E-Rechnung und Kassensysteme: Was man wissen muss
Der Standard für die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Verbindung mit Kassensystemen ist noch ganz am Anfang. Weitere Informationen werden bald bekannt gegeben.
E-Rechnung – Ab dem 01.01.2025
Die E-Rechnung wird ab dem 01.01.2025 erstmals verwendet, aber es dauert noch, bis sie in allen Kassensystemen funktioniert. Zunächst wird die E-Rechnung nur für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) genutzt.
- Startdatum: 01.01.2025
- Gesetz: Sie basiert auf dem neuen §14 Umsatzsteuergesetz.
- Standard: Sie folgt dem europäischen Standard EN16931.
- Verpflichtend für alle: Ab dem 01.01.2027 muss jeder sie nutzen.
Warum E-Rechnung?
Die E-Rechnung wird eingeführt, um es einfacher und sicherer zu machen, Umsatzsteuer zu melden. Ab 2028 wird in ganz Europa ein neues System namens ViDA kommen, das den Umgang mit Umsatzsteuer einfacher und transparenter machen soll. Es wird helfen, Umsatzsteuerbetrug zu verhindern und den Handel zwischen Ländern in der EU zu erleichtern.
- Vorteile der E-Rechnung:
- Weniger Umsatzsteuerbetrug.
- Einfacherer Handel zwischen EU-Ländern.
- Weniger Fehler, weil weniger manuelle Arbeit nötig ist.
- Spart Zeit und Geld für Unternehmen.
Unsere BlitzKasse-Entwickler arbeiten kontinuierlich daran, die BlitzKasse-Kassensoftware stets gesetzlich konform zu halten und sicherzustellen, dass sie alle aktuellen Vorschriften erfüllt.
Insgesamt soll die E-Rechnung die Art und Weise, wie Umsatzsteuer gemeldet wird, moderner und sicherer machen.
Was ist schon klar?
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrkarten sind von der Pflicht zur E-Rechnung erstmal ausgenommen.
- Bis 2028 können Rechnungen noch auf verschiedene Weise übermittelt werden.
- Die E-Rechnung muss den europäischen Standards (EN16931) entsprechen. Schon jetzt erfüllen Formate wie ZUGFeRD 2.x und XRechnung diesen Standard.
- Ab dem 01.01.2028 muss jede Rechnung zusätzlich an ein zentrales System gemeldet werden, damit die Umsatzsteuer automatisch erfasst wird.