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Warum Kassensysteme mit einer TSE für alle Unternehmen Pflicht sind


TSE Pflicht und Meldepflicht 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme stellt eine bedeutende Änderung für alle Unternehmen in Deutschland dar. Seit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Jahr 2020 sind manipulationssichere Kassensysteme für alle verpflichtend – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Die gesetzlichen Grundlagen

Am 22. Dezember 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein, um Steuerhinterziehung zu verhindern.

Warum die Regelung für alle gilt

Früher waren kleine Unternehmen oft ausgenommen. Doch um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, gilt die TSE-Pflicht heute für alle – unabhängig von Umsatz und Größe.

Die Rolle der Übergangsfristen

Obwohl die KassenSichV bereits 2020 in Kraft trat, galten Übergangsfristen:

    • Erste Frist: 30. September 2020
    • Verlängerung bis: 31. März 2021

Seitdem müssen alle Kassensysteme manipulationssicher sein.

Neue Meldepflicht ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Kassensysteme über „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle zu melden:

    • Kassen vor dem 1. Juli 2025: Meldung bis 31. Juli 2025
    • Neukäufe ab 1. Juli 2025: innerhalb eines Monats melden

Erneuerung der TSE

Die 2020 eingeführten TSE haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Ab 2025 müssen sie erneuert werden:

    • Hardware-TSE: Fest verbaute Lösung
    • Cloud-TSE: Flexibler mit automatischen Updates

Unternehmer sollten vor dem Kauf prüfen, welche Lösung für ihr System geeignet ist.

Warum Gastronomie, Einzelhandel und kleine Dienstleister betroffen sind

    1. Steuerbetrug verhindern: Bargeldintensive Betriebe wie Cafés und Friseursalons waren früher anfälliger für Manipulation.
    2. Technologischer Fortschritt: Moderne Kassensysteme sind auch für kleine Betriebe erschwinglich.
    3. Transparenz und Fairness: Einheitliche Regeln vermeiden Wettbewerbsverzerrungen.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

    • Bußgelder bis zu 25.000 Euro
    • Probleme bei Steuerprüfungen
    • Existenzbedrohende Auswirkungen möglich

Was Unternehmen jetzt tun sollten

    1. System prüfen: Ist Ihre Kasse TSE-kompatibel?
    2. Beratung einholen: Anbieter oder Steuerberater unterstützen bei der Wahl.
    3. Fristen beachten: Pünktlich melden und rechtzeitig umrüsten.

Fazit

Die TSE-Pflicht betrifft alle – vom kleinen Dienstleister bis zur Gastronomie. Ab 2025 kommen mit der Meldepflicht und TSE-Erneuerung weitere Anforderungen. Unternehmen sollten rechtzeitig handeln, um Strafen zu vermeiden und die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Neue TSE-Regelungen ab dem 01.01.2025


Meldepflicht 2025 für TSE-Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für Kassen mit TSE zur Pflicht. Das betrifft auch Taxameter und Wegstreckenzähler in der EU. Die Finanzverwaltung setzt damit eine schon länger geplante Maßnahme zur Manipulationssicherheit und Datenintegrität um.

Hintergründe der Meldepflicht

Seit Januar 2020 sind Unternehmen verpflichtet, Kassensysteme mit TSE gemäß § 146a AO zu melden. Bisher fehlte ein digitales Meldeverfahren – ab 2025 wird dieses über Mein ELSTER und die ERiC-Schnittstelle bereitgestellt.

Was ändert sich ab dem 01.01.2025?

Ab Jahresbeginn 2025 gilt:

    • Alle Kassen mit TSE müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden.
    • Die Meldung erfolgt digital über Mein ELSTER.

Fristen im Überblick

    • Kassensysteme vor dem 1. Juli 2025: Meldung bis spätestens 31. Juli 2025.
    • Neugeräte ab dem 1. Juli 2025: Innerhalb eines Monats melden.
    • Außerbetriebnahme ab 1. Juli 2025: Innerhalb eines Monats melden.

Regelung für Taxameter und Wegstreckenzähler

    • Keine TSE vorhanden: Nutzung ohne Meldung bis zum 31. Dezember 2025 möglich.
    • Nach dem 1. Juli 2025: Gleiche Meldepflicht wie bei Kassensystemen (innerhalb eines Monats).

Fazit: Frühzeitig vorbereiten ist wichtig

Die elektronische Meldepflicht ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Datensicherheit. Unternehmen sollten ihre Systeme prüfen und notwendige Anpassungen bis Ende 2024 vornehmen. Wie reibungslos die Umsetzung klappt, bleibt abzuwarten – vorbereitet sein zahlt sich aber aus.

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