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Kassenbon-Pflicht und mögliche Kassenpflicht ab 2028: Was BlitzKasse-Kunden wissen sollten

Das Wichtigste vorweg

Für BlitzKasse-Kunden besteht aufgrund der aktuellen Berichterstattung kein Anlass,
ein funktionierendes Kassensystem vorschnell auszutauschen. Wir beobachten die
gesetzlichen und technischen Entwicklungen fortlaufend und informieren unsere
Kunden, sobald verbindliche Anforderungen und daraus folgende technische Schritte
feststehen.

Berichte über eine mögliche Registrierkassenpflicht ab 2028 und eine stärkere Nutzung
digitaler Kassenbons sorgen derzeit bei vielen Unternehmen für Fragen: Muss eine
bestehende Kasse ausgetauscht werden? Wird künftig nur noch ein digitaler Beleg erlaubt
sein? Benötigt BlitzKasse neue Funktionen oder zusätzliche Hardware?

In diesem Beitrag unterscheiden wir zwischen der bereits geltenden
Belegausgabepflicht, der heutigen Rechtslage für elektronische
Kassensysteme und den derzeit diskutierten Änderungen für das Jahr 2028.

1. Was gilt bei der Kassenbon-Pflicht bereits heute?

Die sogenannte Kassenbon-Pflicht wird rechtlich als
Belegausgabepflicht bezeichnet. Sie gilt grundsätzlich seit dem
1. Januar 2020, wenn aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem
elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst werden.

Nach § 146a der Abgabenordnung muss der Beleg in unmittelbarem zeitlichem
Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erstellt und dem Kunden zur Verfügung
gestellt werden. Der Kunde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beleg
mitzunehmen.

Schon nach der heutigen Rechtslage kann der Beleg grundsätzlich
auf Papier oder elektronisch bereitgestellt werden. Ein digitaler
Kassenbon ist deshalb keine vollständig neue Erfindung für das Jahr 2028.
Maßgeblich ist, dass die gewählte Belegform die gesetzlichen und technischen
Anforderungen erfüllt.

Belegausgabe bedeutet nicht automatisch Papierausdruck

Ein elektronischer Beleg kann bereits heute zulässig sein. Für die elektronische
Bereitstellung ist nach dem Anwendungserlass zu § 146a AO die Zustimmung des Kunden
erforderlich; diese kann auch konkludent erfolgen. Die konkrete Umsetzung hängt
vom eingesetzten System, der Softwareversion und dem Übermittlungsweg ab.

2. Gibt es bereits eine allgemeine Registrierkassenpflicht?

Zum redaktionellen Stand dieses Beitrags besteht in Deutschland grundsätzlich noch
keine allgemeine Verpflichtung, in jedem Betrieb ausnahmslos eine elektronische
Registrierkasse einzusetzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann weiterhin eine offene Ladenkasse geführt
werden. Auch dabei gelten jedoch steuerliche Aufzeichnungs-, Nachweis- und
Dokumentationsanforderungen.

Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion verwendet, muss die
dafür geltenden Anforderungen beachten. Dazu gehören insbesondere die vollständige
und geordnete Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, der Schutz durch eine zertifizierte
technische Sicherheitseinrichtung sowie die Belegausgabe.

Bereich Aktueller Grundsatz Einordnung
Allgemeine Kassenpflicht Derzeit grundsätzlich noch keine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb. Künftige Änderungen werden politisch diskutiert.
Elektronisches Kassensystem Bei Verwendung gelten die einschlägigen Anforderungen an Aufzeichnung, TSE und Belegausgabe. Einrichtung und Nutzung müssen zum konkreten Betrieb passen.
Offene Ladenkasse Unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten bleiben bestehen.
Kassenbeleg Bei elektronischen Aufzeichnungssystemen grundsätzlich bereitzustellen. Papierform und elektronische Form sind bereits heute möglich.

3. Welche Änderungen werden für 2028 diskutiert?

In aktuellen Medien- und Branchenberichten werden vor allem zwei mögliche
Veränderungen beschrieben:

  • eine mögliche Verpflichtung bestimmter Unternehmen zur Nutzung eines
    elektronischen Kassensystems;
  • eine stärkere Ausrichtung auf digitale Kassenbelege, wobei ein Papierbeleg
    auf Wunsch weiterhin vorgesehen sein könnte.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen politischer Ankündigung,
Gesetzentwurf und endgültig verabschiedetem Gesetz. Erst der abschließende
Gesetzestext sowie mögliche Übergangsregelungen und technische Vorgaben zeigen,
welche Betriebe ab welchem Zeitpunkt konkret betroffen sind.

Noch keine vorschnellen Investitionen

Umsatzgrenzen, Ausnahmen, Starttermine, Übergangsfristen und technische
Voraussetzungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Ein funktionierendes Kassensystem sollte daher nicht allein aufgrund einer
Medienüberschrift ausgetauscht werden.

4. Was bedeutet das für BlitzKasse-Kunden?

BlitzKasse-Anwender sollen bei technischen und gesetzlichen Veränderungen
nicht allein gelassen werden. Wir verfolgen Entwicklungen rund um
Kassensysteme, TSE, Belegausgabe, DSFinV-K und weitere kassenspezifische
Anforderungen.

BlitzKasse bleibt für seine Kunden am Ball

  • Wir beobachten gesetzliche und technische Entwicklungen im Kassenbereich.
  • Wir prüfen, welche Änderungen für BlitzKasse-Versionen und Systemumgebungen relevant werden können.
  • Wir informieren unsere Kunden, sobald verbindliche Vorgaben und konkrete technische Anforderungen feststehen.
  • Notwendige Anpassungen können im Rahmen der Produktentwicklung berücksichtigt werden, soweit sie technisch erforderlich, möglich und für die jeweilige Version vorgesehen sind.
  • Unser Support unterstützt bei Fragen zu Version, Einrichtung, TSE, Updates und laufendem Kassenbetrieb.

Unser Ziel ist es, BlitzKasse nicht nur als Kassensoftware bereitzustellen,
sondern Anwender auch langfristig bei technischen Änderungen und neuen
Anforderungen zu begleiten.

Eine pauschale Garantie, dass ein Kassensystem unabhängig von Einrichtung,
Softwarestand, TSE, Hardware und betrieblicher Nutzung automatisch sämtliche
gesetzlichen Pflichten erfüllt, wäre jedoch nicht seriös. Eine geordnete
Kassenführung entsteht durch das Zusammenspiel aus geeigneter Technik,
korrekter Einrichtung, regelmäßiger Pflege, Dokumentation und betrieblichen
Abläufen.

5. Was sollten BlitzKasse-Anwender jetzt tun?

Aufgrund der aktuellen Berichte besteht für die meisten BlitzKasse-Kunden
kein Anlass, sofort neue Hardware oder ein neues Kassensystem zu kaufen.
Sinnvoll sind jedoch regelmäßige technische Kontrollen:

  1. BlitzKasse-Version prüfen: Kontrollieren Sie die installierte Version und beachten Sie Hinweise zu Updates und Support.
  2. Windows aktuell halten: Betriebssystem, Treiber und sicherheitsrelevante Komponenten sollten regelmäßig aktualisiert werden.
  3. TSE-Status kontrollieren: Prüfen Sie Laufzeit, Anbindung und Funktionsfähigkeit der eingesetzten TSE.
  4. Datensicherungen durchführen: Sichern Sie Kassen- und Konfigurationsdaten regelmäßig und prüfen Sie die Wiederherstellbarkeit.
  5. Supportinformationen verfolgen: Beachten Sie Hinweise zu neuen Versionen, technischen Änderungen und gesetzlichen Entwicklungen.
  6. Abläufe dokumentieren: Zuständigkeiten, Abschlüsse, Stornos, Benutzerrechte, Sicherungen und Exporte sollten nachvollziehbar organisiert sein.

6. Papierbon und digitaler Kassenbon

Ein digitaler Kassenbon kann eine zeitgemäße Alternative oder Ergänzung zum
Papierbeleg sein. Denkbar sind beispielsweise QR-Codes, elektronische Dateien
oder andere technisch geeignete Bereitstellungsverfahren.

Neben den steuerlichen Anforderungen müssen je nach Verfahren auch
datenschutzrechtliche und organisatorische Fragen berücksichtigt werden.
Dazu gehören etwa die Art der Übermittlung, der Zugriffsschutz und die Frage,
ob personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Belegart Mögliche Vorteile Wichtige Prüfpunkte
Papierbeleg Direkte Übergabe, vertrauter Ablauf, kein Smartphone erforderlich. Papierverbrauch, Drucker, Verbrauchsmaterial und Lesbarkeit.
Digitaler Beleg Kann Papier reduzieren und digitale Abläufe unterstützen. Technische Bereitstellung, Zustimmung, Datenschutz und Zugriffsschutz.
Kombiniertes Verfahren Auswahl zwischen digitaler Ausgabe und Ausdruck. Bedienablauf, Konfiguration und Verfügbarkeit der Funktionen.

Welche digitalen Belegfunktionen für BlitzKasse verfügbar sind oder künftig
angeboten werden, kann von Produktvariante, Softwareversion, Lizenz,
Einrichtung und technischer Umgebung abhängen. Verbindliche Informationen
werden veröffentlicht, sobald konkrete Funktionen und Anforderungen feststehen.

7. Warum Updates und Wartung wichtig bleiben

Ein Kassensystem besteht heute nicht nur aus einer Verkaufsoberfläche.
Betriebssystem, Datenbank, TSE, Bondrucker, Kundendisplay, Scanner, Waage,
Kartenlesegerät und weitere Komponenten arbeiten als Gesamtsystem zusammen.

Änderungen an gesetzlichen Vorgaben, Schnittstellen, Sicherheitsmechanismen
oder Betriebssystemen können technische Anpassungen erforderlich machen.
Regelmäßige Updates können dazu beitragen, neue Funktionen,
Fehlerkorrekturen und notwendige technische Weiterentwicklungen
bereitzustellen.

Ein Update ersetzt nicht die betriebliche Prüfung

Ob eine Kassenlösung im konkreten Unternehmen ordnungsgemäß eingesetzt wird,
hängt zusätzlich von Konfiguration, TSE, Benutzerrechten, Exporten,
Dokumentation und tatsächlichen Abläufen ab.

8. Gesetzliche Anforderungen und Verantwortung im Betrieb

BlitzKasse kann Unternehmen dabei unterstützen, Geschäftsvorfälle strukturiert
zu erfassen, Belege auszugeben und Daten für betriebliche oder steuerliche
Zwecke bereitzustellen. Die konkrete Einhaltung der einschlägigen Anforderungen
hängt jedoch nicht allein vom Produktnamen oder Kaufdatum ab.

  • eingesetzte Softwareversion,
  • geeignete und korrekt angebundene TSE,
  • richtige Einrichtung des Kassensystems,
  • vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnungen,
  • Benutzer- und Berechtigungskonzepte,
  • Tagesabschlüsse und Kontrollen,
  • erforderliche Exporte und Aufbewahrung,
  • Verfahrensdokumentation,
  • regelmäßige Datensicherungen und
  • betriebliche Abläufe.

9. Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine BlitzKasse wegen der Pläne für 2028 austauschen?

Nach dem aktuellen Informationsstand lässt sich keine pauschale
Austauschpflicht für bestehende BlitzKasse-Systeme ableiten. Ob technische
Anpassungen erforderlich werden, hängt von den endgültigen Vorschriften,
der Softwareversion, Hardware und TSE ab.

Ist die Registrierkassenpflicht ab 2028 bereits endgültig beschlossen?

Medienberichte und politische Pläne sind nicht automatisch mit einem
endgültig verabschiedeten Gesetz gleichzusetzen. Maßgeblich sind der
abschließende Gesetzestext, Ausnahmen und Übergangsfristen.

Gilt die Kassenbon-Pflicht bereits heute?

Ja. Bei der Erfassung aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfälle mit einem
elektronischen Aufzeichnungssystem muss grundsätzlich ein Beleg erstellt
und bereitgestellt werden. Dies ist bereits heute auf Papier oder
elektronisch möglich.

Muss der Kunde den Kassenbon mitnehmen?

Der Unternehmer muss den Beleg erstellen und bereitstellen. Eine allgemeine
Pflicht des Kunden, den Bon mitzunehmen, besteht grundsätzlich nicht.

Werden ab 2028 nur noch digitale Kassenbons erlaubt sein?

Nach den derzeitigen Berichten soll die digitale Ausgabe stärker zum
Regelfall werden, während ein Papierbeleg auf Wunsch möglich bleiben könnte.
Die endgültige Regelung bleibt abzuwarten.

Garantiert ein Update automatisch die Einhaltung aller Vorschriften?

Nein. Ein Update kann technische Funktionen oder Anpassungen bereitstellen.
Die ordnungsgemäße Nutzung hängt zusätzlich von Einrichtung, TSE,
Dokumentation, Datenpflege und betrieblichen Abläufen ab.

10. BlitzKasse begleitet Sie auch bei kommenden Änderungen

Gesetze, technische Standards und Betriebssysteme entwickeln sich weiter.
Deshalb endet unsere Arbeit nicht mit der Bereitstellung einer Kassensoftware.
Wir beobachten relevante Entwicklungen, prüfen mögliche technische
Auswirkungen und informieren unsere Anwender, sobald belastbare Anforderungen
vorliegen.

Fragen zu Ihrer BlitzKasse-Installation?

Unser Support unterstützt Sie bei Fragen zu Softwareversion, Einrichtung,
TSE, Updates, Datensicherung und laufendem Kassenbetrieb.

Supportzeiten: Montag bis Freitag, 12:00–18:00 Uhr
Support 1: +49 (0) 911 937 66 82
Support 2: +49 (0) 911 80 1985 72
E-Mail: support@blitzkasse.de

Support öffnen
Supportanfrage senden

Fazit: Informiert bleiben, aber nicht vorschnell handeln

Für BlitzKasse-Kunden bedeutet die aktuelle Diskussion vor allem:
vorhandene Systeme pflegen, Updates beachten, TSE und Datensicherung
regelmäßig prüfen und offizielle Informationen verfolgen.

Sobald verbindliche Vorgaben und daraus folgende technische Anforderungen
feststehen, informieren wir unsere Kunden und erläutern, welche Schritte für
die jeweilige BlitzKasse-Version und Systemumgebung sinnvoll oder erforderlich
sein können.

Unser Grundsatz

BlitzKasse-Anwender sollen bei technischen und gesetzlichen Veränderungen
nicht allein gelassen werden. Wir bleiben für Sie am Ball, informieren
nachvollziehbar und unterstützen bei der praktischen Umsetzung geeigneter
technischer Maßnahmen.

Rechtlicher, steuerlicher und datenschutzrechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder
datenschutzrechtliche Beratung. Fragen zu GoBD, TSE, DSFinV-K,
KassenSichV, Aufbewahrungspflichten, Datenschutz und Buchhaltung sollten
mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragten oder einer
zuständigen Fachstelle abgestimmt werden. Die dargestellten politischen
Planungen können sich im weiteren Verfahren ändern. Maßgeblich sind die
jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und offiziellen Anwendungshinweise.

Quellen und weiterführende Hinweise

  • Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Belegausgabepflicht.
    BMF-Information öffnen
  • Gesetze im Internet: § 146a Abgabenordnung.
    § 146a AO öffnen
  • Gesetze im Internet: Kassensicherungsverordnung.
    KassenSichV öffnen
  • Branchen- und Medienberichte zur politischen Diskussion:
    Orderbird, Deskmodder, TOBO POS, ready2order und Lexware.

Redaktioneller Stand: 3. August 2026. Für die rechtliche Einordnung sind
die geltenden gesetzlichen und behördlichen Quellen maßgeblich.

Warum BlitzKasse®? Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Schnellzugriff:

Kein Cloud-Zwang · Kauf oder Abo · Datensicherung · TSE & Recht · Kassensystem Vorteile · BlitzKasse Überblick

Warum BlitzKasse®? Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Die Wahl eines Kassensystems ist heute mehr als nur eine technische Entscheidung.
Es geht um Kosten, Sicherheit, gesetzliche Anforderungen und vor allem um die Frage:
Wie unabhängig möchten Sie als Unternehmer sein?

BlitzKasse® wurde genau für diese Anforderungen entwickelt:
ein modernes Kassensystem, das Ihnen maximale Kontrolle, Flexibilität und Planungssicherheit bietet.

Kein Cloud-Zwang – volle Kontrolle über Ihre Daten

Viele Kassensysteme funktionieren heute ausschließlich über die Cloud.
Das bedeutet: permanente Internetabhängigkeit und Speicherung Ihrer Daten bei einem Drittanbieter.

BlitzKasse® setzt bewusst auf lokale Datenhaltung:

  • Ihre Daten bleiben in Ihrem Unternehmen
  • Ihre Kasse funktioniert auch ohne Internet
  • keine Abhängigkeit von externen Servern
Ihr Vorteil:
Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Cloud-Dienste zusätzlich nutzen möchten.

Freie Backup-Strategie statt vorgegebener Cloud-Lösung

Datensicherung ist ein entscheidender Punkt bei jedem Kassensystem.
Während Cloud-Systeme hier eine feste Lösung vorgeben, bietet BlitzKasse® maximale Freiheit.

  • Backup auf USB-Sticks oder externe Festplatten
  • Sicherung im Netzwerk (NAS / Server)
  • zusätzliche Cloud-Sicherung (z. B. Google Drive, OneDrive)
  • Kombination mehrerer Sicherungswege möglich

👉 Sie nutzen die Vorteile moderner Technologien – ohne an eine einzige Lösung gebunden zu sein.

Kauf oder Abo – Sie entscheiden

Ein weiterer großer Unterschied zu vielen Anbietern:
BlitzKasse® zwingt Sie nicht in ein bestimmtes Geschäftsmodell.

  • Kaufmodell: einmal zahlen, dauerhaft nutzen
  • Abo-Modell: flexibel starten mit geringen Einstiegskosten

Besonders wichtig:
Das Abo ist eine Option – keine Verpflichtung.

Ihr Vorteil:
Sie können klein starten und später jederzeit auf die Kaufversion wechseln.

Kostenkontrolle und Planungssicherheit

Viele Cloud-Systeme wirken auf den ersten Blick günstig,
entwickeln sich aber über die Jahre zu erheblichen Kostenfaktoren.

Mit BlitzKasse® behalten Sie die volle Kontrolle:

  • keine verpflichtenden monatlichen Kosten
  • keine versteckten Gebühren
  • klare und planbare Investitionen
Ein entscheidender Vorteil:
Innerhalb einer Hauptversion (z. B. BlitzKasse 2.0) sind Updates in der Regel kostenlos.

👉 Das bedeutet:

  • keine laufenden Update-Kosten
  • kontinuierliche Weiterentwicklung ohne Zusatzkosten
  • langfristige Planungssicherheit

Rechtssicherheit für Deutschland

Kassensysteme müssen heute zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen.
BlitzKasse® ist speziell für den deutschen Markt ausgelegt.

  • TSE-Unterstützung (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • DSFinV-K Export für das Finanzamt
  • GoBD-konforme Datenspeicherung

Damit sind Sie auf der sicheren Seite – auch bei Prüfungen.

Für wen ist BlitzKasse® geeignet?

BlitzKasse® ist besonders geeignet für:

  • Gastronomie (Restaurant, Imbiss, Café)
  • Einzelhandel
  • Kioske und kleinere Betriebe
  • Unternehmen, die unabhängig arbeiten möchten

Fazit

Ein Kassensystem sollte Sie unterstützen – nicht einschränken.

BlitzKasse® bietet genau das:
keinen Cloud-Zwang, freie Wahl beim Geschäftsmodell,
flexible Backup-Lösungen und maximale Kontrolle über Ihre Daten.

Kurz gesagt:
Ihre Kasse. Ihre Daten. Ihre Entscheidung.

Backups? Lokal, NAS oder Cloud – Sie haben die Wahl

Warum kein Cloud-Zwang bei Kassensystemen sinnvoll ist

Viele moderne Kassensysteme setzen heute vollständig auf Cloud-Technologien.
Das bedeutet: Ohne Internetverbindung funktioniert oft nichts mehr – und Ihre Daten liegen ausschließlich bei einem externen Anbieter.

Bei BlitzKasse® verfolgen wir bewusst einen anderen Ansatz:
Keine Cloud-Pflicht – volle Kontrolle für den Kunden.

Lokale Datenhaltung – maximale Kontrolle

Alle Kassendaten werden direkt auf Ihrem System gespeichert.
Das hat entscheidende Vorteile im täglichen Betrieb:

  • Ihre Kasse funktioniert auch ohne Internetverbindung
  • Ihre Daten bleiben in Ihrem Unternehmen
  • keine Abhängigkeit von externen Servern
  • stabile und schnelle Arbeitsweise
Wichtig:
Lokale Speicherung bedeutet nicht weniger Sicherheit – im Gegenteil:
Sie entscheiden selbst, wie Ihre Daten gesichert werden.

Flexible Backup-Strategien statt Cloud-Zwang

Ein häufiges Argument für Cloud-Systeme ist die Datensicherung.
Doch genau hier bietet ein lokales Kassensystem deutlich mehr Flexibilität.

Mit BlitzKasse® können Sie Ihre Backups ganz nach Ihren eigenen Anforderungen gestalten:

  • Sicherung auf externe Festplatten oder USB-Sticks
  • Backup im lokalen Netzwerk (NAS oder Server)
  • zusätzliche Speicherung in Cloud-Diensten wie Google Drive oder OneDrive
  • Kombination mehrerer Sicherungslösungen

Damit nutzen Sie die Vorteile der Cloud – ohne von ihr abhängig zu sein.

Keine laufenden Kosten, keine Abhängigkeit

Cloud-basierte Kassensysteme sind häufig mit monatlichen Gebühren verbunden.
Gleichzeitig entsteht eine starke Bindung an den Anbieter.

Ein lokales System gibt Ihnen dagegen mehr Freiheit:

  • keine verpflichtenden monatlichen Kosten
  • keine Einschränkungen bei Anbieterwechsel
  • volle Kontrolle über Ihre IT-Struktur

Fazit

Ein modernes Kassensystem muss nicht zwangsläufig in der Cloud laufen.
Entscheidend ist, dass Sie die Wahl haben.

Mit BlitzKasse® setzen Sie auf ein System, das Ihnen genau diese Freiheit bietet:
lokale Datenhaltung kombiniert mit flexiblen Backup-Möglichkeiten – inklusive optionaler Cloud-Nutzung.

Kurz gesagt:
Ihre Kasse, Ihre Daten, Ihre Entscheidung.

Hilfe, Downloads und Kontakt

Fragen zur Datensicherung Ihrer Kasse? Kontaktieren Sie den BlitzKasse-Support. Beschreiben Sie Ihre Softwareversion und den verwendeten Sicherungspfad, damit die Einrichtung gezielt geprüft werden kann.

Finanzamt-Prüfung? So kommen Sie an die korrekten TSE Dateien!

Die Nachricht vom Finanzamt, in der TSE-Daten als CSV- oder TAR-Datei angefordert werden, sorgt oft für Unsicherheit. Doch mit den richtigen Informationen und Werkzeugen können Sie als Unternehmen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigen Exportverfahren, den technischen und rechtlichen Anforderungen sowie Tipps zur langfristigen Datensicherung damit bei einer möglichen Finanzamt-Prüfung alles perfekt abläuft.

Welche Datenformate verlangt das Finanzamt?

Für die Übermittlung von Kassendaten an das Finanzamt gibt es zwei zentrale Formate: DSFinV-K-Export und TSE-TAR-Export. Hier ist eine kleine Übersicht über alle wichtigen Informationen und Anforderungen zu diesen beiden Formaten:

DSFinV-K-Export:

    • Definition: Standardisiertes Format gemäß der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K).
    • Inhalt: Einzelaufzeichnungen, Stammdaten und Kassenabschlüsse.
    • Datenformat: In der Regel im CSV-Format.
    • Ziel: Einheitliche und nachvollziehbare Bereitstellung von Kassendaten.
    • Struktur und Benennung: Einheitliche Standards für die Datei- und Feldstruktur.
    • Datenumfang: Vollständige Dokumentation der Kassenvorgänge, inkl. Stammdaten, Einzelaufzeichnungen und Abschlüssen.

TSE-TAR-Export:

    • Definition: Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) speichert signierte Transaktionsdaten in verschlüsselten TAR-Dateien.
    • Inhalt: Protokollierte Transaktionen mit zugehörigen Signaturen.
    • Besonderheit: Finanzämter nutzen spezielle Software, um die Daten auszuwerten.
    • Exportverfahren: Direkt über die TSE oder mit speziellen Softwaretools, z. B. vom Kassensystemanbieter.
    • Dateiinhalt: Enthält verschlüsselte Rohdaten und Signaturen für jede Transaktion.

Rechtliche Anforderungen

1.Gesetzliche Grundlage:
Unternehmen müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten TSE gemäß § 146a Abgabenordnung (AO) ausstatten. Falls Sie noch keine TSE besitzen können Sie gerne direkt hier auf unserer Seite eine erwerben (inklusive vollen Support für 5 Jahre) oder sich in unserem letzten Blogeintrag zur TSE über alles wichtige informieren.

2.DSFinV-K Vorgaben:
Die DSFinV-K legt die Anforderungen an die digitale Schnittstelle für Kassensysteme fest. Unternehmen sind dazu verpflichtet sich regelmäßig ihre Kassensysteme auf Aktualität zu überprüfen. Die aktuelle Version 2.3 der DSFinV-K gilt für alle Daten welche ab dem 1. Juli 2022 erstellt wurden.

3.Aufbewahrungspflichten:
Unternehmen sind verpflichtet, die exportierten Kassendaten für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Dies dient der Sicherstellung, dass die Daten bei Bedarf für Prüfungen durch die Finanzbehörden verfügbar sind. Deswegen ist es wichtig als Unternehmen regelmäßige Backups und Prüfungen ihrer Kassensysteme durchführen um sicherzustellen, dass sie den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Durch diese Schritte lässt sich später bei Prüfungen durch die Finanzbehörden viel ärger und Zeit sparen.

Tipps für die Praxis

    1. Regelmäßige Exporte: Führen Sie DSFinV-K- und TAR-Exporte regelmäßig durch, um jederzeit auditbereit zu sein.
    2. Prüfung der Systeme: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensysteme immer auf dem aktuellen technischen Stand sind.
    3. Archivierung: Speichern Sie die Daten sicher und zugänglich, um mögliche Prüfungen zu erleichtern.
    4. Tools nutzen: Viele Anbieter, wie auch wir, stellen Softwarelösungen für den Export und die Datensicherung bereit.

Eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung der technischen sowie rechtlichen Anforderungen erleichtert den Ablauf von Prüfungen durch das Finanzamt erheblich. Regelmäßige Exporte, die richtige Software und eine langfristige Archivierungsstrategie sind essenziell, um alle Anforderungen zu erfüllen und stressfrei durch die Prüfung zu kommen.

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