Allgemeine Informationen zu GoBD / GDPdU
Allgemeine Informationen zu GoBD / GDPdU
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in digitaler Form) legen fest, wie steuerrelevante Daten in Unternehmen gespeichert und im Prüfungsfall dem Finanzamt bereitgestellt werden müssen.
Das bedeutet konkret für Sie:
- Alle steuerrelevanten Kassendaten werden unveränderbar gespeichert.
- Jeder Geschäftsvorfall bleibt vollständig nachvollziehbar und auffindbar.
- Die Daten müssen gemäß §147 AO für 10 Jahre archiviert werden.
- Im Prüfungsfall muss das Finanzamt die Daten elektronisch einsehen oder als Datenträger erhalten können.
Über das Menü „GoBD / GDPdU Export“ in Blitz!Kasse EXPRESS können Sie diese Daten komfortabel im CSV-Format exportieren und dem Finanzamt zur Verfügung stellen.
So erfüllen Sie zuverlässig die gesetzlichen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Bereitstellung Ihrer Kassendaten.