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Erinnerung: Meldepflicht von TSE und Kassensystemen


Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung – besonders, wenn es um die korrekte Registrierung von Kassensystemen und Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) beim Finanzamt geht. Unternehmer sollten die Meldepflicht stets ernst nehmen und sich regelmäßig über Neuerungen informieren, um rechtliche aber vor allem finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Deswegen gibt es hier alle wichtigen Infos rund um die Meldepflicht von neuen Kassen noch einmal kurz zusammengefasst.

Warum ist die Meldepflicht wichtig?

Seit der Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, ihre Kassensysteme und die dazugehörigen TSE dem Finanzamt zu melden. Diese Maßnahme soll Manipulationen von Kassendaten verhindern und für mehr Transparenz sorgen. Die Nichtmeldung oder verspätete Meldung kann zu Bußgeldern führen und bei Betriebsprüfungen Probleme verursachen.

Was muss gemeldet werden?

– Art des Kassensystems:  Elektronische Registrierkassen, computergestützte Kassensysteme oder andere Kassentypen.

– TSE-Details:  Seriennummer, Hersteller und Inbetriebnahmedatum der TSE.

– Standort der Kasse:  Der Einsatzort des Kassensystems, z. B. die Filiale oder der Laden.

– Datum der Inbetriebnahme:  Wann das Kassensystem erstmals verwendet wurde.

– Änderungen: Falls Änderungen vorgenommen werden, wie etwa der Austausch der TSE oder die Außerbetriebnahme eines Kassensystems, muss dies ebenfalls dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Fristen und Verfahren

Gemäß den Vorgaben der Finanzbehörden müssen neue Kassensysteme und TSE innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme  gemeldet werden. Die Meldung erfolgt in der Regel über das Online-Portal des zuständigen Finanzamts. Alternativ können einige Bundesländer auch papierbasierte Formulare oder andere digitale Wege anbieten. Um die Anmeldung korrekt zu machen, sollten Sie sich am besten auf der Seite ihres zuständigen Finanzamts informieren oder sich eine telefonische Auskunft geben lassen, falls keine weiteren Informationen auf der jeweiligen Seite zu finden sind.

Außerdem ist es ratsam, die Bestätigung der Anmeldung sorgfältig aufzubewahren, da diese bei Betriebsprüfungen als zusätzlicher Beweis der Meldung vorgelegt werden kann.

Mögliche Konsequenzen bei Nichtmeldung

– Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

– Nachteilige Prüfungsfeststellungen bei Steuerprüfungen.

– Verluste von Steuervergünstigungen oder rechtlichen Schutzmöglichkeiten im Streitfall.

Tipps zur Einhaltung der Meldepflicht

  1. Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle eingesetzten Kassensysteme und TSE ordnungsgemäß gemeldet sind.
  2. Dokumentation: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation über alle Kassensysteme und TSE, inklusive Kaufbelegen, Installationsprotokollen und Meldungen an das Finanzamt.
  3. Steuerberater einbeziehen: Konsultieren Sie Ihren Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Die fristgerechte Meldung neuer Kassensysteme und TSE ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern schützt Ihr Unternehmen auch vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Wer hier proaktiv handelt, spart sich langfristig Ärger. Außerdem sorgt dies für einen reibungslosen Ablauf und weniger Stress bei möglichen Prüfungen und bewahrt Sie vor zu hohen Schätzungen.

Vergessen Sie also nicht: Prüfen Sie Ihre Kassensysteme und melden Sie neue oder geänderte Geräte unverzüglich beim Finanzamt!

Falls Sie Interesse an einer TSE haben, können Sie gerne in unserem Online-Shop vorbeischauen. Dort bieten wir eine TSE mit Support-Paket-Plus an, in welcher wir Ihnen eine 5 Jahre Austauschgarantie bei Defekt des Sticks, 5 Jahre Finanzamt-Zertifizierung und 5 Jahre Support bei Ihrer Steuerprüfung bieten. Falls Sie weitere Fragen zu unserem TSE Angebot haben, können Sie uns gerne anrufen und von einen unserer kompetenten Mitarbeiter beraten lassen.

Neue TSE-Regelungen ab dem 01.01.2025


Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Neuerung für Taxiunternehmen ein. Wie das Bundesfinanzministerium am 28. Juni 2023 bekannt gab, wird ab diesem Datum die Meldung von Kassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) an die Finanzverwaltung verpflichtend. Diese Änderung betrifft alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, darunter auch Taxameter und Wegstreckenzähler in der EU.

Hintergründe der Meldepflicht:

Bereits seit Januar 2020 besteht die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 146a der Abgabenordnung (AO), elektronische Kassensysteme an das Finanzamt zu melden. Ziel dieser Regelung ist es, durch den Einsatz einer TSE Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern und die Datenintegrität sicherzustellen. Doch aufgrund technischer Hürden konnte die Finanzverwaltung bisher kein digitales Meldeverfahren anbieten, weshalb die Meldepflicht vorerst ausgesetzt war.

Was genau ändert sich ab dem 01.01.2025?

Mit Beginn des Jahres 2025 müssen alle elektronischen Kassen- und Aufzeichnungssysteme, die über eine TSE verfügen, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Inbetriebnahme gemeldet werden. Die Mitteilungen erfolgen über das Online-Portal  „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle, was den Meldeprozess deutlich vereinfacht.

Wichtige Fristen im Überblick

Kassensysteme: Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Ab dem 1. Juli 2025 neu angeschaffte Geräte sind innerhalb eines Monats zu melden.

Außerbetriebnahme: Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen ebenfalls innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme gemeldet werden.

Regelung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler

Für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler, die keine TSE besitzen, gilt eine Übergangsfrist. Eine Nichtbeanstandungsregelung ermöglicht den Betrieb ohne TSE längstens bis zum 31. Dezember 2025. Eine Meldung ist bis dahin nicht erforderlich. Nach dem 1. Juli 2025 gelten jedoch dieselben Fristen wie für Kassensysteme: Geräte müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Ausrüstung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.

Fazit

Mit der Einführung der elektronischen Meldepflicht ab Januar 2025 geht die Finanzverwaltung einen weiteren Schritt in Richtung Transparenz und Datensicherheit. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Kassensysteme den neuen Anforderungen entsprechen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Die Möglichkeit zur digitalen Meldung vereinfacht das Verfahren und unterstützt Unternehmen dabei, ihrer Meldepflicht rechtzeitig nachzukommen. Ob diese gesetzten Fristen jedoch auch in der Praxis einhaltbar sind, kann jedoch durchaus angezweifelt werden. Wie gut die Umsetzung letztendlich funktioniert hat, werden wir zu Beginn des neuen Jahres sehen. Bis dahin heißt es, so gut es geht vorbereiten und abwarten.

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