www.Kassa-Pro.de – Vertrag widerrufen – für B2C Kunden

Welche Ausnahmen von der Widerrufs-Pflicht gibt es?

Die Pflicht gilt nur dann, wenn auch ein gesetzliches Widerrufsrecht für den Verbraucher (B2C Verträge) besteht. Für einige Verträge ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern die Parteien hierzu nichts anderes vereinbart haben. Dies gilt etwa für folgende Vertragsgegenstände:

Zudem gilt die Pflicht nicht für B2B-Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.

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