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Kosten senken & Effizienz steigern – Unsere innovativen Blitz!Kasse Produkte für Ihr Gastrogewerbe


Sehr geehrte Kunde, sehr geehrte Kundin,

durch die steigende jährliche Gesamtinflation, steigende Energiepreise und hohe Lebensmittelkosten gepaart mit der Corona-Pandemie muss das Gastgewerbe immer mehr auf seine Kosten achten. Laut einigen Umfragen liegt die Personalaufwandsquote von Gastgewerben bei durchschnittlich 28%. In einer personalintensiven Branche wie dem Gastgewerbe ist es wirtschaftlich entscheidend, dass gerade der Kostenblock Mitarbeiter sehr genau im Blick des Unternehmers ist.

Eine sorgfältige Personalbedarfsplanung, die auch der Vermeidung von kostenträchtigen Personalüberhängen dient, ist eine wirksame Maßnahme, um unnötige finanzielle Belastungen des Betriebsergebnisses am meisten in der Krisenzeit, zu vermeiden.

Hierfür möchten wir Ihnen heute zwei innovative und effektive Möglichkeiten der Kostensenkung im Bereich der Personalbedarfsplanung vorstellen:

SB-Terminal Blitz!Kasse

Mit den an die Blitz!Kasse angebundenen Selbstbedienungs-Terminals hat jeder Ihrer  Kunden die Möglichkeit  eine Bestellung per Touchscreen schnell und in nur wenigen Schritten zu bestellen und diese direkt bargeldlos mit EC-Karte oder bei der Kasse Bar zu bezahlen. Nach der erfolgreichen Bestellung des Kunden,  werden die bestellten Artikel direkt zum Kassensystem geschickt und zeitgleich auf dem Küchen-Monitor oder Küchendrucker sowie am Kundenmonitor erfasst, wo jeder Kunde in nur wenigen Minuten sehen kann, ob seine Bestellung bereits in Bearbeitung ist.

Keine Warteschlangen und kein Anstehen. 

Mit Hilfe von den zur Verfügung stehenden Terminals, können Sie nicht nur Ihre kostbare Zeit sondern auch Kosten für das zusätzliche Personal einsparen.

Blitz!ORDER

Mit Blitz!ORDER Bestellterminals sparen Sie nicht nur Zeit sondern auch Personalkosten. Sie minimieren die Ausgaben für Steuern, Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge. Mit Blitz!ORDER brauchen Sie weniger Mitarbeiter im Restaurant. Mit den an die Blitz!Kasse angebundenen Bestelltabletts arbeitet jeder Kellner viel effektiver und bedient mehr Kunden pro Tag. So können Sie die Lohnkosten senken, da weniger Mitarbeiter benötigt werden.

 

Erfahren Sie auf unserer Homepage www.kassa-pro.de mehr wie unsere Systeme funktionieren und wie Sie davon profitieren können.

Für Fragen oder Anregungen bezüglich unserer Produkte steht Ihnen unser kompetentes Support Team zu Verfügung. Wir sind Montag – Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.

Ihr M&S SytemSolutions Team

UPDATE – Einsatz der TSE Version 1 (cryptovision GmbH) D-TRUST TSE-Modul


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

Einige von Ihnen haben einen  TSE Module der Bundesdruckerei bei uns erworben. Diese wurden vom Hersteller cv cryptovision GmbH unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul vertrieben.UPDATE - Einsatz der TSE Version 1 (cryptovision GmbH) D-TRUST TSE-Modul
Bezüglich dieser TSE Module haben wir ein Schreiben des Bundesministerium der Finanzen zum Einsatz dieser TSE erhalten.

Die seit dem 1. Januar 2020 eingeführte Pflicht einer elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wurde durch das Finanzamt in die Wege geleitet. Nach einiger Zeit wurde am 8. Juli 2022 durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mitgeteilt, dass die Zertifizierung der Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH mit Ablauf des 7. Januars 2023 ausläuft. Dies können Sie unserem ersten Blog Post zu dem Thema entnehmen.

Mit dem neuen Schreiben von 13. Oktober 2022 wird einen neue Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul, eingeführt.

In diesem wird zum Einsatz der TSE Version 1 bis zum Ablaufdatum am 07. Januar 2023 Stellung genommen sowie über eine Fristverlängerung zum 31. Juli 2023 informiert sofern das TSE Modul Version 1 vor dem 07. Juli 2022 erworben wurde.

Das ausführliche Schreiben finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-10-13-uebergangsregelung-fuer-den-einsatz-der-TSE-version-1-der-firma-cv-cryptovision-GmbH.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bitte beachten Sie in diesem Schreiben auch die Informationen zur Inanspruchnahme dieser Regelung und deren Meldepflicht.

Sollten Sie Fragen bezüglich des Schreibens haben, wenden Sie sich direkt an Ihren Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr M&S SystemSolutions Team

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