Welche Ausnahmen von der Widerrufs-Pflicht gibt es?
Die Pflicht gilt nur dann, wenn auch ein gesetzliches Widerrufsrecht für den Verbraucher (B2C Verträge) besteht. Für einige Verträge ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern die Parteien hierzu nichts anderes vereinbart haben. Dies gilt etwa für folgende Vertragsgegenstände:
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- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden,
- Waren, die schnell verderben können, wie frische Lebensmittel,
- Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn das Siegel entfernt wurde,
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in versiegelten Verpackungen, wenn diese nach der Lieferung entsiegelt wurden,
- Buchungen für Freizeitaktivitäten, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen (z. B. Konzertkarten, Flugtickets).
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Zudem gilt die Pflicht nicht für B2B-Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.
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