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Kassenbon-Pflicht und mögliche Kassenpflicht ab 2028: Was BlitzKasse-Kunden wissen sollten

Das Wichtigste vorweg

Für BlitzKasse-Kunden besteht aufgrund der aktuellen Berichterstattung kein Anlass,
ein funktionierendes Kassensystem vorschnell auszutauschen. Wir beobachten die
gesetzlichen und technischen Entwicklungen fortlaufend und informieren unsere
Kunden, sobald verbindliche Anforderungen und daraus folgende technische Schritte
feststehen.

Berichte über eine mögliche Registrierkassenpflicht ab 2028 und eine stärkere Nutzung
digitaler Kassenbons sorgen derzeit bei vielen Unternehmen für Fragen: Muss eine
bestehende Kasse ausgetauscht werden? Wird künftig nur noch ein digitaler Beleg erlaubt
sein? Benötigt BlitzKasse neue Funktionen oder zusätzliche Hardware?

In diesem Beitrag unterscheiden wir zwischen der bereits geltenden
Belegausgabepflicht, der heutigen Rechtslage für elektronische
Kassensysteme und den derzeit diskutierten Änderungen für das Jahr 2028.

1. Was gilt bei der Kassenbon-Pflicht bereits heute?

Die sogenannte Kassenbon-Pflicht wird rechtlich als
Belegausgabepflicht bezeichnet. Sie gilt grundsätzlich seit dem
1. Januar 2020, wenn aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem
elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst werden.

Nach § 146a der Abgabenordnung muss der Beleg in unmittelbarem zeitlichem
Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erstellt und dem Kunden zur Verfügung
gestellt werden. Der Kunde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beleg
mitzunehmen.

Schon nach der heutigen Rechtslage kann der Beleg grundsätzlich
auf Papier oder elektronisch bereitgestellt werden. Ein digitaler
Kassenbon ist deshalb keine vollständig neue Erfindung für das Jahr 2028.
Maßgeblich ist, dass die gewählte Belegform die gesetzlichen und technischen
Anforderungen erfüllt.

Belegausgabe bedeutet nicht automatisch Papierausdruck

Ein elektronischer Beleg kann bereits heute zulässig sein. Für die elektronische
Bereitstellung ist nach dem Anwendungserlass zu § 146a AO die Zustimmung des Kunden
erforderlich; diese kann auch konkludent erfolgen. Die konkrete Umsetzung hängt
vom eingesetzten System, der Softwareversion und dem Übermittlungsweg ab.

2. Gibt es bereits eine allgemeine Registrierkassenpflicht?

Zum redaktionellen Stand dieses Beitrags besteht in Deutschland grundsätzlich noch
keine allgemeine Verpflichtung, in jedem Betrieb ausnahmslos eine elektronische
Registrierkasse einzusetzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann weiterhin eine offene Ladenkasse geführt
werden. Auch dabei gelten jedoch steuerliche Aufzeichnungs-, Nachweis- und
Dokumentationsanforderungen.

Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion verwendet, muss die
dafür geltenden Anforderungen beachten. Dazu gehören insbesondere die vollständige
und geordnete Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, der Schutz durch eine zertifizierte
technische Sicherheitseinrichtung sowie die Belegausgabe.

Bereich Aktueller Grundsatz Einordnung
Allgemeine Kassenpflicht Derzeit grundsätzlich noch keine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb. Künftige Änderungen werden politisch diskutiert.
Elektronisches Kassensystem Bei Verwendung gelten die einschlägigen Anforderungen an Aufzeichnung, TSE und Belegausgabe. Einrichtung und Nutzung müssen zum konkreten Betrieb passen.
Offene Ladenkasse Unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten bleiben bestehen.
Kassenbeleg Bei elektronischen Aufzeichnungssystemen grundsätzlich bereitzustellen. Papierform und elektronische Form sind bereits heute möglich.

3. Welche Änderungen werden für 2028 diskutiert?

In aktuellen Medien- und Branchenberichten werden vor allem zwei mögliche
Veränderungen beschrieben:

  • eine mögliche Verpflichtung bestimmter Unternehmen zur Nutzung eines
    elektronischen Kassensystems;
  • eine stärkere Ausrichtung auf digitale Kassenbelege, wobei ein Papierbeleg
    auf Wunsch weiterhin vorgesehen sein könnte.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen politischer Ankündigung,
Gesetzentwurf und endgültig verabschiedetem Gesetz. Erst der abschließende
Gesetzestext sowie mögliche Übergangsregelungen und technische Vorgaben zeigen,
welche Betriebe ab welchem Zeitpunkt konkret betroffen sind.

Noch keine vorschnellen Investitionen

Umsatzgrenzen, Ausnahmen, Starttermine, Übergangsfristen und technische
Voraussetzungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Ein funktionierendes Kassensystem sollte daher nicht allein aufgrund einer
Medienüberschrift ausgetauscht werden.

4. Was bedeutet das für BlitzKasse-Kunden?

BlitzKasse-Anwender sollen bei technischen und gesetzlichen Veränderungen
nicht allein gelassen werden. Wir verfolgen Entwicklungen rund um
Kassensysteme, TSE, Belegausgabe, DSFinV-K und weitere kassenspezifische
Anforderungen.

BlitzKasse bleibt für seine Kunden am Ball

  • Wir beobachten gesetzliche und technische Entwicklungen im Kassenbereich.
  • Wir prüfen, welche Änderungen für BlitzKasse-Versionen und Systemumgebungen relevant werden können.
  • Wir informieren unsere Kunden, sobald verbindliche Vorgaben und konkrete technische Anforderungen feststehen.
  • Notwendige Anpassungen können im Rahmen der Produktentwicklung berücksichtigt werden, soweit sie technisch erforderlich, möglich und für die jeweilige Version vorgesehen sind.
  • Unser Support unterstützt bei Fragen zu Version, Einrichtung, TSE, Updates und laufendem Kassenbetrieb.

Unser Ziel ist es, BlitzKasse nicht nur als Kassensoftware bereitzustellen,
sondern Anwender auch langfristig bei technischen Änderungen und neuen
Anforderungen zu begleiten.

Eine pauschale Garantie, dass ein Kassensystem unabhängig von Einrichtung,
Softwarestand, TSE, Hardware und betrieblicher Nutzung automatisch sämtliche
gesetzlichen Pflichten erfüllt, wäre jedoch nicht seriös. Eine geordnete
Kassenführung entsteht durch das Zusammenspiel aus geeigneter Technik,
korrekter Einrichtung, regelmäßiger Pflege, Dokumentation und betrieblichen
Abläufen.

5. Was sollten BlitzKasse-Anwender jetzt tun?

Aufgrund der aktuellen Berichte besteht für die meisten BlitzKasse-Kunden
kein Anlass, sofort neue Hardware oder ein neues Kassensystem zu kaufen.
Sinnvoll sind jedoch regelmäßige technische Kontrollen:

  1. BlitzKasse-Version prüfen: Kontrollieren Sie die installierte Version und beachten Sie Hinweise zu Updates und Support.
  2. Windows aktuell halten: Betriebssystem, Treiber und sicherheitsrelevante Komponenten sollten regelmäßig aktualisiert werden.
  3. TSE-Status kontrollieren: Prüfen Sie Laufzeit, Anbindung und Funktionsfähigkeit der eingesetzten TSE.
  4. Datensicherungen durchführen: Sichern Sie Kassen- und Konfigurationsdaten regelmäßig und prüfen Sie die Wiederherstellbarkeit.
  5. Supportinformationen verfolgen: Beachten Sie Hinweise zu neuen Versionen, technischen Änderungen und gesetzlichen Entwicklungen.
  6. Abläufe dokumentieren: Zuständigkeiten, Abschlüsse, Stornos, Benutzerrechte, Sicherungen und Exporte sollten nachvollziehbar organisiert sein.

6. Papierbon und digitaler Kassenbon

Ein digitaler Kassenbon kann eine zeitgemäße Alternative oder Ergänzung zum
Papierbeleg sein. Denkbar sind beispielsweise QR-Codes, elektronische Dateien
oder andere technisch geeignete Bereitstellungsverfahren.

Neben den steuerlichen Anforderungen müssen je nach Verfahren auch
datenschutzrechtliche und organisatorische Fragen berücksichtigt werden.
Dazu gehören etwa die Art der Übermittlung, der Zugriffsschutz und die Frage,
ob personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Belegart Mögliche Vorteile Wichtige Prüfpunkte
Papierbeleg Direkte Übergabe, vertrauter Ablauf, kein Smartphone erforderlich. Papierverbrauch, Drucker, Verbrauchsmaterial und Lesbarkeit.
Digitaler Beleg Kann Papier reduzieren und digitale Abläufe unterstützen. Technische Bereitstellung, Zustimmung, Datenschutz und Zugriffsschutz.
Kombiniertes Verfahren Auswahl zwischen digitaler Ausgabe und Ausdruck. Bedienablauf, Konfiguration und Verfügbarkeit der Funktionen.

Welche digitalen Belegfunktionen für BlitzKasse verfügbar sind oder künftig
angeboten werden, kann von Produktvariante, Softwareversion, Lizenz,
Einrichtung und technischer Umgebung abhängen. Verbindliche Informationen
werden veröffentlicht, sobald konkrete Funktionen und Anforderungen feststehen.

7. Warum Updates und Wartung wichtig bleiben

Ein Kassensystem besteht heute nicht nur aus einer Verkaufsoberfläche.
Betriebssystem, Datenbank, TSE, Bondrucker, Kundendisplay, Scanner, Waage,
Kartenlesegerät und weitere Komponenten arbeiten als Gesamtsystem zusammen.

Änderungen an gesetzlichen Vorgaben, Schnittstellen, Sicherheitsmechanismen
oder Betriebssystemen können technische Anpassungen erforderlich machen.
Regelmäßige Updates können dazu beitragen, neue Funktionen,
Fehlerkorrekturen und notwendige technische Weiterentwicklungen
bereitzustellen.

Ein Update ersetzt nicht die betriebliche Prüfung

Ob eine Kassenlösung im konkreten Unternehmen ordnungsgemäß eingesetzt wird,
hängt zusätzlich von Konfiguration, TSE, Benutzerrechten, Exporten,
Dokumentation und tatsächlichen Abläufen ab.

8. Gesetzliche Anforderungen und Verantwortung im Betrieb

BlitzKasse kann Unternehmen dabei unterstützen, Geschäftsvorfälle strukturiert
zu erfassen, Belege auszugeben und Daten für betriebliche oder steuerliche
Zwecke bereitzustellen. Die konkrete Einhaltung der einschlägigen Anforderungen
hängt jedoch nicht allein vom Produktnamen oder Kaufdatum ab.

  • eingesetzte Softwareversion,
  • geeignete und korrekt angebundene TSE,
  • richtige Einrichtung des Kassensystems,
  • vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnungen,
  • Benutzer- und Berechtigungskonzepte,
  • Tagesabschlüsse und Kontrollen,
  • erforderliche Exporte und Aufbewahrung,
  • Verfahrensdokumentation,
  • regelmäßige Datensicherungen und
  • betriebliche Abläufe.

9. Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine BlitzKasse wegen der Pläne für 2028 austauschen?

Nach dem aktuellen Informationsstand lässt sich keine pauschale
Austauschpflicht für bestehende BlitzKasse-Systeme ableiten. Ob technische
Anpassungen erforderlich werden, hängt von den endgültigen Vorschriften,
der Softwareversion, Hardware und TSE ab.

Ist die Registrierkassenpflicht ab 2028 bereits endgültig beschlossen?

Medienberichte und politische Pläne sind nicht automatisch mit einem
endgültig verabschiedeten Gesetz gleichzusetzen. Maßgeblich sind der
abschließende Gesetzestext, Ausnahmen und Übergangsfristen.

Gilt die Kassenbon-Pflicht bereits heute?

Ja. Bei der Erfassung aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfälle mit einem
elektronischen Aufzeichnungssystem muss grundsätzlich ein Beleg erstellt
und bereitgestellt werden. Dies ist bereits heute auf Papier oder
elektronisch möglich.

Muss der Kunde den Kassenbon mitnehmen?

Der Unternehmer muss den Beleg erstellen und bereitstellen. Eine allgemeine
Pflicht des Kunden, den Bon mitzunehmen, besteht grundsätzlich nicht.

Werden ab 2028 nur noch digitale Kassenbons erlaubt sein?

Nach den derzeitigen Berichten soll die digitale Ausgabe stärker zum
Regelfall werden, während ein Papierbeleg auf Wunsch möglich bleiben könnte.
Die endgültige Regelung bleibt abzuwarten.

Garantiert ein Update automatisch die Einhaltung aller Vorschriften?

Nein. Ein Update kann technische Funktionen oder Anpassungen bereitstellen.
Die ordnungsgemäße Nutzung hängt zusätzlich von Einrichtung, TSE,
Dokumentation, Datenpflege und betrieblichen Abläufen ab.

10. BlitzKasse begleitet Sie auch bei kommenden Änderungen

Gesetze, technische Standards und Betriebssysteme entwickeln sich weiter.
Deshalb endet unsere Arbeit nicht mit der Bereitstellung einer Kassensoftware.
Wir beobachten relevante Entwicklungen, prüfen mögliche technische
Auswirkungen und informieren unsere Anwender, sobald belastbare Anforderungen
vorliegen.

Fragen zu Ihrer BlitzKasse-Installation?

Unser Support unterstützt Sie bei Fragen zu Softwareversion, Einrichtung,
TSE, Updates, Datensicherung und laufendem Kassenbetrieb.

Supportzeiten: Montag bis Freitag, 12:00–18:00 Uhr
Support 1: +49 (0) 911 937 66 82
Support 2: +49 (0) 911 80 1985 72
E-Mail: support@blitzkasse.de

Support öffnen
Supportanfrage senden

Fazit: Informiert bleiben, aber nicht vorschnell handeln

Für BlitzKasse-Kunden bedeutet die aktuelle Diskussion vor allem:
vorhandene Systeme pflegen, Updates beachten, TSE und Datensicherung
regelmäßig prüfen und offizielle Informationen verfolgen.

Sobald verbindliche Vorgaben und daraus folgende technische Anforderungen
feststehen, informieren wir unsere Kunden und erläutern, welche Schritte für
die jeweilige BlitzKasse-Version und Systemumgebung sinnvoll oder erforderlich
sein können.

Unser Grundsatz

BlitzKasse-Anwender sollen bei technischen und gesetzlichen Veränderungen
nicht allein gelassen werden. Wir bleiben für Sie am Ball, informieren
nachvollziehbar und unterstützen bei der praktischen Umsetzung geeigneter
technischer Maßnahmen.

Rechtlicher, steuerlicher und datenschutzrechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder
datenschutzrechtliche Beratung. Fragen zu GoBD, TSE, DSFinV-K,
KassenSichV, Aufbewahrungspflichten, Datenschutz und Buchhaltung sollten
mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragten oder einer
zuständigen Fachstelle abgestimmt werden. Die dargestellten politischen
Planungen können sich im weiteren Verfahren ändern. Maßgeblich sind die
jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und offiziellen Anwendungshinweise.

Quellen und weiterführende Hinweise

  • Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Belegausgabepflicht.
    BMF-Information öffnen
  • Gesetze im Internet: § 146a Abgabenordnung.
    § 146a AO öffnen
  • Gesetze im Internet: Kassensicherungsverordnung.
    KassenSichV öffnen
  • Branchen- und Medienberichte zur politischen Diskussion:
    Orderbird, Deskmodder, TOBO POS, ready2order und Lexware.

Redaktioneller Stand: 3. August 2026. Für die rechtliche Einordnung sind
die geltenden gesetzlichen und behördlichen Quellen maßgeblich.

Warum BlitzKasse die Lizenzpreise ab 01.09.2026 anpasst

Jetzt noch zum alten Lizenzpreis sichern – BlitzKasse Preisanpassung ab 01.09.2026

Moderne Kassensoftware ist heute weit mehr als ein einfaches Programm zum Verkaufen und Bon-Drucken.
Eine professionelle Kassenlösung muss TSE, GoBD, DSFinV-K, Kassenmeldung, Kassenbuch,
Geräteanbindungen, Benutzerrechte, Lizenzverwaltung, Sicherheit, Supportprozesse und branchenspezifische
Abläufe zuverlässig unterstützen.

BlitzKasse wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert und an neue technische sowie gesetzliche
Anforderungen angepasst. Gleichzeitig investieren wir aktuell in neue Strukturen wie
Kundenportal 2.0, eine modernisierte Lizenzverwaltung, bessere Sicherheitsprozesse,
optionale Monatsmodelle und die Vorbereitung auf kommende Anforderungen wie
CRA 2027 und neue TSE-Generationen.

Verkaufsaktion bis 31.08.2026

Jetzt noch zum alten Lizenzpreis sichern:
Bis zum 31.08.2026 können Kunden ihre BlitzKasse Softwarelizenz noch zum bisherigen
Lizenzpreis erwerben. Ab dem 01.09.2026 erhöhen sich die Lizenzpreise um
100,00 €.

Warum erfolgt die Preisanpassung?

Die Preisanpassung ist eine notwendige Anpassung an den deutlich gewachsenen Funktionsumfang,
den höheren Entwicklungsaufwand und die gestiegenen Anforderungen an moderne Kassensysteme.
Kassensoftware muss heute stabil, rechtssicher, nachvollziehbar, wartbar und technisch zuverlässig sein.

Früher bestand eine Registrierkasse im Wesentlichen aus Verkauf, Zahlung und Bon. Heute sind viele
weitere Bereiche wichtig: TSE-Signatur, steuerliche Exporte, Benutzerverwaltung, Netzwerkbetrieb,
Zahlungsarten, Gerätetreiber, Rechteverwaltung, Support, Updates, Sicherheitsprozesse und Dokumentation.

TSE, TSE 2.0 und neue Anforderungen an Kassensysteme

Die technische Sicherheitseinrichtung bleibt ein zentraler Bestandteil moderner Kassensysteme.
TSE-Anbindung, TSE-Kompatibilität, TSE-Export, Fehlerbehandlung und die Unterstützung neuer
TSE-Generationen verursachen laufenden Entwicklungs- und Testaufwand.

Deshalb richten wir BlitzKasse technisch stärker auf aktuelle und kommende Anforderungen rund um
TSE 2.0, neue TSE-Komponenten und stabile Fiskalisierungsprozesse aus.
Für Kunden bedeutet das mehr Zukunftssicherheit und eine bessere technische Grundlage für den
langfristigen Einsatz der Kassensoftware.

CRA 2027: Sicherheit wird bei Kassensoftware noch wichtiger

Mit dem EU Cyber Resilience Act steigen die Anforderungen an digitale Produkte. Kassensysteme und
Kassensoftware sind dabei besonders sensibel, weil sie mit Verkaufsdaten, Unternehmensdaten,
Kundendaten, Zahlungsabläufen, lokalen Netzwerken und steuerlich relevanten Informationen arbeiten.

Deshalb investieren wir in bessere Sicherheitsstrukturen, Lizenzkontrolle, klare Updateprozesse,
Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und eine modernere technische Verwaltung. Das betrifft nicht nur
neue Kunden, sondern auch bestehende Systeme und langfristige Kundenbetreuung.

Sicherheit, Kontrolle und Übersichtlichkeit

Unser Ziel ist eine Kassensoftware, die nicht nur verkauft, sondern auch besser verwaltet werden kann:
sicherer, übersichtlicher, schneller und klarer nachvollziehbar.

Kundenportal 2.0: besser, schneller, übersichtlicher

Ein wichtiger Baustein der Weiterentwicklung ist unser neues Kundenportal 2.0.
Dieses Portal soll Kunden, Stammkunden, Händler und Partner künftig deutlich besser unterstützen.

Im Mittelpunkt stehen Übersicht, Sicherheit, Verwaltung und eine einfachere Kommunikation zwischen
Kunde, Händler und Support. Kunden sollen ihre Lizenzen, Zahlungen, Geräteinformationen und wichtige
Supportdaten besser nachvollziehen können.

      • übersichtliche Verwaltung vorhandener Softwarelizenzen
      • Zuordnung von Lizenzen zu Geräten, Standorten oder Kundenprojekten
      • einfachere Lizenzübertragung bei Rechnerwechsel oder Systemtausch
      • bessere Kontrolle über aktive, geplante und abgelaufene Lizenzen
      • Zahlungsübersicht und einfachere Zahlungsabwicklung
      • Vorbereitung von PayPal-Zahlungen für Softwarelizenzen
      • bessere Support- und Kundenkommunikation
      • mehr Übersicht für Händler und Wiederverkäufer
      • bessere Nachvollziehbarkeit im Sinne sauberer GoBD-Prozesse

Neue Lizenzverwaltung: Kauf-Lizenz bleibt, Monatsmodell kommt dazu

Wir möchten unseren Kunden mehr Flexibilität bieten. Deshalb bleibt die klassische
Kauf-Lizenz weiterhin erhalten. Kunden, die BlitzKasse einmalig kaufen möchten,
sollen diese Möglichkeit weiterhin behalten.

Zusätzlich bereiten wir ein optionales monatliches Lizenzmodell vor. Dieses Modell richtet sich an Kunden,
die keine hohe Einmalzahlung wünschen oder ihre Kosten monatlich planen möchten.

Wichtig dabei: Das monatliche Modell soll flexibel bleiben. Eine Kündigung soll zum Ende des bereits
bezahlten Zeitraums möglich sein, zum Beispiel zum Monatsende bei monatlicher Zahlung.

Kauf oder monatlich – der Kunde entscheidet

BlitzKasse bleibt als Kauf-Lizenz verfügbar. Zusätzlich wird ein flexibles Monatsmodell vorbereitet.
Damit können Kunden selbst entscheiden, ob sie einmalig kaufen oder monatlich zahlen möchten.

PayPal-Zahlung für Lizenzen

Auch die Zahlungsabwicklung soll einfacher werden. Deshalb planen wir, Lizenzzahlungen künftig
komfortabler abzubilden, unter anderem mit der Möglichkeit zur Zahlung per PayPal.

Gerade bei Lizenzkäufen, Erweiterungen, Upgrades oder kurzfristigen Aktivierungen kann eine schnelle
Zahlungsabwicklung wichtig sein. Das neue System soll diesen Prozess vereinfachen und beschleunigen.

Mehr Kontrolle durch Lizenzbindung und Lizenzübertragung

Eine moderne Lizenzverwaltung muss nicht nur verkaufen, sondern auch kontrollieren und absichern.
Deshalb arbeiten wir an einer besseren Lizenzbindung, klareren Lizenzzuordnung und einfacheren
Möglichkeiten zur Lizenzübertragung.

Das ist besonders wichtig bei Rechnerwechsel, defekter Hardware, neuen Arbeitsplätzen,
Filialerweiterungen oder Händlerprojekten. Ziel ist eine bessere Übersicht für Kunden und Support:
Welche Lizenz gehört zu welchem System? Welche Erweiterung ist aktiv? Welche Lizenz wurde übertragen?
Welche Systeme sind im Einsatz?

GoBD: Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit

GoBD bedeutet in der Praxis nicht nur, dass Daten gespeichert werden. Wichtig ist auch,
dass Abläufe nachvollziehbar, vollständig und prüfbar bleiben. Eine saubere Lizenz-, System- und
Kundenzuordnung hilft dabei, technische und organisatorische Prozesse klarer abzubilden.

Deshalb betrachten wir GoBD nicht nur als Exportfunktion, sondern als Teil eines größeren Systems:
Kassensoftware, Lizenzverwaltung, Support, Gerätezuordnung, Datensicherung, Dokumentation und
Kundenkommunikation müssen zusammenspielen.

Besonderer Fokus auf Stammkunden und Händler

Besonders wichtig sind uns unsere Stammkunden, Händler, Wiederverkäufer und kleineren gewerblichen
Unternehmer. Viele unserer Kunden arbeiten seit Jahren mit BlitzKasse oder bieten BlitzKasse-Systeme
regelmäßig weiter an.

Gerade diese Kunden möchten wir frühzeitig informieren. Wer laufende Angebote, Kundenprojekte,
geplante Bestellungen oder regelmäßige Lizenzkäufe hat, sollte sich rechtzeitig mit uns in Verbindung
setzen.

Wichtiger Hinweis für Händler und Wiederverkäufer

Die Preisanpassung ab dem 01.09.2026 betrifft auch Händlerpreise,
Wiederverkäuferkonditionen und Sonderkonditionen. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig,
wenn Sie laufende Projekte, offene Angebote oder geplante Bestellungen haben.

Was bedeutet das für Neukunden?

Neukunden können ihre BlitzKasse Softwarelizenz noch bis zum 31.08.2026
zum bisherigen Lizenzpreis sichern. Ab dem 01.09.2026 erhöht sich der Preis
um 100,00 €.

Bestehende verbindliche Angebote und Bestellungen vor dem 01.09.2026 bleiben selbstverständlich
zu den bisherigen Konditionen gültig.

Was bedeutet das für bestehende Kunden?

Bereits erworbene Lizenzen bleiben bestehen. Die neue Preisstruktur betrifft neue Lizenzkäufe,
neue Erweiterungen, neue Händlerprojekte und zukünftige Angebote ab dem 01.09.2026.

Für Stammkunden, Händler und Partner empfehlen wir eine rechtzeitige Abstimmung, damit geplante
Projekte, Upgrades oder Erweiterungen sauber vor der Preisanpassung eingeplant werden können.

Kurz zusammengefasst

      • Preisanpassung ab: 01.09.2026
      • Erhöhung: 100,00 € pro Softwarelizenz
      • Alter Lizenzpreis gültig bis: 31.08.2026
      • Kauf-Lizenz: bleibt weiterhin möglich
      • Monatsmodell: wird zusätzlich vorbereitet
      • PayPal: soll für Lizenzzahlungen integriert werden
      • Kundenportal 2.0: bessere Verwaltung von Lizenzen, Kunden und Supportdaten
      • TSE 2.0 / neue TSE-Generation: technische Vorbereitung und Weiterentwicklung
      • CRA 2027: stärkere Ausrichtung auf Sicherheit, Updates und Dokumentation
      • Händler: Händlerpreise und Sonderkonditionen werden ebenfalls überprüft

Fazit

Die Preisanpassung ist ein notwendiger Schritt, um BlitzKasse langfristig stabil, sicher,
übersichtlich und praxisnah weiterzuentwickeln. Unsere Kunden erhalten nicht nur eine Kassensoftware,
sondern eine wachsende Plattform mit Lizenzverwaltung, Supportstruktur, rechtlich relevanten Funktionen,
Geräteanbindung, Sicherheitsprozessen und Zukunftsausrichtung.

Wer noch zum bisherigen Lizenzpreis bestellen möchte, sollte die Verkaufsaktion bis zum
31.08.2026 nutzen.


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Für steuerliche Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

BlitzKasse und CRA 2027 für Kassensysteme

CRA 2027: Warum der EU Cyber Resilience Act auch für Kassensysteme wichtig wird

Kassensysteme werden immer digitaler. Software, TSE-Anbindung, Netzwerke, Schnittstellen, EC-Terminals, mobile Bestellgeräte, Backoffice-Funktionen und Updates gehören heute zum normalen Kassenbetrieb. Genau deshalb wird ein Thema in den kommenden Jahren immer wichtiger: Cybersecurity.

Mit dem EU Cyber Resilience Act, kurz CRA, führt die Europäische Union neue Anforderungen an die Sicherheit digitaler Produkte ein. Für viele Kunden klingt das zunächst technisch.
Tatsächlich betrifft es aber auch die praktische Frage:
Wie sicher, wartbar und updatefähig ist mein Kassensystem?

Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act ist eine EU-Verordnung für Produkte mit digitalen Elementen. Gemeint sind unter anderem Softwarelösungen, vernetzte Geräte, Apps, Systeme mit Schnittstellen sowie Produkte,die direkt oder indirekt mit einem Netzwerk oder einem anderen Gerät verbunden werden können.

Ziel ist es, dass digitale Produkte nicht nur funktionieren, sondern über ihren Lebenszyklus hinwegsicherer entwickelt, gepflegt und aktualisiert werden. Hersteller sollen Sicherheitsrisiken früherberücksichtigen, Schwachstellen strukturierter behandeln und Sicherheitsupdates nachvollziehbarbereitstellen.

Wichtige Fristen

      • 11. September 2026: Beginn bestimmter Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwere Sicherheitsvorfälle.
      • 11. Dezember 2027: Beginn der Hauptpflichten des Cyber Resilience Act für viele betroffene Produkte.

Für Unternehmer bedeutet das: Die Auswahl eines Kassensystems sollte künftig nicht nur nach Preis,
Bildschirmgröße oder Druckeranbindung erfolgen, sondern auch nach Updatefähigkeit, Herstellerverantwortung
und Sicherheitsstruktur.

Warum ist CRA 2027 für Kassensysteme relevant?

Moderne Kassensysteme sind längst keine einfachen Rechenmaschinen mehr. Sie verarbeiten Verkaufsdaten,
Tagesabschlüsse, Benutzerrechte, Kundendaten, Artikelstämme, Steuerinformationen, TSE-Daten,
Netzwerkverbindungen und teilweise auch Schnittstellen zu Zahlungsgeräten oder Backoffice-Systemen.

Gerade deshalb ist ein Kassensystem ein sicherheitsrelevantes System im Unternehmen. Wenn Software,
Netzwerkfunktionen oder Schnittstellen nicht gepflegt werden, können daraus Risiken entstehen:
Datenverlust, unbefugter Zugriff, veraltete Komponenten, unsichere Konfigurationen oder Probleme bei
Updates.

CRA ersetzt keine TSE, GoBD oder DSFinV-K

Wichtig ist die klare Trennung: Der Cyber Resilience Act ist kein Kassengesetz und ersetzt keine
Anforderungen aus KassenSichV, GoBD, DSFinV-K oder TSE-Pflicht. Diese steuerlichen Anforderungen
bleiben eigenständige Themen.

CRA betrifft vor allem die Cybersicherheit digitaler Produkte. Für Kassensysteme bedeutet das:
Neben steuerlicher Ordnungsmäßigkeit wird künftig auch die technische Sicherheit und Wartbarkeit der
Software stärker in den Fokus rücken.

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Für Kassenbetreiber ist vor allem wichtig, dass sie sich auf einen Hersteller verlassen können, der seine
Software nicht nur verkauft, sondern auch pflegt, weiterentwickelt und auf neue Anforderungen vorbereitet.

Kunden sollten künftig besonders auf folgende Punkte achten:

      • Gibt es regelmäßige Software-Updates?
      • Gibt es einen klaren Support- und Updateprozess?
      • Gibt es eine Möglichkeit, Sicherheitslücken vertraulich zu melden?
      • Werden Versionen und technische Änderungen nachvollziehbar dokumentiert?
      • Werden Schnittstellen, Benutzerrechte und Netzwerkeinstellungen sauber berücksichtigt?

BlitzKasse bereitet sich frühzeitig vor

Wir beschäftigen uns bereits heute mit den kommenden Anforderungen rund um den Cyber Resilience Act.
Unser Ziel ist es, unsere Kunden nicht erst dann zu informieren, wenn neue Vorgaben bereits unmittelbar
gelten, sondern rechtzeitig Transparenz zu schaffen und sinnvolle Funktionen vorzubereiten.

Ein erster Schritt ist bereits vorhanden: Auf unserer Website steht ein eigener
Sicherheitskontakt zur Verfügung. Über diesen Kontakt können sicherheitsrelevante Hinweise
gezielt und vertraulich gemeldet werden. So wird klar zwischen normalen Supportanfragen und echten
Sicherheitsthemen unterschieden.

Unser Sicherheitskontakt

Hinweise zu möglichen Sicherheitslücken in unseren Softwarelösungen, Apps oder Online-Diensten
können vertraulich an unseren Sicherheitskontakt gesendet werden.

Bitte verwenden Sie diesen Kontakt ausschließlich für sicherheitsrelevante Hinweise. Für normale
Supportanfragen stehen weiterhin unsere regulären Supportkanäle zur Verfügung.

Neue Funktionen im BlitzKasse Office geplant

Zusätzlich planen wir, unsere Kunden in naher Zukunft auch im BlitzKasse Office noch besser
zu unterstützen. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Informationen, Softwarestände und Updatehinweise
übersichtlicher bereitzustellen.

Geplant sind unter anderem Funktionen und Hinweise rund um:

      • installierte Softwareversionen,
      • Update- und Wartungshinweise,
      • sicherheitsrelevante Empfehlungen,
      • strukturierte Hinweise zu Support- und Sicherheitsprozessen,
      • bessere Nachvollziehbarkeit bei technischen Änderungen.

Damit möchten wir unseren Kunden helfen, ihre Kassensysteme langfristig stabil, nachvollziehbar und
sicher zu betreiben.

Warum frühe Vorbereitung wichtig ist

Gesetzliche und technische Anforderungen kommen selten plötzlich. Wer sich frühzeitig vorbereitet,
vermeidet Stress, unnötige Kosten und kurzfristige Umstellungen. Das gilt nicht nur für TSE,
Kassenmeldung oder E-Rechnung, sondern künftig auch für Anforderungen an die Cybersicherheit.

Aus unserer Sicht gehört ein modernes Kassensystem heute nicht nur an den Bondrucker und die
Kassenschublade angebunden. Es muss auch updatefähig, dokumentierbar und technisch verantwortungsvoll
betreut werden.

Unser Anspruch

BlitzKasse steht seit vielen Jahren für praxiserprobte Kassensoftware, persönliche Betreuung und Lösungen
für Gastronomie, Handel und Dienstleistungsbetriebe. Auch bei neuen europäischen Anforderungen möchten
wir nicht abwarten, sondern unsere Systeme und Prozesse schrittweise weiterentwickeln.

Der Cyber Resilience Act ist für viele Unternehmen noch ein neues Thema. Für uns ist er ein weiterer
Anlass, Kassensoftware nicht nur funktional, sondern auch langfristig sicherer und transparenter zu gestalten.

Kurz zusammengefasst

      • CRA 2027 bringt neue Anforderungen an die Cybersicherheit digitaler Produkte.
      • Kassensysteme sind betroffen, weil moderne Kassen Software, Schnittstellen und Netzwerkfunktionen nutzen.
      • CRA ersetzt nicht TSE, GoBD oder DSFinV-K, ergänzt aber den Blick auf technische Sicherheit.
      • BlitzKasse hat bereits einen Sicherheitskontakt auf der Website vorgesehen.
      • Weitere Funktionen und Hinweise im BlitzKasse Office sind in Vorbereitung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genaue
Umsetzung gesetzlicher Anforderungen kann je nach Produkt, Einsatzbereich und Unternehmenssituation
unterschiedlich sein.

BSI: Cyber Resilience Act

BlitzKasse und EXPRESSKasse: Vorbereitung auf die neue Swissbit Hardware TSE 2.0 läuft

Schnellzugriff:

TSE 2.0 · BlitzKasse & EXPRESSKasse · Kernelversion 5.9 · Software-Update · TSE-Einrichtung · Support

BlitzKasse und EXPRESSKasse werden für TSE 2.0 vorbereitet

Mit der neuen Swissbit Hardware TSE 2.0 beginnt die nächste Generation der technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme in Deutschland. Für unsere Kunden bedeutet das vor allem: BlitzKasse und EXPRESSKasse werden schrittweise auf diese neue TSE-Generation vorbereitet.

Ab Kernelversion 5.9 schaffen wir die technische Grundlage, damit unsere Kassensoftware mit der neuen TSE 2.0 arbeiten kann. Wer künftig eine TSE 2.0 nutzt, sollte deshalb darauf achten, eine aktuelle Softwareversion einzusetzen.

Kurz gesagt: 

    • BlitzKasse und EXPRESSKasse werden TSE-2.0-fähig vorbereitet.
    • Die Unterstützung beginnt ab Kernelversion 5.9.
    • Kunden mit TSE 2.0 sollten die aktuelle Softwareversion verwenden.
    • Wer Hilfe bei Einrichtung oder Umstellung benötigt, kann unseren Support beauftragen.

Was bringt TSE 2.0 im Alltag?

Die neue TSE-Generation bringt technische Verbesserungen, die sich im täglichen Kassenbetrieb positiv bemerkbar machen können. Dazu gehören ein schnellerer Start der Kassensoftware, eine schnellere Signierung von Bons, stabilere Abläufe und eine bessere Verfügbarkeit wichtiger TSE-Daten.

Einfach gesagt: Die Kasse kann schneller reagieren, Bons können zügiger verarbeitet werden und wichtige Daten für Prüfungen können zuverlässiger bereitgestellt werden. Besonders bei vielen täglichen Buchungen kann das im Arbeitsalltag spürbar helfen.

Was müssen Kunden tun?

Wenn Sie eine neue TSE 2.0 einsetzen möchten oder bereits eine entsprechende TSE besitzen, sollten Sie zuerst prüfen, ob Ihre BlitzKasse- oder EXPRESSKasse-Version aktuell genug ist.

Die wichtigste Voraussetzung ist eine Softwareversion mit Kernelversion 5.9 oder neuer. Laden Sie dafür bitte die aktuelle Version unserer Kassensoftware herunter und installieren Sie diese auf Ihrem Kassensystem.

Wichtig: Eine TSE-Umstellung sollte nicht unkontrolliert erfolgen. Bitte führen Sie die Umstellung nur durch, wenn Sie sicher sind, dass Ihre Softwareversion, Ihre TSE und Ihr Kassensystem kompatibel sind.

SoftwareUpdate selbst durchführen oder Support nutzen

Technisch erfahrene Anwender können die aktuelle Softwareversion installieren und die TSE 2.0 selbst einrichten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind oder die Einrichtung nicht selbst durchführen möchten, unterstützen wir Sie gerne per Fernwartung. Unser Support kann die Installation, Prüfung und Einrichtung der TSE gegen eine moderate Servicegebühr für Sie übernehmen.

Unser Hinweis:

    • Softwareversion mit Kernelversion 5.9 oder neuer herunterladen
    • TSE 2.0 nur mit passender Software einsetzen
    • Bei Unsicherheit unseren Support beauftragen

Résumé: TSE 2.0 kommt – BlitzKasse und EXPRESSKasse sind vorbereitet

TSE 2.0 ist der nächste Schritt bei der technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme. BlitzKasse und EXPRESSKasse werden darauf vorbereitet, damit unsere Kunden auch mit der neuen TSE-Generation weiter zuverlässig arbeiten können.

Für Kunden heißt das ganz praktisch: aktuelle Software herunterladen, auf Kernelversion 5.9 oder neuer achten und die TSE 2.0 nur mit passender Version einsetzen. Wer Hilfe benötigt, kann unseren Support beauftragen und die Einrichtung professionell durchführen lassen.

Unser Ziel bleibt gleich: eine stabile Kassensoftware, eine saubere TSE-Anbindung und möglichst wenig Aufwand für unsere Kunden im täglichen Betrieb.

TSE 2.0 kaufen 

 

Befreiung von der Bonpflicht: Wann ist das möglich und wie stellt man den Antrag?

Schnellzugriff:

Bonpflicht Deutschland · Befreiung beantragen · §146a AO · Finanzamt Antrag · Digitale Belege · Kassen Pflicht

Bonpflicht Befreiung beantragen – Voraussetzungen, Antrag & Tipps (Deutschland 2026)

Die Bonpflicht in Deutschland (Belegausgabepflicht) gilt seit dem 01.01.2020 für alle
elektronischen Kassensysteme. Jeder Verkauf muss mit einem Beleg dokumentiert werden – unabhängig davon,
ob der Kunde diesen mitnimmt.

Viele Unternehmer suchen daher nach Möglichkeiten, die Bonpflicht zu umgehen oder zu reduzieren.
Tatsächlich ist eine Befreiung von der Bonpflicht möglich – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen
und ausschließlich nach Genehmigung durch das Finanzamt.

SEO-Überblick:

  • Bonpflicht Deutschland – gesetzliche Grundlage
  • Befreiung Bonpflicht Antrag Finanzamt
  • § 146a AO Belegausgabepflicht
  • Digitale Belege als Alternative
  • Kassensystem gesetzliche Anforderungen (TSE, DSFinV-K)

Was ist die Bonpflicht in Deutschland?

Die Bonpflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung und verpflichtet Unternehmen,
bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg auszugeben.

Diese Regelung gilt für alle Unternehmen mit elektronischem Kassensystem,
insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie.

Gesetzliche Grundlage der Befreiung (§ 146a AO)

Die Möglichkeit zur Befreiung ergibt sich aus:

§ 146a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 148 Abgabenordnung (AO)

Das Finanzamt kann auf Antrag eine Ausnahme genehmigen,
wenn die Belegausgabe eine unbillige Härte darstellt.

Wann kann man sich von der Bonpflicht befreien lassen?

Eine Befreiung ist nur möglich, wenn der Betrieb nachweislich stark belastet wird.

Typische Voraussetzungen

  • sehr viele anonyme Laufkunden (z. B. Kiosk, Marktstand)
  • hohe Anzahl an Kleinbeträgen
  • extrem schnelle Verkaufsvorgänge
  • unverhältnismäßiger Papierverbrauch
  • hoher organisatorischer Aufwand
Wichtig für das Finanzamt:
Eine Befreiung wird nicht pauschal erteilt.
Jeder Antrag wird individuell geprüft – Standardbegründungen reichen meist nicht aus.

Bonpflicht Befreiung beantragen – so funktioniert es

1. Antrag vorbereiten

Der Antrag ist formlos möglich, sollte aber schriftlich und sauber strukturiert sein.

2. Antrag beim Finanzamt einreichen

Zuständig ist das Finanzamt Ihres Unternehmensstandorts.

3. Begründung entscheidend

  • Geschäftsmodell beschreiben
  • Kundensituation darstellen
  • Belastung konkret nachweisen

Welche Betriebe profitieren am häufigsten?

Besonders relevant ist die Befreiung für Betriebe mit hoher Kundenfrequenz:

  • Kiosk & Spätkauf
  • Bäckerei & To-go Verkauf
  • Imbiss & Streetfood
  • Marktstände
  • kleiner Einzelhandel

Digitale Belege statt Papier – die bessere Lösung?

In vielen Fällen erlaubt das Finanzamt keine vollständige Befreiung,
sondern verlangt alternative Lösungen.

  • QR-Code Belege
  • digitale Kassenbons
  • elektronische Bereitstellung

Offene Ladenkasse vs. Kassensystem – wichtiger Unterschied

Die Bonpflicht gilt nur für elektronische Kassensysteme.
Eine offene Ladenkasse unterliegt anderen Regeln.

Dennoch gelten auch hier strenge Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit.

Muster Antrag Bonpflicht Befreiung (Vorlage)

[Unternehmen]
[Adresse]

Finanzamt
[Adresse]

[Datum]

Betreff: Antrag auf Befreiung von der Bonpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Befreiung von der Belegausgabepflicht gemäß § 146a AO.

Begründung:
[individuelle Beschreibung]

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Fazit: Bonpflicht umgehen oder besser optimieren?

Eine Befreiung von der Bonpflicht ist möglich, aber selten.
In der Praxis entscheiden sich viele Unternehmen für eine Optimierung statt Befreiung.

Moderne Kassensysteme ermöglichen digitale Belege, reduzieren Papierkosten
und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen wie:

  • TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • DSFinV-K Export
  • GoBD-Konformität
Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Im Zweifel sollte ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt konsultiert werden.

Registrierkassenpflicht 2027 in Deutschland – was Unternehmen jetzt wissen müssen

BlitzKasse® Blog · Recht & Praxis

Registrierkassenpflicht ab 2027 – was wirklich kommt und was Sie jetzt tun sollten

Viele Unternehmen fragen sich aktuell: Kommt die Registrierkassenpflicht wirklich – und was bedeutet das konkret für meinen Betrieb?

Thema: Registrierkassenpflicht 2027
Status: Politische Planung (kein Gesetz)
Betroffen: Gastronomie, Einzelhandel, Kiosk
Wichtig: Entwicklung klar erkennbar – Vorbereitung empfohlen

Die Diskussion rund um eine mögliche Registrierkassenpflicht ab 2027 sorgt aktuell für große Unsicherheit.
Viele Händler und Gastronomen stellen sich die Frage:

Kommt die Pflicht wirklich – und was bedeutet das konkret für meinen Betrieb?

Aktueller Stand (2026)

Wichtig: Eine allgemeine Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassensysteme besteht aktuell noch nicht.

Die sogenannte „Registrierkassenpflicht ab 2027“ basiert derzeit auf dem
Koalitionsvertrag 2025 und ist damit eine politische Zielsetzung,
jedoch noch kein verabschiedetes Gesetz.

Was bereits heute gilt

Auch ohne neue Pflicht bestehen bereits umfangreiche Anforderungen:

      • ✔ TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) bei elektronischen Kassensystemen
      • ✔ GoBD-konforme Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
      • ✔ Belegausgabepflicht (Bonpflicht)
      • ✔ DSFinV-K Datenexport für Betriebsprüfungen
      • ✔ ELSTER-Meldepflicht seit 2025
Wichtig: Die offene Ladenkasse ist aktuell noch erlaubt –
jedoch mit hohem Risiko bei Betriebsprüfungen und strengen Dokumentationspflichten.

Geplante Änderungen ab 2027

Nach aktuellem politischen Stand könnten folgende Änderungen kommen:

      • 📌 Registrierkassenpflicht ab ca. 100.000 € Jahresumsatz
      • 📌 Verpflichtung zu elektronischen Kassensystemen mit TSE
      • 📌 mögliche Abschaffung der Bonpflicht
      • 📌 stärkere digitale Kontrolle durch Finanzbehörden
Wichtig: Diese Regelungen sind noch nicht final beschlossen.
Änderungen oder Übergangsfristen sind jederzeit möglich.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Auch wenn die Pflicht noch nicht verbindlich ist, zeigt sich eine klare Richtung:

➡️ Digitalisierung und Kontrolle nehmen weiter zu.

Unternehmen mit offener Ladenkasse riskieren:

      • ❗ erhöhten Prüfungsaufwand
      • ❗ Diskussionen mit dem Finanzamt
      • ❗ formelle Fehler bei der Kassenführung

Marktentwicklung: steigende Preise

Ein oft unterschätzter Faktor:

      • 📈 steigende Nachfrage nach TSE-konformen Kassensystemen
      • 📈 höhere Anforderungen an Software und Updates
      • 📈 zunehmende gesetzliche Regulierung

Bereits heute führt das zu spürbar steigenden Preisen bei Hardware und Software.

Empfehlung für Unternehmen

✔ frühzeitige Umstellung auf ein gesetzeskonformes Kassensystem
✔ Einsatz einer TSE (z. B. Swissbit USB TSE)
✔ Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen

Fazit

Die Registrierkassenpflicht ab 2027 ist noch nicht endgültig beschlossen –
aber die Entwicklung ist eindeutig.

Unternehmen sollten die aktuelle Phase nutzen, um sich
frühzeitig und ohne Zeitdruck vorzubereiten.

Die Anforderungen werden nicht weniger – sondern mehr.

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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

Warum Kassensysteme mit einer TSE für alle Unternehmen Pflicht sind

Die Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme stellt eine bedeutende Änderung für alle Unternehmen in Deutschland dar, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Früher waren insbesondere kleine Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios oder kleine Cafés nicht verpflichtet, manipulationssichere elektronische Kassensysteme zu verwenden und konnten noch einfachere und kostengünstigere Alternativen nutzen. Auch in der Gastronomie und im Einzelhandel wurden Kassensysteme unterschiedlich gehandhabt. Doch seit der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen im Dezember 2016 und der darauffolgenden Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Jahr 2020 hat sich das geändert.

Die gesetzlichen Grundlagen

Am 22. Dezember 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulation der Grundaufzeichnungen verabschiedend, welches alle Unternehmen zur Verwendung manipulationssicherer Kassensysteme verpflichtete. Das Ziel dieses Gesetzes war es, Steuerhinterziehung aufgrund von manipulierten Kassenaufzeichnungen zu verhindern. Um Steuerhinterziehung weiter zu erschweren, löste am 1. Januar 2020 ein neues Gesetz die alten Vorschriften ab. Seitdem müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.

Warum die Regelung für alle gilt

Früher galten für kleinere Unternehmen häufig Ausnahmen, da viele von ihnen einfache Registrierkassen oder manuelle Aufzeichnungsmethode verwendeten. Dies reichte meistens für die Aufzeichnung aus und verschonte die kleinen Unternehmen vor großen Mehraufwand und Kosten durch die Anschaffung von TSE-fähigen Kassensystemen und der technischen Sicherheitseinrichtung selbst. Um jedoch faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und allen die mögliche Steuerhinterziehung gleich zu erschweren, wurden die Anforderungen in der neuen Gesetzgebung vereinheitlicht. Aus diesem Grund ist die Manipulationssicherheit branchenübergreifend Plicht und das unabhängig von Umsatz und Größe des Unternehmens.

Die Rolle der Übergangsfristen

Trotz dessen, dass die KassenSichV am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurden den Unternehmen Übergangsfristen gewährt, damit diese überhaupt eine Chance zur Nachrüstung ihrer Systeme haben. Die erste Übergangsfrist wurde auf den 30. September 2020 gesetzt. Nach kurzer Zeit merkten die Behörden jedoch, dass diese Frist aufgrund des plötzlich hohen Andrangs bei Kassen und TSE-Herstellern zu Lieferengpässen führte und somit sehr wahrscheinlich für die meisten Betriebe unverschuldet nicht einhaltbar sein wird. Aus diesem Grund verlängerten viele Bundesländer die Übergangsfrist um ein weiteres Mal. Dieses Mal wurde als letzter Tag für die Umrüstung der 31. März 2021 angesetzt und dieses mal auch um kein weiteres mal verlängert. Seitdem muss jedes Kassensystem manipulationssicher sein.

Neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und die dazugehörigen Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) verschärft. Unternehmen müssen ihre Kassensysteme über das Programm „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle beim Finanzamt melden. Hierbei gelten folgende Fristen:

    • Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme besteht eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2025.
    • Ab dem 1. Juli 2025 neu angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme sind innerhalb eines Monats zu melden.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Finanzbehörden einen umfassenden Überblick über die eingesetzten Kassensysteme erhalten und Manipulationen weiter erschwert werden.

Erneuerung der Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE)

Die im Jahr 2020 eingeführten TSE haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Alle Unternehmen, die ihre TSE im Jahr 2020 installiert haben, müssen diese 2025 erneuern. Hierbei können Betriebe zwischen Hardware-TSE und Cloud-TSE wählen, falls ihr System dies zulässt.

    • Hardware-TSE: Fest installierte Lösung, die direkt mit dem Kassensystem verbunden ist.
    • Cloud-TSE: Flexiblere Lösung, die geringere Ausfallrisiken und automatische Updates bietet.

Die Entscheidung für eine der beiden Varianten hängt von den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens ab und je nach Anbindungsmöglichkeit der jeweiligen Kassensysteme. Am besten sollten Unternehmer vor dem Kauf einer neuen TSE beim jeweiligen Unternehmen Ihres Kassensystems nachfragen, um Fehlkäufe und unnötige zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Warum Gastronomie, Einzelhandel und kleine Dienstleister betroffen sind

    1. Steuerbetrug verhindern: Besonders kleine Betriebe mit hohem Bargeldanteil, wie Cafés, Restaurants oder Friseursalons, waren in der Vergangenheit anfällig für Manipulationen.
    2. Technologischer Fortschritt: Moderne Kassensysteme sind mittlerweile auch für kleine Unternehmen erschwinglich und leicht zu bedienen. Einzelhändler profitieren von Funktionen wie Warenwirtschaftssystemen, die Umsatz und Lagerbestand analysieren.
    3. Transparenz und Fairness: Durch die einheitliche Regelung sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da alle Unternehmen denselben Anforderungen unterliegen.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

Unternehmen, die ihre Kassensysteme nicht rechtzeitig nachgerüstet haben, riskieren empfindliche Strafen. Verstöße gegen die KassenSichV können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zudem führen fehlende manipulationssichere Systeme oft zu Problemen bei Steuerprüfungen. Die Strafen und sonstigen möglichen Konsequenzen sind also enorm und können für viele Unternehmen durchaus existenzgefährdend sein. Allein das sollte Grund genug für alle sein, sich so gut es geht an diese Regelungen zu halten und sich immer wieder über Neuerungen zu informieren.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Falls Sie noch kein TSE-fähiges Kassensystem besitzen, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte kurz zusammengefasst:

    1. System prüfen: Ist Ihre Kasse mit einer TSE kompatibel? Falls nicht, benötigen Sie entweder eine Nachrüstung oder ein neues System.
    2. Beratung einholen: Kassensystem-Anbieter oder Steuerberater können Ihnen dabei helfen, die für Ihren Betrieb beste Lösung zu finden.
    3. Fristgerechte Anmeldung: Informieren Sie sich zu allen aktuellen Meldefristen, um auch hier Strafen oder zukünftige Probleme zu vermeiden.

Fazit

Die Verpflichtung zur Nutzung manipulationssicherer Kassensysteme betrifft seit 2020 alle Unternehmen – von großen Einzelhändlern über Restaurants bis hin zu kleinen Dienstleistern. Ab 2025 kommen mit der Meldepflicht und der Erneuerung der TSE weitere Anforderungen hinzu. Das Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verhindern und eine transparente, für alle faire Besteuerung zu gewährleisten. Kleine Betriebe, aber auch die Gastronomie und der Einzelhandel sollten die Anforderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen und schnell handeln, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden, da dies schnell zu einer existenziellen Bedrohung für Unternehmen werden kann.

Erinnerung: Meldepflicht von TSE und Kassensystemen

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung – besonders, wenn es um die korrekte Registrierung von Kassensystemen und Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) beim Finanzamt geht. Unternehmer sollten die Meldepflicht stets ernst nehmen und sich regelmäßig über Neuerungen informieren, um rechtliche aber vor allem finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Deswegen gibt es hier alle wichtigen Infos rund um die Meldepflicht von neuen Kassen noch einmal kurz zusammengefasst.

Warum ist die Meldepflicht wichtig?

Seit der Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, ihre Kassensysteme und die dazugehörigen TSE dem Finanzamt zu melden. Diese Maßnahme soll Manipulationen von Kassendaten verhindern und für mehr Transparenz sorgen. Die Nichtmeldung oder verspätete Meldung kann zu Bußgeldern führen und bei Betriebsprüfungen Probleme verursachen.

Was muss gemeldet werden?

– Art des Kassensystems:  Elektronische Registrierkassen, computergestützte Kassensysteme oder andere Kassentypen.

– TSE-Details:  Seriennummer, Hersteller und Inbetriebnahmedatum der TSE.

– Standort der Kasse:  Der Einsatzort des Kassensystems, z. B. die Filiale oder der Laden.

– Datum der Inbetriebnahme:  Wann das Kassensystem erstmals verwendet wurde.

– Änderungen: Falls Änderungen vorgenommen werden, wie etwa der Austausch der TSE oder die Außerbetriebnahme eines Kassensystems, muss dies ebenfalls dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Fristen und Verfahren

Gemäß den Vorgaben der Finanzbehörden müssen neue Kassensysteme und TSE innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme  gemeldet werden. Die Meldung erfolgt in der Regel über das Online-Portal des zuständigen Finanzamts. Alternativ können einige Bundesländer auch papierbasierte Formulare oder andere digitale Wege anbieten. Um die Anmeldung korrekt zu machen, sollten Sie sich am besten auf der Seite ihres zuständigen Finanzamts informieren oder sich eine telefonische Auskunft geben lassen, falls keine weiteren Informationen auf der jeweiligen Seite zu finden sind.

Außerdem ist es ratsam, die Bestätigung der Anmeldung sorgfältig aufzubewahren, da diese bei Betriebsprüfungen als zusätzlicher Beweis der Meldung vorgelegt werden kann.

Mögliche Konsequenzen bei Nichtmeldung

– Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

– Nachteilige Prüfungsfeststellungen bei Steuerprüfungen.

– Verluste von Steuervergünstigungen oder rechtlichen Schutzmöglichkeiten im Streitfall.

Tipps zur Einhaltung der Meldepflicht

    1. Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle eingesetzten Kassensysteme und TSE ordnungsgemäß gemeldet sind.
    2. Dokumentation: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation über alle Kassensysteme und TSE, inklusive Kaufbelegen, Installationsprotokollen und Meldungen an das Finanzamt.
    3. Steuerberater einbeziehen: Konsultieren Sie Ihren Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Die fristgerechte Meldung neuer Kassensysteme und TSE ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern schützt Ihr Unternehmen auch vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Wer hier proaktiv handelt, spart sich langfristig Ärger. Außerdem sorgt dies für einen reibungslosen Ablauf und weniger Stress bei möglichen Prüfungen und bewahrt Sie vor zu hohen Schätzungen.

Vergessen Sie also nicht: Prüfen Sie Ihre Kassensysteme und melden Sie neue oder geänderte Geräte unverzüglich beim Finanzamt!

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