Pfandpflicht 2024 für Milch und Milchgetränke – Was Händler wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2024 gilt: Auch Milch, Milchmischgetränke und Milcherzeugnisse in Einwegplastikflaschen sind pfandpflichtig. Mindestens 25 Cent Pfand werden künftig für diese Produkte erhoben.
Was ist neu ab 2024?
Die bisherige Ausnahme für Milchprodukte entfällt. Ab sofort sind unter anderem folgende Produkte betroffen:
- Normale Milch
- Milchmischgetränke (z.B. Kakao, Kaffeegetränke)
- Kefir, Trinkjoghurt und andere trinkbare Milcherzeugnisse
Warum wird die Pfandpflicht ausgeweitet?
Die Pfandpflicht hilft, Recyclingkreisläufe zu schließen und Ressourcen zu schonen. Leere Milchflaschen können ab sofort wie andere Einwegflaschen an Pfandautomaten zurückgegeben werden.
Übergangsfrist und Hygieneregeln
Bis Ende 2023 galt eine Übergangsregelung wegen der besonderen Anforderungen bei der Rückgabe von Milchflaschen. Jetzt gelten einheitliche Regeln für alle Einwegplastikflaschen.
Was bleibt pfandfrei?
Milch in Getränkekartons oder anderen Verpackungen bleibt auch nach dem 1. Januar 2024 pfandfrei. Nur Produkte in Einwegplastikflaschen sind betroffen.
Fazit
Die Ausweitung der Pfandpflicht betrifft alle Händler und Gastronomen. BlitzKasse unterstützt Sie dabei, alle gesetzlichen Änderungen in Ihrem Kassensystem korrekt abzubilden und rechtssicher zu arbeiten.