Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Neuerung für Taxiunternehmen ein. Wie das Bundesfinanzministerium am 28. Juni 2023 bekannt gab, wird ab diesem Datum die Meldung von Kassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) an die Finanzverwaltung verpflichtend. Diese Änderung betrifft alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, darunter auch Taxameter und Wegstreckenzähler in der EU.
Hintergründe der Meldepflicht:
Bereits seit Januar 2020 besteht die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 146a der Abgabenordnung (AO), elektronische Kassensysteme an das Finanzamt zu melden. Ziel dieser Regelung ist es, durch den Einsatz einer TSE Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern und die Datenintegrität sicherzustellen. Doch aufgrund technischer Hürden konnte die Finanzverwaltung bisher kein digitales Meldeverfahren anbieten, weshalb die Meldepflicht vorerst ausgesetzt war.
Was genau ändert sich ab dem 01.01.2025?
Mit Beginn des Jahres 2025 müssen alle elektronischen Kassen- und Aufzeichnungssysteme, die über eine TSE verfügen, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Inbetriebnahme gemeldet werden. Die Mitteilungen erfolgen über das Online-Portal „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle, was den Meldeprozess deutlich vereinfacht.
Wichtige Fristen im Überblick
Kassensysteme: Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Ab dem 1. Juli 2025 neu angeschaffte Geräte sind innerhalb eines Monats zu melden.
Außerbetriebnahme: Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen ebenfalls innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme gemeldet werden.
Regelung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler, die keine TSE besitzen, gilt eine Übergangsfrist. Eine Nichtbeanstandungsregelung ermöglicht den Betrieb ohne TSE längstens bis zum 31. Dezember 2025. Eine Meldung ist bis dahin nicht erforderlich. Nach dem 1. Juli 2025 gelten jedoch dieselben Fristen wie für Kassensysteme: Geräte müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Ausrüstung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.
Fazit
Mit der Einführung der elektronischen Meldepflicht ab Januar 2025 geht die Finanzverwaltung einen weiteren Schritt in Richtung Transparenz und Datensicherheit. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Kassensysteme den neuen Anforderungen entsprechen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Die Möglichkeit zur digitalen Meldung vereinfacht das Verfahren und unterstützt Unternehmen dabei, ihrer Meldepflicht rechtzeitig nachzukommen. Ob diese gesetzten Fristen jedoch auch in der Praxis einhaltbar sind, kann jedoch durchaus angezweifelt werden. Wie gut die Umsetzung letztendlich funktioniert hat, werden wir zu Beginn des neuen Jahres sehen. Bis dahin heißt es, so gut es geht vorbereiten und abwarten.