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Backups? Lokal, NAS oder Cloud – Sie haben die Wahl

Schnellzugriff:

Kein Cloud-Zwang · Lokale Daten · Backup Optionen · Google Drive · NAS · Sicherheit · Kassensystem Vorteile

Warum kein Cloud-Zwang bei Kassensystemen sinnvoll ist

Viele moderne Kassensysteme setzen heute vollständig auf Cloud-Technologien.
Das bedeutet: Ohne Internetverbindung funktioniert oft nichts mehr – und Ihre Daten liegen ausschließlich bei einem externen Anbieter.

Bei BlitzKasse® verfolgen wir bewusst einen anderen Ansatz:
Keine Cloud-Pflicht – volle Kontrolle für den Kunden.

Lokale Datenhaltung – maximale Kontrolle

Alle Kassendaten werden direkt auf Ihrem System gespeichert.
Das hat entscheidende Vorteile im täglichen Betrieb:

  • Ihre Kasse funktioniert auch ohne Internetverbindung
  • Ihre Daten bleiben in Ihrem Unternehmen
  • keine Abhängigkeit von externen Servern
  • stabile und schnelle Arbeitsweise
Wichtig:
Lokale Speicherung bedeutet nicht weniger Sicherheit – im Gegenteil:
Sie entscheiden selbst, wie Ihre Daten gesichert werden.

Flexible Backup-Strategien statt Cloud-Zwang

Ein häufiges Argument für Cloud-Systeme ist die Datensicherung.
Doch genau hier bietet ein lokales Kassensystem deutlich mehr Flexibilität.

Mit BlitzKasse® können Sie Ihre Backups ganz nach Ihren eigenen Anforderungen gestalten:

  • Sicherung auf externe Festplatten oder USB-Sticks
  • Backup im lokalen Netzwerk (NAS oder Server)
  • zusätzliche Speicherung in Cloud-Diensten wie Google Drive oder OneDrive
  • Kombination mehrerer Sicherungslösungen

Damit nutzen Sie die Vorteile der Cloud – ohne von ihr abhängig zu sein.

Keine laufenden Kosten, keine Abhängigkeit

Cloud-basierte Kassensysteme sind häufig mit monatlichen Gebühren verbunden.
Gleichzeitig entsteht eine starke Bindung an den Anbieter.

Ein lokales System gibt Ihnen dagegen mehr Freiheit:

  • keine verpflichtenden monatlichen Kosten
  • keine Einschränkungen bei Anbieterwechsel
  • volle Kontrolle über Ihre IT-Struktur

Fazit

Ein modernes Kassensystem muss nicht zwangsläufig in der Cloud laufen.
Entscheidend ist, dass Sie die Wahl haben.

Mit BlitzKasse® setzen Sie auf ein System, das Ihnen genau diese Freiheit bietet:
lokale Datenhaltung kombiniert mit flexiblen Backup-Möglichkeiten – inklusive optionaler Cloud-Nutzung.

Kurz gesagt:
Ihre Kasse, Ihre Daten, Ihre Entscheidung.

Neue TSE-Regelungen ab dem 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Neuerung für Taxiunternehmen ein. Wie das Bundesfinanzministerium am 28. Juni 2023 bekannt gab, wird ab diesem Datum die Meldung von Kassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) an die Finanzverwaltung verpflichtend. Diese Änderung betrifft alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, darunter auch Taxameter und Wegstreckenzähler in der EU.

Hintergründe der Meldepflicht:

Bereits seit Januar 2020 besteht die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 146a der Abgabenordnung (AO), elektronische Kassensysteme an das Finanzamt zu melden. Ziel dieser Regelung ist es, durch den Einsatz einer TSE Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern und die Datenintegrität sicherzustellen. Doch aufgrund technischer Hürden konnte die Finanzverwaltung bisher kein digitales Meldeverfahren anbieten, weshalb die Meldepflicht vorerst ausgesetzt war.

Was genau ändert sich ab dem 01.01.2025?

Mit Beginn des Jahres 2025 müssen alle elektronischen Kassen- und Aufzeichnungssysteme, die über eine TSE verfügen, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Inbetriebnahme gemeldet werden. Die Mitteilungen erfolgen über das Online-Portal  „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle, was den Meldeprozess deutlich vereinfacht.

Wichtige Fristen im Überblick

Kassensysteme: Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Ab dem 1. Juli 2025 neu angeschaffte Geräte sind innerhalb eines Monats zu melden.

Außerbetriebnahme: Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen ebenfalls innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme gemeldet werden.

Regelung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler

Für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler, die keine TSE besitzen, gilt eine Übergangsfrist. Eine Nichtbeanstandungsregelung ermöglicht den Betrieb ohne TSE längstens bis zum 31. Dezember 2025. Eine Meldung ist bis dahin nicht erforderlich. Nach dem 1. Juli 2025 gelten jedoch dieselben Fristen wie für Kassensysteme: Geräte müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Ausrüstung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.

Fazit

Mit der Einführung der elektronischen Meldepflicht ab Januar 2025 geht die Finanzverwaltung einen weiteren Schritt in Richtung Transparenz und Datensicherheit. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Kassensysteme den neuen Anforderungen entsprechen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Die Möglichkeit zur digitalen Meldung vereinfacht das Verfahren und unterstützt Unternehmen dabei, ihrer Meldepflicht rechtzeitig nachzukommen. Ob diese gesetzten Fristen jedoch auch in der Praxis einhaltbar sind, kann jedoch durchaus angezweifelt werden. Wie gut die Umsetzung letztendlich funktioniert hat, werden wir zu Beginn des neuen Jahres sehen. Bis dahin heißt es, so gut es geht vorbereiten und abwarten.

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