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Blitz!Kasse 2.0 Kassensoftware – Alte Software im neuen Glanz


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Blitz!Kasse 2.0 Kassensoftware – Alte Software im neuen Glanz


Blitz!Kasse 2.0 - Ihre altbekannte Software in einem neuem Glanz!

Wir präsentieren stolz unsere innovative Blitz!Kasse Kassensoftware, eine brandneue Version unserer beliebten Software mit zahlreichen neuen Funktionen. Unsere langjährige Erfahrung im Gastronomie- und Einzelhandelsbereich hat uns dabei geholfen, hilfreiche Features zu entwickeln, die Ihren Arbeitsalltag erleichtern.

Diese Software ist das Ergebnis unserer langjährigen Arbeit und unseres ständigen Strebens nach Verbesserung. Seit 12 Jahren sind wir in dieser Branche tätig und haben uns einen Ruf als zuverlässiger und kompetenter Partner erarbeitet. Unsere neue Software bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, darunter eine benutzerfreundliche Oberfläche, hohe Sicherheitsstandards, schnelle Abwicklung und umfassende Datenanalyse.

Mit unserer überarbeiteten Version können Sie Ihre Speisekarte individuell gestalten, mehrere Restaurantbereiche und Ebenen verwalten sowie Bestellungen problemlos stornieren oder ändern. Diese Version ermöglicht Ihnen die Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse und bietet Ihren Kunden einen verbesserten Service. Unsere Software ist einzigartig und besonders, da sie speziell auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten wurde. Mit Blitz!Kasse können Sie Ihre Arbeit effizienter und produktiver gestalten.

Unsere Blitz!Kasse Kassensoftware entspricht allen gesetzlichen Anforderungen für elektronische Aufzeichnungssysteme und ist gesetzeskonform. Ihre Daten sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt und können über eine einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K) an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Wir haben alle gesetzlichen Änderungen, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft sind, berücksichtigt und umgesetzt. Unsere Software ist einsatzbereit, problemlos und finanzsicher. Sie erfüllt alle relevanten Gesetze und Vorschriften für Kassensysteme.

Darüber hinaus ist in unsere Software die aktuelle Version DSFinV-K 2.3 integriert, die ab dem 1. Juli 2022 für alle Aufzeichnungen anzuwenden ist. Die DSFinV-K 2.3 bietet eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung von Dateien und Datenfeldern, unabhängig vom verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystem des Unternehmens. Unsere Software unterstützt den TSE Stick von SWISSBIT, der eine einfache und sichere Lösung für die Anbindung von Kassensystemen an die TSE bietet.

Im Laufe der Jahre konnten wir zahlreiche erfolgreiche und zufriedene Kunden gewinnen, die unsere Software nutzen und schätzen. Unsere Software wird kontinuierlich verbessert und bietet innovative Funktionen, die Ihnen zum Erfolg verhelfen. Sie ist gut durchdacht und beinhaltet viele spezielle Features, die Ihren Alltag erleichtern. Egal, ob Sie ein Restaurant, Café, Bar oder Catering-Service betreiben, unsere Kassensoftware ist für verschiedene Branchen geeignet. Wir bieten eine Vielzahl von Versionen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von unserem Team beraten.

Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie unsere Software kostenlos für 30 Tage!

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D-Trust TSE-Modul 1.0 – Zertifikat Gültigkeit


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,
Bundesdruckerei TSE.01 für Blitzkasse

Falls Sie derzeit ein TSE-Modul des Herstellers D-Trust nutzen, haben wir Ihnen die aktuellen Informationen im Bezug auf die Zertifikat Gültigkeit zusammengefasst.

Sie können Ihr TSE-Modul des Herstellers D-Trust über den Stichtag 7. Januar 2023 hinaus bis zum 31. Juli 2024 ohne nachteilige Folgen weiter uneingeschränkt nutzen.
Dies betrifft auch D-Trust-Module in der Version 1.0, die von Ihnen nach dem 7. Juli 2022 über Reseller erworben bzw. in Betrieb genommen wurden.

Dies hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gegenüber den Obersten Finanzbehörden der Bundesländer im Rahmen einer Verlängerung und Erweiterung der Nichtbeanstandungsklärung am 16. März 2023 erklärt.
Die detaillierte Erklärung finden Sie online unter dem folgenden LinK:
https://bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2023-03-16-uebergangsregelung-fuer-den-einsatz-der-TSE-version-1-der-firma-cv-cryptovision-GmbH-verlaengerung.pdf

Um die verlängerte und erweiterte Übergangsregelung nutzen zu können, mussten sich alle Anwender schriftlich oder elektronisch mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Bitte bewahren Sie Ihre elektronische Mitteilung für mögliche Rückfragen der Steuerprüfung zur Sicherheit auf.

D-Trust kann zur Zeit noch keine verbindlichen Lieferdaten für ein neues, zertifiziertes TSE-Modul 2.0 nennen, weil die Lieferung insbesondere unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Zertifizierung durch das BSI sowie der vertrags- und fristgerechten Leistungen des Herstellers gegenüber D-Trust stehen. Nach aktuellem Stand ist D-Trust jedoch zuversichtlich, die neuen, zertifizierten Module nach Zertifizierung, Produktion und Lieferung ab Mai 2023 bis spätestens zum 31. Juli 2023 über seine direkten Reseller bereit stellen zu können.

Falls Sie Fragen oder Anregungen im Bezug auf TSE-Modul des Herstellers D-Trust haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller. Dieser kann Ihnen die weiteren Schritte und Informationen zu Ihrem TSE Stick geben.

Ihr M&S SystemSolutions GmbH Team

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TSE für Blitzkasse Mobile Lite und Blitzkasse Mobile Gastro


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

falls Sie eine unserer Kassensoftwaren für Android Geräte nutzen, möchten wir Ihnen heute erklären wie Sie einen TSE Stick mit der Kassensoftware verbinden können.

Um einen lokalen TSE an einem Android Gerät nutzen zu können, müssen folgende Schritte eingehalten werden:

  • Erstmal TSE aktivieren (Pins/Puks und KassenName vergeben). Dies sollte man am besten unter Windows machen
  • Des Weiteren muss der  PosDevListener.apk heruntergeladen und installiert werden. Hierfür nutzen Sie bitten den folgenden Link:
    http://blitzkasse.de/download/AndroidSoft/Tools/PosDevListener.apk
  • Sogleich muss der TSE-Stick einsteckt werden.
  • Im Commander unter „Programm-Einstellungen“ zu „TSE EINSTELLUNGEN“ gehen und folgende Felder ausfüllen:
    Pin, Puk, TimeAdminPin, TimeAdminPuk und TSE Kassen Name,
    In „TSE Server IP“  – localhost eingeben und Häkchen „SwissBit TSE Benutzer“ aktivieren.
  • Wenn alle Felder ausgefüllt worden sind, sollte man den TSE testen. Hierfür die dazugehörige Taste „TSE TESTEN“ drücken. Falls eine Fehlermeldung erscheint, muss man das
    Android neu starten und noch mal versuchen

Falls Sie weitere

 

Fragen zu der TSE Aktivierung haben, wenden Sie sich bitte an unser Support Team. Sie erreichen uns Montag – Freitag von 12:00 bis 18:oo Uhr unter der Tel.:+49 (0) 911 80 1985 72.

Ihr M&S SystemSolutions Team

 

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Gastronomie Prozesse – Digitalisierung in der Industrie


Gastronomie Prozesse - Digitalisierung in der Industrie

Eröffnung eines Gastronomiebetriebes – Digitalisierung

Bei der Eröffnung von Gaststätten müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, ohne die in der modernen Welt kein Geschäft aufgebaut werden kann. Die Automatisierung des Cafés gehört zu einem der wichtigsten Schritte, die beachtet werden müssen. Ohne die Integration von innovativen Technologien und Programmen wird Ihr Unternehmen nicht wachsen können und kann sich so nicht gegen Mitbewerber bestätigen.

Die Automatisierung von Cafés erfolgt durch die Inbetriebnahme von Informationssystemen. Dies geschieht durch die Implementierung von Softwaren, Erwerb der Ausstattung für Ihr Gewerbe und die Beschleunigung von Prozessen im Bereich der Auftragsabwicklung, der Qualitätskontrolle und der Erbringung von Dienstleistungen. Das Automatisierungssystem hilft die Kontrolle über alle Berichte zu behalten, Finanzen und Bilanzen zu überwachen, die kompetente Verwaltung der Mitarbeiter einzurichten und Warenaufzeichnungen zu führen.
Was lässt sich ein Café automatisieren?

Da die Prozesse der Automatisierung von Cafés eine Bandbreite an Schritten umfasst, zeigen wir Ihnen hier die wichtigsten Prozesse, die Sie beachten sollten:
1. Küche, Kellner, Bar

Das Automatisierungsprogram im Café ermöglicht es Ihnen, die Bedienung von Besuchern von A bis Z zu regulieren. Das System hilft dem Kellner sich schnell im Menü zu orientieren, damit er alle Bestelldaten über das POS-Terminal fehlerfrei eingeben kann. Das Automatisierungssystem überträgt schnell die erforderlichen Positionen an die Küche und die Bar. Des Weiteren sind die Automatisierungsprogramme in der Lage über das Fertigstellen der Bestellung zu benachrichtigen, Bons zu drucken und berücksichtigen gleichzeitig persönliche Rabatte der Kunden.
Die gesamte Servicekette von der Annahme der Bestellung bis zur Übergabe an den Kunden wird im System erfasst. Alle Aktionen werden angezeigt, so dass Sie immer überprüfen können, ob die Bestellung korrekt ausgeführt wurde. Die Automatisierung der Einrichtung hilft, die Bereitstellung von Dienstleistungen anzupassen und zu beschleunigen.

2. Finanzieller Teil
Kassenprogramme für Cafés ermöglichen es Ihnen, alle finanziellen Transaktionen zu regulieren. Durch die Implementierung von Automatisierung können Sie Kosten regulieren, Gewinne und Kontostände kontrollieren. Berechnen Sie die Fixkosten für Miete, Einkäufe und Gehälter. Eines der wichtigsten Aspekte der Automatisierung liegt darin, dass die Daten für alle durchgeführten Bons in dem System gespeichert werden, was die Sicherheit der Informationen für alle Geldmittel gewährleistet.

3. Lagerhaltung in einem Café
Die Automatisierung der Café-Buchhaltung ist ein sehr wichtiger Punkt, der ohne mechanisierte Prozesse jedem Mitarbeiter viel Kopfzerbrechen bereitet. Ein Buchhaltungssystem hilft dabei, den Überblick über die Abschreibungen von Waren zu behalten, Inventuren durchzuführen, Dokumente für Lieferanten vorzubereiten, das Lager zu kontrollieren. Ohne eine ordnungsgemäß eingerichtete Buchhaltung wird jede gastronomische Einrichtung früher oder später aufgrund von Produktknappheit, fehlerhaften Lagerbeständen und unpünktlichen Bestellungen von Lieferanten zu scheitern beginnen. Für ein erfolgreiches Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, eine solide Buchführungstechnologie zu verwenden, um Fehler zu vermeiden und das Geschäft mit Vertrauen zu fördern.

4. Verwaltung
Die Automatisierung des Cafébetriebs hilft bei der Verwaltung des Unternehmens. Der unbestrittene Vorteil des Vlitz!Kasse Kassensystems ist es, dass der Café-Besitzer sein Geschäft jederzeit und von jedem Ort aus überwachen kann. Mit einem einzigen System können Sie jederzeit Informationen, Berichte, Finanzen einsehen.
Welche Auswirkungen hat die Automatisierung von Cafés?
Ein Automatisierungsprogramm wirkt sich auf viele Aspekte des Aufbaus eines Unternehmens aus. Die Vorteile der Automatisierung liegen auf der Hand. Sie erhalten einen strukturierten und konfigurierten Betrieb mit einer intelligenten Finanzkontrolle und Qualitätsservice.

Einige der Vorteile, die Sie durch den Einsatz automatisierter Arbeitsabläufe erzielen, sind

  • Höhere Gewinne und Umsatzsteigerungen durch gute Arbeit in jeder Phase des Geschäftsaufbaus;
  • Einführung von Bonus- und Treuesystemen, die das Kundeninteresse steigern;
  • Verbesserter Service und Kundenbetreuung;
  • Sie erhalten eine übersichtliche Analyse und Statistiken zu allen eingegebenen Daten im Programm;

Die Café-Automatisierung ist ein wichtiger Schritt zur Einrichtung und Optimierung eines Gastronomiebetriebs. Solche Systeme sollten vorzugsweise bei der Eröffnung des Betriebs eingerichtet werden, damit alle Geschäftsprozesse von Anfang an auf dem neuesten Stand sind. Sie werden in der Lage sein, alle positionierten Artikel im Auge zu behalten, Menüs zu bearbeiten und die Statistiken Ihres Unternehmens zu kontrollieren. Auf diese Weise erreichen Sie schnell Ihr gewünschtes Ergebnis und einen guten Platz unter Ihren Mitbewerbern.

Sollten Sie Fragen oder Wünsche bezüglich der Automatisierungsprozesse in Ihrem Unternehmen haben und mehr über unsere Kassensysteme erfahren wollen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Unser Support Team steht Ihnen gerne von Montag – bis Freitag von 10.00 bis 18.00 zur Verfügung.

Ihr M&S SystemSolutions Team

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Wichtige Fristen der Kassensicherungsverordnung – Überblick zum Jahresende


Das Jahr 2022 neigt sich zum Ende und wir wünschen allen unseren Kunden und Kundinnen schöne letzte Arbeitstage vor den wohlverdienten Feiertagen. Doch bevor das Jahr zu Ende ist, möchten wir Ihnen nochmals die wichtigsten Informationen zu der TSE Regelung und den damit verbundenen Fristen darlegen.

Was versteht man unter Kassensicherungsverordnung?BlitzKasse-2.0-Bon-Rechnung-mit-TS

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministerium

 

s, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) vom 26.9.2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016. Dieses Gesetz wird auch Kassengesetz genannt.

Somit müssen in Deutschland Registrierkassen 30.09.2020, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer so genannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden. Diese Sicherheitseinrichtung speichert alle finanzkonformen Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert eine

 

n Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jedem Verkaufsbeleg abgedruckt. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, welches für das Finanzamt exportierbar sein muss.

Welche Funktionen hat das TSE Modul?

Die technische Sicherheitseinrichtung erfasst nach gesetzlichen Vorgaben die Start- und Endpunkte von Bestellungen und generiert Datum, Signatur und einen Public Key, die sich auf jedem Kassenbon befinden. Die TSE als Hardware-Variante besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die Cloud basierte TSE- Lösung hingegen wird ohne zusätzlichen USB- Stick oder andere Hardware direkt in das Produkt eingebunden. Alle Kasseneingaben werden mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen. Diese werden in der TSE für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) gespeichert. Die digitale Schnittstelle ermöglicht eine reibungslose Datenübertragung an die Finanzbehörde im Falle einer Prüfung der Vollständigkeit und Korrektheit der Kassenaufzeichnungen.

Welche Fristen müssen bei der Kassensicherungsverordnung beachtet werden?

Eine der wichtigsten Fristen für Gastronomen gilt bis Ende 2022. Diese Übergangsfrist besteht für Registrierkassen, wenn die Kasse nach dem 25. November 2010 und vor dem 01. Januar 2020 angeschafft wurde, diese jedoch bauartbedingt nicht mit einer TSE aufgerüstet werden kann. Dieses Modell darf noch bis zum 31. Dezember 2022 verwendet werden.

Ab dem 01. Januar 2023 sind alle Gastronomen verpflichtet, eine gesetzeskonforme Kasse mit TSE zu verwenden.

Neue Pflichtangaben auf den Kassenbons mit Beginn des Jahres 2024

Der 01. Januar 2024 ist ein Datum, das sich alle Gastronomen merken sollten: Mit Beginn des Jahres 2024 ändern sich  die Pflichtangaben des Kassenbons. Ab diesem Stichtag muss jeder ausgestellte Beleg für Ihre Kunden sowohl die Seriennummer des Kassensystems als auch die des Sicherheitsmoduls enthalten. Zusätzlich ist auch der Prüfwert sowie der fortlaufende Signaturzähler auf dem Beleg abzudrucken.

Überblick der wichtigsten Angaben auf dem Kassenbon

  •  Name und die Anschrift des Unternehmens
  • Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
  • Art und Menge des verkauften Produkts oder der getätigten Leistung
  • Gesamtbetrag und Steuersatz aller verkauften Produkte 
  • Betrag nach Zahlungsarten
  • Fortlaufende Transaktionsnummer
  • Seriennummer des Kassensystems bzw. Sicherheitsmoduls
  • Signaturzähler der Kasse bzw. Sicherheitsmoduls
  • Prüfwert der Rechnung

Falls Sie weitere Fragen oder Anregungen zu dem Thema haben, oder weitere Informationen zu Kassensicherungsverordnung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater. Dieser kann Sie und Ihr Unternehmen weiterberaten.

Ihr M&S SystemSolutions GmbH Team

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://kassensichv.com/

 

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Mehrwegpflicht 2023 – die Einführung einer neune Verpackungsvariante in der Gastronomie


Mehrwegpflicht 2023 – die Einführung einer neune Verpackungsvariante

 


BlitzKasseReduce,-reuse,-and-recycle

Durch die steigenden Massen an Einwegverpackungen, welche zu Entstehung von täglich rund 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-away-Verpackungen allein in Deutschland beitragen, hat sich Deutschland entschieden ein neues Verpackungsgesetz ab 2023 einzuführen. Dieses sieht vor, dass Gastronomiebetriebe ab 2023 für ihren Außer-Haus-Verkauf einer Mehrwegpflicht unterliegen. Alle Betriebe in der Gastronomie müssen sich somit ab dem 1. Januar 2023 an § 33 VerpackG halten.

Dieses Gesetz besagt, dass Lieferdienste, Restaurants und Cafés mit Außer-Haus-Verkauf Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anbieten müssen. Neben Einwegverpackungen muss mindestens eine Mehrwegalternative angeboten werden. Dies muss deutlich und gut sichtbar sowie genau lesbar angegeben werden.

Hierfür wäre es möglich Schilder oder Plakate zu nutzen, um potenzielle Kunden darauf aufmerksam zu machen. Des Weiteren ist es zu beachten, dass die Mehrweg Container nicht mehr kosten dürfen als Einweg Container. Lediglich der Aufschlag eines Pfandbetrags ist rechtens und muss bei Rückgabe der Behälter den Kunden erstattet werden. Auch der Inhalt darf sich in der Menge nicht vom Einweg-to-go-Angebot unterscheiden.

Ein wichtiger Grund für die verpflichtende Einführung von Mehrweg Mitnahmemöglichkeiten ab dem 1. Januar 2023 sind die fast drei Milliarden To-go-Becher, die jährlich weggeschmissen werden. Dies sollte in Zukunft so weit es geht gemindert werden.

 

Die Regelausnahmen – was muss beachtet werden?

  • Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe mit maximal 5 Beschäftigten und 80 m² Verkaufsfläche

Falls Sie ein kleines Bistro, einen Imbissstand, eine Salatbar oder ein kleines Café betreiben und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben, so trifft diese Ausnahme auf Sie zu. Somit sind Sie nicht verpflichtet, Mehrwegbehälter einzuführen. Jedoch müssen Sie beachten, dass Sie Ihre Kunden deutlich darauf hinweisen, dass sie ihre eigenen Behälter und To-go-Becher mitbringen dürfen, um das Essen oder die Getränke mitzunehmen.

 

Beachten!

Die Annahme der selbst mitgebrachten Mehrwegbehälter ist ein MUSS – Halten Sie dabei unbedingt die Hygienevorschriften ein. Hierfür hat der Lebensmittelverband Deutschland zusätzlich zur europäischen Verordnung (EG) Nr. 852/2004 folgende Hygieneregeln als Hilfreich angesehen:

  • Die Verantwortung für Material und Eignung der Behälter und Flaschen liegt beim Kunden.
  • Deckel und Verschlüsse sollten vom Kunden abgenommen, gehalten und wieder aufgebracht werden.
  • Reichen Sie dem Kunden ein Tablett, auf das er seinen Behälter abstellen kann.
  • Reinigen Sie die Bereiche, die mit Kundenbechern in Berührung kommen, zusätzlich zu den allgemeinen Reinigungen.
  • Ab Verkauf sind die Kunden für die Einhaltung der Kühlkette und Hygiene verantwortlich.

 

Plastikmüll Reduzierung – Welche Schritte werden hierfür geplant?

 

  • Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen zum Mitnehmen und To-go-Getränkebecher anzubieten.
  • Ab 2025 sollen alle PET-Einwegflaschen mindestens 25 % Recyclingplastik enthalten.
  • Ab 2030 sind mindestens 30 % Recyclingplastik-Anteil bei allen Einwegkunststoffgetränkeflaschen vorgeschrieben.

 

Ihre Vorteile als Unternehmer durch die Einführung der Mehrwegalternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen

Neben Klima- und Umweltschutz ist der größte Vorteil der Mehrweglösung für die Gewerbetreibenden die starke Kundenbindung durch das Pfandprinzip. Hierbei hilft ein persönliches Logo oder Markenzeichen als Marketingstrategie.  Bei eigenen Mehrwegverpackungen sorgt das Logo auf Becher oder Spesenverpackung für Außenwerbung und ein erhöht so das Markenbewusstsein. Zusätzlich können Sie durch die Bereitstellung von nachhaltigen umweltbewussten Mehrwegbehälter neue Gäste gewinnen.

 

Welche Folgen können die Verstöße gegen das neue Gesetz mit sich bringen?

Wenn die Freiwilligkeit im Januar 2023 endet, greifen mit der neuen gesetzlichen Mehrweg-Pflicht auch die Möglichkeiten zur Kontrolle durch Behörden. Und Vorsicht: Eine Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgenden Links:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830

https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/__33.html

https://www.bmuv.de/faq/was-bedeutet-die-neue-mehrwegpflicht-im-to-go-bereich

 

Falls Sie Fragen zu dem Thema der Einführung der Mehrwegbehälter in Ihrem Unternehmen haben, wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Steuerberater. Dieser kann Ihren eine rechtlich korrekte Beratung diesbezüglich anbieten.

Ihr M&S SystemSolutions GmbH Team

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Diese Faktoren stehen in dem Vordergrund


Ob auf der Speisekarte oder in Ihrem Onlineshop – die Mehrwertsteuer für Getränke und Speisen muss stimmen, denn bei Betriebsprüfungen schaut das Finanzamt ganz genau hin, ob auch für jede Position auf der Karte der richtige Umsatzsteuersatz in der Kasse angegeben und berechnet wurde.

Seit der Senkung der Mehrwertsteuersätze herrscht bei vielen Gastronomiebetrieben Verwirrung darüber, welche Steuersätze anzuwenden sind und wie man diese in der Praxis umsetzen muss. Wir bringen Licht ins Steuerdunkel und geben Ihnen einen detaillierten Überblick über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Aktuell: Die Mehrwertsteuersenkung – gilt noch bis Ende 2022 – Verlängert bis 31.12.23

 

  • Die reduzierte Mehrwertsteuer von 7% auf Speisen in der Gastronomie wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Bis dahin ist der reguläre Steuersatz von 19% auf Speisen ausgesetzt.
  • Für Take-Away-Angebote (Abholung) und Lieferservice gilt auch weiterhin der ohnehin ermäßigte Steuersatz von 7%.
  • Lediglich Getränke müssen wie gewohnt mit 19% besteuert werden.
  • Die ermäßigten Steuersätze von 5% und 16% sind inzwischen nicht mehr zulässig.

 

Hintergrundinformationen zur Steuersenkung:

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (BGBI 2020 I S. S. 1512) brachte zunächst eine von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristete Absenkung der branchenübergreifenden Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent. Bei der Gastronomie wurden bis dato nur die Speisen mit Außerhausgeschäft mit dem günstigeren Steuersatz bedacht. Diese Senkung galt bis zum Ende des Jahres 2020.

Im Rahmen des dritten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde die Umsatzsteuer für einen begrenzten Zeitraum ebenso gesenkt. Die neu abgeschlossene Absenkung sollte als Corona-Ausgleich für die Pandemie und weitere Lockdowns als auch Einschränkungen der Gastronomie gelten. Die Bundesregierung beschloss daher, die Mehrwertsteuersenkung für Gastronomen bis Ende 2022 zu verlängern.

Da zurzeit eine Krise die nächste jagt, hat der Bundesrat aufgrund der nahenden Energiekrise am 7. Oktober 2022 beschlossen, die Ermäßigung der Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie erneut zu verlängern. Der Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für alle Speisen gilt nun bis zum 31. Dezember 2023. Ausgenommen sind weiterhin Getränke, wobei es im Bereich der Biersteuermengenstaffel eine Ausnahme gibt. Die hierbei eingeführten ermäßigten Mehrwertsteuersätze bleiben dauerhaft gesenkt.

 

7 oder 19% MwSt.: Die wichtigste Unterschiede zwischen den Steuersätzen

Vor Einführung des Umsatzsteuergesetzes im Jahre 1973, wurde die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet und gehört zu den so genannten Verkehrssteuerarten. Private und auch öffentliche Verbraucher werden beim Erwerb von Gütern und Leistungen mit der Umsatzsteuer belastet. Der Begriff »Umsatzsteuer« wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch gleichbedeutend mit »Mehrwertsteuer« verwendet.

Die Mehrwertsteuer selbst unterscheidet schon seit ihrer Einführung zwischen dem regulären Steuersatz und dem ermäßigten Steuersatz. Der Hintergrund für diese Aufteilung liegt darin, dass die Grundnahrungsmittel prinzipiell günstiger angeboten werden können als mögliche Luxusartikel.

Deswegen gilt bis heute für die meisten Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Eier sowie Getreide- und Backwaren laut Anlage zu §12 Abs. 2 UStG der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%. Getränke hingegen werden grundsätzlich mit 19% besteuert – unabhängig davon, ob sie alkoholfrei oder alkoholhaltig sind.

 

  • 19 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 1 UStG gilt für alles, was nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt oder nicht umsatzsteuerfrei ist.
  • 7 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 2 UStG gilt z.B. für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Personennahverkehr, Tickets für ein Konzert sowie Theater oder Museen, lebende Tiere.
  • 0 % Umsatzsteuer nach § 4 UStG gilt für umsatzsteuerfreie Dienstleistungen und Waren. Hierunter fallen beispielsweise Versicherungen, Kreditvermittlungen, See- und Luftverkehr, innergemeinschaftliche Lieferungen und Auslandslieferungen.

 

Unterschiede in der Gastronomie:

Restaurant

Betreiben Sie ein Restaurantgewerbe, steht hier t für die Finanzbehörden immer das Ambiente im Vordergrund. Ohne Tische, Stühle und Co. wäre das Lokal schließlich kein „echtes“ Restaurant. Genau durch  diese Klassifizierung als Restaurant geht für den Geschäftsführer eine Besteuerung von 19 Prozent einher.

Imbiss

Etwas anders kann es bei einem Imbiss aussehen. Hier muss durch den Gesetzgeber deshalb eine Trennung beachtet werden. Sind Sitzmöglichkeiten in dem Geschäft vorhanden, müssen die Speisen mit einem Steuersatz von 19 Prozent besteuert werden.

Werden jedoch ausschließlich Stehtische angeboten oder wird es komplett auf Möbel verzichtet, greift der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent ein.

 

Regelungen ab dem 1. Januar 2024

Sollte die MwSt-Senkung nach Ende 2023 nicht erneut verlängert werden, gelten ab dem 1. Januar 2024 diese Mehrwertsteuersätze:

  • 19 Prozent für Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle
  • 7 Prozent für Speisen mit Außerhausgeschäft (Drive-in, Lieferdienste, Take-away, Imbiss)
  • 19 Prozent für Getränke

 

Falls Fragen oder Anregungen bezüglich der genauen Mehrwertsteuer für ihr Unternehmen haben, wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater.

Ihr M&S SystemSolutions GmbH Team

UPDATE – D-Trust „Bundesdruckerei“ – Einsatz von D-TRUST TSE-Modul (Dezember 2022)


Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

folgendes aktuelles Update zur D-Trust „Bundesdruckerei“ TSE Nutzung haben wir zum heutigen Moment erhalten:

 


Bundesdruckerei TSE.01 für Blitzkasse

Wir möchten uns für die große Verunsicherung nach der Entscheidung des BSI bei Ihnen ausdrücklich entschuldigen und bedauern, dass wir aufgrund der technischen Besonderheiten Ihre Unsicherheit nicht sofort klären konnten.
Mit dem Schreiben vom 13. Oktober 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Übergangsregelung veröffentlicht, die ein erster Schritt auf dem Weg zur Lösung ist. Das D‑Trust TSE-Modul 1.0 darf – unter den vom BMF genannten Voraussetzungen – bis zum 31. Juli 2023 weiterhin genutzt werden, ohne nachteilige Folgen befürchten zu müssen. Um vor rechtlichen Folgen geschützt zu sein, müssen sich Nutzer des betroffenen TSE-Moduls direkt mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen.
Im zweiten Schritt geht es für uns um die rechtlich einwandfreie elektronische Kassensicherung über den 31. Juli 2023 hinaus. Grundsätzlich bedarf es einer neuen, technisch verlässlichen und durch das BSI zertifizierten TSE-Lösung für die kommenden Jahre – unter besonderer Berücksichtigung verschiedener Kassen- und Betriebssysteme sowie Anschlussmöglichkeiten.
Daran haben unsere Produktexperten unter Hochdruck gearbeitet. Wir planen, bis zum Auslaufen der Übergangsregelung am 31. Juli 2023 allen Nutzern des D-Trust TSE Moduls 1.0 ein neues TSE-Modul kostenfrei* zur Verfügung stellen zu können. Entscheidend ist für uns eine möglichst weitgehende Kompatibilität der aktuell eingesetzten Kassensysteme mit dem neuen TSE-Modul.
Unser Ziel ist es, dass Sie mit dem neuen, zertifizierten TSE-Modul möglichst reibungslos arbeiten können, wie bislang mit dem Modul 1.0. Wir werden dazu alle notwendigen Schritte einleiten und die Bereitstellung eines neuen TSE-Moduls vorbereiten. Wir bzw. unsere Vertriebspartner kommen auf Sie zu und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

* Kosten für die Bereitstellung und das Handling etc. durch den Reseller können anfallen.

 

Sollten Sie Fragen oder Anregungen bezüglich der Verwendung von D-TRUST TSE-Modul haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller. Dieser kann Ihnen direkt weitere Informationen geben und offene Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr M&S SystemSolutions GmbH Team

 

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UPDATE – Einsatz der TSE Version 1 (cryptovision GmbH) D-TRUST TSE-Modul (November 2022)


Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Kundinnen,BlitzKasse-TSE-kompatibel

die Bundesdruckerei hat uns kürzlich folgende neue Information zur D-TRUST TSE mitgeteilt, die wir Ihnen hier auszugsweise mitteilen möchten:

„Obwohl die TSE ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr zertifiziert ist, kann die bisher verwendete nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn Steuerpflichtige die TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen DTRUST TSE-Modul, vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut haben. Für den Zeitraum der Weiternutzung werden keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE gezogen. Die Inanspruchnahme dieser Regelung ist dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.“

Für Sie bedeutet das:

* Wenn Sie Ihr DTRUST TSE-Modul vor dem 07. Juli 2022 erworben und eingebaut haben, können Sie es bis zum 31. Juli 2023 weiterverwenden.
* Wenn Sie Ihr DTRUST TSE-Modul nach dem 07. Juli 2022 erworben und eingebaut haben, müssen Sie es bis zum 08. Januar 2023 austauschen.

Die Bundesdruckerei arbeitet immer noch an einer Lösung, um Ihren Kunden eine passende und zufriedenstellende Lösung anzubieten. Details hierzu folgen in Kürze.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr M&S SystemSolutions Team

 

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Kosten senken & Effizienz steigern – Unsere innovativen Blitz!Kasse Produkte für Ihr Gastrogewerbe


Sehr geehrte Kunde, sehr geehrte Kundin,

durch die steigende jährliche Gesamtinflation, steigende Energiepreise und hohe Lebensmittelkosten gepaart mit der Corona-Pandemie muss das Gastgewerbe immer mehr auf seine Kosten achten. Laut einigen Umfragen liegt die Personalaufwandsquote von Gastgewerben bei durchschnittlich 28%. In einer personalintensiven Branche wie dem Gastgewerbe ist es wirtschaftlich entscheidend, dass gerade der Kostenblock Mitarbeiter sehr genau im Blick des Unternehmers ist.

Eine sorgfältige Personalbedarfsplanung, die auch der Vermeidung von kostenträchtigen Personalüberhängen dient, ist eine wirksame Maßnahme, um unnötige finanzielle Belastungen des Betriebsergebnisses am meisten in der Krisenzeit, zu vermeiden.

Hierfür möchten wir Ihnen heute zwei innovative und effektive Möglichkeiten der Kostensenkung im Bereich der Personalbedarfsplanung vorstellen:

SB-Terminal Blitz!Kasse

Mit den an die Blitz!Kasse angebundenen Selbstbedienungs-Terminals hat jeder Ihrer  Kunden die Möglichkeit  eine Bestellung per Touchscreen schnell und in nur wenigen Schritten zu bestellen und diese direkt bargeldlos mit EC-Karte oder bei der Kasse Bar zu bezahlen. Nach der erfolgreichen Bestellung des Kunden,  werden die bestellten Artikel direkt zum Kassensystem geschickt und zeitgleich auf dem Küchen-Monitor oder Küchendrucker sowie am Kundenmonitor erfasst, wo jeder Kunde in nur wenigen Minuten sehen kann, ob seine Bestellung bereits in Bearbeitung ist.

Keine Warteschlangen und kein Anstehen. 

Mit Hilfe von den zur Verfügung stehenden Terminals, können Sie nicht nur Ihre kostbare Zeit sondern auch Kosten für das zusätzliche Personal einsparen.

Blitz!ORDER

Mit Blitz!ORDER Bestellterminals sparen Sie nicht nur Zeit sondern auch Personalkosten. Sie minimieren die Ausgaben für Steuern, Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge. Mit Blitz!ORDER brauchen Sie weniger Mitarbeiter im Restaurant. Mit den an die Blitz!Kasse angebundenen Bestelltabletts arbeitet jeder Kellner viel effektiver und bedient mehr Kunden pro Tag. So können Sie die Lohnkosten senken, da weniger Mitarbeiter benötigt werden.

 

Erfahren Sie auf unserer Homepage www.kassa-pro.de mehr wie unsere Systeme funktionieren und wie Sie davon profitieren können.

Für Fragen oder Anregungen bezüglich unserer Produkte steht Ihnen unser kompetentes Support Team zu Verfügung. Wir sind Montag – Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.

Ihr M&S SytemSolutions Team

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung, personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet. Diese Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit über das Icon links unten widerrufen werden. View more
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