Steuerliche Änderungen 2026: Vereinfachung bei „vor Ort“ und „außer Haus“ – was Gastronomiebetriebe jetzt wissen müssen


Steuerliche Änderungen 2026: Vereinfachung bei „vor Ort“ und „außer Haus“ – was Gastronomiebetriebe jetzt wissen müssen  

Die steuerliche Trennung zwischen „vor Ort“ und „außer Haus“ war für Restaurants, Imbisse, Cafés und Lieferdienste viele Jahre eine Herausforderung. Unterschiedliche Steuersätze, komplizierte Abgrenzungen und Schulungen für Mitarbeiter gehörten zum Alltag.

Mit der neuen Regelung schafft der Gesetzgeber ab 1. Januar 2026 deutlich mehr Klarheit und entlastet damit tausende Gastronomiebetriebe.

Steuersätze bis zum 31. Dezember 2025

Bis zum Jahresende 2025 gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben:

      • Speisen vor Ort: 19 %

      • Speisen außer Haus: meist 7 %

      • Getränke: 19 %
        (Ausnahme: Milch, Milchmischgetränke und Leitungswasser außer Haus)

Für viele Betriebe bedeutet das weiterhin eine klare Unterscheidung zwischen Restaurantverzehr und Mitnahme – ein Aufwand, der besonders in Stoßzeiten Fehler begünstigen kann.

Neue Regeln ab dem 1. Januar 2026

Die gute Nachricht: Ab 2026 wird die Besteuerung von Speisen endlich vereinheitlicht.

      • Alle Speisen – egal ob vor Ort, to go oder geliefert: 7 %

      • Getränke: weiterhin 19 %
        (Ausnahme: Milch, Milchmischgetränke und Leitungswasser außer Haus)

Damit entfällt die bislang oft kritisierte Ungleichbehandlung. Für Restaurants, Foodtrucks, Imbisse und Lieferdienste wird der steuerliche Alltag deutlich einfacher.

Warum die Änderung wichtig ist

Viele gastronomische Betriebe arbeiten heute gleichzeitig mit Vor-Ort-Verzehr, Take-away und Lieferservice. Die bisherige Unterscheidung führte zu:

      • Mehrarbeitsaufwand im Kassensystem

      • Schulungsbedarf für Mitarbeiter

      • Höhere Fehleranfälligkeit

      • Komplizierteren Abläufen in Stoßzeiten

Durch die Vereinheitlichung der Steuersätze für Speisen entsteht mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Besonders Kassensysteme, Warenwirtschaft und Buchhaltung werden damit spürbar entlastet.

Achtung bei Menüs und Kombiangeboten

Trotz der Vereinfachung bleibt ein Punkt weiterhin komplex: Menüs und Kombiangebote.

Beispiel:
Ein Burger-Menü mit Getränk enthält 7 % auf den Burger und 19 % auf das Getränk.

Das bedeutet:

      • Die Bestandteile eines Menüs müssen weiterhin intern getrennt ausgewiesen werden.

      • Kassensysteme müssen die Komponenten korrekt steuerlich aufsplitten.

      • Die Preiskalkulation sollte entsprechend angepasst werden.

Für Gastronomen bleibt es also wichtig, Angebote so zu gestalten, dass die steuerliche Trennung sauber abgebildet werden kann.

Fazit

Mit der neuen Regelung ab 2026 wird die Besteuerung von Speisen wesentlich übersichtlicher. Die Umstellung entlastet Gastronomiebetriebe im Alltag und reduziert Fehlerquellen. Nur bei Menü- und Kombiangeboten ist weiterhin Aufmerksamkeit gefragt, da Getränke auch künftig dem regulären Steuersatz von 19 % unterliegen.

Wir unterstützen Sie gerne!

Sollten Sie Fragen zu den bevorstehenden gesetzlichen Änderungen haben, wenden Sie sich Ende Dezember jederzeit gerne an uns. Darüber hinaus stellen wir Ihnen zum Jahresende ein kostenloses Update zur Verfügung, dass Sie bequem über unsere Website herunterladen können.

Wenn Sie das Update nicht selbst ausführen möchten oder Unterstützung benötigen, übernehmen wir dies selbstverständlich für Sie – gegen eine Pauschale von 39,99 € netto.

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