Meldepflicht 2025 für TSE-Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für Kassen mit TSE zur Pflicht. Das betrifft auch Taxameter und Wegstreckenzähler in der EU. Die Finanzverwaltung setzt damit eine schon länger geplante Maßnahme zur Manipulationssicherheit und Datenintegrität um.
Hintergründe der Meldepflicht
Seit Januar 2020 sind Unternehmen verpflichtet, Kassensysteme mit TSE gemäß § 146a AO zu melden. Bisher fehlte ein digitales Meldeverfahren – ab 2025 wird dieses über Mein ELSTER und die ERiC-Schnittstelle bereitgestellt.
Was ändert sich ab dem 01.01.2025?
Ab Jahresbeginn 2025 gilt:
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- Alle Kassen mit TSE müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden.
- Die Meldung erfolgt digital über Mein ELSTER.
Fristen im Überblick
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- Kassensysteme vor dem 1. Juli 2025: Meldung bis spätestens 31. Juli 2025.
- Neugeräte ab dem 1. Juli 2025: Innerhalb eines Monats melden.
- Außerbetriebnahme ab 1. Juli 2025: Innerhalb eines Monats melden.
Regelung für Taxameter und Wegstreckenzähler
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- Keine TSE vorhanden: Nutzung ohne Meldung bis zum 31. Dezember 2025 möglich.
- Nach dem 1. Juli 2025: Gleiche Meldepflicht wie bei Kassensystemen (innerhalb eines Monats).
Fazit: Frühzeitig vorbereiten ist wichtig
Die elektronische Meldepflicht ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Datensicherheit. Unternehmen sollten ihre Systeme prüfen und notwendige Anpassungen bis Ende 2024 vornehmen. Wie reibungslos die Umsetzung klappt, bleibt abzuwarten – vorbereitet sein zahlt sich aber aus.