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Neues in BlitzKasse 2.0 Gastro und Handel Version 5.4


🆕 Neues  BlitzKasse Gastro und Handel in DB Version 5.4

Allgemein
• Automatische Reparatur von Tabellen deaktivierbar
• Aktualisierte HTML-RegisterSettings
• Automatische Aktualisierung der Tabelle levelDetails beim Programmstart

BlitzKasse SB-Terminal – Self-Service-Lösung für Handel und Schnellgastronomie
(Funktion nur mit gültiger Softwarelizenz verfügbar)

BlitzKasse SB-Terminal – Self-Service-Lösung für Handel und Schnellgastronomie (Funktion nur mit gültiger Softwarelizenz verfügbar)

BlitzKasse SB-Kasse – Self-Service-Lösung für Handel und Schnellgastronomie

BlitzKasse SB-Terminal – Self-Service-Lösung für Handel und Schnellgastronomie

BlitzKasse SB-Kasse – Self-Service-Lösung für Handel und Schnellgastronomie

Zeitsteuerung & Arbeitszeiten / ins BlitzKasse OFFICE

○ Neuer Zeitintervall-Mechanismus zur Erfassung von:
○ Aufenthaltsdauer an Plätzen / Tischen
○ Konfigurierbare:
○ Öffnungszeiten
○ Arbeitstage
○ Automatische Deaktivierung nicht benötigter Tage
○ Zeitstempel werden automatisch generiert – unter Berücksichtigung von Intervallen und Arbeitszeiten

BlitzKasse SB-Kasse – Self-Service-Lösung für Handel und Schnellgastronomie Öffnungszeitsteuerung

• Neue XAML-Oberfläche für das SB Terminal
• Neuer Service zur Erkennung von Benutzeraktivität am Terminal
• Zusätzliches Prüf-Modalfenster, ob sich eine Person vor dem Terminal befindet
• Neue Bildschirm-Sperrmaske, wenn am SB Terminal keine Aktivität erfolgt
• Exit from Terminal Hotkeys (Ctrl + Shift + E)
• Neuer Konfigurationsdatei-Support zur Steuerung der SB-Funktionen:
• {
•   „aktiv“: true,
•   „ipAdresse“: „127.0.0.1“,
•   „achtung“: 60,
•   „warenkorbleeren“: 20
• }

Erklärung der Timer-Logik:

• achtung – Zeit (in Sekunden) bis zur Warnung bei Inaktivität
→ Anzeige einer Meldung zur Anwesenheitsprüfung und Hinweis auf Warenkorb-Löschung
• warenkorbleeren – zusätzliche Wartezeit bis zur automatischen Leerung des Warenkorbs
• Die Gesamtzeit bis zur Warenkorb-Löschung ergibt sich aus der Summe beider Werte, gerechnet ab dem letzten Benutzerereignis

Zahlung & Scanner bei SB Terminal
○ Neue Kartenzahlungsmaske im SB Terminal
→ Eigener, optimierter Zahlungsalgorithmus
○ Neue Funktion:
○ Produktsuche mit Bildanzeige beim Scannen im SB Terminal
○ Falls ein Artikel ein Bild enthält, wird dieses für 2 Sekunden angezeigt

Tische & Plätze – Reservierung

○ Neue Fenster zur Bearbeitung von Tischen
○ Erweiterung von Plätzen und Tischen um:
○ Datum
○ Uhrzeit
○ Kommentare
○ Überarbeitetes Layout und Darstellung von Tischen / Plätzen im Kassensystem
○ Neuer Algorithmus:
○ Bei aktivem SB Terminal wird beim Öffnen automatisch ein freier Tisch ausgewählt

 

BlitzKasse SB-Kasse – Self-Service-Lösung für Handel und Schnellgastronomie Tisch - Reservierung

BlitzKasse SB-Kasse – Self-Service-Lösung für Handel und Schnellgastronomie Tisch - Reservierung2

 

Verkauf & Artikel

○ Neue Funktion:
„Außer Haus verkaufen“ unabhängig von anderen Einstellungen
→ Verfügbar für alle Software-Versionen
○ Fehler behoben:
○ Sperre bei „Diverse Artikel“

BLOG         HILFE

Bonpflicht wird abgeschafft – was das für den Handel und die Gastronomie bedeutet und wie unsere Kassensoftware reagiert



📉 Bonpflicht wird abgeschafft – was das für den Handel und die Gastronomie bedeutet und wie unsere Kassensoftware reagiert

Die neue Bundesregierung aus Union und SPD hat ein klares Ziel: Bürokratie abbauen – spürbar, schnell und nachhaltig. Teil des angekündigten „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ ist die Abschaffung der Bonpflicht, die seit 2020 für Diskussionen und Papierberge im Einzelhandel gesorgt hat.

🧾 Was war die Bonpflicht überhaupt?

Seit Januar 2020 mussten Einzelhändler bei jedem Verkauf – ob groß oder klein, bar oder mit Karte – einen Kassenbon ausgeben. Auch wenn der Kunde ihn gar nicht wollte. Ziel war es, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die Folge: Tonnenweise Papiermüll, zusätzlicher Aufwand für Betriebe und viel Unmut bei Händlern und Kunden.

✂️ Jetzt ist Schluss damit

Laut dem Koalitionsvertrag plant die neue Regierung, die Bonpflicht vollständig abzuschaffen. Statt nationaler Alleingänge soll künftig auf eine pragmatische Umsetzung von EU-Richtlinien gesetzt werden – möglichst bürokratiearm und digitalfreundlich.

💡 Was bedeutet das für Nutzer unserer Kassensoftware?

Unsere Kunden haben uns in den letzten Jahren immer wieder nach der Möglichkeit gefragt, Bons nicht drucken zu müssen – vor allem bei Kleinbeträgen oder wenn der Kunde aktiv darauf verzichtet.

👉 Sobald die gesetzliche Abschaffung der Bonpflicht offiziell in Kraft tritt, werden wir die Funktion „Bon nicht drucken“ wieder in unsere Kassensoftware integrieren.

Wer bereits unsere moderne Version Blitz!Kasse 2.0 nutzt, wird davon direkt profitieren – ein einfaches Software-Update genügt, um die Funktion zu aktivieren, sobald sie rechtlich erlaubt ist.

🔄 Jetzt upgraden (von Vers 1.9 auf 2.0 umsteigen) und vorbereitet sein

Falls Sie noch mit einer älteren Softwareversion arbeiten, empfehlen wir Ihnen, jetzt auf die neueste Version zu wechseln. So sind Sie bestens vorbereitet auf alle kommenden gesetzlichen Änderungen und profitieren von den neuesten Funktionen und Optimierungen.

🚀 Jetzt upgraden und profitieren

Hier klicken, um auf Blitz!Kasse 2.0 umzusteigen

📧 Oder schreiben Sie uns direkt: info@mssystem.de
📞 Persönliche Beratung: +49 (0)911 / 937 66 80

 

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand – mit M&S SystemSolutions GmbH.
Wir entwickeln Kassensoftware, die sich anpasst – nicht umgekehrt.

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Kaffee To Go? – Die Besteuerung von Getränken und deren Besonderheiten


Kaffee oder doch ein Cappuccino? So alles gleich ist es jedoch nicht:

Als Gewerbetreibender eines Cafés oder Restaurants muss man genau auf die Zubereitung der Getränke achten und wie man diese besteuert. Dabei gibt es einige Regeln zu beachten.
Die Faustregel lautet: Für Gewöhnlich wird für alle Getränke ein Steuersatz von 19 Prozent berechnet – egal ob zum Mitnehmen oder zum Verzehr vor Ort.

Jedoch gilt diese Regelung nicht für Milchgetränke – diesen ist eine besondere Behandlung zuzuschreiben.

Handelt es sich um Milchmischgetränke To Go ist Vorsicht geboten: Für Milch gilt nämlich grundsätzlich die ermäßigte Umsatzsteuer – also 7% Besteuerung, da es sich hier um ein Grundnahrungsmittel handelt.

Kaffee To Go?

Der Milchanteil bestimmt die Mehrwertsteuer, denn davon ist es abhängig welchen Steuersatz das Geschäft verwenden muss.
In Details bedeutet dies: Bestellt ein Gast einen Kaffee mit einem Milchanteil von über 75 % zum Mitnehmen, wird dieses Getränk mit 7 % besteuert. Bei Heißgetränken wie Cappuccino oder Latte Macchiato gilt also die ermäßigte Mehrwertsteuer, wenn das Getränk To Go bestellt wird.

Schwarzer Kaffee hingegen fällt unter die Kategorie “Getränk” und wird immer mit der regulären Umsatzsteuer berechnet. Ihm schreibt man in der Regel 19% Umsatzsteuer zu.
Wichtig dabei: diese Regelung gilt ausschließlich für Kuhmilch. Der Mehrwertsteuersatz für Milchmischgetränke mit alternativer Milch wie Soja-, Reis- oder Hafermilch ist nicht ermäßigt. Pflanzliche Milch wird nämlich nicht als Grundnahrungsmittel gezählt. Getränke mit dieser Art Ersatzmilch werden in der Regel mit 19% besteuert.
Ausnahmen gibt es auch bei Fruchtgetränken: Während ein frisch gepresster Saft immer mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet wird, gilt für einen Smoothie der Steuersatz von 7 Prozent – sofern er außer Haus oder an einem Stehtisch verzehrt wird. Klingt absurd? Doch so sind leider die Regeln.

Möchten Sie mehr über dieses oder weitere Themen des Gebiets Umsatzsteuer erfahren, so finden Sie viele weitere Einträge auf unserem Blog. Dort erzählen wir Ihnen wie Sie mit Hilfe von unserer Kassensoftware Ihr Geschäft voranbringen können.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem oder anderen Themen, so werden Sie sich an unser Support Team. Gerne sind wir Mo.-Fr. von 12:00-18:00 für Sie erreichbar. Sie erreichen uns telefonisch unter Tel.:+49 (0) 911 80 1985 70  oder auch per E-Mail.

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