Zu viel Wechselgeld – Wer haftet bei Kassenfehlbeträgen?
Rechtsfrage aus Sicht des Verkäufers
Im hektischen Alltag kann es vorkommen: Ein Kassierer gibt versehentlich zu viel Wechselgeld heraus. Doch wer haftet für den Fehlbetrag?
Arbeitsrechtliche Aspekte für Verkäufer
Verkäufer sind für die Richtigkeit der Kasse verantwortlich. Die Haftung richtet sich jedoch nach dem Grad der Fahrlässigkeit:
- Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung.
- Mittlere Fahrlässigkeit: Teilweise Haftung möglich.
- Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Volle Haftung.
Mankoabrede aus Verkäufersicht
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Mankoabrede, die eine Garantiehaftung für Fehlbeträge regelt. Diese ist nur zulässig, wenn der Mitarbeiter alleinigen Zugriff auf die Kasse hat und ein entsprechendes Mankoentgelt gezahlt wird.
Strafbarkeit des Kunden
Behält der Kunde das zu viel erhaltene Wechselgeld, liegt in der Regel kein Betrug vor. Eine strafbare Handlung besteht meist nur bei einem besonderen Vertrauensverhältnis.
Zivilrechtliche Aspekte (BGB)
Nach § 812 BGB ist der Kunde verpflichtet, unrechtmäßig erlangtes Geld zurückzugeben. Verkäufer haben daher einen Anspruch auf Rückgabe des zu viel gezahlten Betrags.
