicherheit.

Aus unserer Sicht gehört ein modernes Kassensystem heute nicht nur an den Bondrucker und die
Kassenschublade angebunden. Es muss auch updatefähig, dokumentierbar und technisch verantwortungsvoll
betreut werden.

Unser Anspruch

BlitzKasse steht seit vielen Jahren für praxiserprobte Kassensoftware, persönliche Betreuung und Lösungen
für Gastronomie, Handel und Dienstleistungsbetriebe. Auch bei neuen europäischen Anforderungen möchten
wir nicht abwarten, sondern unsere Systeme und Prozesse schrittweise weiterentwickeln.

Der Cyber Resilience Act ist für viele Unternehmen noch ein neues Thema. Für uns ist er ein weiterer
Anlass, Kassensoftware nicht nur funktional, sondern auch langfristig sicherer und transparenter zu gestalten.

Kurz zusammengefasst

      • CRA 2027 bringt neue Anforderungen an die Cybersicherheit digitaler Produkte.
      • Kassensysteme sind betroffen, weil moderne Kassen Software, Schnittstellen und Netzwerkfunktionen nutzen.
      • CRA ersetzt nicht TSE, GoBD oder DSFinV-K, ergänzt aber den Blick auf technische Sicherheit.
      • BlitzKasse hat bereits einen Sicherheitskontakt auf der Website vorgesehen.
      • Weitere Funktionen und Hinweise im BlitzKasse Office sind in Vorbereitung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genaue
Umsetzung gesetzlicher Anforderungen kann je nach Produkt, Einsatzbereich und Unternehmenssituation
unterschiedlich sein.

BSI: Cyber Resilience Act

BlitzKasse und EXPRESSKasse: Vorbereitung auf die neue Swissbit Hardware TSE 2.0 läuft

Schnellzugriff:

TSE 2.0 · BlitzKasse & EXPRESSKasse · Kernelversion 5.9 · Software-Update · TSE-Einrichtung · Support

BlitzKasse und EXPRESSKasse werden für TSE 2.0 vorbereitet

Mit der neuen Swissbit Hardware TSE 2.0 beginnt die nächste Generation der technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme in Deutschland. Für unsere Kunden bedeutet das vor allem: BlitzKasse und EXPRESSKasse werden schrittweise auf diese neue TSE-Generation vorbereitet.

Ab Kernelversion 5.9 schaffen wir die technische Grundlage, damit unsere Kassensoftware mit der neuen TSE 2.0 arbeiten kann. Wer künftig eine TSE 2.0 nutzt, sollte deshalb darauf achten, eine aktuelle Softwareversion einzusetzen.

Kurz gesagt: 

    • BlitzKasse und EXPRESSKasse werden TSE-2.0-fähig vorbereitet.
    • Die Unterstützung beginnt ab Kernelversion 5.9.
    • Kunden mit TSE 2.0 sollten die aktuelle Softwareversion verwenden.
    • Wer Hilfe bei Einrichtung oder Umstellung benötigt, kann unseren Support beauftragen.

Was bringt TSE 2.0 im Alltag?

Die neue TSE-Generation bringt technische Verbesserungen, die sich im täglichen Kassenbetrieb positiv bemerkbar machen können. Dazu gehören ein schnellerer Start der Kassensoftware, eine schnellere Signierung von Bons, stabilere Abläufe und eine bessere Verfügbarkeit wichtiger TSE-Daten.

Einfach gesagt: Die Kasse kann schneller reagieren, Bons können zügiger verarbeitet werden und wichtige Daten für Prüfungen können zuverlässiger bereitgestellt werden. Besonders bei vielen täglichen Buchungen kann das im Arbeitsalltag spürbar helfen.

Was müssen Kunden tun?

Wenn Sie eine neue TSE 2.0 einsetzen möchten oder bereits eine entsprechende TSE besitzen, sollten Sie zuerst prüfen, ob Ihre BlitzKasse- oder EXPRESSKasse-Version aktuell genug ist.

Die wichtigste Voraussetzung ist eine Softwareversion mit Kernelversion 5.9 oder neuer. Laden Sie dafür bitte die aktuelle Version unserer Kassensoftware herunter und installieren Sie diese auf Ihrem Kassensystem.

Wichtig: Eine TSE-Umstellung sollte nicht unkontrolliert erfolgen. Bitte führen Sie die Umstellung nur durch, wenn Sie sicher sind, dass Ihre Softwareversion, Ihre TSE und Ihr Kassensystem kompatibel sind.

SoftwareUpdate selbst durchführen oder Support nutzen

Technisch erfahrene Anwender können die aktuelle Softwareversion installieren und die TSE 2.0 selbst einrichten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind oder die Einrichtung nicht selbst durchführen möchten, unterstützen wir Sie gerne per Fernwartung. Unser Support kann die Installation, Prüfung und Einrichtung der TSE gegen eine moderate Servicegebühr für Sie übernehmen.

Unser Hinweis:

    • Softwareversion mit Kernelversion 5.9 oder neuer herunterladen
    • TSE 2.0 nur mit passender Software einsetzen
    • Bei Unsicherheit unseren Support beauftragen

Résumé: TSE 2.0 kommt – BlitzKasse und EXPRESSKasse sind vorbereitet

TSE 2.0 ist der nächste Schritt bei der technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme. BlitzKasse und EXPRESSKasse werden darauf vorbereitet, damit unsere Kunden auch mit der neuen TSE-Generation weiter zuverlässig arbeiten können.

Für Kunden heißt das ganz praktisch: aktuelle Software herunterladen, auf Kernelversion 5.9 oder neuer achten und die TSE 2.0 nur mit passender Version einsetzen. Wer Hilfe benötigt, kann unseren Support beauftragen und die Einrichtung professionell durchführen lassen.

Unser Ziel bleibt gleich: eine stabile Kassensoftware, eine saubere TSE-Anbindung und möglichst wenig Aufwand für unsere Kunden im täglichen Betrieb.

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Die unterschätzte Kassenlade: Wie 8 Münzfächer Zeit und Nerven sparen

Wer billig kauft, verliert oft Zeit: Warum 8 Münzfächer bei einer Kassenlade wichtig sind

Eine Kassenschublade wirkt auf den ersten Blick wie ein einfaches Zubehörteil. Hauptsache, sie öffnet sich, nimmt Bargeld auf und passt unter die Kasse. Doch im täglichen Betrieb zeigt sich schnell: Die Aufteilung der Münzfächer hat direkten Einfluss auf Geschwindigkeit, Übersicht und Bedienkomfort an der Kasse.

Besonders im deutschen Bargeldverkehr ist eine klare Münzsortierung wichtig. Denn wer täglich Wechselgeld herausgibt, weiß: Jeder zusätzliche Suchvorgang kostet Zeit – und Zeit kostet im Geschäft bares Geld.

Viele einfache Kassenladen haben nur 4 oder 6 Münzfächer

Viele einfache Kassenladen am Markt verfügen lediglich über 4 oder 6 Münzfächer. Auf den ersten Blick wirkt das ausreichend. Natürlich kann man beim Kaufpreis dadurch zunächst etwas Geld sparen.

Im praktischen Einsatz entsteht jedoch ein Nachteil: Mehrere Münzsorten müssen gemeinsam in einem Fach abgelegt werden. Das bedeutet, dass der Kassierer beim Herausgeben von Wechselgeld genauer hinsehen, Münzen auseinanderhalten und teilweise länger suchen muss.

Unsere Kassenschubladen: 8 Münzfächer für den deutschen Bargeldverkehr

Unsere ergonomischen Kassenschubladen sind speziell für den praktischen Einsatz im deutschen Bargeldverkehr ausgelegt. Sie besitzen 8 getrennte Münzfächer – passend zu den üblichen Euro-Münzen:

1 Cent · 2 Cent · 5 Cent · 10 Cent · 20 Cent · 50 Cent · 1 Euro · 2 Euro

Jede Münzsorte hat damit ihren festen Platz. Das macht den Kassiervorgang übersichtlicher, schneller und sicherer. Gerade bei vielen Kunden, Stoßzeiten oder häufigem Barverkauf ist dieser Unterschied deutlich spürbar.

Warum sind 8 Münzfächer im Alltag besser?

Bei einer Kassenlade mit nur 4 oder 6 Münzfächern müssen mehrere Münzarten gemeinsam einsortiert werden. Das kann im Alltag zu unnötigem Suchaufwand führen.

Typische Nachteile bei zu wenigen Münzfächern:

  • längeres Suchen beim Herausgeben von Wechselgeld
  • mehr visuelle Kontrolle durch den Kassierer
  • höhere Wahrscheinlichkeit von Fehlgriffen
  • langsamere Bedienung bei Stoßzeiten
  • unnötige Belastung für Personal und Kunden

Mit 8 getrennten Münzfächern liegt jede Münzsorte an einem festen Platz. Der Griff in die Kassenlade wird routinierter, schneller und sicherer. Das verbessert den gesamten Ablauf am Kassenplatz.

Der kleine Preisunterschied kann schnell teuer werden

Ein günstiger Geldschubkasten spart beim Einkauf vielleicht einige Euro. Im täglichen Betrieb kann jedoch jeder zusätzliche Handgriff Zeit kosten.

Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt den Unterschied:

Bereits 15 Sekunden zusätzliche Such- und Sortierzeit pro Kunde ergeben bei 100 Kunden:

15 Sekunden × 100 Kunden = 1.500 Sekunden

Das entspricht rund 25 Minuten Arbeitszeit pro Tag.

Die entscheidende Frage lautet daher:

Was kosten 25 Minuten Arbeitszeit von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern – jeden Tag?

Dabei ist noch nicht berücksichtigt, wie viele zusätzliche Kunden in dieser Zeit bedient werden könnten. Gerade in Gastronomie, Kiosk, Imbiss, Bäckerei, Einzelhandel oder Schnellverkauf zählt jeder flüssige Arbeitsablauf.

Kassenlade ist nicht gleich Kassenlade

Eine Kassenschublade ist kein dekoratives Zubehör. Sie ist ein tägliches Arbeitswerkzeug. Wer hier nur auf den niedrigsten Kaufpreis achtet, übersieht oft die laufenden Kosten durch langsamere Abläufe, mehr Suchaufwand und geringere Ergonomie.

Eine durchdachte Kassenlade mit 8 Münzfächern bietet dagegen klare Vorteile:

  • bessere Übersicht über alle Münzsorten
  • schnellere Wechselgeldausgabe
  • weniger Such- und Sortieraufwand
  • professioneller Eindruck am Kassenplatz
  • angenehmeres Arbeiten für Mitarbeiter
  • effizientere Bedienung bei hohem Kundenaufkommen

Besonders wichtig bei regelmäßigem Bargeldverkehr

Nicht jeder Betrieb arbeitet gleich. Wer nur selten Bargeld annimmt, wird den Unterschied möglicherweise weniger stark bemerken. Wer jedoch täglich viele Barzahlungen verarbeitet, sollte die Kassenlade nicht nur nach dem Preis auswählen.

Besonders empfehlenswert sind 8 Münzfächer für:

  • Kioske
  • Bäckereien
  • Imbisse
  • Gastronomie
  • Einzelhandel
  • Friseure und Dienstleister mit Barzahlung
  • Verkaufsstände und Schnellverkauf

Unser Fazit: Ergonomie spart Zeit

Eine günstige Kassenlade kann beim Kaufpreis attraktiv wirken. Im Alltag zählt jedoch nicht nur der Anschaffungspreis, sondern auch die Effizienz am Kassenplatz.

Unsere ergonomischen Kassenschubladen mit 8 Münzfächern sind auf den deutschen Bargeldverkehr ausgelegt und unterstützen einen schnellen, übersichtlichen und professionellen Kassiervorgang.

Wer täglich mit Bargeld arbeitet, sollte deshalb nicht nur fragen:

Wie viel kostet die Kassenlade?

Sondern besser:

Wie viel Zeit spare ich jeden Tag mit einer besseren Kassenlade?

Kurz gesagt

4 oder 6 Münzfächer sparen beim Kaufpreis.
8 Münzfächer sparen im täglichen Betrieb Zeit.

Für professionelle Kassenplätze in Deutschland ist eine Kassenschublade mit 8 Münzfächern die bessere Wahl – besonders dort, wo regelmäßig Bargeld angenommen und Wechselgeld herausgegeben wird.

Warum BlitzKasse®? Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Schnellzugriff:

Kein Cloud-Zwang · Kauf oder Abo · Datensicherung · TSE & Recht · Kassensystem Vorteile · BlitzKasse Überblick

Warum BlitzKasse®? Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Die Wahl eines Kassensystems ist heute mehr als nur eine technische Entscheidung.
Es geht um Kosten, Sicherheit, gesetzliche Anforderungen und vor allem um die Frage:
Wie unabhängig möchten Sie als Unternehmer sein?

BlitzKasse® wurde genau für diese Anforderungen entwickelt:
ein modernes Kassensystem, das Ihnen maximale Kontrolle, Flexibilität und Planungssicherheit bietet.

Kein Cloud-Zwang – volle Kontrolle über Ihre Daten

Viele Kassensysteme funktionieren heute ausschließlich über die Cloud.
Das bedeutet: permanente Internetabhängigkeit und Speicherung Ihrer Daten bei einem Drittanbieter.

BlitzKasse® setzt bewusst auf lokale Datenhaltung:

  • Ihre Daten bleiben in Ihrem Unternehmen
  • Ihre Kasse funktioniert auch ohne Internet
  • keine Abhängigkeit von externen Servern
Ihr Vorteil:
Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Cloud-Dienste zusätzlich nutzen möchten.

Freie Backup-Strategie statt vorgegebener Cloud-Lösung

Datensicherung ist ein entscheidender Punkt bei jedem Kassensystem.
Während Cloud-Systeme hier eine feste Lösung vorgeben, bietet BlitzKasse® maximale Freiheit.

  • Backup auf USB-Sticks oder externe Festplatten
  • Sicherung im Netzwerk (NAS / Server)
  • zusätzliche Cloud-Sicherung (z. B. Google Drive, OneDrive)
  • Kombination mehrerer Sicherungswege möglich

👉 Sie nutzen die Vorteile moderner Technologien – ohne an eine einzige Lösung gebunden zu sein.

Kauf oder Abo – Sie entscheiden

Ein weiterer großer Unterschied zu vielen Anbietern:
BlitzKasse® zwingt Sie nicht in ein bestimmtes Geschäftsmodell.

  • Kaufmodell: einmal zahlen, dauerhaft nutzen
  • Abo-Modell: flexibel starten mit geringen Einstiegskosten

Besonders wichtig:
Das Abo ist eine Option – keine Verpflichtung.

Ihr Vorteil:
Sie können klein starten und später jederzeit auf die Kaufversion wechseln.

Kostenkontrolle und Planungssicherheit

Viele Cloud-Systeme wirken auf den ersten Blick günstig,
entwickeln sich aber über die Jahre zu erheblichen Kostenfaktoren.

Mit BlitzKasse® behalten Sie die volle Kontrolle:

  • keine verpflichtenden monatlichen Kosten
  • keine versteckten Gebühren
  • klare und planbare Investitionen
Ein entscheidender Vorteil:
Innerhalb einer Hauptversion (z. B. BlitzKasse 2.0) sind Updates in der Regel kostenlos.

👉 Das bedeutet:

  • keine laufenden Update-Kosten
  • kontinuierliche Weiterentwicklung ohne Zusatzkosten
  • langfristige Planungssicherheit

Rechtssicherheit für Deutschland

Kassensysteme müssen heute zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen.
BlitzKasse® ist speziell für den deutschen Markt ausgelegt.

  • TSE-Unterstützung (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • DSFinV-K Export für das Finanzamt
  • GoBD-konforme Datenspeicherung

Damit sind Sie auf der sicheren Seite – auch bei Prüfungen.

Für wen ist BlitzKasse® geeignet?

BlitzKasse® ist besonders geeignet für:

  • Gastronomie (Restaurant, Imbiss, Café)
  • Einzelhandel
  • Kioske und kleinere Betriebe
  • Unternehmen, die unabhängig arbeiten möchten

Fazit

Ein Kassensystem sollte Sie unterstützen – nicht einschränken.

BlitzKasse® bietet genau das:
keinen Cloud-Zwang, freie Wahl beim Geschäftsmodell,
flexible Backup-Lösungen und maximale Kontrolle über Ihre Daten.

Kurz gesagt:
Ihre Kasse. Ihre Daten. Ihre Entscheidung.

Kassensoftware: Kauf oder Abo – was ist die bessere Lösung für Ihren Betrieb? (2026)

Schnellzugriff:

Kauf vs. Abo · Kassensoftware Lizenz · Kostenlose Updates · Keine Pflicht-Abos · Flexibilität · BlitzKasse Modell

Kassensoftware: Kauf oder Abo – was ist die bessere Lösung für Ihren Betrieb?

Viele moderne Kassensysteme setzen heute ausschließlich auf Abo-Modelle.
Das bedeutet: monatliche Kosten, laufende Verträge und oft keine Möglichkeit,
die Software dauerhaft zu besitzen.

Bei BlitzKasse® gehen wir bewusst einen anderen Weg:
Sie entscheiden selbst, ob Sie kaufen oder ein Abo nutzen möchten.

Kaufmodell – volle Kontrolle ohne laufende Kosten

Die klassische Lizenz bleibt bei BlitzKasse® ein zentraler Bestandteil.
Das bedeutet für Sie:

  • einmal bezahlen – dauerhaft nutzen
  • keine monatlichen Verpflichtungen
  • planbare Investition statt laufender Kosten
  • volle Kontrolle über Ihr Kassensystem
Ihr Vorteil im Detail:
Sie kaufen nicht nur eine Lizenz – Sie sichern sich ein System,
das langfristig ohne versteckte Kosten genutzt werden kann.
Ein entscheidender Vorteil:
Innerhalb einer Hauptversion (z. B. BlitzKasse 2.0) sind Updates in der Regel kostenlos.

👉 Das bedeutet:

  • keine laufenden Update-Kosten
  • kontinuierliche Weiterentwicklung ohne Zusatzkosten
  • Planungssicherheit für Ihren Betrieb

Abo-Modell – flexibel starten, Kosten verteilen

Gleichzeitig wissen wir, dass nicht jeder Betrieb sofort investieren möchte.
Deshalb bieten wir auch ein Abo-Modell an.

  • geringe Einstiegskosten
  • monatlich planbare Ausgaben
  • ideal für Neugründungen oder Testphasen
  • inklusive Updates und Supportoptionen

Das Abo ist bei BlitzKasse® jedoch eine Option – keine Verpflichtung.

Warum kein reines Abo-System?

Reine Cloud- und Abo-Systeme binden den Kunden dauerhaft an monatliche Zahlungen.
Ein Wechsel ist oft schwierig oder mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Mit BlitzKasse® behalten Sie die Kontrolle:

  • Sie können sich bewusst für ein Modell entscheiden
  • kein Zwang zu langfristigen Verträgen
  • kein „Lock-in“ durch Anbieterstrukturen
Wichtig:
Bei uns gibt es kein „entweder oder“. Sie wählen das Modell,
das zu Ihrem Betrieb und Ihrer finanziellen Situation passt.

Welche Lösung passt zu Ihrem Betrieb?

Die Entscheidung hängt stark von Ihrer Situation ab:

  • Kauf: langfristige Nutzung, stabile Betriebe, Fokus auf Kostenkontrolle
  • Abo: flexible Startphase, geringes Budget, Wachstum in Planung

In vielen Fällen beginnen Kunden mit einem Abo und wechseln später zur Kaufversion.
Auch das ist bei BlitzKasse® problemlos möglich.

Warum viele Kunden bewusst auf Kauf setzen:

  • keine monatlichen Fixkosten
  • keine Abhängigkeit vom Anbieter
  • volle Kontrolle über Software und Daten
  • langfristig deutlich günstiger als Abo-Modelle

Fazit

Die Entscheidung zwischen Kauf und Abo ist keine technische Frage –
sondern eine strategische Entscheidung für Ihren Betrieb.

Mit BlitzKasse® haben Sie den entscheidenden Vorteil:
Sie müssen sich nicht festlegen.

Sie können klein starten, flexibel bleiben oder direkt investieren –
aber immer ohne Zwang und ohne versteckte Kosten.

Kurz gesagt:
Kein Abo-Zwang. Keine versteckten Kosten. Volle Entscheidungsfreiheit.

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