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Wichtige Fristen der Kassensicherungsverordnung – Überblick zum Jahresende


Das Jahr 2022 neigt sich zum Ende und wir wünschen allen unseren Kunden und Kundinnen schöne letzte Arbeitstage vor den wohlverdienten Feiertagen. Doch bevor das Jahr zu Ende ist, möchten wir Ihnen nochmals die wichtigsten Informationen zu der TSE Regelung und den damit verbundenen Fristen darlegen.

Was versteht man unter Kassensicherungsverordnung?BlitzKasse-2.0-Bon-Rechnung-mit-TS

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministerium

 

s, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) vom 26.9.2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016. Dieses Gesetz wird auch Kassengesetz genannt.

Somit müssen in Deutschland Registrierkassen 30.09.2020, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer so genannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden. Diese Sicherheitseinrichtung speichert alle finanzkonformen Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert eine

 

n Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jedem Verkaufsbeleg abgedruckt. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, welches für das Finanzamt exportierbar sein muss.

Welche Funktionen hat das TSE Modul?

Die technische Sicherheitseinrichtung erfasst nach gesetzlichen Vorgaben die Start- und Endpunkte von Bestellungen und generiert Datum, Signatur und einen Public Key, die sich auf jedem Kassenbon befinden. Die TSE als Hardware-Variante besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die Cloud basierte TSE- Lösung hingegen wird ohne zusätzlichen USB- Stick oder andere Hardware direkt in das Produkt eingebunden. Alle Kasseneingaben werden mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen. Diese werden in der TSE für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) gespeichert. Die digitale Schnittstelle ermöglicht eine reibungslose Datenübertragung an die Finanzbehörde im Falle einer Prüfung der Vollständigkeit und Korrektheit der Kassenaufzeichnungen.

Welche Fristen müssen bei der Kassensicherungsverordnung beachtet werden?

Eine der wichtigsten Fristen für Gastronomen gilt bis Ende 2022. Diese Übergangsfrist besteht für Registrierkassen, wenn die Kasse nach dem 25. November 2010 und vor dem 01. Januar 2020 angeschafft wurde, diese jedoch bauartbedingt nicht mit einer TSE aufgerüstet werden kann. Dieses Modell darf noch bis zum 31. Dezember 2022 verwendet werden.

Ab dem 01. Januar 2023 sind alle Gastronomen verpflichtet, eine gesetzeskonforme Kasse mit TSE zu verwenden.

Neue Pflichtangaben auf den Kassenbons mit Beginn des Jahres 2024

Der 01. Januar 2024 ist ein Datum, das sich alle Gastronomen merken sollten: Mit Beginn des Jahres 2024 ändern sich  die Pflichtangaben des Kassenbons. Ab diesem Stichtag muss jeder ausgestellte Beleg für Ihre Kunden sowohl die Seriennummer des Kassensystems als auch die des Sicherheitsmoduls enthalten. Zusätzlich ist auch der Prüfwert sowie der fortlaufende Signaturzähler auf dem Beleg abzudrucken.

Überblick der wichtigsten Angaben auf dem Kassenbon

  •  Name und die Anschrift des Unternehmens
  • Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
  • Art und Menge des verkauften Produkts oder der getätigten Leistung
  • Gesamtbetrag und Steuersatz aller verkauften Produkte 
  • Betrag nach Zahlungsarten
  • Fortlaufende Transaktionsnummer
  • Seriennummer des Kassensystems bzw. Sicherheitsmoduls
  • Signaturzähler der Kasse bzw. Sicherheitsmoduls
  • Prüfwert der Rechnung

Falls Sie weitere Fragen oder Anregungen zu dem Thema haben, oder weitere Informationen zu Kassensicherungsverordnung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater. Dieser kann Sie und Ihr Unternehmen weiterberaten.

Ihr M&S SystemSolutions GmbH Team

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://kassensichv.com/

 

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Mehrwegpflicht 2023 – die Einführung einer neune Verpackungsvariante in der Gastronomie


Mehrwegpflicht 2023 – die Einführung einer neune Verpackungsvariante

 


BlitzKasseReduce,-reuse,-and-recycle

Durch die steigenden Massen an Einwegverpackungen, welche zu Entstehung von täglich rund 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-away-Verpackungen allein in Deutschland beitragen, hat sich Deutschland entschieden ein neues Verpackungsgesetz ab 2023 einzuführen. Dieses sieht vor, dass Gastronomiebetriebe ab 2023 für ihren Außer-Haus-Verkauf einer Mehrwegpflicht unterliegen. Alle Betriebe in der Gastronomie müssen sich somit ab dem 1. Januar 2023 an § 33 VerpackG halten.

Dieses Gesetz besagt, dass Lieferdienste, Restaurants und Cafés mit Außer-Haus-Verkauf Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anbieten müssen. Neben Einwegverpackungen muss mindestens eine Mehrwegalternative angeboten werden. Dies muss deutlich und gut sichtbar sowie genau lesbar angegeben werden.

Hierfür wäre es möglich Schilder oder Plakate zu nutzen, um potenzielle Kunden darauf aufmerksam zu machen. Des Weiteren ist es zu beachten, dass die Mehrweg Container nicht mehr kosten dürfen als Einweg Container. Lediglich der Aufschlag eines Pfandbetrags ist rechtens und muss bei Rückgabe der Behälter den Kunden erstattet werden. Auch der Inhalt darf sich in der Menge nicht vom Einweg-to-go-Angebot unterscheiden.

Ein wichtiger Grund für die verpflichtende Einführung von Mehrweg Mitnahmemöglichkeiten ab dem 1. Januar 2023 sind die fast drei Milliarden To-go-Becher, die jährlich weggeschmissen werden. Dies sollte in Zukunft so weit es geht gemindert werden.

 

Die Regelausnahmen – was muss beachtet werden?

  • Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe mit maximal 5 Beschäftigten und 80 m² Verkaufsfläche

Falls Sie ein kleines Bistro, einen Imbissstand, eine Salatbar oder ein kleines Café betreiben und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben, so trifft diese Ausnahme auf Sie zu. Somit sind Sie nicht verpflichtet, Mehrwegbehälter einzuführen. Jedoch müssen Sie beachten, dass Sie Ihre Kunden deutlich darauf hinweisen, dass sie ihre eigenen Behälter und To-go-Becher mitbringen dürfen, um das Essen oder die Getränke mitzunehmen.

 

Beachten!

Die Annahme der selbst mitgebrachten Mehrwegbehälter ist ein MUSS – Halten Sie dabei unbedingt die Hygienevorschriften ein. Hierfür hat der Lebensmittelverband Deutschland zusätzlich zur europäischen Verordnung (EG) Nr. 852/2004 folgende Hygieneregeln als Hilfreich angesehen:

  • Die Verantwortung für Material und Eignung der Behälter und Flaschen liegt beim Kunden.
  • Deckel und Verschlüsse sollten vom Kunden abgenommen, gehalten und wieder aufgebracht werden.
  • Reichen Sie dem Kunden ein Tablett, auf das er seinen Behälter abstellen kann.
  • Reinigen Sie die Bereiche, die mit Kundenbechern in Berührung kommen, zusätzlich zu den allgemeinen Reinigungen.
  • Ab Verkauf sind die Kunden für die Einhaltung der Kühlkette und Hygiene verantwortlich.

 

Plastikmüll Reduzierung – Welche Schritte werden hierfür geplant?

 

  • Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen zum Mitnehmen und To-go-Getränkebecher anzubieten.
  • Ab 2025 sollen alle PET-Einwegflaschen mindestens 25 % Recyclingplastik enthalten.
  • Ab 2030 sind mindestens 30 % Recyclingplastik-Anteil bei allen Einwegkunststoffgetränkeflaschen vorgeschrieben.

 

Ihre Vorteile als Unternehmer durch die Einführung der Mehrwegalternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen

Neben Klima- und Umweltschutz ist der größte Vorteil der Mehrweglösung für die Gewerbetreibenden die starke Kundenbindung durch das Pfandprinzip. Hierbei hilft ein persönliches Logo oder Markenzeichen als Marketingstrategie.  Bei eigenen Mehrwegverpackungen sorgt das Logo auf Becher oder Spesenverpackung für Außenwerbung und ein erhöht so das Markenbewusstsein. Zusätzlich können Sie durch die Bereitstellung von nachhaltigen umweltbewussten Mehrwegbehälter neue Gäste gewinnen.

 

Welche Folgen können die Verstöße gegen das neue Gesetz mit sich bringen?

Wenn die Freiwilligkeit im Januar 2023 endet, greifen mit der neuen gesetzlichen Mehrweg-Pflicht auch die Möglichkeiten zur Kontrolle durch Behörden. Und Vorsicht: Eine Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgenden Links:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830

https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/__33.html

https://www.bmuv.de/faq/was-bedeutet-die-neue-mehrwegpflicht-im-to-go-bereich

 

Falls Sie Fragen zu dem Thema der Einführung der Mehrwegbehälter in Ihrem Unternehmen haben, wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Steuerberater. Dieser kann Ihren eine rechtlich korrekte Beratung diesbezüglich anbieten.

Ihr M&S SystemSolutions GmbH Team

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