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Kassenbon-Pflicht und mögliche Kassenpflicht ab 2028: Was BlitzKasse-Kunden wissen sollten

Das Wichtigste vorweg

Für BlitzKasse-Kunden besteht aufgrund der aktuellen Berichterstattung kein Anlass,
ein funktionierendes Kassensystem vorschnell auszutauschen. Wir beobachten die
gesetzlichen und technischen Entwicklungen fortlaufend und informieren unsere
Kunden, sobald verbindliche Anforderungen und daraus folgende technische Schritte
feststehen.

Berichte über eine mögliche Registrierkassenpflicht ab 2028 und eine stärkere Nutzung
digitaler Kassenbons sorgen derzeit bei vielen Unternehmen für Fragen: Muss eine
bestehende Kasse ausgetauscht werden? Wird künftig nur noch ein digitaler Beleg erlaubt
sein? Benötigt BlitzKasse neue Funktionen oder zusätzliche Hardware?

In diesem Beitrag unterscheiden wir zwischen der bereits geltenden
Belegausgabepflicht, der heutigen Rechtslage für elektronische
Kassensysteme und den derzeit diskutierten Änderungen für das Jahr 2028.

1. Was gilt bei der Kassenbon-Pflicht bereits heute?

Die sogenannte Kassenbon-Pflicht wird rechtlich als
Belegausgabepflicht bezeichnet. Sie gilt grundsätzlich seit dem
1. Januar 2020, wenn aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem
elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst werden.

Nach § 146a der Abgabenordnung muss der Beleg in unmittelbarem zeitlichem
Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erstellt und dem Kunden zur Verfügung
gestellt werden. Der Kunde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beleg
mitzunehmen.

Schon nach der heutigen Rechtslage kann der Beleg grundsätzlich
auf Papier oder elektronisch bereitgestellt werden. Ein digitaler
Kassenbon ist deshalb keine vollständig neue Erfindung für das Jahr 2028.
Maßgeblich ist, dass die gewählte Belegform die gesetzlichen und technischen
Anforderungen erfüllt.

Belegausgabe bedeutet nicht automatisch Papierausdruck

Ein elektronischer Beleg kann bereits heute zulässig sein. Für die elektronische
Bereitstellung ist nach dem Anwendungserlass zu § 146a AO die Zustimmung des Kunden
erforderlich; diese kann auch konkludent erfolgen. Die konkrete Umsetzung hängt
vom eingesetzten System, der Softwareversion und dem Übermittlungsweg ab.

2. Gibt es bereits eine allgemeine Registrierkassenpflicht?

Zum redaktionellen Stand dieses Beitrags besteht in Deutschland grundsätzlich noch
keine allgemeine Verpflichtung, in jedem Betrieb ausnahmslos eine elektronische
Registrierkasse einzusetzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann weiterhin eine offene Ladenkasse geführt
werden. Auch dabei gelten jedoch steuerliche Aufzeichnungs-, Nachweis- und
Dokumentationsanforderungen.

Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion verwendet, muss die
dafür geltenden Anforderungen beachten. Dazu gehören insbesondere die vollständige
und geordnete Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, der Schutz durch eine zertifizierte
technische Sicherheitseinrichtung sowie die Belegausgabe.

Bereich Aktueller Grundsatz Einordnung
Allgemeine Kassenpflicht Derzeit grundsätzlich noch keine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb. Künftige Änderungen werden politisch diskutiert.
Elektronisches Kassensystem Bei Verwendung gelten die einschlägigen Anforderungen an Aufzeichnung, TSE und Belegausgabe. Einrichtung und Nutzung müssen zum konkreten Betrieb passen.
Offene Ladenkasse Unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten bleiben bestehen.
Kassenbeleg Bei elektronischen Aufzeichnungssystemen grundsätzlich bereitzustellen. Papierform und elektronische Form sind bereits heute möglich.

3. Welche Änderungen werden für 2028 diskutiert?

In aktuellen Medien- und Branchenberichten werden vor allem zwei mögliche
Veränderungen beschrieben:

  • eine mögliche Verpflichtung bestimmter Unternehmen zur Nutzung eines
    elektronischen Kassensystems;
  • eine stärkere Ausrichtung auf digitale Kassenbelege, wobei ein Papierbeleg
    auf Wunsch weiterhin vorgesehen sein könnte.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen politischer Ankündigung,
Gesetzentwurf und endgültig verabschiedetem Gesetz. Erst der abschließende
Gesetzestext sowie mögliche Übergangsregelungen und technische Vorgaben zeigen,
welche Betriebe ab welchem Zeitpunkt konkret betroffen sind.

Noch keine vorschnellen Investitionen

Umsatzgrenzen, Ausnahmen, Starttermine, Übergangsfristen und technische
Voraussetzungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Ein funktionierendes Kassensystem sollte daher nicht allein aufgrund einer
Medienüberschrift ausgetauscht werden.

4. Was bedeutet das für BlitzKasse-Kunden?

BlitzKasse-Anwender sollen bei technischen und gesetzlichen Veränderungen
nicht allein gelassen werden. Wir verfolgen Entwicklungen rund um
Kassensysteme, TSE, Belegausgabe, DSFinV-K und weitere kassenspezifische
Anforderungen.

BlitzKasse bleibt für seine Kunden am Ball

  • Wir beobachten gesetzliche und technische Entwicklungen im Kassenbereich.
  • Wir prüfen, welche Änderungen für BlitzKasse-Versionen und Systemumgebungen relevant werden können.
  • Wir informieren unsere Kunden, sobald verbindliche Vorgaben und konkrete technische Anforderungen feststehen.
  • Notwendige Anpassungen können im Rahmen der Produktentwicklung berücksichtigt werden, soweit sie technisch erforderlich, möglich und für die jeweilige Version vorgesehen sind.
  • Unser Support unterstützt bei Fragen zu Version, Einrichtung, TSE, Updates und laufendem Kassenbetrieb.

Unser Ziel ist es, BlitzKasse nicht nur als Kassensoftware bereitzustellen,
sondern Anwender auch langfristig bei technischen Änderungen und neuen
Anforderungen zu begleiten.

Eine pauschale Garantie, dass ein Kassensystem unabhängig von Einrichtung,
Softwarestand, TSE, Hardware und betrieblicher Nutzung automatisch sämtliche
gesetzlichen Pflichten erfüllt, wäre jedoch nicht seriös. Eine geordnete
Kassenführung entsteht durch das Zusammenspiel aus geeigneter Technik,
korrekter Einrichtung, regelmäßiger Pflege, Dokumentation und betrieblichen
Abläufen.

5. Was sollten BlitzKasse-Anwender jetzt tun?

Aufgrund der aktuellen Berichte besteht für die meisten BlitzKasse-Kunden
kein Anlass, sofort neue Hardware oder ein neues Kassensystem zu kaufen.
Sinnvoll sind jedoch regelmäßige technische Kontrollen:

  1. BlitzKasse-Version prüfen: Kontrollieren Sie die installierte Version und beachten Sie Hinweise zu Updates und Support.
  2. Windows aktuell halten: Betriebssystem, Treiber und sicherheitsrelevante Komponenten sollten regelmäßig aktualisiert werden.
  3. TSE-Status kontrollieren: Prüfen Sie Laufzeit, Anbindung und Funktionsfähigkeit der eingesetzten TSE.
  4. Datensicherungen durchführen: Sichern Sie Kassen- und Konfigurationsdaten regelmäßig und prüfen Sie die Wiederherstellbarkeit.
  5. Supportinformationen verfolgen: Beachten Sie Hinweise zu neuen Versionen, technischen Änderungen und gesetzlichen Entwicklungen.
  6. Abläufe dokumentieren: Zuständigkeiten, Abschlüsse, Stornos, Benutzerrechte, Sicherungen und Exporte sollten nachvollziehbar organisiert sein.

6. Papierbon und digitaler Kassenbon

Ein digitaler Kassenbon kann eine zeitgemäße Alternative oder Ergänzung zum
Papierbeleg sein. Denkbar sind beispielsweise QR-Codes, elektronische Dateien
oder andere technisch geeignete Bereitstellungsverfahren.

Neben den steuerlichen Anforderungen müssen je nach Verfahren auch
datenschutzrechtliche und organisatorische Fragen berücksichtigt werden.
Dazu gehören etwa die Art der Übermittlung, der Zugriffsschutz und die Frage,
ob personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Belegart Mögliche Vorteile Wichtige Prüfpunkte
Papierbeleg Direkte Übergabe, vertrauter Ablauf, kein Smartphone erforderlich. Papierverbrauch, Drucker, Verbrauchsmaterial und Lesbarkeit.
Digitaler Beleg Kann Papier reduzieren und digitale Abläufe unterstützen. Technische Bereitstellung, Zustimmung, Datenschutz und Zugriffsschutz.
Kombiniertes Verfahren Auswahl zwischen digitaler Ausgabe und Ausdruck. Bedienablauf, Konfiguration und Verfügbarkeit der Funktionen.

Welche digitalen Belegfunktionen für BlitzKasse verfügbar sind oder künftig
angeboten werden, kann von Produktvariante, Softwareversion, Lizenz,
Einrichtung und technischer Umgebung abhängen. Verbindliche Informationen
werden veröffentlicht, sobald konkrete Funktionen und Anforderungen feststehen.

7. Warum Updates und Wartung wichtig bleiben

Ein Kassensystem besteht heute nicht nur aus einer Verkaufsoberfläche.
Betriebssystem, Datenbank, TSE, Bondrucker, Kundendisplay, Scanner, Waage,
Kartenlesegerät und weitere Komponenten arbeiten als Gesamtsystem zusammen.

Änderungen an gesetzlichen Vorgaben, Schnittstellen, Sicherheitsmechanismen
oder Betriebssystemen können technische Anpassungen erforderlich machen.
Regelmäßige Updates können dazu beitragen, neue Funktionen,
Fehlerkorrekturen und notwendige technische Weiterentwicklungen
bereitzustellen.

Ein Update ersetzt nicht die betriebliche Prüfung

Ob eine Kassenlösung im konkreten Unternehmen ordnungsgemäß eingesetzt wird,
hängt zusätzlich von Konfiguration, TSE, Benutzerrechten, Exporten,
Dokumentation und tatsächlichen Abläufen ab.

8. Gesetzliche Anforderungen und Verantwortung im Betrieb

BlitzKasse kann Unternehmen dabei unterstützen, Geschäftsvorfälle strukturiert
zu erfassen, Belege auszugeben und Daten für betriebliche oder steuerliche
Zwecke bereitzustellen. Die konkrete Einhaltung der einschlägigen Anforderungen
hängt jedoch nicht allein vom Produktnamen oder Kaufdatum ab.

  • eingesetzte Softwareversion,
  • geeignete und korrekt angebundene TSE,
  • richtige Einrichtung des Kassensystems,
  • vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnungen,
  • Benutzer- und Berechtigungskonzepte,
  • Tagesabschlüsse und Kontrollen,
  • erforderliche Exporte und Aufbewahrung,
  • Verfahrensdokumentation,
  • regelmäßige Datensicherungen und
  • betriebliche Abläufe.

9. Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine BlitzKasse wegen der Pläne für 2028 austauschen?

Nach dem aktuellen Informationsstand lässt sich keine pauschale
Austauschpflicht für bestehende BlitzKasse-Systeme ableiten. Ob technische
Anpassungen erforderlich werden, hängt von den endgültigen Vorschriften,
der Softwareversion, Hardware und TSE ab.

Ist die Registrierkassenpflicht ab 2028 bereits endgültig beschlossen?

Medienberichte und politische Pläne sind nicht automatisch mit einem
endgültig verabschiedeten Gesetz gleichzusetzen. Maßgeblich sind der
abschließende Gesetzestext, Ausnahmen und Übergangsfristen.

Gilt die Kassenbon-Pflicht bereits heute?

Ja. Bei der Erfassung aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfälle mit einem
elektronischen Aufzeichnungssystem muss grundsätzlich ein Beleg erstellt
und bereitgestellt werden. Dies ist bereits heute auf Papier oder
elektronisch möglich.

Muss der Kunde den Kassenbon mitnehmen?

Der Unternehmer muss den Beleg erstellen und bereitstellen. Eine allgemeine
Pflicht des Kunden, den Bon mitzunehmen, besteht grundsätzlich nicht.

Werden ab 2028 nur noch digitale Kassenbons erlaubt sein?

Nach den derzeitigen Berichten soll die digitale Ausgabe stärker zum
Regelfall werden, während ein Papierbeleg auf Wunsch möglich bleiben könnte.
Die endgültige Regelung bleibt abzuwarten.

Garantiert ein Update automatisch die Einhaltung aller Vorschriften?

Nein. Ein Update kann technische Funktionen oder Anpassungen bereitstellen.
Die ordnungsgemäße Nutzung hängt zusätzlich von Einrichtung, TSE,
Dokumentation, Datenpflege und betrieblichen Abläufen ab.

10. BlitzKasse begleitet Sie auch bei kommenden Änderungen

Gesetze, technische Standards und Betriebssysteme entwickeln sich weiter.
Deshalb endet unsere Arbeit nicht mit der Bereitstellung einer Kassensoftware.
Wir beobachten relevante Entwicklungen, prüfen mögliche technische
Auswirkungen und informieren unsere Anwender, sobald belastbare Anforderungen
vorliegen.

Fragen zu Ihrer BlitzKasse-Installation?

Unser Support unterstützt Sie bei Fragen zu Softwareversion, Einrichtung,
TSE, Updates, Datensicherung und laufendem Kassenbetrieb.

Supportzeiten: Montag bis Freitag, 12:00–18:00 Uhr
Support 1: +49 (0) 911 937 66 82
Support 2: +49 (0) 911 80 1985 72
E-Mail: support@blitzkasse.de

Support öffnen
Supportanfrage senden

Fazit: Informiert bleiben, aber nicht vorschnell handeln

Für BlitzKasse-Kunden bedeutet die aktuelle Diskussion vor allem:
vorhandene Systeme pflegen, Updates beachten, TSE und Datensicherung
regelmäßig prüfen und offizielle Informationen verfolgen.

Sobald verbindliche Vorgaben und daraus folgende technische Anforderungen
feststehen, informieren wir unsere Kunden und erläutern, welche Schritte für
die jeweilige BlitzKasse-Version und Systemumgebung sinnvoll oder erforderlich
sein können.

Unser Grundsatz

BlitzKasse-Anwender sollen bei technischen und gesetzlichen Veränderungen
nicht allein gelassen werden. Wir bleiben für Sie am Ball, informieren
nachvollziehbar und unterstützen bei der praktischen Umsetzung geeigneter
technischer Maßnahmen.

Rechtlicher, steuerlicher und datenschutzrechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder
datenschutzrechtliche Beratung. Fragen zu GoBD, TSE, DSFinV-K,
KassenSichV, Aufbewahrungspflichten, Datenschutz und Buchhaltung sollten
mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragten oder einer
zuständigen Fachstelle abgestimmt werden. Die dargestellten politischen
Planungen können sich im weiteren Verfahren ändern. Maßgeblich sind die
jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und offiziellen Anwendungshinweise.

Quellen und weiterführende Hinweise

  • Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Belegausgabepflicht.
    BMF-Information öffnen
  • Gesetze im Internet: § 146a Abgabenordnung.
    § 146a AO öffnen
  • Gesetze im Internet: Kassensicherungsverordnung.
    KassenSichV öffnen
  • Branchen- und Medienberichte zur politischen Diskussion:
    Orderbird, Deskmodder, TOBO POS, ready2order und Lexware.

Redaktioneller Stand: 3. August 2026. Für die rechtliche Einordnung sind
die geltenden gesetzlichen und behördlichen Quellen maßgeblich.

BlitzKasse und EXPRESSKasse: Vorbereitung auf die neue Swissbit Hardware TSE 2.0 läuft

Schnellzugriff:

TSE 2.0 · BlitzKasse & EXPRESSKasse · Kernelversion 5.9 · Software-Update · TSE-Einrichtung · Support

BlitzKasse und EXPRESSKasse werden für TSE 2.0 vorbereitet

Mit der neuen Swissbit Hardware TSE 2.0 beginnt die nächste Generation der technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme in Deutschland. Für unsere Kunden bedeutet das vor allem: BlitzKasse und EXPRESSKasse werden schrittweise auf diese neue TSE-Generation vorbereitet.

Ab Kernelversion 5.9 schaffen wir die technische Grundlage, damit unsere Kassensoftware mit der neuen TSE 2.0 arbeiten kann. Wer künftig eine TSE 2.0 nutzt, sollte deshalb darauf achten, eine aktuelle Softwareversion einzusetzen.

Kurz gesagt: 

    • BlitzKasse und EXPRESSKasse werden TSE-2.0-fähig vorbereitet.
    • Die Unterstützung beginnt ab Kernelversion 5.9.
    • Kunden mit TSE 2.0 sollten die aktuelle Softwareversion verwenden.
    • Wer Hilfe bei Einrichtung oder Umstellung benötigt, kann unseren Support beauftragen.

Was bringt TSE 2.0 im Alltag?

Die neue TSE-Generation bringt technische Verbesserungen, die sich im täglichen Kassenbetrieb positiv bemerkbar machen können. Dazu gehören ein schnellerer Start der Kassensoftware, eine schnellere Signierung von Bons, stabilere Abläufe und eine bessere Verfügbarkeit wichtiger TSE-Daten.

Einfach gesagt: Die Kasse kann schneller reagieren, Bons können zügiger verarbeitet werden und wichtige Daten für Prüfungen können zuverlässiger bereitgestellt werden. Besonders bei vielen täglichen Buchungen kann das im Arbeitsalltag spürbar helfen.

Was müssen Kunden tun?

Wenn Sie eine neue TSE 2.0 einsetzen möchten oder bereits eine entsprechende TSE besitzen, sollten Sie zuerst prüfen, ob Ihre BlitzKasse- oder EXPRESSKasse-Version aktuell genug ist.

Die wichtigste Voraussetzung ist eine Softwareversion mit Kernelversion 5.9 oder neuer. Laden Sie dafür bitte die aktuelle Version unserer Kassensoftware herunter und installieren Sie diese auf Ihrem Kassensystem.

Wichtig: Eine TSE-Umstellung sollte nicht unkontrolliert erfolgen. Bitte führen Sie die Umstellung nur durch, wenn Sie sicher sind, dass Ihre Softwareversion, Ihre TSE und Ihr Kassensystem kompatibel sind.

SoftwareUpdate selbst durchführen oder Support nutzen

Technisch erfahrene Anwender können die aktuelle Softwareversion installieren und die TSE 2.0 selbst einrichten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind oder die Einrichtung nicht selbst durchführen möchten, unterstützen wir Sie gerne per Fernwartung. Unser Support kann die Installation, Prüfung und Einrichtung der TSE gegen eine moderate Servicegebühr für Sie übernehmen.

Unser Hinweis:

    • Softwareversion mit Kernelversion 5.9 oder neuer herunterladen
    • TSE 2.0 nur mit passender Software einsetzen
    • Bei Unsicherheit unseren Support beauftragen

Résumé: TSE 2.0 kommt – BlitzKasse und EXPRESSKasse sind vorbereitet

TSE 2.0 ist der nächste Schritt bei der technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme. BlitzKasse und EXPRESSKasse werden darauf vorbereitet, damit unsere Kunden auch mit der neuen TSE-Generation weiter zuverlässig arbeiten können.

Für Kunden heißt das ganz praktisch: aktuelle Software herunterladen, auf Kernelversion 5.9 oder neuer achten und die TSE 2.0 nur mit passender Version einsetzen. Wer Hilfe benötigt, kann unseren Support beauftragen und die Einrichtung professionell durchführen lassen.

Unser Ziel bleibt gleich: eine stabile Kassensoftware, eine saubere TSE-Anbindung und möglichst wenig Aufwand für unsere Kunden im täglichen Betrieb.

TSE 2.0 kaufen 

 

Neues in BlitzKasse 2.0 Gastro und Handel Version 5.4

Schnellzugriff:

SB-Terminal · Zeitsteuerung · Arbeitszeiten · Zahlung & Scanner · Reservierung · Verkauf & Artikel

🆕 Neues in BlitzKasse Gastro und Handel – DB Version 5.4

Mit der DB Version 5.4 wurden mehrere Bereiche in BlitzKasse Gastro und Handel erweitert und technisch überarbeitet. Im Mittelpunkt stehen das SB-Terminal, neue Zeitsteuerungen, Verbesserungen bei Arbeitszeiten und Reservierungen sowie Anpassungen im Bereich Verkauf und Artikel.

Allgemeine Änderungen

  • Automatische Reparatur von Tabellen kann nun deaktiviert werden.
  • HTML-RegisterSettings wurden aktualisiert.
  • Die Tabelle levelDetails wird beim Programmstart automatisch aktualisiert.

BlitzKasse SB-Terminal – Self-Service-Lösung für Handel und Schnellgastronomie

Hinweis: Diese Funktion ist nur mit gültiger Softwarelizenz verfügbar.

BlitzKasse SB-Terminal – Self-Service-Lösung für Handel und Schnellgastronomie
BlitzKasse SB-Terminal mit Scanner-Funktion
BlitzKasse SB-Terminal mit Produktdarstellung
BlitzKasse SB-Terminal Inaktivitätsprüfung
Neu im SB-Terminal:

  • Neue XAML-Oberfläche für das SB-Terminal.
  • Neuer Service zur Erkennung von Benutzeraktivität am Terminal.
  • Zusätzliches Prüf-Modalfenster zur Erkennung, ob sich eine Person vor dem Terminal befindet.
  • Neue Bildschirm-Sperrmaske bei Inaktivität.
  • Exit-from-Terminal-Hotkeys: Ctrl + Shift + E.
  • Neuer Support für Konfigurationsdateien zur Steuerung von SB-Funktionen.

Beispiel für die Konfigurationsdatei

{
  "aktiv": true,
  "ipAdresse": "127.0.0.1",
  "achtung": 60,
  "warenkorbleeren": 20
}

Erklärung der Timer-Logik

  • achtung – Zeit in Sekunden bis zur Warnung bei Inaktivität.
  • warenkorbleeren – zusätzliche Wartezeit bis zur automatischen Leerung des Warenkorbs.
  • Die gesamte Zeit bis zur Warenkorb-Löschung ergibt sich aus der Summe beider Werte, gerechnet ab dem letzten Benutzerereignis.
Wichtig: Bei Inaktivität erscheint zuerst eine Anwesenheitsprüfung. Danach wird – je nach Konfiguration – der Warenkorb automatisch geleert.

Zeitsteuerung & Arbeitszeiten im BlitzKasse OFFICE

Im Bereich Zeitsteuerung wurde ein neuer Intervall-Mechanismus eingeführt. Damit lassen sich Abläufe rund um Plätze, Tische und betriebliche Öffnungszeiten deutlich präziser steuern.

  • Erfassung der Aufenthaltsdauer an Plätzen und Tischen.
  • Konfigurierbare Öffnungszeiten.
  • Konfigurierbare Arbeitstage.
  • Automatische Deaktivierung nicht benötigter Tage.
  • Automatisch generierte Zeitstempel unter Berücksichtigung von Intervallen und Arbeitszeiten.
BlitzKasse Zeitsteuerung und Öffnungszeitsteuerung

Zahlung & Scanner am SB-Terminal

  • Neue Kartenzahlungsmaske im SB-Terminal.
  • Eigener, optimierter Zahlungsalgorithmus.
  • Neue Produktsuche mit Bildanzeige beim Scannen.
  • Falls ein Artikelbild vorhanden ist, wird dieses für 2 Sekunden angezeigt.

Tische & Plätze – Reservierung

Auch die Tisch- und Platzverwaltung wurde erweitert. Ziel ist eine bessere Übersicht sowie eine schnellere Bedienung im Tagesgeschäft.

  • Neue Fenster zur Bearbeitung von Tischen.
  • Erweiterung von Plätzen und Tischen um Datum, Uhrzeit und Kommentare.
  • Überarbeitetes Layout und neue Darstellung von Tischen und Plätzen im Kassensystem.
  • Neuer Algorithmus: Bei aktivem SB-Terminal wird beim Öffnen automatisch ein freier Tisch ausgewählt.
BlitzKasse Reservierung und Tischverwaltung
BlitzKasse Tisch- und Platzreservierung

Verkauf & Artikel

  • Neue Funktion: „Außer Haus verkaufen“ unabhängig von anderen Einstellungen.
  • Diese Funktion ist für alle Software-Versionen verfügbar.
  • Fehlerbehebung bei der Sperre für „Diverse Artikel“.
Fazit: Die DB Version 5.4 erweitert BlitzKasse Gastro und Handel um wichtige Funktionen für SB-Terminals, Zeitsteuerung, Reservierungsprozesse und den Verkauf. Gleichzeitig wurden bestehende Abläufe technisch verbessert und stabilisiert.

Warum Kassensysteme mit einer TSE für alle Unternehmen Pflicht sind

Die Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme stellt eine bedeutende Änderung für alle Unternehmen in Deutschland dar, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Früher waren insbesondere kleine Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios oder kleine Cafés nicht verpflichtet, manipulationssichere elektronische Kassensysteme zu verwenden und konnten noch einfachere und kostengünstigere Alternativen nutzen. Auch in der Gastronomie und im Einzelhandel wurden Kassensysteme unterschiedlich gehandhabt. Doch seit der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen im Dezember 2016 und der darauffolgenden Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Jahr 2020 hat sich das geändert.

Die gesetzlichen Grundlagen

Am 22. Dezember 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulation der Grundaufzeichnungen verabschiedend, welches alle Unternehmen zur Verwendung manipulationssicherer Kassensysteme verpflichtete. Das Ziel dieses Gesetzes war es, Steuerhinterziehung aufgrund von manipulierten Kassenaufzeichnungen zu verhindern. Um Steuerhinterziehung weiter zu erschweren, löste am 1. Januar 2020 ein neues Gesetz die alten Vorschriften ab. Seitdem müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.

Warum die Regelung für alle gilt

Früher galten für kleinere Unternehmen häufig Ausnahmen, da viele von ihnen einfache Registrierkassen oder manuelle Aufzeichnungsmethode verwendeten. Dies reichte meistens für die Aufzeichnung aus und verschonte die kleinen Unternehmen vor großen Mehraufwand und Kosten durch die Anschaffung von TSE-fähigen Kassensystemen und der technischen Sicherheitseinrichtung selbst. Um jedoch faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und allen die mögliche Steuerhinterziehung gleich zu erschweren, wurden die Anforderungen in der neuen Gesetzgebung vereinheitlicht. Aus diesem Grund ist die Manipulationssicherheit branchenübergreifend Plicht und das unabhängig von Umsatz und Größe des Unternehmens.

Die Rolle der Übergangsfristen

Trotz dessen, dass die KassenSichV am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurden den Unternehmen Übergangsfristen gewährt, damit diese überhaupt eine Chance zur Nachrüstung ihrer Systeme haben. Die erste Übergangsfrist wurde auf den 30. September 2020 gesetzt. Nach kurzer Zeit merkten die Behörden jedoch, dass diese Frist aufgrund des plötzlich hohen Andrangs bei Kassen und TSE-Herstellern zu Lieferengpässen führte und somit sehr wahrscheinlich für die meisten Betriebe unverschuldet nicht einhaltbar sein wird. Aus diesem Grund verlängerten viele Bundesländer die Übergangsfrist um ein weiteres Mal. Dieses Mal wurde als letzter Tag für die Umrüstung der 31. März 2021 angesetzt und dieses mal auch um kein weiteres mal verlängert. Seitdem muss jedes Kassensystem manipulationssicher sein.

Neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und die dazugehörigen Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) verschärft. Unternehmen müssen ihre Kassensysteme über das Programm „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle beim Finanzamt melden. Hierbei gelten folgende Fristen:

    • Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme besteht eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2025.
    • Ab dem 1. Juli 2025 neu angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme sind innerhalb eines Monats zu melden.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Finanzbehörden einen umfassenden Überblick über die eingesetzten Kassensysteme erhalten und Manipulationen weiter erschwert werden.

Erneuerung der Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE)

Die im Jahr 2020 eingeführten TSE haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Alle Unternehmen, die ihre TSE im Jahr 2020 installiert haben, müssen diese 2025 erneuern. Hierbei können Betriebe zwischen Hardware-TSE und Cloud-TSE wählen, falls ihr System dies zulässt.

    • Hardware-TSE: Fest installierte Lösung, die direkt mit dem Kassensystem verbunden ist.
    • Cloud-TSE: Flexiblere Lösung, die geringere Ausfallrisiken und automatische Updates bietet.

Die Entscheidung für eine der beiden Varianten hängt von den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens ab und je nach Anbindungsmöglichkeit der jeweiligen Kassensysteme. Am besten sollten Unternehmer vor dem Kauf einer neuen TSE beim jeweiligen Unternehmen Ihres Kassensystems nachfragen, um Fehlkäufe und unnötige zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Warum Gastronomie, Einzelhandel und kleine Dienstleister betroffen sind

    1. Steuerbetrug verhindern: Besonders kleine Betriebe mit hohem Bargeldanteil, wie Cafés, Restaurants oder Friseursalons, waren in der Vergangenheit anfällig für Manipulationen.
    2. Technologischer Fortschritt: Moderne Kassensysteme sind mittlerweile auch für kleine Unternehmen erschwinglich und leicht zu bedienen. Einzelhändler profitieren von Funktionen wie Warenwirtschaftssystemen, die Umsatz und Lagerbestand analysieren.
    3. Transparenz und Fairness: Durch die einheitliche Regelung sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da alle Unternehmen denselben Anforderungen unterliegen.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

Unternehmen, die ihre Kassensysteme nicht rechtzeitig nachgerüstet haben, riskieren empfindliche Strafen. Verstöße gegen die KassenSichV können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zudem führen fehlende manipulationssichere Systeme oft zu Problemen bei Steuerprüfungen. Die Strafen und sonstigen möglichen Konsequenzen sind also enorm und können für viele Unternehmen durchaus existenzgefährdend sein. Allein das sollte Grund genug für alle sein, sich so gut es geht an diese Regelungen zu halten und sich immer wieder über Neuerungen zu informieren.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Falls Sie noch kein TSE-fähiges Kassensystem besitzen, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte kurz zusammengefasst:

    1. System prüfen: Ist Ihre Kasse mit einer TSE kompatibel? Falls nicht, benötigen Sie entweder eine Nachrüstung oder ein neues System.
    2. Beratung einholen: Kassensystem-Anbieter oder Steuerberater können Ihnen dabei helfen, die für Ihren Betrieb beste Lösung zu finden.
    3. Fristgerechte Anmeldung: Informieren Sie sich zu allen aktuellen Meldefristen, um auch hier Strafen oder zukünftige Probleme zu vermeiden.

Fazit

Die Verpflichtung zur Nutzung manipulationssicherer Kassensysteme betrifft seit 2020 alle Unternehmen – von großen Einzelhändlern über Restaurants bis hin zu kleinen Dienstleistern. Ab 2025 kommen mit der Meldepflicht und der Erneuerung der TSE weitere Anforderungen hinzu. Das Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verhindern und eine transparente, für alle faire Besteuerung zu gewährleisten. Kleine Betriebe, aber auch die Gastronomie und der Einzelhandel sollten die Anforderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen und schnell handeln, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden, da dies schnell zu einer existenziellen Bedrohung für Unternehmen werden kann.

Zeit für eine TSE – Erneuerung!

Die Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) am 01.01.2020 ist nun bereits 5 Jahre her. Viele Unternehmer, welche bereits vorher eine Kasse besaßen, mussten spätestes zum 1. Januar Ihre TSE aktivieren und von dort an nutzen. Was viele mittlerweile wieder vergessen haben, ist die Gültigkeitsdauer ihrer TSE welche 5  Jahre beträgt!

Warum ist eine neue TSE nach 5 Jahren notwendig?

Die TSE ist eine wichtige Komponente zur rechtskonformen Führung eines Kassensystems. Dabei ist es essenziell wichtig, dass die Technische Sicherheitseinrichtung fehlerfrei und ohne Ausfälle arbeiten kann. Um das zu gewährleisten, ist die Lebensdauer für 5 Jahre garantiert und zertifiziert. Nach dem Ablauf der 5 Jahre wird die Sicherheit nicht mehr garantiert und dementsprechend auch keine Verlängerung der Zertifikate möglich.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmer, die 2020 oder früher eine TSE gekauft und aktiviert haben, sind betroffen. Diese müssen je nach Aktivierungsdatum dieses Jahr ihre Sticks austauschen, um weiter rechtskonform zu arbeiten.

Wie läuft der Austausch ab?

    1. Überprüfung der alten TSE: Prüfen Sie, wann Ihre TSE installiert wurde. Bei Kunden, welche unsere Software verwenden, ist im Office einsehbar wann die TSE aktiviert wurde. Für Kassensoftware, welche nicht von uns stammt empfehlen wir, sich an die Unternehmen der jeweiligen Software zu wenden oder auf Ihrer Rechnung zu schauen, wann die TSE gekauft wurde um ein ungefähres Datum herauszufinden.
    2. Neue TSE kaufen: Wenden Sie sich an Ihren Kassensystemanbieter oder Händler, um eine neue TSE zu bestellen oder finden Sie eine passende online.
    3. Installation der neuen TSE: Stellen Sie sicher, dass die neue TSE ordnungsgemäß installiert und zertifiziert wird und testen Sie diese direkt um mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen.

Vermeiden Sie mögliche Strafen!

Um vor möglichen Bußgeldern oder spätere steuerrechtliche Problemen verschont zu bleiben, hilft nur ein rechtzeitiger Austausch ihrer TSE. Außerdem gilt auch für die alte TSE für die nächsten 10 Jahre eine Aufbewahrungspflicht.  In diesem Zeitraum kann es bei Steuerprüfungen dazu kommen, dass die Daten der alten TSE benötigt werden. Weitere Infos zur TSE haben wir auch in einem Blogeintrag für sie zusammengefasst.

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und Installation Ihrer neuen TSE. Sie können uns telefonisch kontaktieren oder direkt über unseren Shop noch heute Ihre TSE bestellen! Bei weiteren Fragen oder Bedenken steht ihnen gerne unser Support zur Seite und hilft Ihnen auch in Zukunft rechtskonform zu arbeiten und immer auf dem neusten Stand zu bleiben.

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