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Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung – Wann können Kunden mit der Änderung der Fiskalisierung rechnen?


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen

Der lang ersehnte Sommer kommt bald zu seinem Ende und vor Ihnen stehen wieder neue Herausforderungen und Arbeitsstress.

In dieser Situation kann man schnell den Überblick zum Thema Fiskalisierung verlieren und die häufigen Debatten und sowie Fragen häufen sich ebenfalls.

Wir haben in den letzten Monaten bereits mehrere Male über die gravierenden Änderungen der fiskalischen Anforderungen sowie INSIKA Regelungen in Deutschland zum 01.01.2020 geschrieben und Blog Posts verfasst. Hierbei hatten wir die Gelegenheit auch mit vielen Kunden über die Themen zu sprechen und einige Informationsveranstaltungen, Messen und Workshops zu besuchen.

Neben viel Rauch ist jedoch „fast“ nichts passiert, außer:

Das Bundeszentralamt für Steuern hat schließlich die zur Umsetzung notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und die dringenden erforderlichen Dokumentationen publiziert.

Dabei wurden uns die neuen Anforderungen an die Kassensoftware sowie Regelungen bis ins kleinste Detail erklärt, damit wir diese schnellstmöglich umsetzen können und unseren Kunden damit ein Kassensystem nach allen Anforderungen präsentieren können. Desweiteren werden wir in den kommenden Newslettern auch weiter auf das Thema eingehen und uns mit den Anforderungen und Begriffen beschäftigen, damit unsere Kunden sicher sein können, eine Kassensoftware nach dem neusten Stand der Technologie zu bekommen.

Man muss jedoch beachten, dass die Einführung manipulationssicherer Kassen mit Verspätung kommt (laut Wirtschaftswoche vom 30.08.2019)

Laut Finanzsekretär Rolf Bösinger ist eine flächendeckende Aufrüstung könnte bis zum Jahreswechsel des Jahres 2020 eventuell nicht erreichbar sein. Infolgedessen bereitet sein Ministerium jetzt eine Kundmachung vor, um eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung genehmigen zu lassen.

Was es für unsere Kunden bedeutet:

Das Finanzministerium bereitet gerade eine Übergangsregelung (genauer Zeitpunkt ist noch nicht benannt) vor, in dem die neuen Prüfungsmethoden noch nicht angewendet werden sollen.

Den vollständigen Bericht können Sie unter folgendem Link lesen:

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/bundesfinanzministerium-einfuehrung-manipulationssicherer-kassen-verzoegert-sich/24958846.html

oder:

Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K 2.0) / August 2019

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html

Für Fragen oder Anregungen steht Ihnen unser Supportteam gerne zur Verfügung.

KassenSichV 2020 – offene Fragen zur Kassensicherungsverordnung


KassenSichV 2020 – offene Fragen zur Kassensicherungsverordnung

Bereits seit einigen Monaten wird heiß diskutiert, in welcher Form die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) am dem Jahr 2020 kommen soll. Viele Kunden erwarten dabei ein großflächiges Update vom Finanzamt und den Behörden.


KassenSichV 2020 - offene Fragen zur Kassensicherungsverordnung

Im Bezug darauf, geht es um das „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (im Folgenden „Kassengesetz“) vom 22.12.2016 (BGBl. I, S. 3152) müssen elektronische Aufzeichnungssysteme (im Folgenden auch „Kasse[n]“) ab 01.01.2020 mittels einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein.

Hierbei müssen ab Januar 2020 alle Registrierkassen gegen Manipulation geschützt werden. Es sollte dabei über zwei Millionen Kassen von dem neuen Gesetz betroffen sein. Zurzeit stehen zwei Varianten zur Verfügung: die lokale Lösung oder die zentrale Lösung.

Bei der lokalen Lösung handelt es sich um einen kompakte kleine Hardwaremodul, die entweder auf einem USB Datenträger oder auf einer SD Karte sein wird. Falls eine Karte mit einem Kartenreader genutzt wird, verbindet man diesen zu dem Kassencomputer mit Hilfe eines USB Kabels und die Kassensoftware erkennt die Karte. Dabei handelt es sich um die sogenannte TIM Card – eine Smartcard, die nach der INSIKA-Spezifikation 2.0 implementiert ist und die buchungsrelevanten Daten absichern soll: Die Daten können im Nachhinein nicht mehr unbemerkt manipuliert und gefälscht werden. Diese Karten werden standardmäßig im Dual-SIM-Format ausgegeben – somit kann der Inhaber bei Bedarf die Karte auf MINI-SIM oder im Micro-SIM-Format herausbrechen.
Jedoch muss beachtet werden, dass bei dieser Variante das Modul eventuell alle drei Jahre gewechselt werden muss.

Eine andere Art der Datenspeicherung wäre zentral auf einer Cloud. Beim Cloud Backup werden lokale Daten zur Sicherung als Kopie über ein Netzwerk auf externe Datenspeicher oder Server übertragen. Diese Lösung basiert auf einem Webdienst. Insbesondere Unternehmen mit vielen Filialen und Kassen dürften von dieser Lösung profitieren, denn sie ermöglicht einen einheitlichen Rollout und eine effiziente Administration, ohne dass jede Kasse per Hand umzurüsten wäre.

Bislang jedoch gibt es noch keine fertige Lösung für Kasseninhaber. Zurzeit finden sich mehrere Hersteller im Zertifizierungsprozess mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Eine einheitliche Lösung sollte jedoch bis zum Ende dieses Jahres festgelegt werden. Des weiteren wird Zeit für die Integrierung des gewählten Systems benötigt.

Damit sich jedoch unsere Kunden sicher fühlen und alle notwendigen Informationen als erste erhalten, sind wir immer dabei direkten Kontakt mit dem Finanzamt zu haben und die wichtigsten Infos als erster zu erhalten. Falls Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an unser Support Team.

Mehr finden Sie unter:
https://www.bundesdruckerei.de/de/Themen-Trends/Magazin/Fairplay-an-der-Kasse
https://www.bundesdruckerei.de/de/Service-Support/Service/TIM-Card

 

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