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Bonpflicht wird abgeschafft – was das für den Handel und die Gastronomie bedeutet und wie unsere Kassensoftware reagiert


📉 Bonpflicht wird abgeschafft – was das für den Handel und die Gastronomie bedeutet und wie unsere Kassensoftware reagiert

Die neue Bundesregierung aus Union und SPD hat ein klares Ziel: Bürokratie abbauen – spürbar, schnell und nachhaltig. Teil des angekündigten „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ ist die Abschaffung der Bonpflicht, die seit 2020 für Diskussionen und Papierberge im Einzelhandel gesorgt hat.

🧾 Was war die Bonpflicht überhaupt?

Seit Januar 2020 mussten Einzelhändler bei jedem Verkauf – ob groß oder klein, bar oder mit Karte – einen Kassenbon ausgeben. Auch wenn der Kunde ihn gar nicht wollte. Ziel war es, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die Folge: Tonnenweise Papiermüll, zusätzlicher Aufwand für Betriebe und viel Unmut bei Händlern und Kunden.

✂️ Jetzt ist Schluss damit

Laut dem Koalitionsvertrag plant die neue Regierung, die Bonpflicht vollständig abzuschaffen. Statt nationaler Alleingänge soll künftig auf eine pragmatische Umsetzung von EU-Richtlinien gesetzt werden – möglichst bürokratiearm und digitalfreundlich.

💡 Was bedeutet das für Nutzer unserer Kassensoftware?

Unsere Kunden haben uns in den letzten Jahren immer wieder nach der Möglichkeit gefragt, Bons nicht drucken zu müssen – vor allem bei Kleinbeträgen oder wenn der Kunde aktiv darauf verzichtet.

👉 Sobald die gesetzliche Abschaffung der Bonpflicht offiziell in Kraft tritt, werden wir die Funktion „Bon nicht drucken“ wieder in unsere Kassensoftware integrieren.

Wer bereits unsere moderne Version Blitz!Kasse 2.0 nutzt, wird davon direkt profitieren – ein einfaches Software-Update genügt, um die Funktion zu aktivieren, sobald sie rechtlich erlaubt ist.

🔄 Jetzt upgraden (von Vers 1.9 auf 2.0 umsteigen) und vorbereitet sein

Falls Sie noch mit einer älteren Softwareversion arbeiten, empfehlen wir Ihnen, jetzt auf die neueste Version zu wechseln. So sind Sie bestens vorbereitet auf alle kommenden gesetzlichen Änderungen und profitieren von den neuesten Funktionen und Optimierungen.

🚀 Jetzt upgraden und profitieren

Hier klicken, um auf Blitz!Kasse 2.0 umzusteigen

📧 Oder schreiben Sie uns direkt: info@mssystem.de
📞 Persönliche Beratung: +49 (0)911 / 937 66 80

 

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E-Rechnung und Kassensysteme: Was man wissen muss.

E-Rechnung und Kassensysteme: Was man wissen muss

Der Standard für die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Verbindung mit Kassensystemen ist noch ganz am Anfang. Weitere Informationen werden bald bekannt gegeben.

E-Rechnung – Ab dem 01.01.2025

Die E-Rechnung wird ab dem 01.01.2025 erstmals verwendet, aber es dauert noch, bis sie in allen Kassensystemen funktioniert. Zunächst wird die E-Rechnung nur für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) genutzt.

    • Startdatum: 01.01.2025
    • Gesetz: Sie basiert auf dem neuen §14 Umsatzsteuergesetz.
    • Standard: Sie folgt dem europäischen Standard EN16931.
    • Verpflichtend für alle: Ab dem 01.01.2027 muss jeder sie nutzen.

Warum E-Rechnung?

Die E-Rechnung wird eingeführt, um es einfacher und sicherer zu machen, Umsatzsteuer zu melden. Ab 2028 wird in ganz Europa ein neues System namens ViDA kommen, das den Umgang mit Umsatzsteuer einfacher und transparenter machen soll. Es wird helfen, Umsatzsteuerbetrug zu verhindern und den Handel zwischen Ländern in der EU zu erleichtern.

    • Vorteile der E-Rechnung:
      • Weniger Umsatzsteuerbetrug.
      • Einfacherer Handel zwischen EU-Ländern.
      • Weniger Fehler, weil weniger manuelle Arbeit nötig ist.
      • Spart Zeit und Geld für Unternehmen.

Unsere BlitzKasse-Entwickler arbeiten kontinuierlich daran, die BlitzKasse-Kassensoftware stets gesetzlich konform zu halten und sicherzustellen, dass sie alle aktuellen Vorschriften erfüllt.

Insgesamt soll die E-Rechnung die Art und Weise, wie Umsatzsteuer gemeldet wird, moderner und sicherer machen.

Was ist schon klar?

    • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrkarten sind von der Pflicht zur E-Rechnung erstmal ausgenommen.
    • Bis 2028 können Rechnungen noch auf verschiedene Weise übermittelt werden.
    • Die E-Rechnung muss den europäischen Standards (EN16931) entsprechen. Schon jetzt erfüllen Formate wie ZUGFeRD 2.x und XRechnung diesen Standard.
    • Ab dem 01.01.2028 muss jede Rechnung zusätzlich an ein zentrales System gemeldet werden, damit die Umsatzsteuer automatisch erfasst wird.

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