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52 lustige Fragen aus dem Kassen-Support | Blitz!Kasse

52 Fragen aus dem Kassen-Support, bei denen selbst die Kasse kurz nachdenken musste

Kann man eine Kasse ohne Strom einschalten? Ist Bluetooth eigentlich Internet? Und warum verlangt das Kartenterminal eine PIN, obwohl der Kunde doch ein guter Mensch ist?

Wer lange genug Kassensysteme verkauft, installiert und betreut, sammelt irgendwann Geschichten, die in keinem Handbuch stehen.

Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren mit Kassensoftware, Computern, Bondruckern, TSE, Kartenterminals, Netzwerken und allem, was irgendwie daran angeschlossen werden kann.

Und natürlich klingelt auch bei uns regelmäßig das Telefon.

Viele Fragen unserer Kunden sind vollkommen normal. Manche sind technisch anspruchsvoll. Andere sorgen dafür, dass ein Mitarbeiter der technischen Unterstützung für ein paar Sekunden schweigend auf seinen Bildschirm schaut.

Und irgendwann haben wir angefangen, einige dieser Fragen zu sammeln.

Natürlich ohne Namen, Firmen oder Telefonnummern. Einige Formulierungen wurden etwas verkürzt oder sinngemäß wiedergegeben.

Nicht, weil wir uns über unsere Kunden lustig machen wollen.

Na gut. Vielleicht ein kleines bisschen.

Aber vor allem deshalb, weil jeder Mensch, der schon einmal im technischen Support gearbeitet hat, weiß:

Solche Geschichten kann man sich kaum ausdenken. Die schreibt meistens das echte Leben.

1. Stromversorgung – eine häufig unterschätzte Technologie

1. „Die Kasse geht nicht an. Muss die eigentlich in der Steckdose sein?“

Es wäre zumindest empfehlenswert.

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen einen erstaunlich deutlichen Zusammenhang zwischen „Stecker steckt in der Steckdose“ und „Kasse funktioniert“.

2. „Wo ist bei der Kasse die ON-Taste?“

Am Gerät.

Meistens dort, wo der Hersteller beschlossen hat, sie möglichst unauffällig vor der Menschheit zu verstecken.

3. „Warum ist der Bildschirm schwarz, wenn ich nichts mache?“

Möglicherweise genau deshalb.

Viele Geräte verfügen über einen Energiesparmodus. Die gute Nachricht: Der Bildschirm ist wahrscheinlich nicht kaputt. Die schlechte Nachricht: Man muss ihn eventuell berühren.

4. „Kann man die Kasse auch ohne Strom einschalten?“

Ja.

In Gedanken.

Für den praktischen Betrieb empfehlen wir weiterhin elektrischen Strom.

5. „Die Kasse ist von alleine ausgegangen. Ist das ein Virus?“

Nicht unbedingt. Denkbar wären auch:

  • Stromausfall,
  • ein lockeres Netzkabel,
  • ein defektes Netzteil,
  • ein Windows-Update,
  • der Energiesparmodus,
  • oder jemand hat die Kasse selbst ausgeschaltet.

Die letzte Möglichkeit wird bei einer Fehlersuche erstaunlich häufig erst sehr spät berücksichtigt.

6. „Kann ich die Kasse neu starten, ohne dass sie dabei ausgeht?“

Leider nein.

Das Konzept eines Neustarts besitzt einen kleinen technischen Nachteil:

Das Gerät startet neu.

7. „Warum verlangt die Kasse ein Passwort? Das ist doch meine Kasse.“

Genau deshalb.

Auch bei der eigenen Wohnung lautet das Sicherheitskonzept normalerweise nicht:

„Ist meine Wohnung. Deshalb brauche ich keine Haustür.“

8. „Kann man das Passwort für immer entfernen?“

Technisch ist vieles möglich.

Interessanterweise folgt auf diese Frage einige Monate später manchmal:

„Wie konnte denn jemand in meine Kasse kommen?“

9. „Die Kasse zeigt eine Fehlermeldung. Ist das schlimm?“

Das hängt davon ab, was dort steht.

Bei:

„Papier leer“

besteht normalerweise kein Grund, Windows neu zu installieren.

10. „Kann ich weiterarbeiten, obwohl alles eingefroren ist?“

Natürlich.

Zum Beispiel im Lager.

Mit der eingefrorenen Anwendung eher nicht.

2. WLAN, Netzwerk und andere unsichtbare Kräfte

Internet hat für viele Menschen eine bemerkenswerte Eigenschaft:

Es ist einfach irgendwo da.

Das funktioniert wunderbar – bis eine Kasse angeschlossen werden soll.

11. „Die Kasse sagt: Kein Netzwerk. Aber auf meinem Handy habe ich WLAN.“

Das freut uns für das Handy.

Jetzt müssen wir nur noch dafür sorgen, dass auch die Kasse dieses WLAN kennt.

12. „Kann die Kasse ohne Internet arbeiten, aber trotzdem alles ins Internet übertragen?“

Das wäre äußerst praktisch.

Leider haben Daten weiterhin die unangenehme Eigenschaft, für eine Übertragung irgendeine Form von Verbindung zu benötigen.

13. „Internet ist da. Das Kabel ist aber nicht angeschlossen. Warum funktioniert es nicht?“

Internet irgendwo im Gebäude und Internet auf einem bestimmten Gerät sind zwei verschiedene Dinge.

Internet verteilt sich leider nicht wie der Geruch von Kaffee automatisch durch den Raum.

14. „Kann ich Internet vom Handy an die Kasse weitergeben?“

Hier kommt tatsächlich einmal eine gute Nachricht:

Ja.

Über einen mobilen Hotspot kann das – abhängig vom Gerät und der Konfiguration – durchaus funktionieren.

15. „Ist Bluetooth eigentlich auch Internet?“

Nein.

Bluetooth ist Bluetooth. WLAN ist WLAN.

Aber beides ist unsichtbar.

Daher können wir die Verwechslungsgefahr zumindest verstehen.

16. „Wo kann ich ein LAN-Kabel oder einen WLAN-Stick kaufen?“

Im Computerladen.

Im Elektronikmarkt.

Oder im Internet.

Manchmal sind technische Probleme erfreulich einfach zu lösen.

17. „Kann ich die Kasse mit dem WLAN vom Nachbarn verbinden?“

Technisch möglicherweise.

Wir würden allerdings empfehlen, vorher den Nachbarn zu fragen.

Für ein geschäftlich genutztes Kassensystem ist ein eigenes und kontrolliertes Netzwerk ohnehin die wesentlich bessere Idee.

18. „Auf dem Bildschirm steht eine IP-Adresse. Ist das meine Ammyy-ID?“

Nein.

Aber wir verstehen die Theorie.

Es sind schließlich beides Zahlen.

19. „Wird das Internet schneller, wenn ich alle Fenster schließe?“

Wenn Browserfenster gemeint sind:

Vielleicht.

Wenn die Fenster des Restaurants gemeint sind:

Eher nicht.

20. „Wenn ich nachts den Router ausschalte, sind morgens meine Daten weg?“

Normalerweise nicht.

Aber eine Sache ist dann tatsächlich weg:

das Internet.

Und am nächsten Morgen beginnt das Gespräch möglicherweise wieder bei Frage Nummer 11.

3. Kartenterminals und die geheimnisvolle Reise des Geldes

Für den Kunden sieht eine Kartenzahlung einfach aus:

Karte dranhalten. Piep. Fertig.

Zwischen diesem Piepton und dem eigenen Bankkonto befinden sich allerdings noch Banken, Zahlungsdienstleister, Netzwerke und Transaktionssysteme.

Und damit beginnt das nächste Abenteuer.

21. „Der Kunde hat die Karte drangehalten. Warum ist das Geld nicht sofort auf meinem Konto?“

Weil zwischen dem Piepton am Terminal und der Gutschrift auf dem Konto noch einige technische und bankseitige Prozesse stattfinden.

Das Kartenterminal spuckt leider keine Geldscheine aus.

Wir haben nachgesehen.

22. „Kann man mit einem Foto von der Bankkarte bezahlen?“

Nein.

Ein Foto eines 50-Euro-Scheins funktioniert als Bargeld übrigens ebenfalls eher schlecht.

23. „Der Kunde sagt: Ich habe überwiesen. Kann ich das als bezahlt buchen?“

Der Satz:

„Ich habe überwiesen.“

ist noch keine technische Zahlungsbestätigung.

Bei Zahlungen sollte klar sein, welche Zahlungsart tatsächlich verwendet wurde und ob die Zahlung tatsächlich erfolgt ist.

24. „Kann man Bargeld über das Kartenterminal bezahlen?“

Man kann einen Geldschein auf das Terminal legen.

Elektronischer wird die Zahlung dadurch allerdings nicht.

25. „Warum verlangt das Terminal eine PIN? Der Kunde ist doch ein guter Mensch.“

Einer unserer Favoriten.

Vielleicht führen Banken irgendwann eine neue Sicherheitsmethode ein:

Vertrauensprüfung aufgrund persönlicher Sympathie.

Bis dahin kann das Terminal weiterhin eine PIN verlangen.

26. „Kann ich eine Kartenzahlung stornieren, wenn der Kunde schon weg ist?“

Je nach Zahlungsdienstleister, Terminal und Status der Transaktion können Storno oder Rückerstattung möglich sein.

Man sollte jedoch sehr genau wissen:

  • welche Zahlung,
  • welcher Betrag,
  • welcher Kunde,
  • und warum die Zahlung zurückgesetzt werden soll.

Bei Geld wird aus Comedy relativ schnell Buchhaltung.

27. „Kommt das Geld bei einer Rückzahlung automatisch sofort wieder beim Kunden an?“

Nicht zwingend sofort.

Die Verarbeitung hängt unter anderem vom Zahlungsdienstleister und der Bank ab.

Geld gehört außerdem zu den Dingen, die sich erstaunlich selten freiwillig beeilen.

28. „Kann der Kunde morgen bezahlen, aber ich mache den Beleg schon heute?“

Ab diesem Punkt verlassen wir langsam den Bereich Comedy.

Geschäftsvorgänge sollten so erfasst werden, wie sie tatsächlich stattfinden.

29. „Das Kartenterminal piept. Ist es böse?“

Normalerweise nicht.

Nach der sechsten falsch eingesteckten Karte möchten wir eine gewisse emotionale Reaktion des Geräts allerdings nicht vollständig ausschließen.

30. „Wenn ich die Karte zweimal dranhalte, wird dann zweimal abgebucht?“

Nicht einfach nur deshalb.

Für eine zweite Belastung ist normalerweise auch eine zweite Zahlungstransaktion notwendig.

Das Terminal denkt nicht selbstständig:

„Ah, die Karte ist wieder da. Nehmen wir einfach nochmal 38,50 Euro.“

4. Bondrucker – ein Gerät mit eigentlich nur einer Aufgabe

Ein Bondrucker hat einen beneidenswert einfachen Beruf:

Er soll Bons drucken.

Trotzdem gehören Drucker regelmäßig zu den spannendsten Geräten im technischen Support.

31. „Der Bon kommt nicht raus. Kann es sein, dass er alle ist?“

Der Bon selbst eher nicht.

Die Papierrolle vielleicht.

32. „Wie herum kommt die Papierrolle rein?“

Eine der ewigen Fragen.

Bei Thermopapier gibt es eine beschichtete Seite. Liegt die falsche Seite am Druckkopf, erscheint auf dem Papier häufig:

nichts.

Das ist gleichzeitig Fehlerdiagnose und Lernprozess.

33. „Kann man einen Bon drucken, wenn man gar keinen Drucker hat?“

Einen digitalen Beleg kann man selbstverständlich erstellen.

Wenn etwas tatsächlich auf Papier gedruckt werden soll, verbessert ein vorhandener Drucker die Erfolgsaussichten allerdings erheblich.

34. „Der Kunde hat den Bon nicht genommen. Kann ich die Buchung deshalb löschen?“

Nein.

Ob ein Kunde den Papierbeleg mitnimmt, entscheidet nicht darüber, ob ein Verkauf stattgefunden hat.

Sonst wäre Buchhaltung ausgesprochen einfach:

Kunde lässt Bon liegen. Umsatz verschwunden.

Das Finanzamt dürfte dieses Verfahren weniger überzeugend finden.

35. „Kann man einen Bon nachträglich auf gestern datieren?“

Bei dieser Frage wird die Stimme unseres Supports normalerweise etwas ernster.

Eine Kasse ist keine Zeitmaschine.

36. „Kann man die Mehrwertsteuer aus dem Bon entfernen, ohne dass das Finanzamt es merkt?“

Nein.

Wir bieten auch kein Zusatzmodul mit dem Namen

„Finanzamt bitte wegschauen“

an.

37. „Der Bon ist zu lang. Kann man ihn kürzer machen, aber trotzdem alles drauflassen?“

Das Bonlayout lässt sich natürlich bis zu einem gewissen Grad optimieren.

Informationen benötigen allerdings Platz.

Auch eine 80-m²-Wohnung lässt sich schwer auf 25 m² verkleinern, ohne dass irgendwo etwas fehlt.

38. „Kann ich einen Bon drucken, obwohl überhaupt nichts verkauft wurde?“

Es gibt Testdrucke, Kopien und unterschiedliche Belegarten.

Eine erfundene Verkaufstransaktion ist allerdings etwas völlig anderes.

Und spätestens hier wird unser lustiger Blogartikel wieder ziemlich ernst.

39. „Während des Verkaufs ist das Papier ausgegangen. Zählt der Verkauf trotzdem?“

Ja.

Eine gespeicherte Kassentransaktion verschwindet nicht automatisch aus der Datenbank, nur weil dem Bondrucker das Papier ausgegangen ist.

Die letzten Zentimeter Thermopapier entscheiden nicht über die Existenz eines Geschäftsvorgangs.

40. „Kann ich einen Papierbon per E-Mail verschicken?“

Das Papier selbst lässt sich nur schwer durch das Internet schieben.

Einen digitalen Beleg dagegen schon.

Genau deshalb gibt es digitale Bonlösungen.

5. Artikelverwaltung – wenn die Kasse Gedanken lesen soll

Eine moderne Kassensoftware kann sehr viel:

  • Artikel verwalten,
  • Preise berechnen,
  • Warengruppen organisieren,
  • Rabatte anwenden,
  • Umsätze auswerten.

Was sie weiterhin nur eingeschränkt kann:

Gedanken lesen.

41. „Ich habe einen Artikel gelöscht. Wie bekomme ich ihn zurück, wenn ich keine Datensicherung habe?“

Genau für solche Momente wurde die Datensicherung erfunden.

Leider gehört ein Backup zu den Erfindungen, deren Bedeutung viele Menschen erst dann erkennen, wenn sie es gebraucht hätten.

42. „Kann ich einen Artikel mit einem negativen Preis verkaufen?“

Mathematisch ist das durchaus interessant.

Bei minus 10 Euro bezahlt dann allerdings nicht der Kunde Sie.

Sie bezahlen den Kunden.

Ein ungewöhnliches Geschäftsmodell.

43. „Warum kann ich den Artikel nicht verkaufen? Der Preis ist 0 Euro.“

Manche Kassensysteme vertreten tatsächlich die erstaunlich konservative Auffassung, dass ein verkaufter Artikel einen Preis besitzen sollte.

44. „Kann ich etwas verkaufen, das gar nicht in der Artikelliste steht?“

Ja.

Dafür gibt es eine ausgesprochen wirkungsvolle Methode:

Den Artikel vorher anlegen.

Diese revolutionäre Funktion nennt sich Artikelverwaltung.

45. „Warum verändert das Produktfoto nicht den Geschmack?“

Wir arbeiten noch an der technischen Schnittstelle zwischen JPEG-Dateien und menschlichen Geschmacksrezeptoren.

Der Entwicklungsstand ist derzeit überschaubar.

46. „Kann die Kasse automatisch erkennen, welchen Artikel ich verkaufen möchte?“

Kamerasysteme und künstliche Intelligenz entwickeln sich tatsächlich in diese Richtung.

In vielen Betrieben funktioniert allerdings weiterhin eine überraschend effiziente Technologie:

Auf die richtige Artikeltaste drücken.

47. „Ich habe den Artikelnamen geändert. Wissen die Kunden noch, wie er vorher hieß?“

Die Kassensoftware kann Daten speichern.

Für das Gedächtnis Ihrer Kunden können wir leider keinen technischen Support anbieten.

48. „Kann ich einen Artikel vor dem Finanzamt verstecken, aber trotzdem verkaufen?“

Nein.

Das ist weder Zweck noch Aufgabe einer ordnungsgemäßen Kassensoftware.

Und falls jemand tatsächlich so etwas vorhaben sollte, wäre die Hotline des Kassenherstellers vermutlich ohnehin ein ziemlich ungewöhnlicher Ort, um danach zu fragen.

49. „Wenn ich alle Artikel lösche, läuft die Kasse dann schneller?“

Möglicherweise.

Auch der Verkauf dürfte danach ausgesprochen schnell beendet sein.

Es gibt schließlich nichts mehr zu verkaufen.

6. Der Endgegner: TSE

Wer in Deutschland ein elektronisches Kassensystem betreibt, begegnet früher oder später drei Buchstaben:

TSE.

Und spätestens dann beginnt die nächste Runde.

50. „Warum ist das alles so teuer?“

Ein Klassiker.

Diese Frage hören wir bei:

  • Kassensoftware,
  • Hardware,
  • Bondruckern,
  • Kartenterminals,
  • TSE,
  • Einrichtung,
  • Reparaturen,
  • Ersatzteilen,
  • Technikereinsätzen,
  • und gelegentlich sogar bei einem Netzwerkkabel.

Besonders schön klingt die Frage unmittelbar nach:

„Können Sie beim Preis noch etwas machen?“

51. „Wozu brauche ich überhaupt diese TSE?“

Die Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, dient dazu, die Aufzeichnungen eines Kassensystems technisch abzusichern.

Vereinfacht gesagt sollen Kassenvorgänge nachvollziehbar und gegen nachträgliche Manipulation geschützt dokumentiert werden.

Die TSE wurde also nicht vom Kassenhersteller erfunden, damit ein freier USB-Anschluss endlich belegt ist.

52. „Kann ich die TSE nach dem Start der Kasse wieder herausziehen?“

Physisch?

Natürlich.

Ein USB-Gerät kann man herausziehen.

Die wesentlich interessantere Frage lautet:

Warum sollte man das tun?

Das erinnert ein wenig an:

„Das Auto läuft jetzt. Kann ich den Motor wieder ausbauen?“

An diesem Punkt macht ein erfahrener Supportmitarbeiter meistens eine kurze Pause.

Schaut vielleicht einmal aus dem Fenster.

Und sagt anschließend möglichst ruhig:

„Nein. Lassen Sie die TSE bitte dort, wo sie ist.“

Sind das wirklich echte Fragen?

Ja – beziehungsweise sinngemäß.

Viele dieser Situationen stammen aus unserer langjährigen Arbeit mit Kassensystemen, technischer Unterstützung und Kundenbetreuung. Manche Formulierungen wurden für diesen Beitrag gekürzt oder etwas zugespitzt.

Aber man sollte dabei eines nicht vergessen:

Was für einen Techniker selbstverständlich ist, muss für einen Gastronomen, Händler, Friseur oder Existenzgründer noch lange nicht selbstverständlich sein.

Ein Koch würde vermutlich ebenfalls lachen, wenn einer unserer Techniker ihn fragt:

„Kann ich das Steak schneller braten, wenn ich den Herd zweimal einschalte?“

Ein Elektriker dürfte bei manchen unserer Fragen zur Hauselektrik wahrscheinlich ebenfalls kurz schweigen.

Jeder hat eben sein eigenes Fachgebiet.

Der wahrscheinlich bekannteste Satz im technischen Support

Nach vielen Jahren gibt es allerdings einen Satz, den praktisch jeder Techniker kennt:

„Ich habe nichts gemacht.“

Kurze Pause.

Dann folgt:

„Also … außer dass ich vorher da irgendwas gedrückt habe.“

Deshalb beginnt eine professionelle Fehlersuche oft nicht mit komplizierter Programmierung.

Sondern mit sehr einfachen Fragen:

  • Ist das Gerät eingeschaltet?
  • Steckt das Kabel?
  • Ist Papier im Drucker?
  • Besteht eine Netzwerkverbindung?
  • Was steht genau in der Fehlermeldung?
  • Was wurde unmittelbar davor gemacht?

Erstaunlich oft findet sich die Lösung genau dort.

Technik darf kompliziert sein. Die Bedienung sollte es nicht sein.

Genau deshalb versuchen wir bei Blitz!Kasse, Kassensysteme so aufzubauen, dass der tägliche Betrieb möglichst einfach bleibt.

Ein Gastronom sollte sich um seine Gäste kümmern.

Ein Händler um seine Kunden.

Ein Friseur um seine Termine.

Und niemand sollte Netzwerkadministrator werden müssen, nur weil er morgens seine Kasse einschalten möchte.

Falls trotzdem einmal etwas nicht funktioniert, helfen erstaunlich oft ein paar einfache Regeln:

  • Nicht sofort alles löschen.
  • Nicht als Erstes Windows neu installieren.
  • Nicht gleichzeitig alle Kabel herausziehen.
  • Erst einmal lesen, was auf dem Bildschirm steht.

Denn manchmal lautet die Lösung tatsächlich nur:

„Bitte Papier einlegen.“

Fortsetzung folgt

Wir würden an dieser Stelle gerne schreiben:

„Das waren die ungewöhnlichsten Fragen, die wir je gehört haben.“

Aber das wäre vermutlich gelogen.

Denn irgendwo klingelt wahrscheinlich gerade schon wieder ein Telefon.

Und vielleicht lautet die nächste Frage:

„Wenn ich den Bondrucker ausschalte, spart er dann auch Papier?“

Wir führen die Liste weiter.

Blitz!Kasse® – Kassensysteme für Gastronomie, Handel und Dienstleistung.

Hinweis: Dieser Beitrag ist humoristisch gemeint. Die beschriebenen Situationen wurden anonymisiert, zusammengefasst und teilweise sprachlich zugespitzt. Niemand soll damit bloßgestellt werden. Selbstverständlich beantworten wir auch Fragen, deren Antwort für einen Techniker möglicherweise selbstverständlich erscheint.

Hilfe, Downloads und Kontakt

Sie suchen eine konkrete Lösung zu Ihrer Kasse? Kontaktieren Sie den BlitzKasse-Support. Beschreiben Sie kurz das Problem und nennen Sie Ihre Softwareversion, damit der Support gezielt helfen kann.

Kassenbon-Pflicht und mögliche Kassenpflicht ab 2028: Was BlitzKasse-Kunden wissen sollten

Das Wichtigste vorweg

Für BlitzKasse-Kunden besteht aufgrund der aktuellen Berichterstattung kein Anlass,
ein funktionierendes Kassensystem vorschnell auszutauschen. Wir beobachten die
gesetzlichen und technischen Entwicklungen fortlaufend und informieren unsere
Kunden, sobald verbindliche Anforderungen und daraus folgende technische Schritte
feststehen.

Berichte über eine mögliche Registrierkassenpflicht ab 2028 und eine stärkere Nutzung
digitaler Kassenbons sorgen derzeit bei vielen Unternehmen für Fragen: Muss eine
bestehende Kasse ausgetauscht werden? Wird künftig nur noch ein digitaler Beleg erlaubt
sein? Benötigt BlitzKasse neue Funktionen oder zusätzliche Hardware?

In diesem Beitrag unterscheiden wir zwischen der bereits geltenden
Belegausgabepflicht, der heutigen Rechtslage für elektronische
Kassensysteme und den derzeit diskutierten Änderungen für das Jahr 2028.

1. Was gilt bei der Kassenbon-Pflicht bereits heute?

Die sogenannte Kassenbon-Pflicht wird rechtlich als
Belegausgabepflicht bezeichnet. Sie gilt grundsätzlich seit dem
1. Januar 2020, wenn aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem
elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst werden.

Nach § 146a der Abgabenordnung muss der Beleg in unmittelbarem zeitlichem
Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erstellt und dem Kunden zur Verfügung
gestellt werden. Der Kunde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beleg
mitzunehmen.

Schon nach der heutigen Rechtslage kann der Beleg grundsätzlich
auf Papier oder elektronisch bereitgestellt werden. Ein digitaler
Kassenbon ist deshalb keine vollständig neue Erfindung für das Jahr 2028.
Maßgeblich ist, dass die gewählte Belegform die gesetzlichen und technischen
Anforderungen erfüllt.

Belegausgabe bedeutet nicht automatisch Papierausdruck

Ein elektronischer Beleg kann bereits heute zulässig sein. Für die elektronische
Bereitstellung ist nach dem Anwendungserlass zu § 146a AO die Zustimmung des Kunden
erforderlich; diese kann auch konkludent erfolgen. Die konkrete Umsetzung hängt
vom eingesetzten System, der Softwareversion und dem Übermittlungsweg ab.

2. Gibt es bereits eine allgemeine Registrierkassenpflicht?

Zum redaktionellen Stand dieses Beitrags besteht in Deutschland grundsätzlich noch
keine allgemeine Verpflichtung, in jedem Betrieb ausnahmslos eine elektronische
Registrierkasse einzusetzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann weiterhin eine offene Ladenkasse geführt
werden. Auch dabei gelten jedoch steuerliche Aufzeichnungs-, Nachweis- und
Dokumentationsanforderungen.

Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion verwendet, muss die
dafür geltenden Anforderungen beachten. Dazu gehören insbesondere die vollständige
und geordnete Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, der Schutz durch eine zertifizierte
technische Sicherheitseinrichtung sowie die Belegausgabe.

Bereich Aktueller Grundsatz Einordnung
Allgemeine Kassenpflicht Derzeit grundsätzlich noch keine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb. Künftige Änderungen werden politisch diskutiert.
Elektronisches Kassensystem Bei Verwendung gelten die einschlägigen Anforderungen an Aufzeichnung, TSE und Belegausgabe. Einrichtung und Nutzung müssen zum konkreten Betrieb passen.
Offene Ladenkasse Unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten bleiben bestehen.
Kassenbeleg Bei elektronischen Aufzeichnungssystemen grundsätzlich bereitzustellen. Papierform und elektronische Form sind bereits heute möglich.

3. Welche Änderungen werden für 2028 diskutiert?

In aktuellen Medien- und Branchenberichten werden vor allem zwei mögliche
Veränderungen beschrieben:

  • eine mögliche Verpflichtung bestimmter Unternehmen zur Nutzung eines
    elektronischen Kassensystems;
  • eine stärkere Ausrichtung auf digitale Kassenbelege, wobei ein Papierbeleg
    auf Wunsch weiterhin vorgesehen sein könnte.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen politischer Ankündigung,
Gesetzentwurf und endgültig verabschiedetem Gesetz. Erst der abschließende
Gesetzestext sowie mögliche Übergangsregelungen und technische Vorgaben zeigen,
welche Betriebe ab welchem Zeitpunkt konkret betroffen sind.

Noch keine vorschnellen Investitionen

Umsatzgrenzen, Ausnahmen, Starttermine, Übergangsfristen und technische
Voraussetzungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Ein funktionierendes Kassensystem sollte daher nicht allein aufgrund einer
Medienüberschrift ausgetauscht werden.

4. Was bedeutet das für BlitzKasse-Kunden?

BlitzKasse-Anwender sollen bei technischen und gesetzlichen Veränderungen
nicht allein gelassen werden. Wir verfolgen Entwicklungen rund um
Kassensysteme, TSE, Belegausgabe, DSFinV-K und weitere kassenspezifische
Anforderungen.

BlitzKasse bleibt für seine Kunden am Ball

  • Wir beobachten gesetzliche und technische Entwicklungen im Kassenbereich.
  • Wir prüfen, welche Änderungen für BlitzKasse-Versionen und Systemumgebungen relevant werden können.
  • Wir informieren unsere Kunden, sobald verbindliche Vorgaben und konkrete technische Anforderungen feststehen.
  • Notwendige Anpassungen können im Rahmen der Produktentwicklung berücksichtigt werden, soweit sie technisch erforderlich, möglich und für die jeweilige Version vorgesehen sind.
  • Unser Support unterstützt bei Fragen zu Version, Einrichtung, TSE, Updates und laufendem Kassenbetrieb.

Unser Ziel ist es, BlitzKasse nicht nur als Kassensoftware bereitzustellen,
sondern Anwender auch langfristig bei technischen Änderungen und neuen
Anforderungen zu begleiten.

Eine pauschale Garantie, dass ein Kassensystem unabhängig von Einrichtung,
Softwarestand, TSE, Hardware und betrieblicher Nutzung automatisch sämtliche
gesetzlichen Pflichten erfüllt, wäre jedoch nicht seriös. Eine geordnete
Kassenführung entsteht durch das Zusammenspiel aus geeigneter Technik,
korrekter Einrichtung, regelmäßiger Pflege, Dokumentation und betrieblichen
Abläufen.

5. Was sollten BlitzKasse-Anwender jetzt tun?

Aufgrund der aktuellen Berichte besteht für die meisten BlitzKasse-Kunden
kein Anlass, sofort neue Hardware oder ein neues Kassensystem zu kaufen.
Sinnvoll sind jedoch regelmäßige technische Kontrollen:

  1. BlitzKasse-Version prüfen: Kontrollieren Sie die installierte Version und beachten Sie Hinweise zu Updates und Support.
  2. Windows aktuell halten: Betriebssystem, Treiber und sicherheitsrelevante Komponenten sollten regelmäßig aktualisiert werden.
  3. TSE-Status kontrollieren: Prüfen Sie Laufzeit, Anbindung und Funktionsfähigkeit der eingesetzten TSE.
  4. Datensicherungen durchführen: Sichern Sie Kassen- und Konfigurationsdaten regelmäßig und prüfen Sie die Wiederherstellbarkeit.
  5. Supportinformationen verfolgen: Beachten Sie Hinweise zu neuen Versionen, technischen Änderungen und gesetzlichen Entwicklungen.
  6. Abläufe dokumentieren: Zuständigkeiten, Abschlüsse, Stornos, Benutzerrechte, Sicherungen und Exporte sollten nachvollziehbar organisiert sein.

6. Papierbon und digitaler Kassenbon

Ein digitaler Kassenbon kann eine zeitgemäße Alternative oder Ergänzung zum
Papierbeleg sein. Denkbar sind beispielsweise QR-Codes, elektronische Dateien
oder andere technisch geeignete Bereitstellungsverfahren.

Neben den steuerlichen Anforderungen müssen je nach Verfahren auch
datenschutzrechtliche und organisatorische Fragen berücksichtigt werden.
Dazu gehören etwa die Art der Übermittlung, der Zugriffsschutz und die Frage,
ob personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Belegart Mögliche Vorteile Wichtige Prüfpunkte
Papierbeleg Direkte Übergabe, vertrauter Ablauf, kein Smartphone erforderlich. Papierverbrauch, Drucker, Verbrauchsmaterial und Lesbarkeit.
Digitaler Beleg Kann Papier reduzieren und digitale Abläufe unterstützen. Technische Bereitstellung, Zustimmung, Datenschutz und Zugriffsschutz.
Kombiniertes Verfahren Auswahl zwischen digitaler Ausgabe und Ausdruck. Bedienablauf, Konfiguration und Verfügbarkeit der Funktionen.

Welche digitalen Belegfunktionen für BlitzKasse verfügbar sind oder künftig
angeboten werden, kann von Produktvariante, Softwareversion, Lizenz,
Einrichtung und technischer Umgebung abhängen. Verbindliche Informationen
werden veröffentlicht, sobald konkrete Funktionen und Anforderungen feststehen.

7. Warum Updates und Wartung wichtig bleiben

Ein Kassensystem besteht heute nicht nur aus einer Verkaufsoberfläche.
Betriebssystem, Datenbank, TSE, Bondrucker, Kundendisplay, Scanner, Waage,
Kartenlesegerät und weitere Komponenten arbeiten als Gesamtsystem zusammen.

Änderungen an gesetzlichen Vorgaben, Schnittstellen, Sicherheitsmechanismen
oder Betriebssystemen können technische Anpassungen erforderlich machen.
Regelmäßige Updates können dazu beitragen, neue Funktionen,
Fehlerkorrekturen und notwendige technische Weiterentwicklungen
bereitzustellen.

Ein Update ersetzt nicht die betriebliche Prüfung

Ob eine Kassenlösung im konkreten Unternehmen ordnungsgemäß eingesetzt wird,
hängt zusätzlich von Konfiguration, TSE, Benutzerrechten, Exporten,
Dokumentation und tatsächlichen Abläufen ab.

8. Gesetzliche Anforderungen und Verantwortung im Betrieb

BlitzKasse kann Unternehmen dabei unterstützen, Geschäftsvorfälle strukturiert
zu erfassen, Belege auszugeben und Daten für betriebliche oder steuerliche
Zwecke bereitzustellen. Die konkrete Einhaltung der einschlägigen Anforderungen
hängt jedoch nicht allein vom Produktnamen oder Kaufdatum ab.

  • eingesetzte Softwareversion,
  • geeignete und korrekt angebundene TSE,
  • richtige Einrichtung des Kassensystems,
  • vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnungen,
  • Benutzer- und Berechtigungskonzepte,
  • Tagesabschlüsse und Kontrollen,
  • erforderliche Exporte und Aufbewahrung,
  • Verfahrensdokumentation,
  • regelmäßige Datensicherungen und
  • betriebliche Abläufe.

9. Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine BlitzKasse wegen der Pläne für 2028 austauschen?

Nach dem aktuellen Informationsstand lässt sich keine pauschale
Austauschpflicht für bestehende BlitzKasse-Systeme ableiten. Ob technische
Anpassungen erforderlich werden, hängt von den endgültigen Vorschriften,
der Softwareversion, Hardware und TSE ab.

Ist die Registrierkassenpflicht ab 2028 bereits endgültig beschlossen?

Medienberichte und politische Pläne sind nicht automatisch mit einem
endgültig verabschiedeten Gesetz gleichzusetzen. Maßgeblich sind der
abschließende Gesetzestext, Ausnahmen und Übergangsfristen.

Gilt die Kassenbon-Pflicht bereits heute?

Ja. Bei der Erfassung aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfälle mit einem
elektronischen Aufzeichnungssystem muss grundsätzlich ein Beleg erstellt
und bereitgestellt werden. Dies ist bereits heute auf Papier oder
elektronisch möglich.

Muss der Kunde den Kassenbon mitnehmen?

Der Unternehmer muss den Beleg erstellen und bereitstellen. Eine allgemeine
Pflicht des Kunden, den Bon mitzunehmen, besteht grundsätzlich nicht.

Werden ab 2028 nur noch digitale Kassenbons erlaubt sein?

Nach den derzeitigen Berichten soll die digitale Ausgabe stärker zum
Regelfall werden, während ein Papierbeleg auf Wunsch möglich bleiben könnte.
Die endgültige Regelung bleibt abzuwarten.

Garantiert ein Update automatisch die Einhaltung aller Vorschriften?

Nein. Ein Update kann technische Funktionen oder Anpassungen bereitstellen.
Die ordnungsgemäße Nutzung hängt zusätzlich von Einrichtung, TSE,
Dokumentation, Datenpflege und betrieblichen Abläufen ab.

10. BlitzKasse begleitet Sie auch bei kommenden Änderungen

Gesetze, technische Standards und Betriebssysteme entwickeln sich weiter.
Deshalb endet unsere Arbeit nicht mit der Bereitstellung einer Kassensoftware.
Wir beobachten relevante Entwicklungen, prüfen mögliche technische
Auswirkungen und informieren unsere Anwender, sobald belastbare Anforderungen
vorliegen.

Fragen zu Ihrer BlitzKasse-Installation?

Unser Support unterstützt Sie bei Fragen zu Softwareversion, Einrichtung,
TSE, Updates, Datensicherung und laufendem Kassenbetrieb.

Supportzeiten: Montag bis Freitag, 12:00–18:00 Uhr
Support 1: +49 (0) 911 937 66 82
Support 2: +49 (0) 911 80 1985 72
E-Mail: support@blitzkasse.de

Support öffnen
Supportanfrage senden

Fazit: Informiert bleiben, aber nicht vorschnell handeln

Für BlitzKasse-Kunden bedeutet die aktuelle Diskussion vor allem:
vorhandene Systeme pflegen, Updates beachten, TSE und Datensicherung
regelmäßig prüfen und offizielle Informationen verfolgen.

Sobald verbindliche Vorgaben und daraus folgende technische Anforderungen
feststehen, informieren wir unsere Kunden und erläutern, welche Schritte für
die jeweilige BlitzKasse-Version und Systemumgebung sinnvoll oder erforderlich
sein können.

Unser Grundsatz

BlitzKasse-Anwender sollen bei technischen und gesetzlichen Veränderungen
nicht allein gelassen werden. Wir bleiben für Sie am Ball, informieren
nachvollziehbar und unterstützen bei der praktischen Umsetzung geeigneter
technischer Maßnahmen.

Rechtlicher, steuerlicher und datenschutzrechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder
datenschutzrechtliche Beratung. Fragen zu GoBD, TSE, DSFinV-K,
KassenSichV, Aufbewahrungspflichten, Datenschutz und Buchhaltung sollten
mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragten oder einer
zuständigen Fachstelle abgestimmt werden. Die dargestellten politischen
Planungen können sich im weiteren Verfahren ändern. Maßgeblich sind die
jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und offiziellen Anwendungshinweise.

Quellen und weiterführende Hinweise

  • Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Belegausgabepflicht.
    BMF-Information öffnen
  • Gesetze im Internet: § 146a Abgabenordnung.
    § 146a AO öffnen
  • Gesetze im Internet: Kassensicherungsverordnung.
    KassenSichV öffnen
  • Branchen- und Medienberichte zur politischen Diskussion:
    Orderbird, Deskmodder, TOBO POS, ready2order und Lexware.

Redaktioneller Stand: 3. August 2026. Für die rechtliche Einordnung sind
die geltenden gesetzlichen und behördlichen Quellen maßgeblich.

BlitzKasse und CRA 2027 für Kassensysteme

CRA 2027: Warum der EU Cyber Resilience Act auch für Kassensysteme wichtig wird

Kassensysteme werden immer digitaler. Software, TSE-Anbindung, Netzwerke, Schnittstellen, EC-Terminals, mobile Bestellgeräte, Backoffice-Funktionen und Updates gehören heute zum normalen Kassenbetrieb. Genau deshalb wird ein Thema in den kommenden Jahren immer wichtiger: Cybersecurity.

Mit dem EU Cyber Resilience Act, kurz CRA, führt die Europäische Union neue Anforderungen an die Sicherheit digitaler Produkte ein. Für viele Kunden klingt das zunächst technisch.
Tatsächlich betrifft es aber auch die praktische Frage:
Wie sicher, wartbar und updatefähig ist mein Kassensystem?

Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act ist eine EU-Verordnung für Produkte mit digitalen Elementen. Gemeint sind unter anderem Softwarelösungen, vernetzte Geräte, Apps, Systeme mit Schnittstellen sowie Produkte,die direkt oder indirekt mit einem Netzwerk oder einem anderen Gerät verbunden werden können.

Ziel ist es, dass digitale Produkte nicht nur funktionieren, sondern über ihren Lebenszyklus hinwegsicherer entwickelt, gepflegt und aktualisiert werden. Hersteller sollen Sicherheitsrisiken früherberücksichtigen, Schwachstellen strukturierter behandeln und Sicherheitsupdates nachvollziehbarbereitstellen.

Wichtige Fristen

      • 11. September 2026: Beginn bestimmter Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwere Sicherheitsvorfälle.
      • 11. Dezember 2027: Beginn der Hauptpflichten des Cyber Resilience Act für viele betroffene Produkte.

Für Unternehmer bedeutet das: Die Auswahl eines Kassensystems sollte künftig nicht nur nach Preis,
Bildschirmgröße oder Druckeranbindung erfolgen, sondern auch nach Updatefähigkeit, Herstellerverantwortung
und Sicherheitsstruktur.

Warum ist CRA 2027 für Kassensysteme relevant?

Moderne Kassensysteme sind längst keine einfachen Rechenmaschinen mehr. Sie verarbeiten Verkaufsdaten,
Tagesabschlüsse, Benutzerrechte, Kundendaten, Artikelstämme, Steuerinformationen, TSE-Daten,
Netzwerkverbindungen und teilweise auch Schnittstellen zu Zahlungsgeräten oder Backoffice-Systemen.

Gerade deshalb ist ein Kassensystem ein sicherheitsrelevantes System im Unternehmen. Wenn Software,
Netzwerkfunktionen oder Schnittstellen nicht gepflegt werden, können daraus Risiken entstehen:
Datenverlust, unbefugter Zugriff, veraltete Komponenten, unsichere Konfigurationen oder Probleme bei
Updates.

CRA ersetzt keine TSE, GoBD oder DSFinV-K

Wichtig ist die klare Trennung: Der Cyber Resilience Act ist kein Kassengesetz und ersetzt keine
Anforderungen aus KassenSichV, GoBD, DSFinV-K oder TSE-Pflicht. Diese steuerlichen Anforderungen
bleiben eigenständige Themen.

CRA betrifft vor allem die Cybersicherheit digitaler Produkte. Für Kassensysteme bedeutet das:
Neben steuerlicher Ordnungsmäßigkeit wird künftig auch die technische Sicherheit und Wartbarkeit der
Software stärker in den Fokus rücken.

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Für Kassenbetreiber ist vor allem wichtig, dass sie sich auf einen Hersteller verlassen können, der seine
Software nicht nur verkauft, sondern auch pflegt, weiterentwickelt und auf neue Anforderungen vorbereitet.

Kunden sollten künftig besonders auf folgende Punkte achten:

      • Gibt es regelmäßige Software-Updates?
      • Gibt es einen klaren Support- und Updateprozess?
      • Gibt es eine Möglichkeit, Sicherheitslücken vertraulich zu melden?
      • Werden Versionen und technische Änderungen nachvollziehbar dokumentiert?
      • Werden Schnittstellen, Benutzerrechte und Netzwerkeinstellungen sauber berücksichtigt?

BlitzKasse bereitet sich frühzeitig vor

Wir beschäftigen uns bereits heute mit den kommenden Anforderungen rund um den Cyber Resilience Act.
Unser Ziel ist es, unsere Kunden nicht erst dann zu informieren, wenn neue Vorgaben bereits unmittelbar
gelten, sondern rechtzeitig Transparenz zu schaffen und sinnvolle Funktionen vorzubereiten.

Ein erster Schritt ist bereits vorhanden: Auf unserer Website steht ein eigener
Sicherheitskontakt zur Verfügung. Über diesen Kontakt können sicherheitsrelevante Hinweise
gezielt und vertraulich gemeldet werden. So wird klar zwischen normalen Supportanfragen und echten
Sicherheitsthemen unterschieden.

Unser Sicherheitskontakt

Hinweise zu möglichen Sicherheitslücken in unseren Softwarelösungen, Apps oder Online-Diensten
können vertraulich an unseren Sicherheitskontakt gesendet werden.

Bitte verwenden Sie diesen Kontakt ausschließlich für sicherheitsrelevante Hinweise. Für normale
Supportanfragen stehen weiterhin unsere regulären Supportkanäle zur Verfügung.

Neue Funktionen im BlitzKasse Office geplant

Zusätzlich planen wir, unsere Kunden in naher Zukunft auch im BlitzKasse Office noch besser
zu unterstützen. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Informationen, Softwarestände und Updatehinweise
übersichtlicher bereitzustellen.

Geplant sind unter anderem Funktionen und Hinweise rund um:

      • installierte Softwareversionen,
      • Update- und Wartungshinweise,
      • sicherheitsrelevante Empfehlungen,
      • strukturierte Hinweise zu Support- und Sicherheitsprozessen,
      • bessere Nachvollziehbarkeit bei technischen Änderungen.

Damit möchten wir unseren Kunden helfen, ihre Kassensysteme langfristig stabil, nachvollziehbar und
sicher zu betreiben.

Warum frühe Vorbereitung wichtig ist

Gesetzliche und technische Anforderungen kommen selten plötzlich. Wer sich frühzeitig vorbereitet,
vermeidet Stress, unnötige Kosten und kurzfristige Umstellungen. Das gilt nicht nur für TSE,
Kassenmeldung oder E-Rechnung, sondern künftig auch für Anforderungen an die Cybersicherheit.

Aus unserer Sicht gehört ein modernes Kassensystem heute nicht nur an den Bondrucker und die
Kassenschublade angebunden. Es muss auch updatefähig, dokumentierbar und technisch verantwortungsvoll
betreut werden.

Unser Anspruch

BlitzKasse steht seit vielen Jahren für praxiserprobte Kassensoftware, persönliche Betreuung und Lösungen
für Gastronomie, Handel und Dienstleistungsbetriebe. Auch bei neuen europäischen Anforderungen möchten
wir nicht abwarten, sondern unsere Systeme und Prozesse schrittweise weiterentwickeln.

Der Cyber Resilience Act ist für viele Unternehmen noch ein neues Thema. Für uns ist er ein weiterer
Anlass, Kassensoftware nicht nur funktional, sondern auch langfristig sicherer und transparenter zu gestalten.

Kurz zusammengefasst

      • CRA 2027 bringt neue Anforderungen an die Cybersicherheit digitaler Produkte.
      • Kassensysteme sind betroffen, weil moderne Kassen Software, Schnittstellen und Netzwerkfunktionen nutzen.
      • CRA ersetzt nicht TSE, GoBD oder DSFinV-K, ergänzt aber den Blick auf technische Sicherheit.
      • BlitzKasse hat bereits einen Sicherheitskontakt auf der Website vorgesehen.
      • Weitere Funktionen und Hinweise im BlitzKasse Office sind in Vorbereitung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genaue
Umsetzung gesetzlicher Anforderungen kann je nach Produkt, Einsatzbereich und Unternehmenssituation
unterschiedlich sein.

BSI: Cyber Resilience Act

BlitzKasse und EXPRESSKasse: Vorbereitung auf die neue Swissbit Hardware TSE 2.0 läuft

Schnellzugriff:

TSE 2.0 · BlitzKasse & EXPRESSKasse · Kernelversion 5.9 · Software-Update · TSE-Einrichtung · Support

BlitzKasse und EXPRESSKasse werden für TSE 2.0 vorbereitet

Mit der neuen Swissbit Hardware TSE 2.0 beginnt die nächste Generation der technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme in Deutschland. Für unsere Kunden bedeutet das vor allem: BlitzKasse und EXPRESSKasse werden schrittweise auf diese neue TSE-Generation vorbereitet.

Ab Kernelversion 5.9 schaffen wir die technische Grundlage, damit unsere Kassensoftware mit der neuen TSE 2.0 arbeiten kann. Wer künftig eine TSE 2.0 nutzt, sollte deshalb darauf achten, eine aktuelle Softwareversion einzusetzen.

Kurz gesagt: 

    • BlitzKasse und EXPRESSKasse werden TSE-2.0-fähig vorbereitet.
    • Die Unterstützung beginnt ab Kernelversion 5.9.
    • Kunden mit TSE 2.0 sollten die aktuelle Softwareversion verwenden.
    • Wer Hilfe bei Einrichtung oder Umstellung benötigt, kann unseren Support beauftragen.

Was bringt TSE 2.0 im Alltag?

Die neue TSE-Generation bringt technische Verbesserungen, die sich im täglichen Kassenbetrieb positiv bemerkbar machen können. Dazu gehören ein schnellerer Start der Kassensoftware, eine schnellere Signierung von Bons, stabilere Abläufe und eine bessere Verfügbarkeit wichtiger TSE-Daten.

Einfach gesagt: Die Kasse kann schneller reagieren, Bons können zügiger verarbeitet werden und wichtige Daten für Prüfungen können zuverlässiger bereitgestellt werden. Besonders bei vielen täglichen Buchungen kann das im Arbeitsalltag spürbar helfen.

Was müssen Kunden tun?

Wenn Sie eine neue TSE 2.0 einsetzen möchten oder bereits eine entsprechende TSE besitzen, sollten Sie zuerst prüfen, ob Ihre BlitzKasse- oder EXPRESSKasse-Version aktuell genug ist.

Die wichtigste Voraussetzung ist eine Softwareversion mit Kernelversion 5.9 oder neuer. Laden Sie dafür bitte die aktuelle Version unserer Kassensoftware herunter und installieren Sie diese auf Ihrem Kassensystem.

Wichtig: Eine TSE-Umstellung sollte nicht unkontrolliert erfolgen. Bitte führen Sie die Umstellung nur durch, wenn Sie sicher sind, dass Ihre Softwareversion, Ihre TSE und Ihr Kassensystem kompatibel sind.

SoftwareUpdate selbst durchführen oder Support nutzen

Technisch erfahrene Anwender können die aktuelle Softwareversion installieren und die TSE 2.0 selbst einrichten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind oder die Einrichtung nicht selbst durchführen möchten, unterstützen wir Sie gerne per Fernwartung. Unser Support kann die Installation, Prüfung und Einrichtung der TSE gegen eine moderate Servicegebühr für Sie übernehmen.

Unser Hinweis:

    • Softwareversion mit Kernelversion 5.9 oder neuer herunterladen
    • TSE 2.0 nur mit passender Software einsetzen
    • Bei Unsicherheit unseren Support beauftragen

Résumé: TSE 2.0 kommt – BlitzKasse und EXPRESSKasse sind vorbereitet

TSE 2.0 ist der nächste Schritt bei der technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme. BlitzKasse und EXPRESSKasse werden darauf vorbereitet, damit unsere Kunden auch mit der neuen TSE-Generation weiter zuverlässig arbeiten können.

Für Kunden heißt das ganz praktisch: aktuelle Software herunterladen, auf Kernelversion 5.9 oder neuer achten und die TSE 2.0 nur mit passender Version einsetzen. Wer Hilfe benötigt, kann unseren Support beauftragen und die Einrichtung professionell durchführen lassen.

Unser Ziel bleibt gleich: eine stabile Kassensoftware, eine saubere TSE-Anbindung und möglichst wenig Aufwand für unsere Kunden im täglichen Betrieb.

TSE 2.0 kaufen 

 

Warum BlitzKasse®? Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Schnellzugriff:

Kein Cloud-Zwang · Kauf oder Abo · Datensicherung · TSE & Recht · Kassensystem Vorteile · BlitzKasse Überblick

Warum BlitzKasse®? Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Die Wahl eines Kassensystems ist heute mehr als nur eine technische Entscheidung.
Es geht um Kosten, Sicherheit, gesetzliche Anforderungen und vor allem um die Frage:
Wie unabhängig möchten Sie als Unternehmer sein?

BlitzKasse® wurde genau für diese Anforderungen entwickelt:
ein modernes Kassensystem, das Ihnen maximale Kontrolle, Flexibilität und Planungssicherheit bietet.

Kein Cloud-Zwang – volle Kontrolle über Ihre Daten

Viele Kassensysteme funktionieren heute ausschließlich über die Cloud.
Das bedeutet: permanente Internetabhängigkeit und Speicherung Ihrer Daten bei einem Drittanbieter.

BlitzKasse® setzt bewusst auf lokale Datenhaltung:

  • Ihre Daten bleiben in Ihrem Unternehmen
  • Ihre Kasse funktioniert auch ohne Internet
  • keine Abhängigkeit von externen Servern
Ihr Vorteil:
Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Cloud-Dienste zusätzlich nutzen möchten.

Freie Backup-Strategie statt vorgegebener Cloud-Lösung

Datensicherung ist ein entscheidender Punkt bei jedem Kassensystem.
Während Cloud-Systeme hier eine feste Lösung vorgeben, bietet BlitzKasse® maximale Freiheit.

  • Backup auf USB-Sticks oder externe Festplatten
  • Sicherung im Netzwerk (NAS / Server)
  • zusätzliche Cloud-Sicherung (z. B. Google Drive, OneDrive)
  • Kombination mehrerer Sicherungswege möglich

👉 Sie nutzen die Vorteile moderner Technologien – ohne an eine einzige Lösung gebunden zu sein.

Kauf oder Abo – Sie entscheiden

Ein weiterer großer Unterschied zu vielen Anbietern:
BlitzKasse® zwingt Sie nicht in ein bestimmtes Geschäftsmodell.

  • Kaufmodell: einmal zahlen, dauerhaft nutzen
  • Abo-Modell: flexibel starten mit geringen Einstiegskosten

Besonders wichtig:
Das Abo ist eine Option – keine Verpflichtung.

Ihr Vorteil:
Sie können klein starten und später jederzeit auf die Kaufversion wechseln.

Kostenkontrolle und Planungssicherheit

Viele Cloud-Systeme wirken auf den ersten Blick günstig,
entwickeln sich aber über die Jahre zu erheblichen Kostenfaktoren.

Mit BlitzKasse® behalten Sie die volle Kontrolle:

  • keine verpflichtenden monatlichen Kosten
  • keine versteckten Gebühren
  • klare und planbare Investitionen
Ein entscheidender Vorteil:
Innerhalb einer Hauptversion (z. B. BlitzKasse 2.0) sind Updates in der Regel kostenlos.

👉 Das bedeutet:

  • keine laufenden Update-Kosten
  • kontinuierliche Weiterentwicklung ohne Zusatzkosten
  • langfristige Planungssicherheit

Rechtssicherheit für Deutschland

Kassensysteme müssen heute zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen.
BlitzKasse® ist speziell für den deutschen Markt ausgelegt.

  • TSE-Unterstützung (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • DSFinV-K Export für das Finanzamt
  • GoBD-konforme Datenspeicherung

Damit sind Sie auf der sicheren Seite – auch bei Prüfungen.

Für wen ist BlitzKasse® geeignet?

BlitzKasse® ist besonders geeignet für:

  • Gastronomie (Restaurant, Imbiss, Café)
  • Einzelhandel
  • Kioske und kleinere Betriebe
  • Unternehmen, die unabhängig arbeiten möchten

Fazit

Ein Kassensystem sollte Sie unterstützen – nicht einschränken.

BlitzKasse® bietet genau das:
keinen Cloud-Zwang, freie Wahl beim Geschäftsmodell,
flexible Backup-Lösungen und maximale Kontrolle über Ihre Daten.

Kurz gesagt:
Ihre Kasse. Ihre Daten. Ihre Entscheidung.

Befreiung von der Bonpflicht: Wann ist das möglich und wie stellt man den Antrag?

Schnellzugriff:

Bonpflicht Deutschland · Befreiung beantragen · §146a AO · Finanzamt Antrag · Digitale Belege · Kassen Pflicht

Bonpflicht Befreiung beantragen – Voraussetzungen, Antrag & Tipps (Deutschland 2026)

Die Bonpflicht in Deutschland (Belegausgabepflicht) gilt seit dem 01.01.2020 für alle
elektronischen Kassensysteme. Jeder Verkauf muss mit einem Beleg dokumentiert werden – unabhängig davon,
ob der Kunde diesen mitnimmt.

Viele Unternehmer suchen daher nach Möglichkeiten, die Bonpflicht zu umgehen oder zu reduzieren.
Tatsächlich ist eine Befreiung von der Bonpflicht möglich – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen
und ausschließlich nach Genehmigung durch das Finanzamt.

SEO-Überblick:

  • Bonpflicht Deutschland – gesetzliche Grundlage
  • Befreiung Bonpflicht Antrag Finanzamt
  • § 146a AO Belegausgabepflicht
  • Digitale Belege als Alternative
  • Kassensystem gesetzliche Anforderungen (TSE, DSFinV-K)

Was ist die Bonpflicht in Deutschland?

Die Bonpflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung und verpflichtet Unternehmen,
bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg auszugeben.

Diese Regelung gilt für alle Unternehmen mit elektronischem Kassensystem,
insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie.

Gesetzliche Grundlage der Befreiung (§ 146a AO)

Die Möglichkeit zur Befreiung ergibt sich aus:

§ 146a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 148 Abgabenordnung (AO)

Das Finanzamt kann auf Antrag eine Ausnahme genehmigen,
wenn die Belegausgabe eine unbillige Härte darstellt.

Wann kann man sich von der Bonpflicht befreien lassen?

Eine Befreiung ist nur möglich, wenn der Betrieb nachweislich stark belastet wird.

Typische Voraussetzungen

  • sehr viele anonyme Laufkunden (z. B. Kiosk, Marktstand)
  • hohe Anzahl an Kleinbeträgen
  • extrem schnelle Verkaufsvorgänge
  • unverhältnismäßiger Papierverbrauch
  • hoher organisatorischer Aufwand
Wichtig für das Finanzamt:
Eine Befreiung wird nicht pauschal erteilt.
Jeder Antrag wird individuell geprüft – Standardbegründungen reichen meist nicht aus.

Bonpflicht Befreiung beantragen – so funktioniert es

1. Antrag vorbereiten

Der Antrag ist formlos möglich, sollte aber schriftlich und sauber strukturiert sein.

2. Antrag beim Finanzamt einreichen

Zuständig ist das Finanzamt Ihres Unternehmensstandorts.

3. Begründung entscheidend

  • Geschäftsmodell beschreiben
  • Kundensituation darstellen
  • Belastung konkret nachweisen

Welche Betriebe profitieren am häufigsten?

Besonders relevant ist die Befreiung für Betriebe mit hoher Kundenfrequenz:

  • Kiosk & Spätkauf
  • Bäckerei & To-go Verkauf
  • Imbiss & Streetfood
  • Marktstände
  • kleiner Einzelhandel

Digitale Belege statt Papier – die bessere Lösung?

In vielen Fällen erlaubt das Finanzamt keine vollständige Befreiung,
sondern verlangt alternative Lösungen.

  • QR-Code Belege
  • digitale Kassenbons
  • elektronische Bereitstellung

Offene Ladenkasse vs. Kassensystem – wichtiger Unterschied

Die Bonpflicht gilt nur für elektronische Kassensysteme.
Eine offene Ladenkasse unterliegt anderen Regeln.

Dennoch gelten auch hier strenge Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit.

Muster Antrag Bonpflicht Befreiung (Vorlage)

[Unternehmen]
[Adresse]

Finanzamt
[Adresse]

[Datum]

Betreff: Antrag auf Befreiung von der Bonpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Befreiung von der Belegausgabepflicht gemäß § 146a AO.

Begründung:
[individuelle Beschreibung]

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Fazit: Bonpflicht umgehen oder besser optimieren?

Eine Befreiung von der Bonpflicht ist möglich, aber selten.
In der Praxis entscheiden sich viele Unternehmen für eine Optimierung statt Befreiung.

Moderne Kassensysteme ermöglichen digitale Belege, reduzieren Papierkosten
und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen wie:

  • TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • DSFinV-K Export
  • GoBD-Konformität
Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Im Zweifel sollte ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt konsultiert werden.

Registrierkassenpflicht 2027 in Deutschland – was Unternehmen jetzt wissen müssen

BlitzKasse® Blog · Recht & Praxis

Registrierkassenpflicht ab 2027 – was wirklich kommt und was Sie jetzt tun sollten

Viele Unternehmen fragen sich aktuell: Kommt die Registrierkassenpflicht wirklich – und was bedeutet das konkret für meinen Betrieb?

Thema: Registrierkassenpflicht 2027
Status: Politische Planung (kein Gesetz)
Betroffen: Gastronomie, Einzelhandel, Kiosk
Wichtig: Entwicklung klar erkennbar – Vorbereitung empfohlen

Die Diskussion rund um eine mögliche Registrierkassenpflicht ab 2027 sorgt aktuell für große Unsicherheit.
Viele Händler und Gastronomen stellen sich die Frage:

Kommt die Pflicht wirklich – und was bedeutet das konkret für meinen Betrieb?

Aktueller Stand (2026)

Wichtig: Eine allgemeine Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassensysteme besteht aktuell noch nicht.

Die sogenannte „Registrierkassenpflicht ab 2027“ basiert derzeit auf dem
Koalitionsvertrag 2025 und ist damit eine politische Zielsetzung,
jedoch noch kein verabschiedetes Gesetz.

Was bereits heute gilt

Auch ohne neue Pflicht bestehen bereits umfangreiche Anforderungen:

      • ✔ TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) bei elektronischen Kassensystemen
      • ✔ GoBD-konforme Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
      • ✔ Belegausgabepflicht (Bonpflicht)
      • ✔ DSFinV-K Datenexport für Betriebsprüfungen
      • ✔ ELSTER-Meldepflicht seit 2025
Wichtig: Die offene Ladenkasse ist aktuell noch erlaubt –
jedoch mit hohem Risiko bei Betriebsprüfungen und strengen Dokumentationspflichten.

Geplante Änderungen ab 2027

Nach aktuellem politischen Stand könnten folgende Änderungen kommen:

      • 📌 Registrierkassenpflicht ab ca. 100.000 € Jahresumsatz
      • 📌 Verpflichtung zu elektronischen Kassensystemen mit TSE
      • 📌 mögliche Abschaffung der Bonpflicht
      • 📌 stärkere digitale Kontrolle durch Finanzbehörden
Wichtig: Diese Regelungen sind noch nicht final beschlossen.
Änderungen oder Übergangsfristen sind jederzeit möglich.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Auch wenn die Pflicht noch nicht verbindlich ist, zeigt sich eine klare Richtung:

➡️ Digitalisierung und Kontrolle nehmen weiter zu.

Unternehmen mit offener Ladenkasse riskieren:

      • ❗ erhöhten Prüfungsaufwand
      • ❗ Diskussionen mit dem Finanzamt
      • ❗ formelle Fehler bei der Kassenführung

Marktentwicklung: steigende Preise

Ein oft unterschätzter Faktor:

      • 📈 steigende Nachfrage nach TSE-konformen Kassensystemen
      • 📈 höhere Anforderungen an Software und Updates
      • 📈 zunehmende gesetzliche Regulierung

Bereits heute führt das zu spürbar steigenden Preisen bei Hardware und Software.

Empfehlung für Unternehmen

✔ frühzeitige Umstellung auf ein gesetzeskonformes Kassensystem
✔ Einsatz einer TSE (z. B. Swissbit USB TSE)
✔ Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen

Fazit

Die Registrierkassenpflicht ab 2027 ist noch nicht endgültig beschlossen –
aber die Entwicklung ist eindeutig.

Unternehmen sollten die aktuelle Phase nutzen, um sich
frühzeitig und ohne Zeitdruck vorzubereiten.

Die Anforderungen werden nicht weniger – sondern mehr.

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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

Warum Kassensysteme mit einer TSE für alle Unternehmen Pflicht sind

Die Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme stellt eine bedeutende Änderung für alle Unternehmen in Deutschland dar, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Früher waren insbesondere kleine Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios oder kleine Cafés nicht verpflichtet, manipulationssichere elektronische Kassensysteme zu verwenden und konnten noch einfachere und kostengünstigere Alternativen nutzen. Auch in der Gastronomie und im Einzelhandel wurden Kassensysteme unterschiedlich gehandhabt. Doch seit der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen im Dezember 2016 und der darauffolgenden Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Jahr 2020 hat sich das geändert.

Die gesetzlichen Grundlagen

Am 22. Dezember 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulation der Grundaufzeichnungen verabschiedend, welches alle Unternehmen zur Verwendung manipulationssicherer Kassensysteme verpflichtete. Das Ziel dieses Gesetzes war es, Steuerhinterziehung aufgrund von manipulierten Kassenaufzeichnungen zu verhindern. Um Steuerhinterziehung weiter zu erschweren, löste am 1. Januar 2020 ein neues Gesetz die alten Vorschriften ab. Seitdem müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.

Warum die Regelung für alle gilt

Früher galten für kleinere Unternehmen häufig Ausnahmen, da viele von ihnen einfache Registrierkassen oder manuelle Aufzeichnungsmethode verwendeten. Dies reichte meistens für die Aufzeichnung aus und verschonte die kleinen Unternehmen vor großen Mehraufwand und Kosten durch die Anschaffung von TSE-fähigen Kassensystemen und der technischen Sicherheitseinrichtung selbst. Um jedoch faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und allen die mögliche Steuerhinterziehung gleich zu erschweren, wurden die Anforderungen in der neuen Gesetzgebung vereinheitlicht. Aus diesem Grund ist die Manipulationssicherheit branchenübergreifend Plicht und das unabhängig von Umsatz und Größe des Unternehmens.

Die Rolle der Übergangsfristen

Trotz dessen, dass die KassenSichV am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurden den Unternehmen Übergangsfristen gewährt, damit diese überhaupt eine Chance zur Nachrüstung ihrer Systeme haben. Die erste Übergangsfrist wurde auf den 30. September 2020 gesetzt. Nach kurzer Zeit merkten die Behörden jedoch, dass diese Frist aufgrund des plötzlich hohen Andrangs bei Kassen und TSE-Herstellern zu Lieferengpässen führte und somit sehr wahrscheinlich für die meisten Betriebe unverschuldet nicht einhaltbar sein wird. Aus diesem Grund verlängerten viele Bundesländer die Übergangsfrist um ein weiteres Mal. Dieses Mal wurde als letzter Tag für die Umrüstung der 31. März 2021 angesetzt und dieses mal auch um kein weiteres mal verlängert. Seitdem muss jedes Kassensystem manipulationssicher sein.

Neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und die dazugehörigen Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) verschärft. Unternehmen müssen ihre Kassensysteme über das Programm „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle beim Finanzamt melden. Hierbei gelten folgende Fristen:

    • Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme besteht eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2025.
    • Ab dem 1. Juli 2025 neu angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme sind innerhalb eines Monats zu melden.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Finanzbehörden einen umfassenden Überblick über die eingesetzten Kassensysteme erhalten und Manipulationen weiter erschwert werden.

Erneuerung der Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE)

Die im Jahr 2020 eingeführten TSE haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Alle Unternehmen, die ihre TSE im Jahr 2020 installiert haben, müssen diese 2025 erneuern. Hierbei können Betriebe zwischen Hardware-TSE und Cloud-TSE wählen, falls ihr System dies zulässt.

    • Hardware-TSE: Fest installierte Lösung, die direkt mit dem Kassensystem verbunden ist.
    • Cloud-TSE: Flexiblere Lösung, die geringere Ausfallrisiken und automatische Updates bietet.

Die Entscheidung für eine der beiden Varianten hängt von den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens ab und je nach Anbindungsmöglichkeit der jeweiligen Kassensysteme. Am besten sollten Unternehmer vor dem Kauf einer neuen TSE beim jeweiligen Unternehmen Ihres Kassensystems nachfragen, um Fehlkäufe und unnötige zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Warum Gastronomie, Einzelhandel und kleine Dienstleister betroffen sind

    1. Steuerbetrug verhindern: Besonders kleine Betriebe mit hohem Bargeldanteil, wie Cafés, Restaurants oder Friseursalons, waren in der Vergangenheit anfällig für Manipulationen.
    2. Technologischer Fortschritt: Moderne Kassensysteme sind mittlerweile auch für kleine Unternehmen erschwinglich und leicht zu bedienen. Einzelhändler profitieren von Funktionen wie Warenwirtschaftssystemen, die Umsatz und Lagerbestand analysieren.
    3. Transparenz und Fairness: Durch die einheitliche Regelung sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da alle Unternehmen denselben Anforderungen unterliegen.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

Unternehmen, die ihre Kassensysteme nicht rechtzeitig nachgerüstet haben, riskieren empfindliche Strafen. Verstöße gegen die KassenSichV können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zudem führen fehlende manipulationssichere Systeme oft zu Problemen bei Steuerprüfungen. Die Strafen und sonstigen möglichen Konsequenzen sind also enorm und können für viele Unternehmen durchaus existenzgefährdend sein. Allein das sollte Grund genug für alle sein, sich so gut es geht an diese Regelungen zu halten und sich immer wieder über Neuerungen zu informieren.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Falls Sie noch kein TSE-fähiges Kassensystem besitzen, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte kurz zusammengefasst:

    1. System prüfen: Ist Ihre Kasse mit einer TSE kompatibel? Falls nicht, benötigen Sie entweder eine Nachrüstung oder ein neues System.
    2. Beratung einholen: Kassensystem-Anbieter oder Steuerberater können Ihnen dabei helfen, die für Ihren Betrieb beste Lösung zu finden.
    3. Fristgerechte Anmeldung: Informieren Sie sich zu allen aktuellen Meldefristen, um auch hier Strafen oder zukünftige Probleme zu vermeiden.

Fazit

Die Verpflichtung zur Nutzung manipulationssicherer Kassensysteme betrifft seit 2020 alle Unternehmen – von großen Einzelhändlern über Restaurants bis hin zu kleinen Dienstleistern. Ab 2025 kommen mit der Meldepflicht und der Erneuerung der TSE weitere Anforderungen hinzu. Das Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verhindern und eine transparente, für alle faire Besteuerung zu gewährleisten. Kleine Betriebe, aber auch die Gastronomie und der Einzelhandel sollten die Anforderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen und schnell handeln, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden, da dies schnell zu einer existenziellen Bedrohung für Unternehmen werden kann.

Zeit für eine TSE – Erneuerung!

Die Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) am 01.01.2020 ist nun bereits 5 Jahre her. Viele Unternehmer, welche bereits vorher eine Kasse besaßen, mussten spätestes zum 1. Januar Ihre TSE aktivieren und von dort an nutzen. Was viele mittlerweile wieder vergessen haben, ist die Gültigkeitsdauer ihrer TSE welche 5  Jahre beträgt!

Warum ist eine neue TSE nach 5 Jahren notwendig?

Die TSE ist eine wichtige Komponente zur rechtskonformen Führung eines Kassensystems. Dabei ist es essenziell wichtig, dass die Technische Sicherheitseinrichtung fehlerfrei und ohne Ausfälle arbeiten kann. Um das zu gewährleisten, ist die Lebensdauer für 5 Jahre garantiert und zertifiziert. Nach dem Ablauf der 5 Jahre wird die Sicherheit nicht mehr garantiert und dementsprechend auch keine Verlängerung der Zertifikate möglich.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmer, die 2020 oder früher eine TSE gekauft und aktiviert haben, sind betroffen. Diese müssen je nach Aktivierungsdatum dieses Jahr ihre Sticks austauschen, um weiter rechtskonform zu arbeiten.

Wie läuft der Austausch ab?

    1. Überprüfung der alten TSE: Prüfen Sie, wann Ihre TSE installiert wurde. Bei Kunden, welche unsere Software verwenden, ist im Office einsehbar wann die TSE aktiviert wurde. Für Kassensoftware, welche nicht von uns stammt empfehlen wir, sich an die Unternehmen der jeweiligen Software zu wenden oder auf Ihrer Rechnung zu schauen, wann die TSE gekauft wurde um ein ungefähres Datum herauszufinden.
    2. Neue TSE kaufen: Wenden Sie sich an Ihren Kassensystemanbieter oder Händler, um eine neue TSE zu bestellen oder finden Sie eine passende online.
    3. Installation der neuen TSE: Stellen Sie sicher, dass die neue TSE ordnungsgemäß installiert und zertifiziert wird und testen Sie diese direkt um mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen.

Vermeiden Sie mögliche Strafen!

Um vor möglichen Bußgeldern oder spätere steuerrechtliche Problemen verschont zu bleiben, hilft nur ein rechtzeitiger Austausch ihrer TSE. Außerdem gilt auch für die alte TSE für die nächsten 10 Jahre eine Aufbewahrungspflicht.  In diesem Zeitraum kann es bei Steuerprüfungen dazu kommen, dass die Daten der alten TSE benötigt werden. Weitere Infos zur TSE haben wir auch in einem Blogeintrag für sie zusammengefasst.

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und Installation Ihrer neuen TSE. Sie können uns telefonisch kontaktieren oder direkt über unseren Shop noch heute Ihre TSE bestellen! Bei weiteren Fragen oder Bedenken steht ihnen gerne unser Support zur Seite und hilft Ihnen auch in Zukunft rechtskonform zu arbeiten und immer auf dem neusten Stand zu bleiben.

Finanzamt-Prüfung? So kommen Sie an die korrekten TSE Dateien!

Die Nachricht vom Finanzamt, in der TSE-Daten als CSV- oder TAR-Datei angefordert werden, sorgt oft für Unsicherheit. Doch mit den richtigen Informationen und Werkzeugen können Sie als Unternehmen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigen Exportverfahren, den technischen und rechtlichen Anforderungen sowie Tipps zur langfristigen Datensicherung damit bei einer möglichen Finanzamt-Prüfung alles perfekt abläuft.

Welche Datenformate verlangt das Finanzamt?

Für die Übermittlung von Kassendaten an das Finanzamt gibt es zwei zentrale Formate: DSFinV-K-Export und TSE-TAR-Export. Hier ist eine kleine Übersicht über alle wichtigen Informationen und Anforderungen zu diesen beiden Formaten:

DSFinV-K-Export:

    • Definition: Standardisiertes Format gemäß der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K).
    • Inhalt: Einzelaufzeichnungen, Stammdaten und Kassenabschlüsse.
    • Datenformat: In der Regel im CSV-Format.
    • Ziel: Einheitliche und nachvollziehbare Bereitstellung von Kassendaten.
    • Struktur und Benennung: Einheitliche Standards für die Datei- und Feldstruktur.
    • Datenumfang: Vollständige Dokumentation der Kassenvorgänge, inkl. Stammdaten, Einzelaufzeichnungen und Abschlüssen.

TSE-TAR-Export:

    • Definition: Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) speichert signierte Transaktionsdaten in verschlüsselten TAR-Dateien.
    • Inhalt: Protokollierte Transaktionen mit zugehörigen Signaturen.
    • Besonderheit: Finanzämter nutzen spezielle Software, um die Daten auszuwerten.
    • Exportverfahren: Direkt über die TSE oder mit speziellen Softwaretools, z. B. vom Kassensystemanbieter.
    • Dateiinhalt: Enthält verschlüsselte Rohdaten und Signaturen für jede Transaktion.

Rechtliche Anforderungen

1.Gesetzliche Grundlage:
Unternehmen müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten TSE gemäß § 146a Abgabenordnung (AO) ausstatten. Falls Sie noch keine TSE besitzen können Sie gerne direkt hier auf unserer Seite eine erwerben (inklusive vollen Support für 5 Jahre) oder sich in unserem letzten Blogeintrag zur TSE über alles wichtige informieren.

2.DSFinV-K Vorgaben:
Die DSFinV-K legt die Anforderungen an die digitale Schnittstelle für Kassensysteme fest. Unternehmen sind dazu verpflichtet sich regelmäßig ihre Kassensysteme auf Aktualität zu überprüfen. Die aktuelle Version 2.3 der DSFinV-K gilt für alle Daten welche ab dem 1. Juli 2022 erstellt wurden.

3.Aufbewahrungspflichten:
Unternehmen sind verpflichtet, die exportierten Kassendaten für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Dies dient der Sicherstellung, dass die Daten bei Bedarf für Prüfungen durch die Finanzbehörden verfügbar sind. Deswegen ist es wichtig als Unternehmen regelmäßige Backups und Prüfungen ihrer Kassensysteme durchführen um sicherzustellen, dass sie den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Durch diese Schritte lässt sich später bei Prüfungen durch die Finanzbehörden viel ärger und Zeit sparen.

Tipps für die Praxis

    1. Regelmäßige Exporte: Führen Sie DSFinV-K- und TAR-Exporte regelmäßig durch, um jederzeit auditbereit zu sein.
    2. Prüfung der Systeme: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensysteme immer auf dem aktuellen technischen Stand sind.
    3. Archivierung: Speichern Sie die Daten sicher und zugänglich, um mögliche Prüfungen zu erleichtern.
    4. Tools nutzen: Viele Anbieter, wie auch wir, stellen Softwarelösungen für den Export und die Datensicherung bereit.

Eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung der technischen sowie rechtlichen Anforderungen erleichtert den Ablauf von Prüfungen durch das Finanzamt erheblich. Regelmäßige Exporte, die richtige Software und eine langfristige Archivierungsstrategie sind essenziell, um alle Anforderungen zu erfüllen und stressfrei durch die Prüfung zu kommen.

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