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Erinnerung: Meldepflicht von TSE und Kassensystemen


Meldepflicht für Kassensysteme und TSE – So vermeiden Sie Strafen

Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist für Unternehmen unerlässlich – besonders bei der korrekten Registrierung von Kassensystemen und Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) beim Finanzamt. Um böse Überraschungen zu vermeiden, finden Sie hier die wichtigsten Infos zur Meldepflicht.

Warum ist die Meldepflicht wichtig?

Seit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sind Unternehmen verpflichtet, Kassensysteme und TSE dem Finanzamt zu melden. Ziel ist es, Manipulationen zu verhindern und Transparenz zu schaffen. Die Nicht- oder verspätete Meldung kann zu Bußgeldern führen.

Was muss gemeldet werden?

    • Art des Kassensystems: Elektronische Registrierkassen, PC-Kassen usw.
    • TSE-Details: Seriennummer, Hersteller, Inbetriebnahmedatum.
    • Standort der Kasse: Filiale oder Einsatzort.
    • Inbetriebnahmedatum: Wann wurde die Kasse erstmals genutzt?
    • Änderungen: TSE-Austausch oder Außerbetriebnahme müssen ebenfalls gemeldet werden.

Fristen und Verfahren

Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. In der Regel geschieht dies über das Online-Portal „Mein ELSTER“ oder über digitale Wege einzelner Bundesländer.

Wichtig: Die Bestätigung der Anmeldung unbedingt für spätere Prüfungen aufbewahren.

Mögliche Konsequenzen bei Nichtmeldung

    • Bußgelder bis zu 25.000 Euro
    • Negative Prüfungsfeststellungen
    • Verlust von Steuervergünstigungen

Tipps zur Einhaltung der Meldepflicht

    1. Regelmäßig prüfen: Ist alles korrekt gemeldet?
    2. Dokumentieren: Kaufbelege, Protokolle und Meldungen aufbewahren.
    3. Steuerberater einbeziehen: Für rechtssichere Umsetzung.

Fazit: Proaktiv handeln spart Geld und Nerven

Die fristgerechte Meldung neuer Kassensysteme und TSE schützt Ihr Unternehmen vor Strafen und Ärger bei Steuerprüfungen. Prüfen Sie regelmäßig und handeln Sie frühzeitig!

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