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Erinnerung an die Mindestlohnerhöhung im Januar


Zum Jahresbeginn gibt es für viele Arbeitnehmer in Deutschland eine erfreuliche Nachricht: Die nächste Stufe der Mindestlohnerhöhung tritt in Kraft! Diese Anpassung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Kaufkraft der Beschäftigten trotz steigender Inflation zu sichern und soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Beschluss der Mindestlohnerhöhung in zwei Stufen

Auf den Vorschlag der Mindestlohnkommission wurde im Juni 2023 eine zweistufige Anpassung der Mindestlohnuntergrenze beschlossen. Die erste Erhöhung erfolgte am 1.Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro. Die zweite Erhöhung kommt nun direkt zu Beginn des kommenden Jahres und erhöht den Mindestlohn auf 12,82. Diese beiden Erhöhungen entsprechen 3,4 Prozent für die erste und 3,3 Prozent für die zweite Anhebung. Ein vergleichsweise zur Inflation sehr geringer Anstieg welcher sich bei den meisten kaum bemerkbar macht am Ende des Monats.

Warum ist die Erhöhung wichtig?

Die Anpassung des Mindestlohns trägt dazu bei, die Kaufkraft der Menschen zu stärken und die sozialen Auswirkungen der Inflation abzufedern. Gerade in Zeiten steigender Energie- und Lebensmittelpreise ist dies ein entscheidender Schritt, um Arbeitnehmern eine faire Entlohnung zu gewährleisten. Auch wenn die beiden Erhöhungen nicht so hoch ausfielen wie viele gehofft haben ist es immerhin ein kleiner Ausgleich. Jetzt kann man nur noch auf weitere Erhöhungen in den kommenden Jahren hoffen und sich zunächst auf die im Januar kommende Anpassung freuen!

Unser Tipp: Jetzt informieren!

Arbeitgeber sollten rechtzeitig sicherstellen, dass die Lohnabrechnungen und Arbeitsverträge den neuen Vorgaben entsprechen. Arbeitnehmern empfehlen wir, ihre Lohnabrechnung im Januar zu überprüfen, um sicherzugehen, dass die Anpassung korrekt umgesetzt wurde.

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