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BlitzKasse und EXPRESSKasse: Vorbereitung auf die neue Swissbit Hardware TSE 2.0 läuft

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TSE 2.0 · BlitzKasse & EXPRESSKasse · Kernelversion 5.9 · Software-Update · TSE-Einrichtung · Support

BlitzKasse und EXPRESSKasse werden für TSE 2.0 vorbereitet

Mit der neuen Swissbit Hardware TSE 2.0 beginnt die nächste Generation der technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme in Deutschland. Für unsere Kunden bedeutet das vor allem: BlitzKasse und EXPRESSKasse werden schrittweise auf diese neue TSE-Generation vorbereitet.

Ab Kernelversion 5.9 schaffen wir die technische Grundlage, damit unsere Kassensoftware mit der neuen TSE 2.0 arbeiten kann. Wer künftig eine TSE 2.0 nutzt, sollte deshalb darauf achten, eine aktuelle Softwareversion einzusetzen.

Kurz gesagt: 

    • BlitzKasse und EXPRESSKasse werden TSE-2.0-fähig vorbereitet.
    • Die Unterstützung beginnt ab Kernelversion 5.9.
    • Kunden mit TSE 2.0 sollten die aktuelle Softwareversion verwenden.
    • Wer Hilfe bei Einrichtung oder Umstellung benötigt, kann unseren Support beauftragen.

Was bringt TSE 2.0 im Alltag?

Die neue TSE-Generation bringt technische Verbesserungen, die sich im täglichen Kassenbetrieb positiv bemerkbar machen können. Dazu gehören ein schnellerer Start der Kassensoftware, eine schnellere Signierung von Bons, stabilere Abläufe und eine bessere Verfügbarkeit wichtiger TSE-Daten.

Einfach gesagt: Die Kasse kann schneller reagieren, Bons können zügiger verarbeitet werden und wichtige Daten für Prüfungen können zuverlässiger bereitgestellt werden. Besonders bei vielen täglichen Buchungen kann das im Arbeitsalltag spürbar helfen.

Was müssen Kunden tun?

Wenn Sie eine neue TSE 2.0 einsetzen möchten oder bereits eine entsprechende TSE besitzen, sollten Sie zuerst prüfen, ob Ihre BlitzKasse- oder EXPRESSKasse-Version aktuell genug ist.

Die wichtigste Voraussetzung ist eine Softwareversion mit Kernelversion 5.9 oder neuer. Laden Sie dafür bitte die aktuelle Version unserer Kassensoftware herunter und installieren Sie diese auf Ihrem Kassensystem.

Wichtig: Eine TSE-Umstellung sollte nicht unkontrolliert erfolgen. Bitte führen Sie die Umstellung nur durch, wenn Sie sicher sind, dass Ihre Softwareversion, Ihre TSE und Ihr Kassensystem kompatibel sind.

SoftwareUpdate selbst durchführen oder Support nutzen

Technisch erfahrene Anwender können die aktuelle Softwareversion installieren und die TSE 2.0 selbst einrichten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind oder die Einrichtung nicht selbst durchführen möchten, unterstützen wir Sie gerne per Fernwartung. Unser Support kann die Installation, Prüfung und Einrichtung der TSE gegen eine moderate Servicegebühr für Sie übernehmen.

Unser Hinweis:

    • Softwareversion mit Kernelversion 5.9 oder neuer herunterladen
    • TSE 2.0 nur mit passender Software einsetzen
    • Bei Unsicherheit unseren Support beauftragen

Résumé: TSE 2.0 kommt – BlitzKasse und EXPRESSKasse sind vorbereitet

TSE 2.0 ist der nächste Schritt bei der technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme. BlitzKasse und EXPRESSKasse werden darauf vorbereitet, damit unsere Kunden auch mit der neuen TSE-Generation weiter zuverlässig arbeiten können.

Für Kunden heißt das ganz praktisch: aktuelle Software herunterladen, auf Kernelversion 5.9 oder neuer achten und die TSE 2.0 nur mit passender Version einsetzen. Wer Hilfe benötigt, kann unseren Support beauftragen und die Einrichtung professionell durchführen lassen.

Unser Ziel bleibt gleich: eine stabile Kassensoftware, eine saubere TSE-Anbindung und möglichst wenig Aufwand für unsere Kunden im täglichen Betrieb.

TSE 2.0 kaufen 

 

Warum BlitzKasse®? Die wichtigsten Vorteile im Überblick

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Kein Cloud-Zwang · Kauf oder Abo · Datensicherung · TSE & Recht · Kassensystem Vorteile · BlitzKasse Überblick

Warum BlitzKasse®? Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Die Wahl eines Kassensystems ist heute mehr als nur eine technische Entscheidung.
Es geht um Kosten, Sicherheit, gesetzliche Anforderungen und vor allem um die Frage:
Wie unabhängig möchten Sie als Unternehmer sein?

BlitzKasse® wurde genau für diese Anforderungen entwickelt:
ein modernes Kassensystem, das Ihnen maximale Kontrolle, Flexibilität und Planungssicherheit bietet.

Kein Cloud-Zwang – volle Kontrolle über Ihre Daten

Viele Kassensysteme funktionieren heute ausschließlich über die Cloud.
Das bedeutet: permanente Internetabhängigkeit und Speicherung Ihrer Daten bei einem Drittanbieter.

BlitzKasse® setzt bewusst auf lokale Datenhaltung:

  • Ihre Daten bleiben in Ihrem Unternehmen
  • Ihre Kasse funktioniert auch ohne Internet
  • keine Abhängigkeit von externen Servern
Ihr Vorteil:
Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Cloud-Dienste zusätzlich nutzen möchten.

Freie Backup-Strategie statt vorgegebener Cloud-Lösung

Datensicherung ist ein entscheidender Punkt bei jedem Kassensystem.
Während Cloud-Systeme hier eine feste Lösung vorgeben, bietet BlitzKasse® maximale Freiheit.

  • Backup auf USB-Sticks oder externe Festplatten
  • Sicherung im Netzwerk (NAS / Server)
  • zusätzliche Cloud-Sicherung (z. B. Google Drive, OneDrive)
  • Kombination mehrerer Sicherungswege möglich

👉 Sie nutzen die Vorteile moderner Technologien – ohne an eine einzige Lösung gebunden zu sein.

Kauf oder Abo – Sie entscheiden

Ein weiterer großer Unterschied zu vielen Anbietern:
BlitzKasse® zwingt Sie nicht in ein bestimmtes Geschäftsmodell.

  • Kaufmodell: einmal zahlen, dauerhaft nutzen
  • Abo-Modell: flexibel starten mit geringen Einstiegskosten

Besonders wichtig:
Das Abo ist eine Option – keine Verpflichtung.

Ihr Vorteil:
Sie können klein starten und später jederzeit auf die Kaufversion wechseln.

Kostenkontrolle und Planungssicherheit

Viele Cloud-Systeme wirken auf den ersten Blick günstig,
entwickeln sich aber über die Jahre zu erheblichen Kostenfaktoren.

Mit BlitzKasse® behalten Sie die volle Kontrolle:

  • keine verpflichtenden monatlichen Kosten
  • keine versteckten Gebühren
  • klare und planbare Investitionen
Ein entscheidender Vorteil:
Innerhalb einer Hauptversion (z. B. BlitzKasse 2.0) sind Updates in der Regel kostenlos.

👉 Das bedeutet:

  • keine laufenden Update-Kosten
  • kontinuierliche Weiterentwicklung ohne Zusatzkosten
  • langfristige Planungssicherheit

Rechtssicherheit für Deutschland

Kassensysteme müssen heute zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen.
BlitzKasse® ist speziell für den deutschen Markt ausgelegt.

  • TSE-Unterstützung (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • DSFinV-K Export für das Finanzamt
  • GoBD-konforme Datenspeicherung

Damit sind Sie auf der sicheren Seite – auch bei Prüfungen.

Für wen ist BlitzKasse® geeignet?

BlitzKasse® ist besonders geeignet für:

  • Gastronomie (Restaurant, Imbiss, Café)
  • Einzelhandel
  • Kioske und kleinere Betriebe
  • Unternehmen, die unabhängig arbeiten möchten

Fazit

Ein Kassensystem sollte Sie unterstützen – nicht einschränken.

BlitzKasse® bietet genau das:
keinen Cloud-Zwang, freie Wahl beim Geschäftsmodell,
flexible Backup-Lösungen und maximale Kontrolle über Ihre Daten.

Kurz gesagt:
Ihre Kasse. Ihre Daten. Ihre Entscheidung.

Befreiung von der Bonpflicht: Wann ist das möglich und wie stellt man den Antrag?

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Bonpflicht Deutschland · Befreiung beantragen · §146a AO · Finanzamt Antrag · Digitale Belege · Kassen Pflicht

Bonpflicht Befreiung beantragen – Voraussetzungen, Antrag & Tipps (Deutschland 2026)

Die Bonpflicht in Deutschland (Belegausgabepflicht) gilt seit dem 01.01.2020 für alle
elektronischen Kassensysteme. Jeder Verkauf muss mit einem Beleg dokumentiert werden – unabhängig davon,
ob der Kunde diesen mitnimmt.

Viele Unternehmer suchen daher nach Möglichkeiten, die Bonpflicht zu umgehen oder zu reduzieren.
Tatsächlich ist eine Befreiung von der Bonpflicht möglich – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen
und ausschließlich nach Genehmigung durch das Finanzamt.

SEO-Überblick:

  • Bonpflicht Deutschland – gesetzliche Grundlage
  • Befreiung Bonpflicht Antrag Finanzamt
  • § 146a AO Belegausgabepflicht
  • Digitale Belege als Alternative
  • Kassensystem gesetzliche Anforderungen (TSE, DSFinV-K)

Was ist die Bonpflicht in Deutschland?

Die Bonpflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung und verpflichtet Unternehmen,
bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg auszugeben.

Diese Regelung gilt für alle Unternehmen mit elektronischem Kassensystem,
insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie.

Gesetzliche Grundlage der Befreiung (§ 146a AO)

Die Möglichkeit zur Befreiung ergibt sich aus:

§ 146a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 148 Abgabenordnung (AO)

Das Finanzamt kann auf Antrag eine Ausnahme genehmigen,
wenn die Belegausgabe eine unbillige Härte darstellt.

Wann kann man sich von der Bonpflicht befreien lassen?

Eine Befreiung ist nur möglich, wenn der Betrieb nachweislich stark belastet wird.

Typische Voraussetzungen

  • sehr viele anonyme Laufkunden (z. B. Kiosk, Marktstand)
  • hohe Anzahl an Kleinbeträgen
  • extrem schnelle Verkaufsvorgänge
  • unverhältnismäßiger Papierverbrauch
  • hoher organisatorischer Aufwand
Wichtig für das Finanzamt:
Eine Befreiung wird nicht pauschal erteilt.
Jeder Antrag wird individuell geprüft – Standardbegründungen reichen meist nicht aus.

Bonpflicht Befreiung beantragen – so funktioniert es

1. Antrag vorbereiten

Der Antrag ist formlos möglich, sollte aber schriftlich und sauber strukturiert sein.

2. Antrag beim Finanzamt einreichen

Zuständig ist das Finanzamt Ihres Unternehmensstandorts.

3. Begründung entscheidend

  • Geschäftsmodell beschreiben
  • Kundensituation darstellen
  • Belastung konkret nachweisen

Welche Betriebe profitieren am häufigsten?

Besonders relevant ist die Befreiung für Betriebe mit hoher Kundenfrequenz:

  • Kiosk & Spätkauf
  • Bäckerei & To-go Verkauf
  • Imbiss & Streetfood
  • Marktstände
  • kleiner Einzelhandel

Digitale Belege statt Papier – die bessere Lösung?

In vielen Fällen erlaubt das Finanzamt keine vollständige Befreiung,
sondern verlangt alternative Lösungen.

  • QR-Code Belege
  • digitale Kassenbons
  • elektronische Bereitstellung

Offene Ladenkasse vs. Kassensystem – wichtiger Unterschied

Die Bonpflicht gilt nur für elektronische Kassensysteme.
Eine offene Ladenkasse unterliegt anderen Regeln.

Dennoch gelten auch hier strenge Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit.

Muster Antrag Bonpflicht Befreiung (Vorlage)

[Unternehmen]
[Adresse]

Finanzamt
[Adresse]

[Datum]

Betreff: Antrag auf Befreiung von der Bonpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Befreiung von der Belegausgabepflicht gemäß § 146a AO.

Begründung:
[individuelle Beschreibung]

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Fazit: Bonpflicht umgehen oder besser optimieren?

Eine Befreiung von der Bonpflicht ist möglich, aber selten.
In der Praxis entscheiden sich viele Unternehmen für eine Optimierung statt Befreiung.

Moderne Kassensysteme ermöglichen digitale Belege, reduzieren Papierkosten
und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen wie:

  • TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • DSFinV-K Export
  • GoBD-Konformität
Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Im Zweifel sollte ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt konsultiert werden.

Registrierkassenpflicht 2027 in Deutschland – was Unternehmen jetzt wissen müssen

BlitzKasse® Blog · Recht & Praxis

Registrierkassenpflicht ab 2027 – was wirklich kommt und was Sie jetzt tun sollten

Viele Unternehmen fragen sich aktuell: Kommt die Registrierkassenpflicht wirklich – und was bedeutet das konkret für meinen Betrieb?

Thema: Registrierkassenpflicht 2027
Status: Politische Planung (kein Gesetz)
Betroffen: Gastronomie, Einzelhandel, Kiosk
Wichtig: Entwicklung klar erkennbar – Vorbereitung empfohlen

Die Diskussion rund um eine mögliche Registrierkassenpflicht ab 2027 sorgt aktuell für große Unsicherheit.
Viele Händler und Gastronomen stellen sich die Frage:

Kommt die Pflicht wirklich – und was bedeutet das konkret für meinen Betrieb?

Aktueller Stand (2026)

Wichtig: Eine allgemeine Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassensysteme besteht aktuell noch nicht.

Die sogenannte „Registrierkassenpflicht ab 2027“ basiert derzeit auf dem
Koalitionsvertrag 2025 und ist damit eine politische Zielsetzung,
jedoch noch kein verabschiedetes Gesetz.

Was bereits heute gilt

Auch ohne neue Pflicht bestehen bereits umfangreiche Anforderungen:

      • ✔ TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) bei elektronischen Kassensystemen
      • ✔ GoBD-konforme Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
      • ✔ Belegausgabepflicht (Bonpflicht)
      • ✔ DSFinV-K Datenexport für Betriebsprüfungen
      • ✔ ELSTER-Meldepflicht seit 2025
Wichtig: Die offene Ladenkasse ist aktuell noch erlaubt –
jedoch mit hohem Risiko bei Betriebsprüfungen und strengen Dokumentationspflichten.

Geplante Änderungen ab 2027

Nach aktuellem politischen Stand könnten folgende Änderungen kommen:

      • 📌 Registrierkassenpflicht ab ca. 100.000 € Jahresumsatz
      • 📌 Verpflichtung zu elektronischen Kassensystemen mit TSE
      • 📌 mögliche Abschaffung der Bonpflicht
      • 📌 stärkere digitale Kontrolle durch Finanzbehörden
Wichtig: Diese Regelungen sind noch nicht final beschlossen.
Änderungen oder Übergangsfristen sind jederzeit möglich.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Auch wenn die Pflicht noch nicht verbindlich ist, zeigt sich eine klare Richtung:

➡️ Digitalisierung und Kontrolle nehmen weiter zu.

Unternehmen mit offener Ladenkasse riskieren:

      • ❗ erhöhten Prüfungsaufwand
      • ❗ Diskussionen mit dem Finanzamt
      • ❗ formelle Fehler bei der Kassenführung

Marktentwicklung: steigende Preise

Ein oft unterschätzter Faktor:

      • 📈 steigende Nachfrage nach TSE-konformen Kassensystemen
      • 📈 höhere Anforderungen an Software und Updates
      • 📈 zunehmende gesetzliche Regulierung

Bereits heute führt das zu spürbar steigenden Preisen bei Hardware und Software.

Empfehlung für Unternehmen

✔ frühzeitige Umstellung auf ein gesetzeskonformes Kassensystem
✔ Einsatz einer TSE (z. B. Swissbit USB TSE)
✔ Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen

Fazit

Die Registrierkassenpflicht ab 2027 ist noch nicht endgültig beschlossen –
aber die Entwicklung ist eindeutig.

Unternehmen sollten die aktuelle Phase nutzen, um sich
frühzeitig und ohne Zeitdruck vorzubereiten.

Die Anforderungen werden nicht weniger – sondern mehr.

BlitzKasse® – jetzt vorbereitet sein statt später nachrüsten

Mit BlitzKasse® erhalten Sie ein modernes Kassensystem, das bereits heute alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt –
inklusive TSE, DSFinV-K und ELSTER.

Vermeiden Sie spätere Mehrkosten und stellen Sie Ihr Unternehmen frühzeitig sicher auf.

Jetzt Kassensystem ansehen
Mehr erfahren

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

Kunde Fragt: Warum sind Ihre Kassensysteme teurer als ähnliche Angebote auf eBay oder Amazon – sogar solche, auf denen BlitzKasse oder EXPRESSKasse installiert ist?


Warum sind Ihre Kassensysteme teurer als ähnliche Angebote auf eBay oder Amazon?

Frage eines Kunden: „Warum sind Ihre Kassensysteme teurer als ähnliche Angebote auf eBay oder Amazon – sogar solche, auf denen BlitzKasse oder EXPRESSKasse installiert ist?“

Unsere Antwort – Was steckt hinter günstigen eBay-Kassenlösungen?

Vielen Dank für Ihre berechtigte Frage – wir hören sie tatsächlich sehr oft.

Ja, wir betreiben einen offiziellen Shop auf eBay, und unsere Preise dort unterscheiden sich kaum von denen in unserem eigenen Onlineshop. Uns ist bewusst, dass es auf Onlineplattformen scheinbar identische Kassensysteme mit unserer Software zu deutlich günstigeren Preisen gibt. Doch hier ist besondere Vorsicht geboten – insbesondere im Hinblick auf gesetzeskonforme Kassensysteme, TSE-Pflicht und Finanzamtkonformität.

1. Kassensoftware oft nur als Demo-Version installiert

Viele dieser Systeme stammen nicht von uns oder unseren offiziellen Vertriebspartnern. Es ist häufig nur eine 30-Tage-Demoversion installiert – ohne gültige Lizenz, ohne Updates, ohne Support. Diese Systeme sind nicht GoBD-konform und bergen ein hohes rechtliches Risiko.

2. Veraltete Hardware ohne Windows-Updates

  • Keine Sicherheitsupdates mehr (Verstoß gegen §146a AO)
  • Langsame Datenexporte (DSFinV-K)
  • Hohes Ausfallrisiko
  • Nicht KassenSichV-konform

3. Kein offizieller Ansprechpartner oder Support

Wer hilft bei Lizenzierung, TSE-Fehlern oder Exportproblemen? Viele Kunden stehen nach dem Kauf allein da – und wenden sich letztlich an uns.

✅ Unsere Empfehlung: Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • ✔️ Dauerlizenz für BlitzKasse oder EXPRESSKasse
  • ✔️ Windows 10 Pro oder Windows 11 mit laufendem Support
  • ✔️ TSE-Modul mit Zertifikat (mind. 5 Jahre gültig)
  • ✔️ GoBD & DSFinV-K konforme Kassensoftware
  • ✔️ Support vom offiziellen Hersteller

💬 Bereits gekauft – was jetzt?

Sie haben bereits ein System und sind unsicher, ob alles lizenziert ist? Wir helfen gern:

  • 🛠️ Nachlizenzierung Ihrer Software
  • 💻 Hardware-Tausch und Upgrade
  • 🔄 Umstieg auf zertifizierte Komplettlösungen mit Windows 11

📄 Support-Anfrage / Formular

Nutzen Sie unsere PDF-Vorlage und senden Sie uns Ihre Daten:

📥 DOWNLOAD SUPPORT-FORMULAR (PDF)

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Zeit für eine TSE – Erneuerung!

Die Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) am 01.01.2020 ist nun bereits 5 Jahre her. Viele Unternehmer, welche bereits vorher eine Kasse besaßen, mussten spätestes zum 1. Januar Ihre TSE aktivieren und von dort an nutzen. Was viele mittlerweile wieder vergessen haben, ist die Gültigkeitsdauer ihrer TSE welche 5  Jahre beträgt!

Warum ist eine neue TSE nach 5 Jahren notwendig?

Die TSE ist eine wichtige Komponente zur rechtskonformen Führung eines Kassensystems. Dabei ist es essenziell wichtig, dass die Technische Sicherheitseinrichtung fehlerfrei und ohne Ausfälle arbeiten kann. Um das zu gewährleisten, ist die Lebensdauer für 5 Jahre garantiert und zertifiziert. Nach dem Ablauf der 5 Jahre wird die Sicherheit nicht mehr garantiert und dementsprechend auch keine Verlängerung der Zertifikate möglich.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmer, die 2020 oder früher eine TSE gekauft und aktiviert haben, sind betroffen. Diese müssen je nach Aktivierungsdatum dieses Jahr ihre Sticks austauschen, um weiter rechtskonform zu arbeiten.

Wie läuft der Austausch ab?

    1. Überprüfung der alten TSE: Prüfen Sie, wann Ihre TSE installiert wurde. Bei Kunden, welche unsere Software verwenden, ist im Office einsehbar wann die TSE aktiviert wurde. Für Kassensoftware, welche nicht von uns stammt empfehlen wir, sich an die Unternehmen der jeweiligen Software zu wenden oder auf Ihrer Rechnung zu schauen, wann die TSE gekauft wurde um ein ungefähres Datum herauszufinden.
    2. Neue TSE kaufen: Wenden Sie sich an Ihren Kassensystemanbieter oder Händler, um eine neue TSE zu bestellen oder finden Sie eine passende online.
    3. Installation der neuen TSE: Stellen Sie sicher, dass die neue TSE ordnungsgemäß installiert und zertifiziert wird und testen Sie diese direkt um mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen.

Vermeiden Sie mögliche Strafen!

Um vor möglichen Bußgeldern oder spätere steuerrechtliche Problemen verschont zu bleiben, hilft nur ein rechtzeitiger Austausch ihrer TSE. Außerdem gilt auch für die alte TSE für die nächsten 10 Jahre eine Aufbewahrungspflicht.  In diesem Zeitraum kann es bei Steuerprüfungen dazu kommen, dass die Daten der alten TSE benötigt werden. Weitere Infos zur TSE haben wir auch in einem Blogeintrag für sie zusammengefasst.

Unser Service für Sie

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und Installation Ihrer neuen TSE. Sie können uns telefonisch kontaktieren oder direkt über unseren Shop noch heute Ihre TSE bestellen! Bei weiteren Fragen oder Bedenken steht ihnen gerne unser Support zur Seite und hilft Ihnen auch in Zukunft rechtskonform zu arbeiten und immer auf dem neusten Stand zu bleiben.

Finanzamt-Prüfung? So kommen Sie an die korrekten TSE Dateien!

Die Nachricht vom Finanzamt, in der TSE-Daten als CSV- oder TAR-Datei angefordert werden, sorgt oft für Unsicherheit. Doch mit den richtigen Informationen und Werkzeugen können Sie als Unternehmen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigen Exportverfahren, den technischen und rechtlichen Anforderungen sowie Tipps zur langfristigen Datensicherung damit bei einer möglichen Finanzamt-Prüfung alles perfekt abläuft.

Welche Datenformate verlangt das Finanzamt?

Für die Übermittlung von Kassendaten an das Finanzamt gibt es zwei zentrale Formate: DSFinV-K-Export und TSE-TAR-Export. Hier ist eine kleine Übersicht über alle wichtigen Informationen und Anforderungen zu diesen beiden Formaten:

DSFinV-K-Export:

    • Definition: Standardisiertes Format gemäß der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K).
    • Inhalt: Einzelaufzeichnungen, Stammdaten und Kassenabschlüsse.
    • Datenformat: In der Regel im CSV-Format.
    • Ziel: Einheitliche und nachvollziehbare Bereitstellung von Kassendaten.
    • Struktur und Benennung: Einheitliche Standards für die Datei- und Feldstruktur.
    • Datenumfang: Vollständige Dokumentation der Kassenvorgänge, inkl. Stammdaten, Einzelaufzeichnungen und Abschlüssen.

TSE-TAR-Export:

    • Definition: Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) speichert signierte Transaktionsdaten in verschlüsselten TAR-Dateien.
    • Inhalt: Protokollierte Transaktionen mit zugehörigen Signaturen.
    • Besonderheit: Finanzämter nutzen spezielle Software, um die Daten auszuwerten.
    • Exportverfahren: Direkt über die TSE oder mit speziellen Softwaretools, z. B. vom Kassensystemanbieter.
    • Dateiinhalt: Enthält verschlüsselte Rohdaten und Signaturen für jede Transaktion.

Rechtliche Anforderungen

1.Gesetzliche Grundlage:
Unternehmen müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten TSE gemäß § 146a Abgabenordnung (AO) ausstatten. Falls Sie noch keine TSE besitzen können Sie gerne direkt hier auf unserer Seite eine erwerben (inklusive vollen Support für 5 Jahre) oder sich in unserem letzten Blogeintrag zur TSE über alles wichtige informieren.

2.DSFinV-K Vorgaben:
Die DSFinV-K legt die Anforderungen an die digitale Schnittstelle für Kassensysteme fest. Unternehmen sind dazu verpflichtet sich regelmäßig ihre Kassensysteme auf Aktualität zu überprüfen. Die aktuelle Version 2.3 der DSFinV-K gilt für alle Daten welche ab dem 1. Juli 2022 erstellt wurden.

3.Aufbewahrungspflichten:
Unternehmen sind verpflichtet, die exportierten Kassendaten für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Dies dient der Sicherstellung, dass die Daten bei Bedarf für Prüfungen durch die Finanzbehörden verfügbar sind. Deswegen ist es wichtig als Unternehmen regelmäßige Backups und Prüfungen ihrer Kassensysteme durchführen um sicherzustellen, dass sie den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Durch diese Schritte lässt sich später bei Prüfungen durch die Finanzbehörden viel ärger und Zeit sparen.

Tipps für die Praxis

    1. Regelmäßige Exporte: Führen Sie DSFinV-K- und TAR-Exporte regelmäßig durch, um jederzeit auditbereit zu sein.
    2. Prüfung der Systeme: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensysteme immer auf dem aktuellen technischen Stand sind.
    3. Archivierung: Speichern Sie die Daten sicher und zugänglich, um mögliche Prüfungen zu erleichtern.
    4. Tools nutzen: Viele Anbieter, wie auch wir, stellen Softwarelösungen für den Export und die Datensicherung bereit.

Eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung der technischen sowie rechtlichen Anforderungen erleichtert den Ablauf von Prüfungen durch das Finanzamt erheblich. Regelmäßige Exporte, die richtige Software und eine langfristige Archivierungsstrategie sind essenziell, um alle Anforderungen zu erfüllen und stressfrei durch die Prüfung zu kommen.

Erinnerung: Meldepflicht von TSE und Kassensystemen

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung – besonders, wenn es um die korrekte Registrierung von Kassensystemen und Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) beim Finanzamt geht. Unternehmer sollten die Meldepflicht stets ernst nehmen und sich regelmäßig über Neuerungen informieren, um rechtliche aber vor allem finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Deswegen gibt es hier alle wichtigen Infos rund um die Meldepflicht von neuen Kassen noch einmal kurz zusammengefasst.

Warum ist die Meldepflicht wichtig?

Seit der Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, ihre Kassensysteme und die dazugehörigen TSE dem Finanzamt zu melden. Diese Maßnahme soll Manipulationen von Kassendaten verhindern und für mehr Transparenz sorgen. Die Nichtmeldung oder verspätete Meldung kann zu Bußgeldern führen und bei Betriebsprüfungen Probleme verursachen.

Was muss gemeldet werden?

– Art des Kassensystems:  Elektronische Registrierkassen, computergestützte Kassensysteme oder andere Kassentypen.

– TSE-Details:  Seriennummer, Hersteller und Inbetriebnahmedatum der TSE.

– Standort der Kasse:  Der Einsatzort des Kassensystems, z. B. die Filiale oder der Laden.

– Datum der Inbetriebnahme:  Wann das Kassensystem erstmals verwendet wurde.

– Änderungen: Falls Änderungen vorgenommen werden, wie etwa der Austausch der TSE oder die Außerbetriebnahme eines Kassensystems, muss dies ebenfalls dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Fristen und Verfahren

Gemäß den Vorgaben der Finanzbehörden müssen neue Kassensysteme und TSE innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme  gemeldet werden. Die Meldung erfolgt in der Regel über das Online-Portal des zuständigen Finanzamts. Alternativ können einige Bundesländer auch papierbasierte Formulare oder andere digitale Wege anbieten. Um die Anmeldung korrekt zu machen, sollten Sie sich am besten auf der Seite ihres zuständigen Finanzamts informieren oder sich eine telefonische Auskunft geben lassen, falls keine weiteren Informationen auf der jeweiligen Seite zu finden sind.

Außerdem ist es ratsam, die Bestätigung der Anmeldung sorgfältig aufzubewahren, da diese bei Betriebsprüfungen als zusätzlicher Beweis der Meldung vorgelegt werden kann.

Mögliche Konsequenzen bei Nichtmeldung

– Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

– Nachteilige Prüfungsfeststellungen bei Steuerprüfungen.

– Verluste von Steuervergünstigungen oder rechtlichen Schutzmöglichkeiten im Streitfall.

Tipps zur Einhaltung der Meldepflicht

    1. Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle eingesetzten Kassensysteme und TSE ordnungsgemäß gemeldet sind.
    2. Dokumentation: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation über alle Kassensysteme und TSE, inklusive Kaufbelegen, Installationsprotokollen und Meldungen an das Finanzamt.
    3. Steuerberater einbeziehen: Konsultieren Sie Ihren Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Die fristgerechte Meldung neuer Kassensysteme und TSE ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern schützt Ihr Unternehmen auch vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Wer hier proaktiv handelt, spart sich langfristig Ärger. Außerdem sorgt dies für einen reibungslosen Ablauf und weniger Stress bei möglichen Prüfungen und bewahrt Sie vor zu hohen Schätzungen.

Vergessen Sie also nicht: Prüfen Sie Ihre Kassensysteme und melden Sie neue oder geänderte Geräte unverzüglich beim Finanzamt!

Falls Sie Interesse an einer TSE haben, können Sie gerne in unserem Online-Shop vorbeischauen. Dort bieten wir eine TSE mit Support-Paket-Plus an, in welcher wir Ihnen eine 5 Jahre Austauschgarantie bei Defekt des Sticks, 5 Jahre Finanzamt-Zertifizierung und 5 Jahre Support bei Ihrer Steuerprüfung bieten. Falls Sie weitere Fragen zu unserem TSE Angebot haben, können Sie uns gerne anrufen und von einen unserer kompetenten Mitarbeiter beraten lassen.

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