Liebe BlitzKasse-Nutzer und -Nutzerinnen, wir möchten Sie daran erinnern, dass ab dem 1. Januar 2024 auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milcherzeugnisse in Einwegplastikflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben wird. Diese Regelung betrifft sowohl herkömmliche Milch als auch Mischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie trinkbare Milcherzeugnisse. Somit fallen nicht nur normale Milch, sondern auch Produkte wie Kakao, Kaffeegetränke, Kefir und Trinkjoghurt unter die Pfandpflicht. Leere Flaschen können in Zukunft überall dort zurückgegeben werden, wo Einwegplastikflaschen verkauft werden, beispielsweise in Supermärkten.
Seit Anfang 2022 gilt bereits eine Pfandpflicht für die meisten Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Für Milch und Milcherzeugnisse galt jedoch eine längere Übergangsfrist, die nun endet, wodurch der Anwendungsbereich der Pfandpflicht deutlich ausgeweitet wird.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke äußerte sich zu diesem Thema: „In Europa wird so viel Verpackungsmüll produziert wie nie zuvor. Auch in Deutschland nimmt das Verpackungsaufkommen stetig zu. Um die Abfallvermeidung zu verbessern, sind umfassende Rücknahme- und Pfandsysteme notwendig, die für möglichst alle Verpackungen gelten. Milch und Milcherzeugnisse nehmen einen großen Platz in den Supermarktregalen ein. Durch die Pfandpflicht auf Einwegplastikflaschen für diese Produkte schließen wir einen weiteren Recyclingkreislauf und können wertvolle Ressourcen zurückführen. Weitere Ausnahmeregelungen in der EU sollten wir beenden. Ich bin überzeugt, dass wir mit der neuen EU-Verpackungsverordnung wichtige Werkzeuge in die Hand bekommen, um das Verpackungsaufkommen zu reduzieren und Ressourcen wiederzuverwenden.“
In Deutschland gibt es seit 2022 eine generelle Pfandpflicht auf fast alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen. Damit wurden auch die bisherigen Ausnahmen für bestimmte Getränke aufgehoben. Beispielsweise waren Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, während Fruchtsäfte ohne Kohlensäure davon ausgenommen waren. Seit der Gesetzesänderung von 2022 gilt, dass jede Einweggetränkeflasche aus Plastik pfandpflichtig ist, ebenso wie alle Getränkedosen.
Für Milch und milchhaltige Produkte in Kunststoffflaschen gab es eine Übergangsfrist bis 2024. Diese verlängerte Frist wurde eingeräumt, weil die Rückgabe von Milchflaschen besondere hygienische Herausforderungen mit sich bringt. Daher entschied die frühere Regierung, den betroffenen Herstellern und Verkaufsstellen mehr Vorbereitungszeit zu geben. Bisher wurden leere Milchflaschen über den gelben Sack oder die gelbe Tonne entsorgt und von dualen Systemen verwertet. Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Rückgabe dieser Flaschen über Pfandautomaten – ähnlich wie bei anderen pfandpflichtigen Einwegflaschen.
Im Jahr 2020 betrug das Marktvolumen für nicht-pfandpflichtige Getränke insgesamt 10,6 Milliarden Liter. Davon entfielen 40 Prozent auf Milch, 4,4 Prozent auf Milchmischgetränke und 2,8 Prozent auf sonstige milchbasierte Getränke. Das entspricht 4,24 Milliarden Litern Milch, 466 Millionen Litern Milchmischgetränken und 297 Millionen Litern anderer milchhaltiger Getränke. Von diesen 5 Milliarden Litern waren etwa 10 Prozent in Kunststoffflaschen verpackt, was rund 455 Millionen Liter ausmacht, die nun von der neuen Pfandpflicht betroffen sind. Milch und Milchgetränke werden weiterhin häufig in Getränkekartons und anderen Verpackungen angeboten, die auch nach dem 1. Januar 2024 pfandfrei bleiben.