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Informationen zur aktuellen und möglichen zukünftigen Arbeitszeiterfassung


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

wir möchten Sie über aktuelle Entwicklungen und mögliche zukünftige Änderungen im Bereich der Arbeitszeiterfassung informieren, um sicherzustellen, dass Sie in Bezug auf Ihr Unternehmen gut informiert sind.

Aktuelle Lage:

Derzeit besteht in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Dennoch ist es für viele Arbeitgeber bereits gängige Praxis, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Diese Praxis bietet nicht nur Vorteile bei der Buchführung und Lohnabrechnung, sondern ermöglicht auch eine effektive Kontrolle über die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung und Überstunden. Arbeitnehmer profitieren ebenfalls, da sie durch eine präzise Zeiterfassung belegen können, wann und wie lange sie gearbeitet haben.

Hintergrund möglicher Änderungen:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 ein Urteil gefällt, das besagt, dass der Schutz des Arbeitnehmers und die EU-Arbeitszeitrichtlinie von Unternehmen verlangen, ein System zur Erfassung der täglich geleisteten Arbeitszeit zu schaffen. Dies wurde im September 2022 durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt, das auf das deutsche Arbeitsschutzgesetz verwies. Obwohl die politische Tendenz in den letzten Jahren eher zu Flexibilität bei den Arbeitszeitmodellen neigte, könnte sich dies durch eine mögliche Gesetzesnovelle ändern.

Handlungsempfehlung:

Aktuell gilt die bisherige Rechtslage in Deutschland weiterhin. Dennoch ist es ratsam, dass Unternehmen ihre derzeitige Praxis bei der Arbeitszeiterfassung überprüfen, um mögliche Defizite zu erkennen und sich auf etwaige zukünftige Änderungen vorzubereiten. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) arbeitet an einer Gesetzesnovelle, allerdings steht noch nicht fest, wann diese in Kraft treten wird und welche Vorgaben sie für Unternehmen bereithalten wird.

Branchenspezifische Pflichten:

Obwohl es derzeit keine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt, gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen und Beschäftigungsverhältnisse. Geringfügig Beschäftigte sowie bestimmte Branchen wie das Baugewerbe, Gaststätten, Logistikbereich und andere, sind bereits jetzt zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten verpflichtet.

Arbeitszeitgesetz und Datenschutz:

Es ist wichtig zu beachten, dass das Arbeitszeitgesetz bereits bestimmte Aufzeichnungspflichten für Überstunden und Arbeit an Sonn- und Feiertagen vorschreibt. Bei der Arbeitszeiterfassung sollten Arbeitgeber zudem die Datenschutzregeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten, insbesondere wenn digitale Systeme eingesetzt werden.

Ausblick:

Das BMAS plant einen neuen Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten vorzulegen. Während wir auf die konkrete Ausgestaltung der Gesetzesnovelle warten, werden wir Sie weiterhin über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Buchhalter.

 

Ihr M&S SystemSolutions GmbH Team

 

Weitere Informationen können Sie unter folgenden Links finden:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/faq-arbeitszeiterfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=8

 

Wichtige Mitteilung zu Umsatzsteueränderungen ab 2024 – Ihr Update für einen erfolgreichen Start ins neue Jahr!


 


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Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

Zum  Jahreswechsel 2023/2024 möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht mitteilen.

Im vergangenen Jahr wurden bedeutende Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung verabschiedet. Wir nutzen diese Gelegenheit, Ihnen nicht nur einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen für 2024 zu geben, sondern auch, um auf spezifische Anpassungen hinzuweisen, die Ihr Unternehmen betreffen könnten.

Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände der Corona-Pandemie und der anhaltenden Inflation in Deutschland war es bis zum 31. Dezember 2023 gestattet, für den Verkauf von zubereiteten Speisen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu nutzen.

Ab dem 1. Januar 2024 tritt jedoch eine Änderung in Kraft, und wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % gilt.

Bezüglich des Verkaufs von Getränken bleibt der Umsatzsteuersatz von 19 % unverändert bestehen. Wir empfehlen Ihnen, diese Gelegenheit zu nutzen, Ihre Preislisten und Speisekarten zu überprüfen und gegebenenfalls die Mehrwertsteuersätze auf 19 % zu aktualisieren.

Wir möchten auch darauf hinweisen,

dass sich beim Außer-Haus-Verkauf (Lieferung, Abholung) nichts ändert, und der Mehrwertsteuersatz von 7 % weiterhin gültig ist – dies gilt ebenso für den Verkauf von Speisen in Mehrwegbehältnissen.

Damit Ihre Blitz!Kasse Kassensoftware für Restaurant & Café die Mehrwertsteuer korrekt anwendet, bitten wir Sie, im Bereich „Office“ unter den Räumen „Restaurant“ den Schalter „Außer Haus“ zu deaktivieren und die Änderungen zu speichern. Wir empfehlen zudem eine Überprüfung Ihrer Artikel in den Warengruppen, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuersatz widerspiegeln.

Für weitere Unterstützung haben wir informative Videos auf unserem YouTube-Kanal bereitgestellt, die Ihnen bei der Umstellung behilflich sein können. Sollten Sie jedoch persönliche Hilfe benötigen, steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung. Durch eine einmalige Support-Fernwartung in Höhe von 49,90 Euro (mit erforderlicher Internetverbindung an der Kasse) können wir Ihnen unkompliziert bei der Umsatzsteuerumstellung helfen.

Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Wir schätzen Ihre Zusammenarbeit und freuen uns darauf, Sie weiterhin unterstützen zu dürfen.

Mit herzlichen Grüßen,

M&S SystemSolution GmbH

Weitere Informationen finden Sie Unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/neuregelungen-januar-2023-2155174

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