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Befreiung von der Bonpflicht: Wann ist das möglich und wie stellt man den Antrag?

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Schnellzugriff:

Bonpflicht Deutschland · Befreiung beantragen · §146a AO · Finanzamt Antrag · Digitale Belege · Kassen Pflicht

Bonpflicht Befreiung beantragen – Voraussetzungen, Antrag & Tipps (Deutschland 2026)

Die Bonpflicht in Deutschland (Belegausgabepflicht) gilt seit dem 01.01.2020 für alle
elektronischen Kassensysteme. Jeder Verkauf muss mit einem Beleg dokumentiert werden – unabhängig davon,
ob der Kunde diesen mitnimmt.

Viele Unternehmer suchen daher nach Möglichkeiten, die Bonpflicht zu umgehen oder zu reduzieren.
Tatsächlich ist eine Befreiung von der Bonpflicht möglich – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen
und ausschließlich nach Genehmigung durch das Finanzamt.

SEO-Überblick:

  • Bonpflicht Deutschland – gesetzliche Grundlage
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  • § 146a AO Belegausgabepflicht
  • Digitale Belege als Alternative
  • Kassensystem gesetzliche Anforderungen (TSE, DSFinV-K)

Was ist die Bonpflicht in Deutschland?

Die Bonpflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung und verpflichtet Unternehmen,
bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg auszugeben.

Diese Regelung gilt für alle Unternehmen mit elektronischem Kassensystem,
insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie.

Gesetzliche Grundlage der Befreiung (§ 146a AO)

Die Möglichkeit zur Befreiung ergibt sich aus:

§ 146a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 148 Abgabenordnung (AO)

Das Finanzamt kann auf Antrag eine Ausnahme genehmigen,
wenn die Belegausgabe eine unbillige Härte darstellt.

Wann kann man sich von der Bonpflicht befreien lassen?

Eine Befreiung ist nur möglich, wenn der Betrieb nachweislich stark belastet wird.

Typische Voraussetzungen

  • sehr viele anonyme Laufkunden (z. B. Kiosk, Marktstand)
  • hohe Anzahl an Kleinbeträgen
  • extrem schnelle Verkaufsvorgänge
  • unverhältnismäßiger Papierverbrauch
  • hoher organisatorischer Aufwand
Wichtig für das Finanzamt:
Eine Befreiung wird nicht pauschal erteilt.
Jeder Antrag wird individuell geprüft – Standardbegründungen reichen meist nicht aus.

Bonpflicht Befreiung beantragen – so funktioniert es

1. Antrag vorbereiten

Der Antrag ist formlos möglich, sollte aber schriftlich und sauber strukturiert sein.

2. Antrag beim Finanzamt einreichen

Zuständig ist das Finanzamt Ihres Unternehmensstandorts.

3. Begründung entscheidend

  • Geschäftsmodell beschreiben
  • Kundensituation darstellen
  • Belastung konkret nachweisen

Welche Betriebe profitieren am häufigsten?

Besonders relevant ist die Befreiung für Betriebe mit hoher Kundenfrequenz:

  • Kiosk & Spätkauf
  • Bäckerei & To-go Verkauf
  • Imbiss & Streetfood
  • Marktstände
  • kleiner Einzelhandel

Digitale Belege statt Papier – die bessere Lösung?

In vielen Fällen erlaubt das Finanzamt keine vollständige Befreiung,
sondern verlangt alternative Lösungen.

  • QR-Code Belege
  • digitale Kassenbons
  • elektronische Bereitstellung

Offene Ladenkasse vs. Kassensystem – wichtiger Unterschied

Die Bonpflicht gilt nur für elektronische Kassensysteme.
Eine offene Ladenkasse unterliegt anderen Regeln.

Dennoch gelten auch hier strenge Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit.

Muster Antrag Bonpflicht Befreiung (Vorlage)

[Unternehmen]
[Adresse]

Finanzamt
[Adresse]

[Datum]

Betreff: Antrag auf Befreiung von der Bonpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Befreiung von der Belegausgabepflicht gemäß § 146a AO.

Begründung:
[individuelle Beschreibung]

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Fazit: Bonpflicht umgehen oder besser optimieren?

Eine Befreiung von der Bonpflicht ist möglich, aber selten.
In der Praxis entscheiden sich viele Unternehmen für eine Optimierung statt Befreiung.

Moderne Kassensysteme ermöglichen digitale Belege, reduzieren Papierkosten
und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen wie:

  • TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • DSFinV-K Export
  • GoBD-Konformität
Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Im Zweifel sollte ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt konsultiert werden.

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