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Warum Kassensysteme mit einer TSE für alle Unternehmen Pflicht sind


Die Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme stellt eine bedeutende Änderung für alle Unternehmen in Deutschland dar, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Früher waren insbesondere kleine Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios oder kleine Cafés nicht verpflichtet, manipulationssichere elektronische Kassensysteme zu verwenden und konnten noch einfachere und kostengünstigere Alternativen nutzen. Auch in der Gastronomie und im Einzelhandel wurden Kassensysteme unterschiedlich gehandhabt. Doch seit der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen im Dezember 2016 und der darauffolgenden Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Jahr 2020 hat sich das geändert.

Die gesetzlichen Grundlagen

Am 22. Dezember 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulation der Grundaufzeichnungen verabschiedend, welches alle Unternehmen zur Verwendung manipulationssicherer Kassensysteme verpflichtete. Das Ziel dieses Gesetzes war es, Steuerhinterziehung aufgrund von manipulierten Kassenaufzeichnungen zu verhindern. Um Steuerhinterziehung weiter zu erschweren, löste am 1. Januar 2020 ein neues Gesetz die alten Vorschriften ab. Seitdem müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.

Warum die Regelung für alle gilt

Früher galten für kleinere Unternehmen häufig Ausnahmen, da viele von ihnen einfache Registrierkassen oder manuelle Aufzeichnungsmethode verwendeten. Dies reichte meistens für die Aufzeichnung aus und verschonte die kleinen Unternehmen vor großen Mehraufwand und Kosten durch die Anschaffung von TSE-fähigen Kassensystemen und der technischen Sicherheitseinrichtung selbst. Um jedoch faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und allen die mögliche Steuerhinterziehung gleich zu erschweren, wurden die Anforderungen in der neuen Gesetzgebung vereinheitlicht. Aus diesem Grund ist die Manipulationssicherheit branchenübergreifend Plicht und das unabhängig von Umsatz und Größe des Unternehmens.

Die Rolle der Übergangsfristen

Trotz dessen, dass die KassenSichV am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurden den Unternehmen Übergangsfristen gewährt, damit diese überhaupt eine Chance zur Nachrüstung ihrer Systeme haben. Die erste Übergangsfrist wurde auf den 30. September 2020 gesetzt. Nach kurzer Zeit merkten die Behörden jedoch, dass diese Frist aufgrund des plötzlich hohen Andrangs bei Kassen und TSE-Herstellern zu Lieferengpässen führte und somit sehr wahrscheinlich für die meisten Betriebe unverschuldet nicht einhaltbar sein wird. Aus diesem Grund verlängerten viele Bundesländer die Übergangsfrist um ein weiteres Mal. Dieses Mal wurde als letzter Tag für die Umrüstung der 31. März 2021 angesetzt und dieses mal auch um kein weiteres mal verlängert. Seitdem muss jedes Kassensystem manipulationssicher sein.

Neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und die dazugehörigen Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) verschärft. Unternehmen müssen ihre Kassensysteme über das Programm „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle beim Finanzamt melden. Hierbei gelten folgende Fristen:

  • Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme besteht eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2025.
  • Ab dem 1. Juli 2025 neu angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme sind innerhalb eines Monats zu melden.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Finanzbehörden einen umfassenden Überblick über die eingesetzten Kassensysteme erhalten und Manipulationen weiter erschwert werden.

Erneuerung der Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE)

Die im Jahr 2020 eingeführten TSE haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Alle Unternehmen, die ihre TSE im Jahr 2020 installiert haben, müssen diese 2025 erneuern. Hierbei können Betriebe zwischen Hardware-TSE und Cloud-TSE wählen, falls ihr System dies zulässt.

  • Hardware-TSE: Fest installierte Lösung, die direkt mit dem Kassensystem verbunden ist.
  • Cloud-TSE: Flexiblere Lösung, die geringere Ausfallrisiken und automatische Updates bietet.

Die Entscheidung für eine der beiden Varianten hängt von den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens ab und je nach Anbindungsmöglichkeit der jeweiligen Kassensysteme. Am besten sollten Unternehmer vor dem Kauf einer neuen TSE beim jeweiligen Unternehmen Ihres Kassensystems nachfragen, um Fehlkäufe und unnötige zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Warum Gastronomie, Einzelhandel und kleine Dienstleister betroffen sind

  1. Steuerbetrug verhindern: Besonders kleine Betriebe mit hohem Bargeldanteil, wie Cafés, Restaurants oder Friseursalons, waren in der Vergangenheit anfällig für Manipulationen.
  2. Technologischer Fortschritt: Moderne Kassensysteme sind mittlerweile auch für kleine Unternehmen erschwinglich und leicht zu bedienen. Einzelhändler profitieren von Funktionen wie Warenwirtschaftssystemen, die Umsatz und Lagerbestand analysieren.
  3. Transparenz und Fairness: Durch die einheitliche Regelung sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da alle Unternehmen denselben Anforderungen unterliegen.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

Unternehmen, die ihre Kassensysteme nicht rechtzeitig nachgerüstet haben, riskieren empfindliche Strafen. Verstöße gegen die KassenSichV können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zudem führen fehlende manipulationssichere Systeme oft zu Problemen bei Steuerprüfungen. Die Strafen und sonstigen möglichen Konsequenzen sind also enorm und können für viele Unternehmen durchaus existenzgefährdend sein. Allein das sollte Grund genug für alle sein, sich so gut es geht an diese Regelungen zu halten und sich immer wieder über Neuerungen zu informieren.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Falls Sie noch kein TSE-fähiges Kassensystem besitzen, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte kurz zusammengefasst:

  1. System prüfen: Ist Ihre Kasse mit einer TSE kompatibel? Falls nicht, benötigen Sie entweder eine Nachrüstung oder ein neues System.
  2. Beratung einholen: Kassensystem-Anbieter oder Steuerberater können Ihnen dabei helfen, die für Ihren Betrieb beste Lösung zu finden.
  3. Fristgerechte Anmeldung: Informieren Sie sich zu allen aktuellen Meldefristen, um auch hier Strafen oder zukünftige Probleme zu vermeiden.

Fazit

Die Verpflichtung zur Nutzung manipulationssicherer Kassensysteme betrifft seit 2020 alle Unternehmen – von großen Einzelhändlern über Restaurants bis hin zu kleinen Dienstleistern. Ab 2025 kommen mit der Meldepflicht und der Erneuerung der TSE weitere Anforderungen hinzu. Das Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verhindern und eine transparente, für alle faire Besteuerung zu gewährleisten. Kleine Betriebe, aber auch die Gastronomie und der Einzelhandel sollten die Anforderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen und schnell handeln, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden, da dies schnell zu einer existenziellen Bedrohung für Unternehmen werden kann.

Zeit für eine TSE – Erneuerung!


Die Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) am 01.01.2020 ist nun bereits 5 Jahre her. Viele Unternehmer, welche bereits vorher eine Kasse besaßen, mussten spätestes zum 1. Januar Ihre TSE aktivieren und von dort an nutzen. Was viele mittlerweile wieder vergessen haben, ist die Gültigkeitsdauer ihrer TSE welche 5  Jahre beträgt!

Warum ist eine neue TSE nach 5 Jahren notwendig?

Die TSE ist eine wichtige Komponente zur rechtskonformen Führung eines Kassensystems. Dabei ist es essenziell wichtig, dass die Technische Sicherheitseinrichtung fehlerfrei und ohne Ausfälle arbeiten kann. Um das zu gewährleisten, ist die Lebensdauer für 5 Jahre garantiert und zertifiziert. Nach dem Ablauf der 5 Jahre wird die Sicherheit nicht mehr garantiert und dementsprechend auch keine Verlängerung der Zertifikate möglich.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmer, die 2020 oder früher eine TSE gekauft und aktiviert haben, sind betroffen. Diese müssen je nach Aktivierungsdatum dieses Jahr ihre Sticks austauschen, um weiter rechtskonform zu arbeiten.

Wie läuft der Austausch ab?

  1. Überprüfung der alten TSE: Prüfen Sie, wann Ihre TSE installiert wurde. Bei Kunden, welche unsere Software verwenden, ist im Office einsehbar wann die TSE aktiviert wurde. Für Kassensoftware, welche nicht von uns stammt empfehlen wir, sich an die Unternehmen der jeweiligen Software zu wenden oder auf Ihrer Rechnung zu schauen, wann die TSE gekauft wurde um ein ungefähres Datum herauszufinden.
  2. Neue TSE kaufen: Wenden Sie sich an Ihren Kassensystemanbieter oder Händler, um eine neue TSE zu bestellen oder finden Sie eine passende online.
  3. Installation der neuen TSE: Stellen Sie sicher, dass die neue TSE ordnungsgemäß installiert und zertifiziert wird und testen Sie diese direkt um mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen.

Vermeiden Sie mögliche Strafen!

Um vor möglichen Bußgeldern oder spätere steuerrechtliche Problemen verschont zu bleiben, hilft nur ein rechtzeitiger Austausch ihrer TSE. Außerdem gilt auch für die alte TSE für die nächsten 10 Jahre eine Aufbewahrungspflicht.  In diesem Zeitraum kann es bei Steuerprüfungen dazu kommen, dass die Daten der alten TSE benötigt werden. Weitere Infos zur TSE haben wir auch in einem Blogeintrag für sie zusammengefasst.

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und Installation Ihrer neuen TSE. Sie können uns telefonisch kontaktieren oder direkt über unseren Shop noch heute Ihre TSE bestellen! Bei weiteren Fragen oder Bedenken steht ihnen gerne unser Support zur Seite und hilft Ihnen auch in Zukunft rechtskonform zu arbeiten und immer auf dem neusten Stand zu bleiben.

Finanzamt-Prüfung? So kommen Sie an die korrekten TSE Dateien!


Die Nachricht vom Finanzamt, in der TSE-Daten als CSV- oder TAR-Datei angefordert werden, sorgt oft für Unsicherheit. Doch mit den richtigen Informationen und Werkzeugen können Sie als Unternehmen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigen Exportverfahren, den technischen und rechtlichen Anforderungen sowie Tipps zur langfristigen Datensicherung damit bei einer möglichen Finanzamt-Prüfung alles perfekt abläuft.

Welche Datenformate verlangt das Finanzamt?

Für die Übermittlung von Kassendaten an das Finanzamt gibt es zwei zentrale Formate: DSFinV-K-Export und TSE-TAR-Export. Hier ist eine kleine Übersicht über alle wichtigen Informationen und Anforderungen zu diesen beiden Formaten:

DSFinV-K-Export:

  • Definition: Standardisiertes Format gemäß der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K).
  • Inhalt: Einzelaufzeichnungen, Stammdaten und Kassenabschlüsse.
  • Datenformat: In der Regel im CSV-Format.
  • Ziel: Einheitliche und nachvollziehbare Bereitstellung von Kassendaten.
  • Struktur und Benennung: Einheitliche Standards für die Datei- und Feldstruktur.
  • Datenumfang: Vollständige Dokumentation der Kassenvorgänge, inkl. Stammdaten, Einzelaufzeichnungen und Abschlüssen.

TSE-TAR-Export:

  • Definition: Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) speichert signierte Transaktionsdaten in verschlüsselten TAR-Dateien.
  • Inhalt: Protokollierte Transaktionen mit zugehörigen Signaturen.
  • Besonderheit: Finanzämter nutzen spezielle Software, um die Daten auszuwerten.
  • Exportverfahren: Direkt über die TSE oder mit speziellen Softwaretools, z. B. vom Kassensystemanbieter.
  • Dateiinhalt: Enthält verschlüsselte Rohdaten und Signaturen für jede Transaktion.

Rechtliche Anforderungen

1.Gesetzliche Grundlage:
Unternehmen müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten TSE gemäß § 146a Abgabenordnung (AO) ausstatten. Falls Sie noch keine TSE besitzen können Sie gerne direkt hier auf unserer Seite eine erwerben (inklusive vollen Support für 5 Jahre) oder sich in unserem letzten Blogeintrag zur TSE über alles wichtige informieren.

2.DSFinV-K Vorgaben:
Die DSFinV-K legt die Anforderungen an die digitale Schnittstelle für Kassensysteme fest. Unternehmen sind dazu verpflichtet sich regelmäßig ihre Kassensysteme auf Aktualität zu überprüfen. Die aktuelle Version 2.3 der DSFinV-K gilt für alle Daten welche ab dem 1. Juli 2022 erstellt wurden.

3.Aufbewahrungspflichten:
Unternehmen sind verpflichtet, die exportierten Kassendaten für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Dies dient der Sicherstellung, dass die Daten bei Bedarf für Prüfungen durch die Finanzbehörden verfügbar sind. Deswegen ist es wichtig als Unternehmen regelmäßige Backups und Prüfungen ihrer Kassensysteme durchführen um sicherzustellen, dass sie den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Durch diese Schritte lässt sich später bei Prüfungen durch die Finanzbehörden viel ärger und Zeit sparen.

Tipps für die Praxis

  1. Regelmäßige Exporte: Führen Sie DSFinV-K- und TAR-Exporte regelmäßig durch, um jederzeit auditbereit zu sein.
  2. Prüfung der Systeme: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensysteme immer auf dem aktuellen technischen Stand sind.
  3. Archivierung: Speichern Sie die Daten sicher und zugänglich, um mögliche Prüfungen zu erleichtern.
  4. Tools nutzen: Viele Anbieter, wie auch wir, stellen Softwarelösungen für den Export und die Datensicherung bereit.

Eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung der technischen sowie rechtlichen Anforderungen erleichtert den Ablauf von Prüfungen durch das Finanzamt erheblich. Regelmäßige Exporte, die richtige Software und eine langfristige Archivierungsstrategie sind essenziell, um alle Anforderungen zu erfüllen und stressfrei durch die Prüfung zu kommen.

Erinnerung an die Bonpflicht: Sinnvoll oder Bürokratiemonster?


Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Bonpflicht: Jeder Kassiervorgang muss durch die Ausgabe eines Belegs dokumentiert werden. Das Ziel dieser Pflicht? Die Erschwerung von Steuerbetrug und Manipulationen an Kassensystemen. Doch während die Idee dahinter sinnvoll erscheint, ist die Umsetzung für viele Unternehmen, vor allem für kleine Betriebe, eine vor allem erhebliche, finanzielle Belastung. Lassen Sie uns die Vor- und Nachteile der Bonpflicht nochmal genauer betrachten und warum sie weiterhin für Diskussionen sorgt.

Warum die Bonpflicht eingeführt wurde

Die Bonpflicht ist Teil des sogenannten „Kassengesetzes“, welches Manipulationen an Kassensystemen vorbeugen soll. Kassensysteme, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können Lücken für Steuerbetrug bieten. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass jeder Verkauf registriert und dokumentiert wird, um die Steuerehrlichkeit zu erhöhen und einen fairen Wettbewerb zu fördern. In der Theorie klingt dies logisch: Ein fälschungssicherer Bon, der mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen ist, kann den Beweis liefern, dass jeder Kassiervorgang ordnungsgemäß erfasst wurde. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift muss man mit Strafen von bis zu 20.000€ rechnen.

Die Schattenseite: Hoher Papierverbrauch und Mehraufwand

Doch in der Praxis gibt es zahlreiche Kritikpunkte an der Bonpflicht. Der wohl offensichtlichste ist der immense Papierverbrauch, der durch die Belegausgabepflicht entsteht. Selbst bei kleinen Einkäufen muss ein Bon gedruckt werden, und das auch dann, wenn Kunden diesen gar nicht wünschen. Dies führt zu einem enormen Anstieg an Papiermüll – eine Belastung für die Umwelt, welche trotz des großen Angebots an modernen, digitalen Lösungen schwer nachvollziehbar erscheint.

Auch der Mehraufwand für die Betriebe ist nicht zu unterschätzen. Gerade kleine Läden und gastronomische Betriebe müssen seit Einführung der Bonpflicht höhere Kosten für die Anschaffung entsprechender Kassensysteme und TSE-Geräte tragen. Diese Systeme sind oft nicht günstig und erhöhen zusätzlich den bürokratischen Aufwand, den kleine Unternehmen stemmen müssen. Für sie bedeutet die Bonpflicht oft mehr Bürokratie und höhere Kosten, ohne dass ein wirklicher Mehrwert für das eigene Geschäft erkennbar ist.

Verständlicher Ansatz zur Bekämpfung von Steuerbetrug

Trotz der berechtigten Kritikpunkte gibt es auch Stimmen, die die Bonpflicht verteidigen. Die Idee dahinter – Steuerehrlichkeit und ein fairer Wettbewerb – ist im Grunde richtig. Gerade in Branchen, in denen viel Bargeld fließt, wie etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel, kann es verlockend sein, Einnahmen nicht vollständig zu erfassen. Die Bonpflicht schafft hier eine zusätzliche Sicherheit, die Betrug erschweren soll. In diesem Sinne zeigt die Bonpflicht auch, dass der Staat den fairen Wettbewerb und die Steuerehrlichkeit schützen will.

Zukunftsperspektiven: Digitale Lösungen statt Papierbons?

Viele Experten fordern jedoch eine Weiterentwicklung der Bonpflicht. Moderne Technologien bieten inzwischen Alternativen zum Papierbon, wie z. B. digitale Belege, die über Apps oder per QR-Code bereitgestellt werden. Diese Lösungen sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern könnten auch den Verwaltungsaufwand für Unternehmen senken. Ein digitales Belegsystem könnte zudem die Kundenfreundlichkeit erhöhen, da viele Verbraucher den Papierbon ohnehin nicht benötigen und lieber eine digitale Variante nutzen würden.

Fazit: Bonpflicht zwischen Sinn und Überlastung

Die Bonpflicht bleibt ein umstrittenes Thema. Auf der einen Seite bietet sie eine Möglichkeit, Steuerbetrug zu bekämpfen und für mehr Transparenz zu sorgen. Auf der anderen Seite stellt sie für viele Unternehmen eine zusätzliche Belastung dar – finanziell und organisatorisch. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber in Zukunft moderne Alternativen zur Papierpflicht prüft, die sowohl die Umwelt als auch die Unternehmen entlasten. Die Idee hinter der Bonpflicht ist nachvollziehbar, doch die Umsetzung bedarf dringend einer Anpassung an die digitale Zeit.

Erinnerung: Meldepflicht von TSE und Kassensystemen


Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung – besonders, wenn es um die korrekte Registrierung von Kassensystemen und Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) beim Finanzamt geht. Unternehmer sollten die Meldepflicht stets ernst nehmen und sich regelmäßig über Neuerungen informieren, um rechtliche aber vor allem finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Deswegen gibt es hier alle wichtigen Infos rund um die Meldepflicht von neuen Kassen noch einmal kurz zusammengefasst.

Warum ist die Meldepflicht wichtig?

Seit der Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, ihre Kassensysteme und die dazugehörigen TSE dem Finanzamt zu melden. Diese Maßnahme soll Manipulationen von Kassendaten verhindern und für mehr Transparenz sorgen. Die Nichtmeldung oder verspätete Meldung kann zu Bußgeldern führen und bei Betriebsprüfungen Probleme verursachen.

Was muss gemeldet werden?

– Art des Kassensystems:  Elektronische Registrierkassen, computergestützte Kassensysteme oder andere Kassentypen.

– TSE-Details:  Seriennummer, Hersteller und Inbetriebnahmedatum der TSE.

– Standort der Kasse:  Der Einsatzort des Kassensystems, z. B. die Filiale oder der Laden.

– Datum der Inbetriebnahme:  Wann das Kassensystem erstmals verwendet wurde.

– Änderungen: Falls Änderungen vorgenommen werden, wie etwa der Austausch der TSE oder die Außerbetriebnahme eines Kassensystems, muss dies ebenfalls dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Fristen und Verfahren

Gemäß den Vorgaben der Finanzbehörden müssen neue Kassensysteme und TSE innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme  gemeldet werden. Die Meldung erfolgt in der Regel über das Online-Portal des zuständigen Finanzamts. Alternativ können einige Bundesländer auch papierbasierte Formulare oder andere digitale Wege anbieten. Um die Anmeldung korrekt zu machen, sollten Sie sich am besten auf der Seite ihres zuständigen Finanzamts informieren oder sich eine telefonische Auskunft geben lassen, falls keine weiteren Informationen auf der jeweiligen Seite zu finden sind.

Außerdem ist es ratsam, die Bestätigung der Anmeldung sorgfältig aufzubewahren, da diese bei Betriebsprüfungen als zusätzlicher Beweis der Meldung vorgelegt werden kann.

Mögliche Konsequenzen bei Nichtmeldung

– Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

– Nachteilige Prüfungsfeststellungen bei Steuerprüfungen.

– Verluste von Steuervergünstigungen oder rechtlichen Schutzmöglichkeiten im Streitfall.

Tipps zur Einhaltung der Meldepflicht

  1. Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle eingesetzten Kassensysteme und TSE ordnungsgemäß gemeldet sind.
  2. Dokumentation: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation über alle Kassensysteme und TSE, inklusive Kaufbelegen, Installationsprotokollen und Meldungen an das Finanzamt.
  3. Steuerberater einbeziehen: Konsultieren Sie Ihren Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Die fristgerechte Meldung neuer Kassensysteme und TSE ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern schützt Ihr Unternehmen auch vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Wer hier proaktiv handelt, spart sich langfristig Ärger. Außerdem sorgt dies für einen reibungslosen Ablauf und weniger Stress bei möglichen Prüfungen und bewahrt Sie vor zu hohen Schätzungen.

Vergessen Sie also nicht: Prüfen Sie Ihre Kassensysteme und melden Sie neue oder geänderte Geräte unverzüglich beim Finanzamt!

Falls Sie Interesse an einer TSE haben, können Sie gerne in unserem Online-Shop vorbeischauen. Dort bieten wir eine TSE mit Support-Paket-Plus an, in welcher wir Ihnen eine 5 Jahre Austauschgarantie bei Defekt des Sticks, 5 Jahre Finanzamt-Zertifizierung und 5 Jahre Support bei Ihrer Steuerprüfung bieten. Falls Sie weitere Fragen zu unserem TSE Angebot haben, können Sie uns gerne anrufen und von einen unserer kompetenten Mitarbeiter beraten lassen.

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