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BlitzKasse TSE – Mitteilung nach §146a – Formular


Sehr geehrte Kunde und Kundinnen,

falls Sie den TSE Stick bei Swissbit oder Bundes-Druckerei erworben haben – und nicht bei uns – müssen Sie nach der vollständigen Aktivierung des TSE Stick (diese finden Sie bei uns auf www.blitkasse.de -> Downloads -> TSE Anbindung) das beigelegte Formular vollständig und gewissenhaft ausfüllen. Hierfür haben wir Ihnen eine detaillierte Anleitung erstellt, um diesen Vorgang zu erleichtern. Sobald Sie das Dokument ausgefüllt haben, muss dieser an ihr zuständiges Finanzamt per Post zugeschickt werden.

Ihr M&S SystemSolutions Support Team

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TSE Sicherheitseinrichtung – Regeln, Gesetzeswidrigkeiten und Ihre Folgen


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

bereits seit Oktober 2020 gilt in Deutschland die TSE Pflicht. Hierbei handelt es sich um eine so genannte technische Sicherheitseinrichtung. Diese ist dafür verantwortlich die Einzelaufzeichnungen derart zu erfassen, dass keine Manipulation im Nachhinein möglich ist.

BlitzKasse-TSE-kompatibel

Wissenswert für unsere Kunden ist es, dass TSE grundsätzlich aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium (USB-Stick, SD-Card oder im Netzwerk) und einer digitalen Schnittstelle besteht. Die Kassensoftware protokolliert und verschlüsselt jeden Arbeitsschritt der Kasse. Kommt es zu einer Steuerprüfung, vergleicht das Finanzamt die TSE-Log-Daten mit den Exportdaten aus der Kassensoftware.

Des Weiteren ist der Käufer nach Kauf von TSE sowie einer neuen Kasse, die TSE konform ist verpflichtet seine Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO gegenüber der Finanzbehörde zu erfüllen.

Daher gehend muss berücksichtigt werden, dass ein TSE Stick ein feinfülliges Gerät darstellt, welches unter keinen umständen vernachlässigt werden sollte, damit dieser seine Arbeit korrekt leisten kann.

Während der letzten Monate konnten wir breit gefächert sehen, dass es bei einigen unserer Kunden zu Problemen gekommen ist. Diese waren, nach einer detaillierten Analysis, immer abhängig davon, ob der TSE Stick ordnungsgemäß verwaltet worden ist.

Aus diesem Grund raten wir davon ab einer unbefugten Person Zugriff zu dem Kassencomputer und somit zu TSE Stick zu geben. Somit stellen Sie sicher, dass die Karte weder versucht worden ist zu manipulieren noch rechtswidrig durch fremde Personen mit Hilfe von Softwaren formatiert wurde.

Jeder Inhaber einer Kassensoftware / Computerkasse muss sicherstellen, dass niemand unbefugt Zugriff auf die Kasse hat. Geben Sie keinem Mitarbeiter oder anderen Personengruppen das Recht unbeaufsichtigt sich in die Kasse einzuloggen.

Rufen Sie ebenfalls keine Außenstehenden Firmen an, die behaupten die Einstellungen der TSE Karte für Sie machen zu können.

Alle Manipulationsversuche – ob gewollt oder versehentlich haben rechtliche Folgen. Falls das Finanzamt auf diese aufmerksam wird, werden rechtliche Strafen in Höhe von 25.000€ fällig. Das Bußgeld ist unabhängig von eventuellen steuerlichen Konsequenzen wie einer Schätzung der Einnahmen oder Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Des Weiteren besagt das Finanzamt, dass Sie als Geschäftsinhaber die alleinige Verantwortung tragen für eine reibungslose Arbeit des TSE Sticks. Niemand – weder Ihr Mitarbeiter noch Kollege / noch der Anbieter der Kassensoftware oder des TSE Stick – trägt die Verantwortung. Diese als auch weitere Regeln hat das Finanzamt gesetzt um die Kontrolle zu gewährleisten.

Falls Sie fragen oder Anregungen zum Thema TSE haben, wenden Sie sich am besten an unser Supportteam. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter.

Ihr Blitz!Kasse Support Team

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